Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 5 (1930)
- Issue
- 5 (5.1930)
- Date
- 1930-05-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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III. Liste der Oberratsmitglieder für das Geschäftsjahr 1980/31. Zufolge der am 27. April d. I. stattgehabten Wahl setzt sich das Oberratskollegium wie folgt zusammen: Kommerzienrat B. A. Mayer, Verbandsvorsitzender; Kommerzienrat Ludw. Kronenberger, Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden; Mitglieder: Karl Benjamin, Bankdirektor, Darmstadt; Justizrat Dr. Goldschmidt, Offenbach a.M.; Heinrich Hirsch, Fabrikant, Groß-Gerau; Lehrer Leopold Kahn, Alsfeld; Ferdinand Krämer, Friedberg; Jacob Küchler, Alzey; ' Rabbiner Dr. Levi, Mainz; Louis Marcus, Gießen; Justizrat Dr. Marx, Bingen; Sanitätsrat ^Dr. med. Nickelsburg, Worms; Siegfried Rosenthal, Oppenheim; Rabbiner Dr. Sander, Gießen; Diplom-Handelslehrer Simon, Darmstadt; Adolf Steinberger, Alsfeld; Stellvertreter: Leopold Hachenburger, Darmstadt; Dr. Guggenheim, Offenbach a.M.; Moritz Oppenheimer, Fr.-Crumbach; Lehrer Sulzbacher, Großbieberau; Dr. Rud. Stahl, Bad-Nauheim; Jsaac Oppenheimer, Mainz; Rabbiner Dr. Dienemann, Ofsenbach a.M.; Rechtsanwalt Rothenberger, Gießen; Ferdinand Oppenheimer, Oberingelheim; Rechtsanwalt Dr. Clemens Goldschmidt, Worms; Ludwig Ebert, Osthofen; Rabbiner Dr Lewit, Alzey; Lehrer Stern, Alzey; Jacob Goldschmidt, Altenstadt. IV. Auszug aus der Eröffnungsrede des Herrn Rabbiner Dr. Levi-Mainz Hochansehnliche Versammlung! Mit einem Wort des Dankes gegen Gott, der uns die Kraft gab, uns wieder zu versammeln zur Beratung über heiligen Dienst und mit einem Wort der Selbstbesinnung sei diese Tagung hier in der Landeshauptstadt eröffnet. Wir wollen uns beim Eintritt in die Verhandlungen des heutigen Tages darüber klar sein, daß nicht zu einer Versammlung in gewöhnlichem Sinne, zu einer Versammlung, die lediglich mit Fragen des Alltags sich zu befassen hat, wir hier uns zusammengefunden haben; wir sind zusammengekommen, um zu beraten über heiligen Dienst, über Aufgaben, die zwar in jedem einzelnen Bestandteil oft kleine Werke betreffen, ja, kleinliche Werke, aber doch Ausgaben, die sich zusammensassen zu dem großen Werk heiligen Dienstes an der Gesamtheit unserer hessischen Judenheit. Wir wissen, daß wir für solchen Dienst uns in der Nähe Gottes und unter dem Schütze Gottes fühlen müssen. Wir haben gestern aus dem Wochenabschnitt gehört, wie nach schwerem Ringen um die Erfüllung der göttlichen Befehle, wie nach Darbringung der Weiheopser, die Aaron und seinen Söhnen ausgetragen waren, Aaron, der Priester, als er Sühnopfer, Ganzopfer und Friedensopser dargebracht hat, herabsteigt vom Altar, nachdem er das Volk gesegnet hat. Und in den nächsten Sätzen erzählt die Bibel weiter: „Und es kamen Mose und Aaron ins Zelt, und sie gingen wieder hinaus und sie segneten das Volk, und da erscheint die Herrlichkeit Gottes vor allem Volk". Unsere alten Bibelerklärer beschäftigen sich mit dem Gedanken, was wohl der Sinn des Eintretens von Moses und Aaron ins Stiftszelt gewesen. Die einen sagen, Mose habe Aaron das Räucherwerk erklären wollen, andere sagen, Aaron sei in größter Verlegenheit und Zerknirschung gewesen, weil nach Ausführung des Befehls Gottes, bei dem gesagt worden ist: „Ihr sollt alles tun, um die Herrlichkeit Gottes erscheinen zu lassen", die Herrlichkeit Gottes ausblieb. Selbst ein Hohepriester — ein Aaron — hat nicht die Kraft, dahin zu wirken, daß durch die Vollbringung von Opfern die Herrlichkeit Gottes vor dem Volk erscheint. In unserem Kreis ist keiner so überheblich, sich gleichsetzen