Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 7 (1932)
- Issue
- 1 (1.1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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fiaMiner - Semisap zu Berlin, J'p==<JS=<?5=<iJ=<.5=aS=<i'2: Januar 1932 i 7. Jahrg.,IIIr.j 1 des Landesverbandes israelitischer Keligionsgemelnden isteffens > . -- — —Dinic ..- 1 1 < Vieses Matt erscheint monatlich und geht den Mit- III Zuschriften: Main,, Sjindenburgstrahe ßr. 44 gliedern unentgeltlich in. » krscheinungsort ßlainj.!l! Sihriftleitung: ßabbiner vr. 5. Leoi, Sllain; r.—. - --3üüc t Bericht über die Sitzung des Oberrats vom 20. Dezember 1031 nachmittags 2,30 Uhr. Anwesend: der Verbandsvorsitzende Kommerzienrat B. A. Mayer, Mainz und Stellvertreter Löwensberg, Mainz. Die Oberratsmitglieder bzw. Stellvertreter: Benjamin, Tarmstadt; Rabbiner Dr. Bienheim, Darmstadt; Oiabbiner Dr. Dienemann, Ossenbach; Ebert, Osthosen; Dr. Guggenheim, Osfenbach; Hirsch, Groß-Gerau; Rabbiner Dr. Levi, Mainz; Sanitätsrat Dr. Nickelsburg, Worms; Oppenheimer, Oberiugelheim; Oppenheimer, Mainz; Oppenheimer, Fränkisch-Crumbach; Rosenthal, Oppenheim; Rechtsanwalt Rothenberger, Gießen; Lehrer Stern, Alzey. 1. Rach Begrüßung der Erschienenen gibt der Vorsitzende seinem Bedauern Ausdruck, daß Herr Lehrer Kahn, Alsfeld, wegen des heutigen Fasttages beruflich und Herr Dipl. Handelslehrer Simon, Darmstadt, wegen Krankheit von den Beratungen serngehaltcn sind. Drei im Januar außerhalb Hessens stattsindende Tagungen haben die Anberaumung aus den heutigen Tag nicht umgehen lassen. 2. In dem Bericht über geführte Korrespondenzen und Briefeinlänfe wird mitgeteilt, daß das Kultusministerium den Kreisämtern unter Bezugnahme aus die erfolgte Anerkennung die Verfassung unseres Landesverbandes übersandt hat, und daß der Entwurf von Normalstatuten für örtliche Gemeindewahlen unsererseits bei dem Kultusministerium zwecks Genehmigung am 28. Oktober 1031 eingereicht worden ist. 3. Das Kollegium erklärt: „Jin „Israelit" hat Herr Rabbiner Dr. Merzbach Angriffe gegen hessische Rabbiner veröffentlicht. Wir bestreiten jedermann das Recht, Amtshandlungen der Rabbiner, die von ihren Gemeinden gewählt wurden und die das uneingeschränkte Vertrauen ihrer Gemeinden besitzen, als nicht gültig zu bezeichnen." 4. Dem Anträge des Lehrerverbandes, nichtdiplomierte Lehrpersonen möglichst vom Religionsunterricht fernzuhalten, wird zugestimmt. ö. Der Erwerb eiues geschlossenen und seit Jahrzehnten vernachlässigten jüdischen Friedhofes znm Zwecke seiner Erhaltung und Pflege und von der israel. Religionsgemeinde Stadecken die Annahme eines Betrages von 310 RM., über dessen Verwendung Bestimmung getroffen ist, sowie zweier Sif're Thorah und von Synagogengeräten werden beschlossen. j r 6. Es werden bewilligt: a) Zuschüsse für Unterricht, 10 Kosten des Mitteilungsblattes, c) Beitrag zu deu Kosten des Lektorats Gießen. 7. lieber die erfolgten Regelungen in den Gemeinden des in den Ruhestand getretenen Lehrers Strauß, Griesheim, wird berichtet. 8. Ein Gesuch um Baukostenzuschuß wird für das nächste Rechnungsjahr zurückgestellt. 0. Tie Frage einer Besoldungsregelung und die ziveier Subventionen sollen derart vorbehandelt werden, daß vor Beginn des neuen Rechnungsjahres Beschlußfassungen ermöglicht sind. 10. Nach einem Bericht des Herrn Oppenheimer, Oberingelheim, wird beschlossen. Unterricht in Gensingen möglichst durch Herrn Lehrer Baier, Bingen, erteilen zu lassen. 11. Zu dem Wunsch der Gemeinde Alzey, ein Mitglied ihres Vorstandes in den Oberrat zu kooptieren, soll Stellung genommen werden, sobald ein schriftlicher Antrag vorliegen wird. Jur Beachtung. Durch eine neue, aus Grund einer Entscheidung des Reichsfinanzhofs ergangene Verfügung des Reichssinanzminijterinms ist die von uns in dem Mitteilungsblatt vom Juli 1031 zur Kenntnis gebrachte Verfügung ungültig geworden. Alle Gehaltsbezüge und dergleichen, auch solche unter 40 RM. im Monat, unterliegen der Lohnsteuer. Wo 100 RM. im Monat frei bleiben sollen, muß die auszahlende Stelle im Besitze der ersten Lohnstenerkarte des Gehaltsempfängers sein. Nach einer Entscheidung des Oberversichernngsamtes Darmstadt vom 10. März 1030 zu Nr. B. L. I. 20/20 sind die Minjanlente der israelitischen Religionsgemeinde M. nicht zur Invalidenversicherung versicherungspslichtig. In der Begründung heißt es: Wohltätigkeit im Verein mit den religiösen Vorschriften gibt den hier vorliegenden Beziehungen zwischen dem Vorstand der Jsr. Religionsgemeinde M. und den . . beteiligten Israeliten das Gepräge. Ein Versichernngspslicht begründendes Lohnarbeitsverhältnis liegt somit nicht vor ..."