Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 4 (1929)
- Issue
- 5 (5.1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Rabbiner-Seminar zu Berlin. jf final \m 1 L 4jai)rg.,|Hr.S | :W-w:=»s>ciS-«J>rtS-«s<js MMlungsblatt des LMesverbandes der israelitischen HleligionsgemeinSen lßessens t ---"—QlIIlO*...a=a-L- —""■■ ' —i vikses Blatt erscheint monatlich und geht den killt' III LuschristkN! kllaini, tzindendurgstrahe Pr. 44 gliedern unentgeltlich M. * krscheinungsorl (fDainj. III Schriftleitung! klabbiner Dr. S. levi, ßllain> —. .. ui .im.. Bericht über die Tagung des Landesverbandes der israelitischen Religions-Gemeinden Hessens am 14. April 1929 in Offenbach a. M. ★ i. Geschäftsbericht erstattet von dem Verbandsvorsitzenden, Herrn Kommerzienrat B. A. Mayer. Das am 31. März 1929 zu Ende gegangene Wirtschaftsjahr 1928 brachte der Leitung des Landesverbandes außergewöhnlich viel Arbeit und ist es sehr zu bedauern, daß gerade dieses arbeitsreiche Jahr mit einem größeren Defizit abschließen mußte. Um den Rechenschaftsbericht in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, mußten bereits von -den für das Jahr 1929 eingehenden Beiträgen RM. 1792.08, sowie RM. 1200.— Vermögensgelder, die uns von der Gemeinde Kirchbrombach überwiesen wurden und die eigentlich als Vermögensstock eingelegt hätten werden müssen, aus das Jahr 1928 übernommen werden und werde ich hieraus später noch zurückkommen. Ueber alle wichtigen vom Oberratskollegium gesaßten Beschlüsse sind Sie durch das Mitteilungsblatt in Kenntnis gesetzt worden. Einem großen Teil dieser Beschlüsse sind eingehende Prüsungen durch den Schulausschuß vorausgegangen. Zu Sitzungen der Reichsarbeitsgemeinschaft der Landesverbände, der Konserenzgemeinschast der süddeutschen Verbände und zu einer erneuten Aussprache mit dem gesetzestreuen Landesverband in Darmstadt haben wir Vertreter entsandt. Zu dem gesetzestreuen Verband Darmstadt habe ich zu bemerken, daß, wie Sie aus dem Protokoll dieser Versammlung im Mitteilungsblatt ersehen haben, eine Einigung nicht erzielt werden konnte. Unser Landesverband kann nicht daraus verzichten, nach außen hin als die berusene Vertretung der ihm angeschlossenen völlig selbständigen und unabhängigen Gemeinden auszutreten, ebenso wie wir es auch aus das allerentschiedenste ablehnen müssen, unseren, als einen mit öffentlich rechtlichem Charakter ausgestatteten Verband von Religionsgemeinden, zu einer Wirtschaftsvereinigung des Privatrechts herabwürdigen zu lassen. Es muß immer wieder betont werden, daß die angeschlossenen Verbände und Gemeinden, vollständig unabhängig und s e l b st ä n d i g sind, und daß in die Verwaltungs- und religiösen Angelegenheiten der Mitgliedsgemeinden von dem Verband aus, in keiner Weise eingegrissen wird. Es steht zu erwarten, daß diese Situation von den wenigen noch fernstehenden Gemeinden immer klarer erkannt wird und daß sich der Zusammenschluß der hessischen Iudenheit immer mehr zu einer lückenlosen gestalten wird. Seit dem am 1. Juli 1928 stattgehabten Verbandstag haben sich uns in jeder Provinz eine Gemeinde mit mehr als 50 Seelen angeschlossen. Es sind dies die Gemeinden: Griesheim in Starkenburg 66 Seelen Allendvrs a. d. Lumbda (Oberhessen) 52 „ Guntersblum (Rheinhessen) 58 „