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Der israelitische Bote · 1879-07-17 · 29 (17.7.1879) · p. [Seite 1]

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Journal
Der israelitische Bote
Volume
5 (1879)
Issue
29 (17.7.1879)
Date
1879-07-17
Page
[Seite 1] (sequence 1)
Language
German
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Abonnement- Vierteljährlich 2 Mark, Ausland vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Bestellungen nehmen alle Postanstalten entgegen. Erscheint jeden Donnerstag. Verantwortlicher Redacteur Moritz Baum in Bonn, Expedition: Petersstraße Nr. 8. Bote. Inserate: Die Petitzeile oder deren RaumklOMs. -Zahlbar hier. . Inserate werden bis erbeten. v. Jahrgang. Man«, 17. Juki 1879 (5639). Leitender Artikel. Die schülerhafte Rathlofigkeit des Hrn. Dr. S. Holdheim im Gebiete talmudischen Wissens. Schreiben des Dr. Auerbach an den 2 Rabbinatscandidaten L. in B. Den 14. Aug. 1845. (Fortsetzung siehe Nr. 26.) Wie Sie wohl wissen, hat n"1 aus diesem Grunde in Uebereinstimmung mit Nedarim 23b die 7>2- Formel derart corrigirt, daß sie nun nicht mehr eine rnnn Auflösung früherer Gelübde, sondern eine Nichtigkeitserklärung, eine voraus ausgesprochene Ungültigmachung ^1122 künftiger Gelübde — insofern sie nicht Andere betreffen D"D T">1 ^"2 p"n 2>D"2 X'm enthält, welcheFormel bei uns Aschkenusim überall recipirt ist, . Und nun zu der ominösen Stelle in: n"12> T2"m 'bn D"2tn nan by nx^’on viana yy '□ r-11'2 pbi 'iai onn v.tDi nroty y22w :x"n v'a m nir vn20 xbx vtd ^122 nyi22> baa xb r amn ana noi npts6 nx-n nxim rwo nayts6 ^ax xan^ s]X Tnr6 un: naa -nay^ ntnn nai2>n n2w wna tiwi» bpib na nay&6 ■pmi DTüsa nipba -poo Ta •px xmxm ’jvo nyot^n HÖH 2^2iy l^yv bpnb, das heißt wörtlich: „Wer geschworen hat und später den Schwur bereuet; (Commentar des Radbas:) nicht von jedem Schwur ist hier die Rede, sondern nur von einem solchen, der aus die Zukunst sich bezieht; wer aber auf Vergangenes geschworen, so ist der Schwur, als er aus seinem Munde ging, schon ein falscher, und wie könnte die Reue auf das Geschehene zurückwirken! Dennoch hat man es längst eingeführt, auch auf das Vergangene zu lösen, aber unter der Bedingung, daß der Schwörende Buße thue, weil jetzt aus Mangel eines ordinirten Gerichts man die Geißelungsstrase nicht anwenden kann: so muß man ihm die schwere Strafe des Schwurs etwas erleichtern (nämlich durch die Auflösung).^ Wären diese Worte nur so zu nehmen, wie sie Herr Holdheim zu nehmen beliebt, daß Radbas sagen wollte: in Ermangelung aller andern Sühnmittel habe man es eingeführt, dem Sünder die Schuld des begangenen assertorischen Meineides durch die Auflösung abzunehmen: so würden wir trotz aller immensen Gelehrsamkeit des Radbas behaupten, n^tPI 0^2 "ID 2"D2 Xr6ö Xr6 IvX er habe sich geirrt, ein solcher Minhag hat nie in Israel existirt und kann nicht existiren, auch nicht einmal in Bezug auf den Schwörenden selbst, *) Uebersetzt von Hrn. Dr. Fiebermann ans dem in London erscheinenden „Jewish Wortd". Aaron Lyonel v. Aothschikd. (Fortsetzung u. Schluß, siehe Nr. 27.) Alsdann nach Piccadilly zurückgekehrt klagte er zuerst über Unwohlsein. Dr. Chepmell erklärte dasselbe für einen Anfall von gewöhnlicher Gicht, aber da dieselbe sich mehr und mehr verschlimmerte, so fand man es nöthig, Sir William Gull und Sir William Jenner rufen zu lassen. Am Montag den 2. Juni mehrten sich die Symptome in bedenklicher Weise und am darauf folgenden Morgen, 20 Minuten nach 6 entschlief er sanft im Alter von 71 Jahren. Seine letzten Lebensjahre waren leider durch Beunruhigungen mancherlei Art sehr getrübt, nicht nur in Folge seiner eigenen Gebrechen, sondern auch in Folge der unglücklichen Krankheit seiner von ihm zärtlich geliebten Gemahlin. Indessen