Das jüdische Centralblatt
- Journal
- Das jüdische Centralblatt
- Volume
- 1 (1882)
- Issue
- 11 (1.6.1882)
- Date
- 1882-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Ii». 11 -tofr <2M'oihu (iuoatten) 1. g u n i J\.mJfL ■%v^y? 1882, DAS «■ JUDISCHE CENTRALBLATT (Za&LEICH ARCHIV FÜR DIE GESCHICHTE DER JUDEN IM RGR. KROATIEN). Herausgegeben von Rabbiner Dr. M. Grünwald. I. JAHRGANG Das jüdische Centraiblatt erscheint alle 14 Tage ia 1V2 bis 2 Bogen; Preis bei allen Buchhandlungen (in Belovar bei J. Fleischwann) pro Jahrgang 4 fL Inserate werden mit 10 Kreuzern die 3 gespaltene Petitzeile berechnet und auschlicsslich entgegengenommen durch die Annoncen-Expedition tou /. Fleischmann in Belovar, (Manuscripte werden nicht retournirt). INHALT. I. Zur Stellung des Rabbiners in der Gegenwart. — II. Ueber die spanisch-portugiesischen Juden der Gegenwart. — III. Autobiographie Luzzatto's. — IV. Altfranzösisches bei Raschi. Nachdruck nur mit VOLLER Quellenangabe gestalte Zur Stellung des Rabbiners in der Gegenwart. Von Dr. F — 1. In einer Zeit, welche uns das Judenthum und dessen Bekenner von so vielen Seiten moralisch und materiell bedroht und bedrängt zeigt, sollte unsere Nation, wie man vernünftigerweise erwarten dürfte, dem Auge des Beschauers ein einheitlich geschlossenes Ganze nach innen, wie nach aussen darbieten, um so den mannigfachen Angriffen erfolgreichen Widerstand leisten zu können. Statt dessen haben wir den traurigen und trostlosen J Anblick der grössten Zerfahrenheit in der Mitte besonders ■ der öst. Gemeinden Israels, was besonders jetzt sehr j beklagenswert erscheint und. nur geeignet ist, unser An-; sehen herabzusetzen und vor den Augen der Welt herj abzudrücken. Zu diesen wenig erbaulichen Betrachtungen werden! wir veranlasst durch die jüngsten Vorgänge in den galiz.; Gemeinden bezüglich der von der Regierung beabsichtigj ten Creirungen einer Gemeinde-Ordnung. Sicherlich wird kein modern gebildeter Rabbiner hinsichtlich des von dem Seelsorger zu fordernden Wissensmaasses, mit H. Rabb. Schreiber in Krakau übereinstimmen können, ebensowenig als sich eine Fortschritts-Gemeinde mit dessen hierarchischen Bestrebungen befreunden dürfte; jedoch anderseits muss §, 60 des von ihm entworfenen Statuts, nach welchem der definitiv angestellte Rabbiner in religiösen resp. rituellen und gottesdienstlichen Angelegenheiten endgiltig zu entscheiden habe, nicht unbedingt abgelehnt werden. Setzen wir den Fall, eine beliebige Gemeinde, orthodox oder neolog. würde einen Rabbiner auf dreijährige Probezeit aeeeptiren und sich durch dessen Wirksamkeit überzeugt halten, dass derselbe ihr nach jeder Richtung hin entspreche, was sollte diese Gemeinde nach Verlauf dieser Frist zurückhalten, diesen Mann definitiv zu ihrem „relig. Oberhaupte" zu ernennen'? Meines Erachtens könnten nur da materielle Bedenken obwalten, da durchaus nicht anzunehmen ist. dass ein Rabbiner seine Gesinnung auf einmal ändern würde. Jene Gemeinden aber, welche in ihrem Proteste gegen Rabbiner Schreiber das Verhältniss des Rabbiners zur Gemeinde als das eines „Bediensteten" zu seinem Brotgeber darstellen, degradiren nicht nur die Autorität des Seelsorgers, den sie zu ihrem Heloten und Handlanger herabwürdigen, welchen man wie den "1337 vtohl bis zum Jubiläum behalten kann, aber auch, wenn's beliebt als nl!TiW'öH ™Hl?t^ ausnützen und dann wie eine ausgepreiste Citrone wegwerfend behandeln darf, sondern auch unsere heil. Religion, deren Jahrtausende alte Traditionen sie verkennen und bloss zu ihrem momentanen Vortheile verkehren. Nach solchen unrichtigen Ansichten wäre ja ein Abgeordneter, Bürgermeister, der für seine gemeinnützig Leistung zuweilen honorirt wird udgl. Angestellte, die im Auftrage ihrer Mandanten handeln, von denen sie auch gewissermassen abhängig sind, ebenfalls bedienstet, was doch gewiss Niemanden einfallen wird, als höchstens in dein Sinne, wie sich sogar der Kaiser als der erste Diene?' des Staates betrachtet. Ks ist dies dennoch eine bedauerliche Usurpation und Ueberschreitung des Rechtsgebietes von Seite der Gemeinde-Vorsteher, denen seit jeher nur die financielle Verwaltung und in Bezug auf Cultus und Unterricht bloss die Executive zukömmt.