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Der israelitische Bote · 1879-05-01 · 18 (1.5.1879) · p. [Seite 1]

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Journal
Der israelitische Bote
Volume
5 (1879)
Issue
18 (1.5.1879)
Date
1879-05-01
Page
[Seite 1] (sequence 1)
Language
German
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Der Israelitische Bote. Abonnement- Vierteljährlich 2 Mark, Ausland vierteljährlich - 2 Mark 50 Ps. Bestellungen nehmen alle Postanstalten entgegen. Erscheint jeden Donnerstag. Verantwortlicher Redacteur Moritze Baum in Bonn, Expedition: Petersstratze Nr. 8. Inserate: Die Petttzeile ode^^retz Mum 107Pf. ZaWSarhier. ' Inserate werdMlichix - v. Jahrgang. Mann, 1. Mai 1879 (5639). Mo. 18. Leitender Artikel. " Bonn im Mai. Aus Petersburg wird geschrieben: Kürzlich wohnte der berühmte Professor der Chirurgie an der Medico- Chirurgischen Academie einer in der Klinik vorgenommenen Miloh (Beschneidung) bei und sprach sich höchst anerkennend über diese Operation und deren medicinischen Nutzen aus. Auch bemerkte er nebenbei, daß nach der Erfahrung *ne er gemacht, die jüdischen Mohelim die Op? ^i sehr geschickt vornehmen.^ Es ist dieses eine recht erfreuliche Erscheinung gegenüber den Angriffen, die vor einigen Jahren von gewissen Seiten die Beschneidung zu erleiden hatte. . Auch hier zu Lande hat schon manche Anmaßung öfter Veranlassung gegeben, einem Vorurtheil entgegenzutreten.. Besonders ist es die NA^v-Frage die von den Neologen als hinfällig, ja selbst als bedenklich hingesiellt wird. Dem Herausgeber dieses Blattes bot sich auch bereits oft die Gelegenheit dar als ^TlD seine persönliche Ansicht darüber auszusprechen. Es sind jetzt bereits 16 Jahre, daß wir in hiesiger Stadt und Umgegend, nahezu an 700 Beschneidungen vorgenommen. Solche sind stets mit wenigen Ausnahmen, da wo gewisse krankhafte Beschaffenheiten daran hinderten, alle mit der ausgeführt worden und weder für uns selbst noch für die Kinder ist jemals etwas Unangenehmes daraus entstanden. Wie es bei anderen Mohelims sich damit verhält, wissen wir nicht, genug, wir werden von verschiedenen «seiten gebeten, mit Bezug auf die schon in früheren Jahren geschehenen Angriffe ein Gutachten zu veröffentlichen, das in einer Zeitschrift, der „treue Zions-Wächter" im Jahre 1846 in Altona erschien. Ehe wir mit dem wörtlichen Abdrucke beginnen, wollen wir noch einen Vorfall aus ganz neuester Zeit mittheilen: Ein ganz junger Rabbiner in A. glaubte einen Mohel Namens H. aus C. unmittelbar vor dem Beschneidungsacte die rwSD verbieten zu dürfen. Anfänglich beharrte der i?niD auf seiner Methode, wie sie ihm auch von religiösem Standpunkte aus geboten sei; doch die Aufregung .des ^7112 Rabbiners, des Vaters des Kindes und der geladenen Gäste wurden so heftiger Art, daß der sich zum Weggehen anschickte, auf Zureden des Vaters und der Gesellschaft jedoch endlich nach gab, und es machte wie der unberufene und unbefugte Befehlshaber es wünschte. Ein solches Auftreten können wir nur als Anmaßung bezeichnen; handelt es sich hier ja nicht um den Partheistandpunkt ob der Rabbiner reformistisch oder orthodox, ob alt oder jung sei; sondern hier können nur die Verhaltungsregeln, welche die Behörde für besondere Krankheits- oder sonst anomale Fälle vorsehen würde, maßgebend sein, und allein das Recht zu deren Beachtung beanspruchen. Zur Erzielung einer richtigen Auffassung der in Rede stehenden lassen wir nun das nachstehende Gutachten folgen: Die niPÜD in medicinischer und religiöser Hinsicht. Gutachten eines Competenten. Unter den mannigfachen Fragen, die in neuerer Zeit als ein Product der sogenannten fortgeschrittenen Bildung und Aufklärung, in der That aber, als das Resultat der auf dem Gebiete des Religiösen nichts mehr heilig oder nur ehrwürdig achtenden Destruktion, in Anregung gebracht worden sind, möchte wohl kaum eine von größerer Bedeutung sein, als die der Und zwar nicht nur deshalb, weil es sich hier um einen integrirenden Theil eines Gebotes handelt, das unbedingt das erste und wichtigste der ganzen jüdischen Gesetzgebung genannt werden kann, das wahrhafte Bundeszeichen zwischen Gott und seinem auserwählten Volke Israel, und Grundlage des Gesammtjudenthums, sondern auch bedeutend vorzüglich deswegen, weil Erhaltung der