war es ihm stets eine Quelle innerer Befriedigung bei jedweder Gelegenheit seine Beängstigung erleichtert zu sehen durch die kindliche Liebe und unaufhörliche Aufmerksamkeit seiner braven Söhne. In seinen Titeln und in seiner Stellung in New-Court folgt ihm sein ältester Sohn, Sir Nada das Wesen der Auflösung aus br\*> xb entspringt und dort durchaus von keinem assertorischen Eide, der ja im Augenblicke des Ausschwörens bereits ^niDI "lp2,/ die Rede ist, sondern nur von solchen Schwüren, die im Momente des Schwörens noch zu erfüllen sind; und gewiß, wenn der große >27122 7D7 1212p 1t5>X 1„a“n noch lebte, er würde in diesem Falle nach dem Beispiele der. D"^ >22H sagen: *>m2X2> '»"Da >T2 y\ mytD C2>25&. — Indessen läßt sich gar nicht annehmen, daß Radbas von einem so äußerst selten eintretenden Fall t2mn2 2ViX1 np26 T>122 72222? mnn 2>p22i sagen sollte, 12726 n>nnb un: naa: „Es ist längst eingeführt, längst Brauch, auch auf das Vergangene aufzulösen." Gebrauch sagt man von Dingen, die regelmäßig oder doch oft und zu bestimmten Zeiten Vorkommen. Es ist daher mehr als wahrscheinlich, daß Radbas mit dem Ausdruck 1212 122 112726 ff]X T>nr6 das Kol-Nidre, und zwar als Portugiese in der uralten Formel, wonach man die übertretenen promissorischen Schwüre von dem verflossenen Jahre auflöst 12y2? 2"^2, im Sinne hatte. Mit Recht sagt er daher mnn Tyift xb iay26 171226* ein assertorischer Eid kann nicht gelöst werden, denn im Augenblicke, als er aus dem Munde kam, war die Sünde begangen, und die Reue kann nicht zurückwirken auf das Vergangene. Eben so wenig könnten gebrochene promissorische Schwüre durch spätere Auflösung den D>22? 2TO aus das Vergangene aufheben, weil, wie aä 4 nachgewiesen, die Auflösung nicht zurückwirkt, weil, wie Rabbenu Tam bemerkt, ^5>yi2 ’jis 112y2> D>112^ mnn. Dennoch aber, fährt Raddas fort, ist es längst eingesührt, d. h. durch das alljährliche Kol-Nidre iaytfi6 5]X auch promissorische Schwüre, die man bereits gebrochen, aufzulösen, 22iy2 ^prb Ha, um wenigstens Etwas von der Strafe aufzuheben d. h., um wenigstens die ihm gebührende juridische Strafe des Malkuth zu beseitigen, weil solche aus Mangel einer ordinirten geistlichen Behörde gar nicht ausgeübt werden kann. Somit wäre selbst nach der Ansicht des Rabbenu Tam und der andern all 4 angeführten Autoritäten n!?X2> >212 X^l D>22> 2TO 112y2> a>112^ die potugiesische Formel des Kol-Nidre insofern gerechtfertigt, daß sie wenigstens die Malkuth-Strase auf den gebrochenen promissorischen aufhebt, während freilich der D>22? 2?2iy (welchen, wie ad 2 nachgewiesen, selbst die Malkuth- Strafe nicht aufhebt) so lange bleibt, bis er durch Buße gemildert wird. Das der einzig mögliche Sinn, welchen man den Worten des T"211 zu geben vermag! Sie sehen also wiederum, wie viel dem schwadronirenden Herrn Vice-Präsidenten der br. Rab.-Vers. an talmudischem Wissen noch fehlt, um über so subtile Materialien, wie Nedarim und ^chewuoth, ein Urtheil zu fällen. Fortsetzung folgt. thanael Meyer de Rothschild, M. P. aber die Firma wird in Zukunft von seinen drei Söhnen geführt werden, nämlich: Sir Nathanael, Mr. Leopold und Mr. Alfred. Er hinterläßt eine Tochter Leonore, welche im I. 1857 sich mit Baron Alfons de Rothschild in Paris vermählte. Seine zweite Tochter Eveline, die Gemahlin des Freiherrn Ferdinand de Rothschild, starb leider! im I. 1866 — ein Schlag, der die letzten Lebensjahre des sel. Barons Lyonel sehr trübte. Ihrem Andenken zu Ehren gründete er das Evelina-Hospital für kranke Kinder in Southwark. Die Beerdigung des Barons Lyonel fand Statt am Freitag den 6. Juni auf dem Friedhofe zu Willesden. Den Wünschen der Familie entsprechend waren die Arrangements des Leichenconduktes so einfach wie möglich und demgemäß