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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1931-06-01 · 6 (6.1931) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
6 (1931)
Issue
6 (6.1931)
Date
1931-06-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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gunst der Wirtschaftslage eine namhafte Einbuße erleiden müßten. Als Pflicht eines jeden Mitgliedes unserer Verbandsgemeinden sollte es angesehen werden, das Mitteilungsblatt, das einen Kontakt zwischen allen hessischen Familien herstellt und also in hervorragendstem Maße dazu geeignet ist, neben dem religiösen Leben den Gemeinsinn heben und stärken zu helfen, in jeder Beziehung, also auch durch Zuweisung von Inseraten, zu unterstützen und zu fördern. Mit lebhaftem Bedauern muß festgestellt werden, daß auch in dem Berichtsjahr unserem Landesverbände, in dem die hessische Iudenheit in. ihrer überwiegenden Majorität organisiert ist, eine Staatssubvention für die kirchlichen Bedürfnisse ihrer Verbandsgemeindcn nicht zugeflosscn ist. Erfreulich ist, daß die Beiträge der Verbandsgemeinden selbst bis zum Tage des Abschlusses ungefähr die vorjährige Höhe erreicht hatten, wenn auch mit Bedauern konstatiert werden muß, daß einige Gemeinden derart verspätet gezahlt haben, daß ihre Zahlungcn nicht mehr in die Liste ausgenommen werden konnten, und andere sich auch noch bis heute im Rückstände befinden. Mit Genugtuung erfüllt es, daß in einem Bezirk Oberhessens ein neu angestellter Verbandslehrer seine Tätigkeit am 1. Juni 1630 aufnehmen konnte. Durch den fühlbaren Mangel einer Staatssubvention sind die Bezüge der Angestellten des Verbandes nicht auf der Höhe derjenigen anderer Verbände und aus diesem Grunde unterblieb es, die Oprozentige Gehaltskürzung, welche die größeren Gemeinden, die tarifmäßig bezahlen, vorgenommen haben, bei den minderbczahlten Verbandsangestellten restlos zur Durchführung zu briugen. Es steht zu wünschen, daß unserem Verbände die Mittel zufließen, die notwendig sind, um leistungsschwache Gemeinden in einem Ausmaße zu unterstützen, das denselben ermöglicht, ihren Aufgaben und Verpflichtungen gerecht zu werden. Bis dahin muß es jede jüdische Gemeiude unseres Verbandes von sich aus als ihre Pflicht auseheu, alles aufzubieten, um den religiösen Bedürfnissen Genüge zu leisten. Der israelitische Begräbnisplatz auf der Ronneburg ist durch unseren Verband von der Gutsverwaltung des Fürsten Asenburg- Wächtersbach käuflich erworben worden. An Zuschüßen' für das Lektorat Gießen erhielten wir: vom Bayrischen Verband 300 M., von der Badischen Landessynagoge 150 M., von der Württembergischen Landessynagoge 100 M., von Herrn Robert v. Hirsch, Frankfurt a. M., 300 M., von den Frankfurter B'ne B'rith-Logen 150 M., von der Wormser B'ne B'rith- Loge 50 M. und von der Rhenus-Loge in Mainz nach Abschluß des Handbuches 200 M. Unabweisbare Pflicht, in erster Linie den Religionsunterricht zu fördern, hat uns dazu gezüngen, den an außerhessische jüdische Verbände und Anstalten geleisteten Gesamtbetrag in einem Maße herabzusetzen, der eine Balancierung des Etats gewährleisten ließ. Diese Erwartung hat sich ersüllt und es konnte trotz der unliebsamen Verzögerung, die viele Gemeinden bei ihren Zahlungen eintretcn. ließen, und der Geschäftsführung damit ein sicheres Disponieren erschwerten, unsere Rechnung ohne Fehlbetrag abgeschlossen werden. Welche Arbeitslast der Geschäftsführung durch die unpünktliche Zahlungsleistung erwächst, wird sicherlich unterschätzt, sonst wäre der Eingang der Gelder prompter erfolgt. Auf eine Unterstützung unseres Verbandes seitens aller in Betracht kommenden Faktoren hoffe ich zuversichtlich an der Schwelle eines neuen Geschäftsjahres, eines Jahres, in dem von den Altgehörigen aller Körperschaften — nicht nur bei uns in Hessen — Opfer gefordert werden, und ich gebe der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß unser Landesverband, der, wiewohl der jüngste unter den Verbänden Deutschlands, schon feste Wurzel gefaßt hat, auch weiterhin wachsen, daß er blühen und gedeihen möge. , M a i n z, Mai 1931. gez. B. A. M a y e r , Verbandsvorsitzender. Generalversammlung des Jsr. Landeslehrervereins im Volksstaat Hessen am 14. Mai 1931 in Offenbach a. M. Die diesjährige Tagung beginnt mit einer Lehrprobe des Kollegen Lichtensteiit, Ofsenbach: Hebräisch Lesen und Uebersetzen in den beiden Abteilungen der Grundschule, 1. und 2., 2. und 3. Schuljahr. 