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Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin · 1854-01-01 · 1854 · p. Seite 97

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Journal
Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
Volume
1854
Date
1854-01-01
Page
Seite 97 (sequence 119)
Language
German
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IRI
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97 ein jeglicher wieder kommet zu seinem Eigenthume, und ein jeder wieder kommet zu seiner Familie. — So war also dem Israeliten geboten, sechs Tage der Arbeit zu zählen, und dann einen Nnbetag, jene sieben Wochen, und dann, am fünfzigsten Tage, einen Festtag, sechs Jahre und dann ein Ruhejahr, siebenmal sieben Jahre, und dann, im fünfzigsten Jahre, ein Iobeljahr, d. i. ein Jahr der Befreiung, wo der israelitische Knecht frei wieder nach Hause ging, wo die verkauften Aecker ohne Lösegeld wieder an die ursprüngliche Familie zurück fielen. Nach dem Schicksale unsers Volkes können wir jetzt nicht mehr Ruhejahre und Jobeljahre halten, denn in Erfüllung ging das Wort des Herrn (K. 26, V. 34.): 7-r dann wird das Land seine Ruhetage und -Jahre abtragen alle Tage der Verwüstung. Wir können nur noch die Ruhelage und die Festtage der sieben Wochen, Schwuoth, feiern, und die sieben Wochen zählen. Da fragen wir uns denn, welches ist der Sinn dieser Gesetze, zu zählen Tage und Wochen und Jahre, und diese zu trennen durch Ruhe- und Festtage, durch Ruhe- und Jobeljahre? welches war und ist der Zweck dieser Gesetze? was sollten und sollen und müssen sie in uns bewirken? Und solche Frage, Israeliten, geziemet uns sehr, und ihre Beantwortung. Denn nicht verlangte der Herr und meinten unsre Gesetzgeber, daß Israel Gesetze befolgen sollte blindlings und ohne Verstand: sondern ihren Sinn zu begreifen, und in diesem echt frommen und religiösen Sinne sie auszuführen. Darum heißt es in unserm täglichen Gebete nicht bloß: Barmherziger Vater, lege in unser Herz Ndr ^>2 zu beobachten und zu thun alle Worte deiner Lehre, sondern noch vorher: zuverftehenundzub ergreifen, zu hören, zu lernen und zu lehren alle Worte deiner Lehre! Meine Freunde! Sehen wir heute von allen anderen 7

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