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Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin · 1854-01-01 · 1854 · p. Seite 457

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Journal
Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
Volume
1854
Date
1854-01-01
Page
Seite 457 (sequence 479)
Language
German
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IRI
…/7166791-9630800--1814-9623727
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L57 k! Beistände jenes Blutgerichtes, um mit den größten Strafen! gegen die Ketzer zu verfahren. 2000 wurden lebendig ver-! brannt, 17000 mußten mit Schimpf und Spott Buße thun, ß Andere wurden lange in elenden Kerkern festgebalten und l nachher freigelassen, verhöhnt und durch Zeichen an den Kleidern bezeichnet. Auch die Todten blieben nicht verschont, die aus den Gräbern gezogenen Leichname wurden verbrannt, das hinterlassene Vermögen in Beschlag genommen. Als solche Gräuel immer mebr und verbreiteter wurden, versuchten die Meisten die Flucht, allein daran verhindert, mußten i sie entweder Zurückbleiben oder auf heimlichen Wegen zu entkommen suchen. Jedes öffentliche Unglück wurde auf die - Schuld der Enußim geschoben: in Toledo hatten die Großen den Bürgern eine Steuer aufgelegt, auch daran waren? die Juden Schuld: Alles strömte in die Häuser der Unglücklichen, Klein und Groß wurde gemordet, selbst die Kinder der Enußim wurden nicht verschont, und nachdem sich das Ungewitter gelegt hatte, drang man in die Fürsten, die härtesten Gesetze über die getauften Juden und Mauren ergehen zu lassen. Am gräßlichsten wurde das Elend vom März 1492 (Adar 5252) an. Die Königin Jsabella, so wie der Minister de Torre, hatten Ferdinand vor dem Beginn des Krieges mit den Mauren in Granada das Gelübde abgelockt, beim glücklichen Ende des Krieges die Juden aus dem Lande zu vertreiben oder sie zur Annahme des Chriftenthums zu zwingen. Der Krieg war beendet, die Mauren waren völlig unterjocht —' im oben benannten Monat erging nun ein Königl. Edict, daß binnen vier Monaten alle Juden das Land verlassen sollten. Selbst diese kurze Frist wurde bald daraus durch de Torre verkürzt, denn es wurde jedem Einwohner bei schwerer Strafe verboten, einen Juden nach Ver-? lauf des Aprils zu beherbergen oder ihm Lebensmittel zu s verkaufen. Einige Geschichtschreiber erzählen, daß auch die Mitnahme von Geld und Kleinodien verboten war, allein s es ist dies unwahrscheinlich und Viele haben in jedem Falle

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