2 Wir sehen, in welch außerordentlich praktischer, anregender und interessanter Weise der hebrätsche Ultterricht erteilt wird, unterstützt durch mehrere, vom Referenten hergestellte Tafeln und Bilder, die demnächst im Druck erscheinen und deren Anschaffung jeder Gemeinde dringend empfohlen werden muß. Es ist eine Freude zu beobachten, wie die Schüler, die A-B-C-Schützen sowohl als auch die 8- und 9-jährigen, mit Lust und Liebe, mit Interesse und Begeisterung dem Unterricht folgen, wie sie spielend und in kurzer Zeit nicht nur hebräisch Lesen lernen, sondern sich auch einen Wortschatz und grammatische Kenntnisse aneignen, eine vorzügliche Grundlage für den späteren Uebersetzungsunterricht. Darculf eröffnet der 1. Vorsitzende, Kollege Kahn, Alsfeld, die Versammlung, begrüßt die zahlreich erschienenen Mitglieder und Gäste, dankt den Kollegen Strauß und Lichtenstein für ihre Arbeit zur heutigen Tagung und erstattet einen kurzen Jahresbericht. Die schweren Zeiten treffen uns, die Juden, leider am härtesten, und wir, die Lehrer, die namentlich in den mittleren und kleinen Gemeinden die Führer ihrer Gemeinden sind, werden damit vor eine schwere Aufgabe gestellt. Doch der bekannte Optimismus des jüdischen Lehrers erfüllt ihn mit Mut und Kraft, neben seiner schweren und verantwortungsreichen Berufsarbeit auch an diese Forderungen der Zeit unverzagt heranzutreten; aber doppelt schwer wird uns das durch die niederdrückende Sorge um das eigene Wohl. Während in andern deutschen Staaten die berechtigten Forderungen des jüdischen Lehrers — zum Teil in vorbildlicher Weise — erfüllt worden sind, müssen wir sie immer wieder erheben und für ihre Anerkennung und Durchführung kämpfen. Nachdem von mehreren Entschuldigungsschreiben heute nicht anwesender Mitglieder, der Kollegen Stern, Alzey, Bick, Michelstadt, Rothschild, Worms usw. Mitteilung gemacht, wird das Wort dem Kollegen Lichtenstein, Offenbach, erteilt zu seinem Referat: „Wie wir den hebräischen Unterricht in der Grundschule erteilen." (Siehe Seite 3) Dazu das Korreferat des Kollegen Bayer, Bingen. Nach der Mittagspause, in der die Gemeinde Offenbach die Versammlungsteilnehmer in liebenswürdigster und dankenswertester Weise bewirtet, leitet der Vorsitzende die Aussprache ein. Er spricht den beiden Referenten den Dank der Versammlung aus für ihre mit großem Beifall aufgenommenen Arbeiten. Beide Methoden hätten schon deshalb ihre großen Vorzüge, weil sie mit der alten „Chedermethode" in radikaler Weise gebrochen haben. Tie Offenbacher Methode führt aber zweifellos schneller und leichter zum Ziel, und das sei die beste Methode, die den Schüler auf dem kürzesten Wege in das Verständnis des Chumosch und der Tfilloh einführt. E h r m a n n , Friedberg, meint, die alte Methode sei tot, lebe aber doch im Verborgenen fort, weil mancher Lehrer glaube, sie sei bequemer. Das ist aber ein Irrtum; denn leichter und bequemer für Lehrer und Schiller ist der Weg, den die Osfenbacher Kollegen gehen, und zwischen ihm und demjenigen des Kollegen Bayer ist ohne große Mühe eine Verbindung herzustellen. Dr. Strauß, Offenbach, unterscheidet die beiden Methoden als intensive und extensive. Er weiß als Religionslehrer an den höheren Schulen zu berichten, daß die Kinder, die aus der Grundschule kommen, voller Begeisterung die Fortführung des hebräischen Unterrichts verlangen, was doch wahrlich ein schöner Erfolg der Lehrer der Grundschule ist. Dr. 'E s ch w e g e , Frankfurt, bezeichnet die Leistungen der Offenbacher Kollegen im hebräischen Unterricht als vorbildlich und zollt ihnen höchste Anerkennung. Eschwege, Frankfurt, stellt fest, daß der gezeigte Weg entschieden der beste sei. Müller, Bensheim, bemängelt die in alter, unveränderter und unzeitgemäßer Weise veranstalteten Prüfungen der jüdischen Religionsschulen in Hessen. Hetz, Düdelsheim, bringt zur Sprache, daß jüdischer Religionsunterricht von Leuten erteilt wird, die keine Lehrerbildung besitzen und keinerlei Lehrerprüfung, nicht einmal die für Hessen vorgeschriebene Religionslehrerprüfung abgelegt haben. Nachdem Kahij, Höchst, diese bedauerliche Tatsache für Starkenburg in mehreren Fällen und K a u f m a n n ,' Schotten, für Oberheffen in einem ihm bekannten Falle bestätigt haben, erklärt der Vorsitzende, im Interesse des Lehrerstandes hiergegen die nötigen Schritte zu tun. Es folgen noch kurze Bemerkungen der Kollegen Grünebaum, Gießen, Halber st adt, Büdingen, Höxter, Heldenbergen, und Grünebaum, Wiesbaden. Mit einem Schlußwort des Kollegen Strauß, Offenbach, der das Schreiben nicht als Selbstzweck, sondern als vorzügliches Mittel zum Zweck betrachtet, und der Kollegen Bayer und L i ch t e n st e i n , die eine Annäherung ihrer noch etwas ab-

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