erließ man auch keine öffentlichen Einladungen. Zwischen 40 und 50 Wagen folgten der Leiche, welche die 3 Söhne des Verstorbenen zu ihrer letzten Ruhestätte begleiteten. Revd. B. H. Ascher hielt die Grabrede. Die Leiche befand sich in einem bleiernen Sarge, welchen in einfachem Ulmenholz eingefaßt war, ohne irgend welche Verzierung. Sr. Ehrwürden Herr Oberrabbiner Dr. Adler, welcher sich in Brighton befand, in Folge einer Krankheit, von der er noch nicht wieder genesen, war Uro. 29. Agrarier und Jude». I. Der Sieg der Agrarier eröffnet den Juden für die Zukunft trübe Aussichten. Diese Partei hat uns bisher nur in der Presse bekämpft, mit geringem Erfolg. Jetzt findet sie in hohen Kreisen mit der Anerkennung ihrer Prinzipien eine nicht zu unterschätzende Macht. Was wir zu erwarten haben, zeigt eine vor kurzer Zeit in 9. Auflage edirte Broschüre „Die Juden und der deutsche Staat." (Berlin, Niendorf). Die jüdischen Journale wehren Angriffe auf unfern religiösen Standpunkt ab; das sociale Gebiet betreten sie nur selten. Ich fordere den anonymen Verfasser der genann- Broschüre zu einem Waffenqange auf; lieb wäre es mir, wenn er sein Visir öffnete; ich glaub', unter Rittern — meinerseits protestire ich wider die Bezeichnung/die sich bekämpfen wollen, ist es Brauch; denn die Agrarier leiten ihre Stammbäume bis auf die Raubritter fort. Nun, zur Sache. Sie sagen, werther Herr, Seite 15 Ihrer Schrift. „Es handelt sich (in der Judenfrage) nicht mehr um allgemein menschliches Recht für die Juden: dies wird ihnen in Deutschland nicht vorenthalten. Sie sind hier in Bezug auf den Schutz des Eigenthums und der Person den andern Staatsgehörigen vollkommen gleich und hinsichtlich des Erwerbes ganz unbeschränkt." Soweit geschieht ihnen durchaus Genüge. Sie wollen aber mehr. Sie wollen Richter, Offiziere und Kirchenpatrone werden, ständische Rechte ausüben und in die Verwaltung eindringen. Sie verlangen Antheil am Staate selbst. Der Verfasser definirt nach dem ersten Absatz der angezogenen Passage „menschliches Recht" mit 1) Schutz des Eigenthums. 2) Schutz der Person. Die Verfassung des deutschen Reiches erlheilt ihrem Staatsbürger ohne Unterschied der Konfession außer den genannten Rechten 3) freie Meinungsäußerung. 4) Vereins-Recht. 5) Actives und passives Wahlrecht. Wir bemerken, werther Herr, daß die Rechte eines Staatsbürgers nur ein Theil der Menschenrechte sind. Sie können als Mensch nur Menschenrechte beanspruchen. Sie haben mithin nach ihrem eigenen Urtheil auf eine Theilnahme an der Staatsverwaltung kein Recht; Oder theilen Sie die Menschen in Menschen erster, zweiter und dritter Klasse ein? W. Risch. verhindert nach London zu kommen, ließ sich aber durch seinen Sohn Revd. Dr. Herrmann Adler vertreten. (Aus dem Jewish Chronicle.) Der verstorbene Baron Lyonel de Rothschild. Mit allen Zeichen von Hochachtung und tiefer Betrübniß wurde der verstorbene Baron Lyonel de Rothschild am Freitag den 10. Juni d. I. auf dem der United-Synagoge gehörenden Friedhof zu Willesden beerdigt, wo auch Baron und Baroneß Mayer und Sir Anthony de Rothschild begraben liegen. Obschon die Familie den Wunsch ausgedrückt hatte, daß das Leichenbegängniß so einfach als möglich stattfinden möchte, und deßhalb keine Einladungen erlassen wurden, war die Anzahl der Leidtragenden eine sehr große. Repräsentanten jeder Klasse, jeder Synagoge, jeder Gemeindeinstitution waren zugegen. Um 9 Uhr Morgens sammelten sich bereits alle diejenigen, welche den letzten Beweis von Achtung den Ueberresten eines Mannes zu geben wünschten, der in der neueren englisch-jüdischen Geschichte eine so hervorragende Rolle gespielt hatte, in der Behausung des sel. Freiherrn 148, Piccadilly.

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