Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 11 (1936)
- Issue
- 11 (8.1936)
- Date
- 1936-08-01
- Page
- Seite 126 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 126 Nr. II Die Frage der jüdischen Schulen in Hessen Ein Wort an die Eltern Wenn auch die Reihen der schulentlassenen Jugend durch Abwanderung dauernd gelichtet werden, so bleibt doch für die schulpflichtige jüdische Jugend die schulische Betreuung eine sehr wesentliche Aufgabe. Ja vielfach wird die Art der Unterrichtsgestaltung von der Berücksichtigung der Tatsache beeinflusst sein, dass unsere jüdische Jugend umsiedeln muss, wenn sie eine berufliche Tätigkeit finden will. Länder¬ und Sprachkenntnisse müssen von unseren jüdischen Schülern aus der Lage der Zeit heraus gefordert werden; religiöse Festigung und charakterliche Selbständigkeit müssen dem jungen Menschen die innere Möglichkeit geben, sich später im Kampf ums Dasein auf sich selbst zu stellen. So haben die in Hessen geschaffenen jüdischen Bezirksschulen seit ihrer Begründung eine verantwortungsvolle Arbeit zu leisten. Sechs solcher Schulen bestehen bis heute in den beiden Provinzen Starken bürg und Rheinhessen. Etwa 800 Kinder sind von diesen Schulen erfasst. Stadt- und Landgemeinden finden sich in der Würdigung der schulischen Leistung unserer Bezirksschulen zusammen. Bedauerlicherweise ist in der Provinz Oberhessen bisher die Begründung auch nur einer jüdischen Schule nicht möglich gewesen, obwohl die Lage der jüdischen Schuljugend dort nicht minder die Begründung jüdischer Schulen dringend erscheinen lässt, als in den Provinzen Starkenburg und Rheinhessen. Die Versuche sind bisher teils an den Verkehrsschwierigkeiten, teils an Mangel an Mitteln, teils an der Einstellung der Gemeinden gescheitert. Der Plan, an vier Orten Oberhessens jüdische Schulen zu errichten, war durchgesprochen und unter vielen Einzelberatungen durchgearbeitet, muss aber zunächst als undurchführbar betrachtet werden. Dagegen drängt sich nun ein neuer Plan für Oberhessen auf: Wenn die eingeleiteten Verhandlungen zu einem Erfolg führen, dann soll demnächst in dem Gebäude der jüdischen Kinderheilstätte in Bad Nauheim eine jüdische Bezirksschule oder eine jüdische Provinzialschule mit Internat eröffnet werden. Diese Schule soll den jüdischen Kindern Oberhessens zur Verfügung stehen, die Kinder aus der näheren Umgebung könnten täglich zur Schule fahren, die Kinder aus weiter entfernten Orten dagegen im Gebäude der Schule von Montag bis Freitag oder auch die ganze Woche hindurch Wohnung und Verpflegung erhalten. Für eine zeitgemässe Ausbildung an dieser Schule wäre selbstverständlich gesorgt; auch gartenbauliche Unterweisung könnte an dieser Schule erfolgen. Die Kosten für die Begründung und Erhaltung dieser Schule müssten natürlich wenigstens zu einem Teil von den Eltern der Kinder, die dort eingeschult werden sollen, getragen werden, wobei auf die durch die Zeit bedingte Lage gebührend Rücksicht genommen werden müsste. Wir unterbreiten diesen neuen Plan den in Frage kommenden jüdischen Familien Oberhessens und fordern diese Familien hierdurch auf, sich sofort an die Adresse des Landesverbandes dahingehend zu äussern: 1. ) ob sie sich an der Durchführung dieses Planes beteiligen wollen, 2. ) wieviel Kinder sie in die geplante Schule schicken wollen,. 3. ) ob sie sich an der anteilmässigen Aufbringung der Kosten beteiligen können, 4. ) ob die Kinder täglich nach Bad Nauheim fahren könnten oder 5. ) ob die Kinder in der Schule Wohnung und Verpflegung erhalten sollen. Wir machen die Gemeinden und Familien Oberhessens mit allem Nachdruck auf diese wichtige Angelegenheit aufmerksam und betonen, dass eilige Benachrichtigung erforderlich ist. Die Familien Oberhessens haben nun die Entscheidung über die künftige Ausbildung ihrer Kinder und über ihre Vorbereitung für das Leben selbst in Händen. Mainz, den 23. Juli 1936 Rabbiner Dr. S. Levi Aus der Arbeit des Landesverbandes 1. Auflösung von Gemeinden Bereits mit Rundschreiben vom 17. April ds. J. wurden die Verbandsgemeinden darauf hingewiesen, dass Beschlüsse eines Oomeindevorstands auf Auflösung der Gemeinde und die etwaige Lohertragung von Grundeigentum an den Landesverband erst dann gefasst werden können, wenn dem Verband schon vor der Beschlussfassung von der beabsichtigten Auflösung Kenntnis gegeben worden .ist. Das Gleiche gilt selbstverständlich erst recht von der Veräusserung von gemeindeeigenem Vermögen, Synagogen, Gemeindehäusern usw. In letzter Zeit wurde jedoch festgestellt daß Gemeinden Synagogen usw. verkauft und den Erlös unter sich verteilt haben. p;ese Verteilung widerspricht den religionsgestzlichen Vorschriften. Sie ist ferner auch von der Genehmigung des zuständigen fvreisamtes abhängig. Wir bitten daher nochmals dringend, zur Vermeidung von Weiterungen, sich vor der Auflösung von Gemeinden und vor dem Verkauf gemeindeeigener Grundstücke usw. mit dem Landesverband rechtzeitig ins Benehmen zu setzen. 2. Ervverb der blauen Beitragskarte „Hilfe und Aufbau" Es ist festgestellt worden, dass auch jetzt, nach mehr als zwei Jahren, noch eine Anzahl Verbandsgemeinden bestehen, deren Mitglieder die blaue Beitragskarte nicht besitzen. Der Ertrag der blauen Karte wird ausschliesslich dazu verwendet, Hilfsbedürftige zu unterstützen, die Berufsausbildung und Umschichtung junger Menschen zu fördern, und ihnen schließlich die Auswanderung zu ermöglichen. Es ist daher Pflicht eines jeden Juden, auch in der kleinsten Gemeinde, entsprechend seinem Einkommen, das Hilfswerk durch Beiträge angemessen zu unterstützen. Die Beiträge sind von RM. 0.25 bis 5.00 monatlich gestaffelt. Jeder Jude ist daher in der Lage, die blaue Karte zu erwerben und Pflicht der Gemeindevorstände ist es, darüber zu wachen, dass jedes Gemeindemitglied die blaue Karte besitzt, wobeies selbstverständlich keines Hinweises bedarf, dass die Vorstandsmitglieder selbst das Hilfswerk zu unterstützen haben. Im anderen Falle ist es ausgeschlossen, daß die oben erwähnten Aufgaben auf die Dauer erfüllt werden können. 3. Wörrstadt In schwierigen Verhandlungen ist es dem Landesverband gelungen, bei den Gemeindemitgliedern der Israelitischen Religionsgemeinde Wörrstadt eine Einigung dahin zu erzielen, dass von der Wahl eines Ersatzmannes für den ausgewanderten 1. Vorsteher abgesehen wird. Die Gemeindemitglieder haben sich vielmehr auf eine Person geeinigt. Auf diese Weise werden die Kosten für die Vornahme einer Wahl erspart.