Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 4 (1929)
- Issue
- 11 (11.1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/9582242-9623186-9620621--0451-9620622- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
zu Berlin. \ jslovembtt )9291 I. 4.Mrg.,jllk.111 :^--<rr-<rr-<rr^rr--<rr-<rr<Lr des Lsndesverbsndes der istselilischm lllellgionsgemeinden lüestens -—1v» -r . ü >>■ - I/ü t iV.- Dieses Sla» erscheint monatlich und geht den Mit-!II Luschristen: jlllainj, öjinöenburgftrafie |flr. 44 gliedern unentgeltlich >u. * Erscheinungsort Mini.!I! Schriftleitung: lltabbiner vr. 8. Leoi, Wainj i ■ — 3BüC Bekanntmachung des Landesverbandes der israelitischen Religionsgemeinden Hessens. Die Mitglieder des Oberrats und deren Stellvertreter werden hiermit auf Sonntag, den 10. November d. I., vormittags 10^ Uhr, in das Verbandsbüro (Mainz, Neue Synagoge, Eingang Gabelsbergerstratze) zu einer Oberratssitznng berufen. Mainz, den 31. Oktober 1929. Ter Verbandsvorsitzende: gez. B. A. M a y e r. Tagesordnung: 1. Berichte und Mitteilungen. 2. Subventionsgesuche von Verbanden und Anstalten. 3. Gesuche von Gemeinden und Lehrern. 4. Verschiedenes Israelitische Religionsgemeinde Mainz. 1. Der im Mainzer Postbestellbezirk zur Ausgabe gelangenden Auflage dieser Nummer unseres Mitteilungsblattes liegt eine neue Wahlordnung und ein neues Regulativ für den Einkauf in den engeren Gemeindeverband, deren Erlaß in der Tagespresse bekanntgegeben wurde, bei. 2. Laut in drei Mainzer Tageszeitungen erschienener Bekanntmachung findet die Neuwahl des Vorstandes am 24. November d. 3., von 9 bis 13 Uhr im Sitzungszimmer (Hindenburgstraße 44, Eingang Gabelsbergerstraße) statt. Die Liste der für diese Wahl stimmberechtigten Mitglieder liegt von Donnerstag, den 31. Oktober d. 3., bis Mittwoch, den 6. November d. 3. im Gemeindebüro, Gabelsbergerstraße, von 9 bis 13 Uhr, offen. Den in diese Liste eingetragenen Stimmberechtigten ist eine Benachrichtigung durch die Post überfandt worden. . Zur Beachtung. a) Unfallversicherung Die Vorstände der Religionsgemeinden und ihrer Wohlfahrtsnnstalten (Chevraus) werden hiermit an die Ausfüllung der Fragebogen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erinnert und denselben gleichzeitig nachstehend ein Bescheid abschriftlich zur Kenntnis gebracht: „Auf das uns übersandte Schreiben der israelitischen Religionsgemeinde Mainz erklären wir uns, vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung nach Eingang der Fragebogen, bereit, das bei Einsargung, Bewachung und Reinigung der Leichen tätige Personal in unserer Berufsgenofsenschaft zu versichern. Für die Beitragsbemessung wird die Abteilung „Deutsche Liga der freien Wohlfahrtspflege" besondere Grundsätze ausarbeiten, die für nicht voll — nicht für 300 Arbeitstage im Jahr — beschäftigte Personen ermäßigte Beiträge vorsehen." b> Anrechnung von Dienstzeit Nachstehende Abschrift eines Reskripts der hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte in Tarmstadt, d. d. 1. Oktober 1929, bringen wir hiermit zur Kenutnis der Herren Beamten und deren Anstellungskörperschaften. Wir empfehlen, entsprechende Anträge alsbald zu stellen. Abschrift. An den Vorstand des Landesverbandes der israelitischen Religionsgemeinden Hessens Mainz, Hindenburgstraße 44. Bctr.: Anrechnung von Dienstzeit. Mit Bezug auf die in Ihrem Schreiben vom 29. Sept. 1929 gegebene Anregung, betr. Anrechnung von Dienstzeit, „soweit dieselbe bei einer außerhessischen deutschen Religionsgemeinde gelaufen ist", teilen wir ergebenst mit, daß diese Zeit gem. Art. 1711, 2 VG. mit Genehmigung des Verwaltungsrates angerechnet werden kann, vorausgesetzt, daß es sich um Anstellung in einem mit Ruhegehaltsberechtigung verbundenen Amt handelt, und daß die betr. Anstellungskörperschaft als ein Gemeindeverband irn Sinne des Gesetzes anzusehen ist. gez. Erb, für die Ausfertigung gez. Roth. Gesucht werden Herr Adolph B o e h m s, 48 Jahre alt, früher russischer Staatsangehöriger und Herr Abram Noe T u r k o , ca. 45 Jahre alt, geboren in Konskie, Kreis Radom. Sachdienliche Meldungen wolle man bitte richten an: Jüdische Wohlfahrtspflege, Abteilung Wanderfürsorge, Frankfurt a. N?., Laitgestraße 30.