Gesundheit, ja des Lebens hier in Anregung gebracht, Momente, die allerdings wichtig genug sind, um selbst von der strengsten orthodoxen Auffassung der gewissenhaftesten Forschung und Prüfung Werth zu sein, und weil endlich diese Frage nicht nur von den bekanntesten Religionsstürmern bereits entschieden, sondern auch von solchen, die, wenn auch dem Fortschritte huldigend, doch jedenfalls noch im Gebiete des Judenthums stehen und stehen wollen. Alles dieses soll uns indeß nicht abhalten, im Gegentheil desto ernster und dringender uns mahnen, der vorliegenden Frage eine größere 'und sorgfältigere Aufmerksamkeit zu schenken, alles gegen dieselbe Vollbrachte streng und unparteiisch zu prüfen, und demgemäß ein Urtheil abzugeben, wie es der Heiligkeit und Bedeutsamkeit des Gegenstandes angemessen. Zuvörderst müssen wir, in Bezug auf unser Thema, zwei durchaus verschiedene Seiten von einander trennen, die medicinische von der religiösen, und obschon der Connex zwischen beiden nicht zu leugnen, und die Lösung der einen für die andere maßgebend und entscheidend sein muß, so kann dies doch nur von den erlangten Resultaten, nicht aber von den verschiedenartigen wissenschaftlichen Untersuchungen zur Gewinnung derselben gesagt werden. Dem ent> sprechend ist diese Frage bisher sowohl von medicinischen als theologischen Schriftstellern behandelt worden, und wollen wir zu einem gediegenen, entschiedenen Resultate gelangen, müssen wir auf die Argumente beider eingehen. Darüber kann gleich von vorne herein kein Zweifel obwalten, daß die angegebene medicinische Schädlichkeit der rW>¥Ö nicht sowohl dem Fortschritte der Medicin, als vielmehr den Zerstörungsbestrebungen im Judenthume ihr Entstehen zu verdanken hat. Denn wie wäre es sonst denkbar, daß diese angeblichen Nachtheile bei einem Akte, der so häufig und überall vorkömmt, bis dahin dem Auge sämmtlicher medicinischer Schriftsteller entgangen, so lange unentschleiert geblieben wären, bis es dem Scharfsinne moderner Theologen und aufgeklärter, junger jüdischer Aerzte gelungen, dieses gräßliche, bis dahin in Dunkelheit umherschleichende Gift ans Tageslicht zu fördern? Alle medicinischen Schriftsteller hätten bis dahin geschwiegen? höre ich Sie lächelnd mich bemitleiden. Gestrenge Herren! nur nicht allzurasch. Ich habe sie z. B. gelesen, jene Anklage Rust's gegen das Gefährliche einzelner Theile der Beschneidung, und vorzüglich jenen höchst betrübenden Fall zu Krakau im zweiten Theile seiner Helkologie. Aber meine Herren! da sehen wir recht den Unterschied zwischen einem christlichen weltberühmten Chirurgen und den modernen jüdischen Aufklärungs- Doctoren. Nachdem Rust jener höchst traurigen Mittheilung erwähnt, wo nach seiner Angabe durch die Schuld eines viele Kinder einer bösen Krankheit verfallen, nachdem er in gerechtem Eifer gegen solchen Mißbrauch sich erhebt, schließt er seinen Bericht mit folgenden Worten: „jüdische Physici sollten daher eine besondere Aufmerksamkeit auf diese Blutsauger richten." Und als derselbe Verfasser in seinem Handbuch der Chirurgie bei Erwähnung desselben Gegenstandes der angeregten Intervention der Staatsbehörden hinsichtlich der gefährlichen Procedur gedenkt, äußert er sich am Schluffe seines Artikels: „darin stimmen wir jedoch vollkommen bei, — da der Regierung das Recht nicht zustehet, Gebräuche, die von irgend einem Menschen als heilig verehrt werden, sobald dieselben nicht mehr mit den allgemeinen Menschenrechten im Widerspruch stehen, als die Beschneidung — daß zur Vermeidung möglicher Nachtheile die Staatsbehörden darüber wachen sollten, daß die Operation nur in Gegenwart eines Sachverständigen und von solchen Personen verrichtet würde, welche darüber kunstmäßig unterrichtet, geprüft unv bestätigt worden sind, daß der Operationsapparat öfters untersucht, und daß bei etwa eintretenden Übeln Zufällen sogleich ärztliche Hülfe in Anspruch genommen, und nicht etwa das Unglück verheimlicht werde." — So der erste Medicinal- Beamte des gesammten preußischen Staates, Präsident aller Civil- und Militär - Medicinal - Angelegenheiten; der weltberühmte Rust. Haben Sie seine Vorschläge gehört, Sie, Bergson, Collin, salomon jun.? und wie sie sonst alle heißen mögen, jene Weltbeglücker alle. Ihm sind die Nachtheile der die er natürlich vom christl. Standpunkte