Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 7 (1932)
- Issue
- 3 (3.1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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- Lübeck 1× ep/1048008
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nL*t«>r .Ishrs.,jür. y lilläti 1932 ä 7 V'- Des Landesverbandes israelitischer llleligionsgemeinden Hessens - — - \XX "— i Vieses Matt erscheint monatlich und geht den fllit* Igl Luschristen: Wain;, lhindenburgstrahe {Rr. 44 gliedern unentgeltlich >u. ♦ lkrscheinungsort Main>. III Schriftleitung: Vobbiner Dr. 8.!eoi, Wain> t XX . -1 Die Vorstände und Beamten der Verbandsgemeinden werden hiermit dringend ersucht, alle für das am 31. März zu Ende gehende Rechnungsjahr 1931 zu bewirkenden Leistungen uns umgehend zu überweisen, bzw. anzusordern. Mainz, Anfangs März 1932. Kaste des Landesverbandes. Postscheckkonto Nr. 63618 Amt Frankfurt a. M. Die nächste Oberratssitzung findet voraussichtlich Sonntag, den 3. April d. I., nachmittags 2V3 Uhr, im Verbandsbüro statt. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Vorstand hat zufolge einer Verfügung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen den Erlaß einer neuen Gemeindesatzung für die Bildung des Vorstandes und der Steuervertretung beschlossen. Der Wortlaut derselben kann in der Zeit von Dienstag, den 8. bis Montag, den 14. März d. 3., von 9 bis 13 Uhr in unserem Büro, Hindenburgstrasze 44 (Eingang Gabels- ' bergerstraße) eingesehen werden. Einwendungen gegen diese Gemeindesatzung können während der Offenlegungsfrist bei unserem Büro daselbst schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist muß der Unterzeichnete Vorstand die Gemeindesahung und etwaige Einwendungen dem Herrn Minister für Kultus und Bildungswesen unterbreiten. Mainz, den 2. März 1932. Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde Mainz. Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft am 31. Jan. 1932, 10 Uhr vorm., zu Berlin-Charlottenburg, Kantstrasre 158. Anwesend: vom Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden: KGR. Wolfs, als Vorsitzender, RAnw. Dr. Klee, LGR. Dr. Lilienthal, Adolf Schoyer, RAnw. Dr. Margarete Berent, Rabb. Dr. Galliner, Dir. Georg Kareski, Tipl.-Jng. Bruno Woyda, Geh. J.-Rat Goldfeld-Breslau, zugleich für den D.J.G.B.; vom Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden: Oberst-LGR. Dr. Neumeyer, J.-R. Dr. Straus, J.-N. Dr. Hommel; vom Badischen Oberrat der Israeliten: Prof. Dr. Stein; vom Oberrat der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs: Ministerialrat Dr. Hirsch; vom Landesverband der israel. Religionsgemeinden Hessens: Kommerzienrat B. A. Mayer, Rabb. Dr. S. Levi; vom Sächsischen israelitischen Gemeindeverband: Carl Goldschmidt, Leipzig, Dr. Goldberg, Plauen i. V., Josef Cahn, Chemnitz; vom Vorstand der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburg: Dr. Nathan; vom Oberrat der Israel. Landesgemeinde Mecklenburg-Schwerin: RAnw. Dr. Rubensohn; vom Vorstand der jüdischen Gemeinde Lübeck: Dr. Landau; vom Deutsch-Israelitischen Gemeinde-Bund: Legationsrat Prof. Dr. Sobernheim, J.-R. Dr. Salomon; als Gast: Dr. Ollendorfs (Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden); zur Protokollführung: Hirsch Der Vorstand der israelitischen Gemeinde Bremen wurde durch den Delegierten der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburg und der Landesverband der lippeschen Synagogengemeinden durch den bayrischen Delegierten Dr. Straus vertreten. Der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde Oldenburg hatte sein Fernbleiben entschuldigt. Wolfs eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und weist auf die Notwendigkeit hin, die Arbeiten der Reichsarbeitsgemeinschaft in der bisherigen Weise weiterzuführen, bis ein Reichsverband zustande gekommen sein wird. 1. Neumeyer stellt namens der süddeutschen Arbeitsgemeinschaft den auf eine Anregung des Vorsitzenden des Hess. Landesverbandes, B. A. Mayer, zustandegekmnmenen Antrag, mit Rücksicht aus die politische Lage ein besonderes Organ zur Wahrnehmung der Interessen der deutschen Juden zu schaffen. Er betont dabei, daß daneben der Präsident der Reichsarbeitsgemeinschaft, der ihr volles Vertrauen genieße, befugt bleiben solle, sie in geeigneten Fällen ohne Einberufung des neu zu schaffenden Organs zu vertreten. Es wird einstimmig der folgendeBeschluß gefaßt: „Die Reichsarbeitsgemeinschast beschließt bis zur Bildung einer Reichsorganisation: In Ausführung des § 10 der Geschäftsordnung der Reichsarbeitsgemeinschaft wird zum Zwecke der Vertretung der jüdi-