Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 7 (1932)
- Issue
- 4 (4.1932)
- Date
- 1932-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Im geistigen, im seelischen und im sittlichen Gebiete kann es keine Zufall- Gewinne geben; was uns da zu fällt, hat verminderten Wert. „Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, der täglich sie erobern mutz". (Goethe). Freiheit will aber nicht nur vorbereitend erworben, sie will auch verdient sein. Weil Zusallsgewinne den Gewinner überraschen, weitz er den Gewinn nicht zu nützen und nicht zu würdigen. Falsche Einschätzung der Werte führt zu falscher Verwertung. In unseren Tagen erblickt man vielfach die Freiheit darin, baß man Bindungen sittlicher und religiöser Art, weil sie alt sind, abstreift; man schätzt diese Bindungen gering, will sich von den Regungen der Zeit oder gar einer Stunde nur leiten lassen; man will ungebunden — frei sein. Aber „Es sind nicht alle frei, die ihrer Ketten spotten". (Lessing). Auch im Reich der Freiheit gelten bindende Gesetze. Wer diese Bindung verwirft, der verliert oft auch den Halt. Bei der Schilderung der Freiheit, die den Kindern Israel zuteil wurde, gebraucht die Bibel kurz nacheinander, gleichsam zur Wesensschilderung der geschaffenen Freiheit, vier verschiedene Tätigkeitsworte für die Mithilfe Gottes an dieser Freiheit. Diese vier Worte (ich habe Euch herausgeführt), ''MLNl (ich habe Euch gerettet), sich habe euch erlöst), (und ich habe euch genommen) (2. Buch Mose Kap. 6 Vers 6 und 7) sind nicht nur Grund für die vier Becher Wein, bei deren Genuh wir vierfachen Dank für die gewonnene Freiheit sagen; sie sind auch Zeugnis dafür, wie viel göttliche Kraft zusammenwirken mutz, um wahre Freiheit zu gestalten. Auch der Mensch mutz sie durch Aufbau erwerben und durch Ausdauer verdienen. Liegt der Druck einer schweren Zeit auf uns, so kann auch hier nur durch Aufbau und Ausdauer geholfen werden. Tr. L. Bericht über die Sitzung des Oberrats vpm 3. April 1932. Anwesend: der Verbandsvorsitzende Kommerzienrat B. A. Mayer, Mainz und Stellvertreter Löwensberg, Mainz. Die Oberratsmitglieder bzw. Stellvertreter: Benjamin, Darmstadt; Justizrat Dr. Goldschmidt, Offenbach; Dr. Guggenheim. Offenbach; Hirsch, Groß-Gerau; Jsaac, Wallertheim; Lehrer Kahn, Alsfeld; Krämer, Friedberg; Rabbiner Tr. Levi, Mainz; Justizrat Dr. Marx, Bingen; Sanitätsrat Dr. Nickelsburg, Worms; Oppenheimer, Oberingelheim; Rosenthal, Oppenheim; Rechtsanwalt Rothenberger, Gießen; Rabbiner Dr. Sander, Gießen; Steinberger, Alsfeld; Lehrer Stern, Alzey. 1. Vor Eintritt in die Beratung über die einzelnen Gegenstände der Tagesordnung erstattet der Vorsitzende eingehend Bericht über die Geschäftsführung und die Kassenlage des Verbands. 2. Sämtliche leistungsfähigen Gemeinden werden um einen Beitrag zur Deckuug des — hauptsächlich durch den Rückgang der Jnsertionseinnahmen entstandenen -- Fehlbetrages für das Rechnungsjahr 1931 angegangen. 3. Ein Beschluß über die Art der Aufbringung der vom Verband künftig benötigten Mittel wird uicht gefaßt, vielmehr zur Vorbereitung eine Kommission eingesetzt und hierzu die Herren Bankdirektor Benjamin, Darmstadt, Justizrat Dr. Goldschmidt, Offenbach und Lehrer Jacob Strauß, Ofsenbach, gewählt. 4. Nach einem Bericht des Schriftleiters und Kenntnisnahme der. Wünsche und Anregungen des Anzeigenvermittlungsbüros Greis wird wegen der Jnseratengebühren usw. Beschluß gefaßt. 5. Der von der Gemeinde Alzey zum Ausdruck gebrachte Wunsch einer persönlichen Vertretung im Oberrat soll dem Gemeindetag, der auf den 12. Juni 1932 nach Mainz einberufen werden soll, überwiesen werden. 6. lieber den gegenwärtigen Stand des Projektes eines Reichsverbandes wird berichtet und zu einem vorliegenden statutenentwurf grundsätzlich Stellung genommen. 7. Herr Lehrer Kahn protestiert namens des Lehrerverbandes gegen das Normalstatut, in dem die Lehrer und Gemeindebeamten vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Oberratskollegium vertritt den Standpunkt, daß die geistlichen Führer von den Vorständen zugezogen werden sollen. 8. Der Beitrag an den Landesverband für jüdische Wohlfahrtspflege in Hessen- und Hessen-Nassau wird einschließlich des an das Arbeiterfürsorgeamt und an die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden in Berlin bewilligten Beitrages für 1931 auf M. 1000.— herabgesetzt. Die sonstigen Zuschüsse sind für 1931 (Rj.) in der Höhe des Vorjahres auszuzahlen.