Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 4 (1929)
- Issue
- 2 (2.1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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wwKr-söialtep zu Berlin, 4.Ishrg.,jl!r.Z f MWüllM-lalk des Landesverbandes der istaelllischen Ikleligionsgemeinden ßessens 4 Birfrs Blatf erscheint monatlich und geht den fllit« gliedern unentgeltlich >n. ♦ Erscheinungsort Aloin). ikuschristen, Aloin), lhindenburgstrahe Ar. +♦ Schriftleltung: Aabbiner Dr. S. froi, Alain) 1 Aus dem Verbandsbüro. Der Verbandstag findet voraussichtlich am 14. April d.I. zu Offenbach a. M. statt. Indem hiermit die Gemeindevorstände schon jetzt hiervon in Kenntnis gesetzt werden, wird gleichzeitig darum ersucht, der Vorortsgemeinde Mainz die Verwaltungsgeschäfte zu erleichtern und dem Landesverband die pünktliche Aufstellung der Rechnung für die Zeit vom 1. April 1928 bis 31. März 1929 nicht unmöglich zu machen. Aus diesem Grunde wird ersucht, noch rückständige Beiträge, seien es Verbandsbeiträge, Bestellgelder oder Wohlfahrtsbeiträge, umgehend auf das Postscheckkonto der israelitischen Religionsgemeinde Mainz Nr. 6308 Amt Frankfurt a. M. zu überweisen. Sitzung des Oberrats am 13. Januar 1929. Anwesend: Der Verbandsvorsitzende Herr Kommerzienrat Mayer-Mainz und Stellvertreter Herr Kommerzienrat Kronenberger-Mainz. Die Oberratsmitglieder und Stellvertreter Herren: Benjamin-Darmstadt, IustizratDr. Goldschmidt und Dr. Guggenheim-Offenbach; Hirsch-Gr.-Gerau und Oppenheimer-Fränkisch-Crumbach, Lehrer Kahn-Alsfeld, Engel-Friedberg, Küchler-Alzey und Rosenthal-Oppenheim, Rabbiner Dr. Levi-Mainz und Rabbiner Dr. Dienemann-Osfenbach, Rechtsanwalt Rothenberger-Gießen, Iustizrat Dr. Marx-Bingen, Sanitätsrat Dr. Nickelsburg- Worms, Oppenheimer-Gau-Bickelheim, Rabbiner Dr. Sander-Gießen und Rabbiner Dr. Lewit-Alzey, Diplomhandelslehrer Simon-Darmstadt und Lehrer Stern-Alzey, Steinberger-Alsfeld. 1. Unter Begrüßung der Erschienenen eröffnet der Vorsitzende die Versammlung und berichtet über verschiedene Verwaltungsangelegenheiten. 2. Auf das zufolge s. Zt. stattgehabter Zirkularabstimmung an den gesetzestreuen Landesverband gerichtete Schreiben ist ein Antwortschreiben, d. d. 3. Jan. 1929, hier eingegangen. Dieses in der „Laubhütte" zur Veröffentlichung gekommene Antwortschreiben wird verlesen und es wird beschlossen, dasselbe zu den Akten zu nehmen. 3. Schreiben des Rabbinats Darmstadt II vom 14. und 20. Nov. 1928 und eine unter dem 16. Nov. 1928 erteilte Antwort werden dem Gesamtkollegium zur Kenntnis gebracht. In diesen Schreiben ersucht Herr Rabbiner Dr. Merzbach um Auskünfte über von unserem Landesverband mit Herrn Lehrer Strauß in Griesheim getroffene Abmachungen, hinsichtlich dessen Tätigkeit in den Gemeinden Büttelborn, Dornheim, Griesheim, Leeheim und Nauheim und bittet, eine etwaige Erweiterung der bisherigen Tätigkeit des Herrn Strauß nur nach Rücksprache mit ihm, als dem zuständigen Rabbiner, vornehmen zu wollen. Die Erwiderung, daß mit der Anstellung des Herrn Strauß durch unseren Landesverband den Wünschen der betreffenden Gemeinden und dem Wunsche des Lehrers entsprochen worden ist, soll wiederholt und hierbei zugleich bemerkt werden, daß eine Berücksichtigung der Wünsche des Herrn Dr. Merzbach, da dieselben auf gesetzlicher Grundlage nicht beruhen, nicht erfolgen könne. 4. In einer Aussprache über den Umfang der Autonomie der Einzelgemeinde und der Begrenzung der Kompetenz des Bezirksrabbiners wird die Auffassung des Lehrerverbandes zum Ausdruck gebracht, daß die Gemeinden in der Anstellung von Lehrern selbständig seien. Von anderer Seite wird hierzu bemerkt, daß eine Umgehung des Bezirksrabbiners bei der Anstellung des Lehrers späterhin bei Schulprüfungen leicht Konflikte zur Folge haben könne. 5. Der Vorsitzende berichtet über eine wegen des diesseitigen Gesuchs um Staatszuschuß beim Herrn Staatspräsidenten und dem zuständigen Herrn Referenten im Kultusministerium stattgehabten Konferenz. 6. Es wird beschlossen, bei den Verbandsgemeinden Auskünfte über ihre Belastung durch Besoldung des Religionsunterrichts und für Instandsetzung der Gemeindebaulichkeiten einzuziehen und Material zu sammeln zur