Das jüdische Centralblatt
- Journal
- Das jüdische Centralblatt
- Volume
- 1 (1882)
- Issue
- 3 (1.2.1882)
- Date
- 1882-02-01
- Page
- Seite 29 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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DAS JÜDISCHE CENTRALBLATT. 29 sie die Türken mehr als die christlichen Kaja. Der bosnische Türke würde auch nicht umsonst vo einem Juden Fleisch nehmen, weil er es für unrein hält. Überdiess ist es den Juden und Zigeunern verboten ein Grab auszubauen oder den Todten einen Grabstein zu setzen. In der Neuzeit ist es ihnen zwar erlaubt, auf das Grab ihrer Theuren einen Stein zu setzen, aber Inschriften und gemeisselte Inschriften dürfen in keinem Falle vorkommen (1). Die Juden h'iben m Sarajevo ihren Oberrabbiner oder Chachambasa und eine kleine alte Synagoge. Dem Chachambasa unterstehen die Kabbinen in Travnik und Novi Bazar. Die Zahl der Juden beträgt 3000 und zwar 0*2% der Gesamtbevölkerung (2). IV. Aus dem Kgr. Kroatien. In Banjaluka ist man, nach der freundlichen Mittheilung des Herrn WilKem Weiss in Belovar bemüht, einen israelitischen Tempel zu bauen. Es wird diess der erste jüdische Tempel deutscher Art (aschkenasi) sein, da die bisherigen bis jetzt in Bosnien bestehenden Synagogen spanischer Art (sephardi) sind. Auch in Sarajevo sind nun mehr seit der Occupation eine Anzahl deutscher Juden, die bereits eine Synagoge gegründet haben. (Freundliche Mittheilung des ehrwürdigen Collegen Herrn Leon Finzij, Rabb'ner in Sarajevo). Zur Geschichte der Juden in der Kroatischsiavonischen Militaergränze. (3) Bis zu dem Jahre 1868 genossen die Israeliten keine freie Religionsiibuug, wurden nur geduldet und 4Pen eigene Schulen nur in Semlin, Pancova, Weisskirchen und Caransebes, wo jedoch die Ansässigkeit nur einer bestimmten Anzahl von Familien gestattet war, die nicht überschritten werden durfte. Eine Familie lebte in Alt- Orsova, Sie zählten im Jahre 1857 nur 404 Seelen und kamen zum Theile zur Zeit des Belgrader Friedens aus (1) Wozu denn die Grabsteine überhaupt sind, wem man keine Inschriften setzen darf, ist mir unerfindlich, oder so" e etwa nur die Namensetzung und weiter nicht gestattet sein. (2) Wir bringen diese Nachrichten in unserem Blatte, weil das Werk Prof. Alois Klaic sich mit Recht eines guten Rufes erfreut, und über die Juden Bosniens sonst fast gar nichts zuverlässiges bekannt ist. Nichts desto weniger haben wir uns schriftlich an den Oberrabbiner (Chacham) in Sarajevo gewandt, und ihn um authenthisehe Nachrichten über den Stand der Juden in Bosnien und der Herzegovina gebeten. Sollten unsere Recherchen von Erfolg sein, werden wir dies unseren Lesern in der nächsten Nummer mittbeilen. Da Bosnien zum Kgr. Kroatien gehört, gehören Nachrichten -iher die Juden daselbst in den engeren Rahmen unseres Blattes. (8) Aus Fr. Vanicek's Spe aus Originalquellen und Quellenwe Aus der k. k. Staatsdruckerei. IV Serbien, zum Theile im letzten Kriege in das Grenzgebiet. Der Hofkriegsrath gestand ihnen die Ausübung ehrbarer Nahrungszweige zu, hielt sie jedoch von allem fern, wobei sie in Wucher verlallen konnten. Auch waren sie mit Ausnahme des Blutegelfanges, von der Pachtung von Gewölben in den Herkulesbädem nächst Mehadi* von Pachtungen äraricher Gelälle ausgeschlossen. Im Jahre 1868 wurde ihnen nicht nur in allen Theilen der Grenze der Aufenthalt, sondern auch die Erwerbung des Heimatsrechte gestattet Sie unterstehen in religiöser Beziehung vorläufig grösstentheils den angrenzenden Provinzialrabbinaten und haben Bethäuser in gemietheten Localitaeten. Im Jahre 1872 hatten sie im Bereiche der Kroatisch-slavonischen Grenze nur in Semlin einen Tempel und einen eigenen Rabbiner." Soweit Director Vanicek in seiner mit Fleiss und Gewissenhaftigkeit gearbeiteten Specialgeschichte der Militaergrenze. Doch hat sich dies seit inerhalb der 7 Jahre die, seit 1875 verflossen sind, bedeutend geändert, und hat sich auch im vorliegenden Falle der Satz bewährt, dass die Israeliten die erhaltenen Rechte zum Wole des Vaterlandes angewandt und ihnen sodann auch die Genehmigung, Cultusgemeinden zu bilden, ertheilt hat. So ist z. B. Belovar bereits eine wolorganisirte jüdische Gemeinde, und ist diess nicht zum geringsten Theile der Opferwilligkeit sämtlicher Einwohner Belovar's zu verdanken. (1) Ein gleiches ist mit der jüdischen Gemeinde Diakovar der Fall, deren religiöse Leitung Herr Rabbiner Sommer in Treue ausübt. In Kutina Popovac ist Herr Julius Singer Vorsteher der jüdischen Cultusgemeinde und Herr Bernhard Fleischhacker Rabbiner. Ih lllok ist Herr Reiner, und in Euma Herr Adolf Ernst Rabbiner. In Petrinja ist man gleichfalls mit der Gründung einer Gemeinde beschäftigt. (2) (Fortsetzung folgt.) Offenes Sendschreiben an Sr, Hochwolgeboren Herrn Ivan Voncina, Sektionschef im Ministerium für Cultus und Unterricht in Agram. Zur öescMctite aes jSSiscleo Religiousimterriclites in Kroatien. (3) i. I Poglavarstvu sl. kr. grada u Zagrebu, Karlovcu, Varaz- I dinu, Pozegi, Osieku i Belovaru. (1) Die nähere Entstehungsgeschichte dieser Gemeinde siehe in der Arbeit: Zur Geschichte der Jüdischen Cultusgemeinde Belovar von Dr. M. Grünwald. Festschrift zur Einweihung der neuerbauten Synagoge daselbst. Verlag von J. Fleischmann. (2) Briefliche Mittheilung des Herrn Müller aus Kostajnica. (3) Folgende 2 Erlässe sind bis jetzt über den jud. Religionsunterricht ausgegeben worden, die wir hiemit im Originaltext und in deutscher Übersetzung wiedergeben. Es wäre nun wahrlich Zeit, das Ordnung in den B.pliginnsunterricht käme.