zu wollen einem Hohepriester Aaron, auf dessen Wink religiöse Handlungen in Israel zu vollziehen wären. Es gibt auch keinen Hohepriester mehr, der allein zu bestimmen, nach dessen Intentionen und auf dessen Wort sich alles zu fügen hätte. Erst als Mose und Aaron ins Stiftszelt gingen und das Volk gesegnet hatten, kam die Herrlichkeit Gottes. Erst das Hineingehen führt zum Hinausgehen und dies zum Segen und zum Erscheinen der Herrlichkeit Gottes. Meine Herren! Sie wissen, daß wir nunmehr in das fünfte Arbeitsjahr unseres Verbandes hineinschreiten. Die Führer desselben haben sich in Gemeinschaft bemüht, unser Heiligtum zu schützen, die Verantwortung zu tragen für heiligen Dienst. Unsere hessische Judenheit ist krank. Es heißt im Talmud: „Ein Gebet, das ein Kranker für sich spricht, ist mehr wert, als wenn andere für ihn beten." Wenn man seine Krankheit erkennt und die Möglichkeit findet, Hilfe zu schassen, so ist dies die Kraft, die Gott wohlgefällt. Für uns selbst müssen wir beten, aber nicht nur in Worten, sondern durch die Tat. Zu gemeinsamer Arbeit haben wir uns hier versammelt. Streit sei fern von uns; vergessen wir nicht, daß wir zu heiliger Arbeit berufen sind. Wenn wir die Kräfte zersplittern, schaden wir uns selbst. Niemand sei es verwehrt, Anregungen zu geben. Aber nicht von Eigenliebe und Selbstgefälligkeit lasse der einzelne sich leiten, sondern vom Blick aus das Ganze. 1^71128 DJ? JYifi “)t£>K2 1J&S? n W „Es sei der Ewige, unser Gott, mit uns, wie er mit unfern Vätern war, er verlasse 'uns nicht und gebe uns nicht preis." V. Auszug aus dem Dortrag des Herr« Rabbiner Dr. Btenheim-Darmstadt über das Thema: „Der Talmud, Entwicklung, Wesen, Geschichte". Der Redner ging in seinen Ausführungen davon aus, daß stets die Thora das Zentrum war. um das alles jüdisch bestimmte Leben unserer Gemeinschaft kreiste. Esra macht 444 v. die Thora endgültig zum bestimmenden Faktor im Leben der jüdischen Gesamtheit und jedes einzelnen Juden, zur obersten Autorität, deren erklärende Auslegung deshalb zum höchsten Bedürfnis wird, weil der Bibeltext dem forschenden, hoffenden, zweifelnden Menschen eines neuen Geschlechts nicht auf alle Fragen ohne weiteres eine eindeutige Antwort gibt. Fast jedes Jahrzehrlt jener bewegten Zeitläufte bringt grundlegende politische, wirtschaftliche und geistige Umwälzungen, so daß ständige Ergänzung der Thora nötig wird. Der Midrasch, der diese Aufgabe der Auslegung und Ergänzung übernahm, ging als fiö ,"N17>als „mündliche Lehre", der mau denselben Offenbarungsgehalt wie der schriftlichen Lehre zusprach, in das Bewußtsein des Volkes über. Neue, durch die Notwendigkeiten des Tages bedingte, aber in dem Text der Bibel nicht ausdrücklich genannte Anordnungen erhielten erst dann ihre verbindliche Autorität, wenn ihre Uebereinstimmung mit der Thora durch den Nachweis ihrer sachgemäßen Deutung aus dem Wortlaut der Bibel festgestellt war oder wenn sie sich auf Ueberlieserungen aus unvordenklichen Zeiten berufen konnten (vgl. 1. Kapitel der Sprüche der Väter und die bekannte Wendung eine Halacha von Mose auf dem Sinai). Weitergebildet wird die mündliche Lehre zunächst von den Sof'rim, den Schriftgelehrten, die auch unter der Bezeichnung 71DJ2 itPJK „Männer der großen Versammlung" zusammengesaßt werden. Gegenüber den Angriffen der Sadduzäer verteidigen die Pharisäer die Verbindlichkeit der mündlichen Lehre. In verschiedenen, um einzelne Lehrer gruppierten Schulen bearbeiten und ordnen sie den ständig anwachsenden Lehrstoff; Hillel begründet durch die „7 Deutungsregeln" eine wissenschaftliche Methode der Schriftauslegung. Nach dem Untergang des jüdischen 5