aus auffaßt, bekannt; will er sie deshalb abgeschafft haben? Nein, sie soll und muß beibehalten, aber im Interesse des allgemeinen Wohls beaufsichtigt werden. Von „Abbringen und Untersagen" ist da keine Rede, dafür ist er freilich kein — moderner jüdischer Aesculap-Jünger. Fortsetzung folgt. Petersburg. Jüngst ist ein Prozeß gegen die Juden in Satschkeri bei Kutais wegen angeblicher Ermordung eines armenischen Mädchens, Namens Sara Modebadse, um deren Blut zur Zubereitung der Peßachspeisen zu benutzen, zum Austrage gekommen und sind sämmtliche Angeklagten freigesprochen worden. Unerklärlich ist es wahrlich, daß heutzutage, im Jahre des Heils 1879, noch derartige Anklagen zu einem ernstlichen Prozesse Anlaß geben können. Ist das etwa die russische Civilisation, die jene Wahngebilde des Mittelalters als baare, gangbare Münze anuimmt und denselben Anspruch auf Wahrheit durch ihr gezeigtes Gebühren zuerkennt? Der eigentliche Sachverhalt war folgender: Am 4. April 1878 verschwand plötzlich Sara, Tochter des Josef Modebadse. Der Kreishauptmann Scharopan untersuchte, sobald er das Verschwinden des Mädcbens erfuhr unverzüglich den Sachverhalt und es stellte sich heraus, daß das Mädchen an jenem Tage die Wohnung der Eltern verlassen habe und auf dem Heimwege, durch heftigen Sturm und Regengüsse auf Irrwege gerathen, von den anschwellenden Fluthen weggeschwemmt worden sei. Obgleich das Gerücht sich verbreitete, daß die Juden das Mädchen gestohlen hätten, so wußte der Hauptmann doch, daß dies nur j schändliche Anschuldigung war, welche die Feinde der! Juden in Umlauf setzten. Das Ergebniß der Untersuchung wurde sowohl dem Gouverneur als dem Prokuror (Staatsanwalt) des Kreisgerichts nach Kutais übersandt. Der Gerichtsarzt, der die Obduction der Leiche vorgenommen, bezeugte schriftlich, daß das Mädchen durch die Wasserfluth umgekommen und dieses Attest ist auch von der „kaukasischen und transkaukasischen Medicinalverwaltung" bestätigt worden. Allein der Gouverneur schrieb an den Kreishauptmann, daß dem Vernehmen nach bei den Juden der Gebrauch herrsche, christliche Kinder zu stehlen und ihr Blut zu verwenden; schon oft seien solche Klagen vor Gericht gekommen, aber die Angeklagten seien stets Dank der Bestechung, freigesprochen worden. Demnach soll er Mitte! ausfindig machen zu entdecken, ob nicht die Juden das Mädchen zu dem gedachten Zwecke geraubt haben, und wenn er dies nicht entdecken sollte, so würde der Verdacht ihn treffen, daß auch er sich von den Juden habe bestechen lassen. Als der Kreishauptmann die Verwarnung erhielt, kam er noch einmal an den Ort der That. Kaum erfuhren dies die Anwälte des Städtchens als sie unter dem Pöbel aussprengten, daß die Angeklagten das Mädchen geraubt hätten, und einer der Anwälte, Namens Jlarion Tschemkrelidse verlangte von diesen 2000 Rubel, indem er ihnen Momente nachzuweisen versprach, aus denen klar hervorging, daß Sara Modebadse sich verirrt und in den Fluthen den Tod gefunden habe; sofern sie aber die verlangte Summe nicht zahlten, werde er ihnen noch mehr zu schaden suchen. Da die Angeklagten unschuldig, wiesen sie das schändliche Anerbieten zurück. Hiermit ließ er auf seine Reden den Vater des Mädchens aus Satschkeri kommen und ließ sich von ihm eine Vollmacht geben, die Beschuldigten vor Gericht zu laden. Mit solchen Verläumdungen reizten die Anwälte gegen die Juden alle Christen Satschkeris und der Umgegend auf, denen sie von je her ein Dorn im Auge sind, weil erstens viele Adelige Gutsbesitzer und auch Bauern ihre Schuldner sind und weil zweitens der ganze Handel sich in ibren Händen befindet zum großen Aerger der armenischen Kaufleute in S. Jetzt fing der Pöbel an über die Juden herzufallen, man schlug und verwundete, beraubte und plünderte sie, so daß sie gezwungen waren den Handel aufzugeben und sich in den Häusern zu verstecken. Obgleich die Polizei davon wußte, suchte sie es doch nicht zu verhindern. In vielen Dörfern wurden förmliche Erklärungen unterzeichnet und beschworen, die Juden auf Schritt und Tritt zu verfolgen und gar vollständig zu verjagen. Kein Anwalt war vorhanden, der sich der Angeschuldigten annehmen wollte, einerseits aus Haß gegen die Juden, andrerseits aber auch aus Furcht vor dem

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