Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 3 (1928)
- Issue
- 7 (7.1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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des Landesverbandes der istaelitiWen lllellgionsgemeinden ßefsens LL .-.. .. ...r BifftB Statt erscheint monatlich und geht den fllit» III iuschriftkN: Wainr, tzindenburgstrahe flr. 44 gliedern unentgeltlich;u. * Erscheinungsort Idain]. III Schriftleitung: Oabbiner Dr. 8. leoi, fdainj E —3B3C -i Bericht über die Tagung des Landesverbandes der israelitischen Religions-Gemeinden Hessens am 1. Juli 1928 in Mainz. I. Geschäftsbericht erstattet von dem Verbandsvorsitzendcn 7m unserem ersten Geschäftsjahr hat sich die Zahl der Verbandsgemeinden von 85 auf 121 erhöht. Heute kann der Beitritt weiterer 12 Gemeinden, nämlich der Gemeinden Bürstadt, Dornheim, Dreieichenhain, Nauheim und Büttelborn in Starkenburg; Hungen, Lauterbach, Nieder- Mockstadt, Treis und Rodheim in Oberhessen; Gimbsheim und Hahnheim in Nheinhessen, mit zusammen 577 Seelen, sestgestellt und damit die Seelenzahl unseres Verbandes auf mehr als 16 000 (Wohnbevölkerung 16 619) beziffert werden; nachdem sich die Gemeinde Kirchbrombach aufgelöst hat, zählt unser Verband 132 Gemeinden. Nicht angeschlossen sind: 9 Gemeinden in Nheinhessen mit 219 Seelen, 2 im Rabbinat Ofsenbach mit 252 Seelen, 18 in Oberhessen mit 566 Seelen und 46 im Rabbinat Darmstadt II mit 2495 Seelen. (£s muß unser eifrigstes Bestreben sein, diejenigen Gemeinden, die nur aus materiellen Gründen einen Anschluß an unseren Verband unterlassen haben, bald für unsere Sache zu gewinnen. Ein Teil der abseits stehenden Gemeinden hat allerdings aus religiösem Motiv seither unserem Verbände gegenüber eine ablehnende oder abwartende Haltung eingenommen. Ich erwarte bestimmt, daß sich diese Gemeinden über kurz oder lang davon überzeugen, daß in unserem Verbände ihre religiösen Interessen nicht verletzt, sondern gefördert werden, daß die Gemeinden , Herrn Kommerzienrat B. A. M a y e r. nacheinander, wenn nicht schon bald gemeinsam, ihren Anschluß an unseren Verband und damit auch an die ihm bereits angeschlossenen orthodoxen Gemeinden suchen und finden werden. M. E. ist es noch sehr ungewiß, ob eine Einigung mit dem hessischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden in irgend einer Form zu stände gebracht werden kann. Herr Iustizrat Dr. Goldschmidt wird die Güte haben, später über die Verhandlungen mit diesem Verband zu berichten. Da unser Antipode ein gesetzestreuer Verband ist, erscheint es hier notwendig, immer wieder fcstzustellen, daß in unserem Verband nichts geschieht, was gegen das Religionsgefeh verstößt, daß orthodoxe und konservative Interessen nicht verletzt, sondern gefördert werden. Unser Verband ist ein neutraler Verband, ein „Einheitsverband". Er ist nicht reformierend, nicht liberal. Liberal ist unser Verband nur insofern, als er die Souveränität der Gemeindeverwaltung nicht verletzt, und in das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden nicht eingreift. Unser Verband ist nichts anderes als ein loser Zweckverband, ein Dachverband, der in ihm organisierten, selbständigen Gemeinden. Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der örtlichen Gemeinden, der einzig überkommenen, historischen Organisationssorm, soll und darf nicht verletzt werden. Alle Handlungen des Verbands als solche müssen in vollem Einklang