Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 3 (1928)
- Issue
- 1 (1.1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Rabbtesr- Scminsros --w. JanuarJ928 I •y~ •—— •^-Ä m^- ■ I. Z.Iahrg., ßlr.1;vdes Landesvertmlikies Der ifrnelitifriim MigionsgemeinDm lljesiens ^'' ---'-.Liosa! -1 11 .. ■ "t Uiefeg Vlatt erscheint monatlich und geht den W-!Il Luschristen: jMainf, öjindenburgstrahe flr. 44 gliedern unentgeltlich;u. ♦ krscheinungsort fflain}. III Schristleitung: lklabbiner Dr. 9.!evi, IHmnj r. ■ — —Diiac.- —1 Der dritte Jahrgang. Eine überraschende Absage unserer Landesregierung. Mit dieser heutigen Nummer unseres Mitteilungsblattes beginnen wir den dritten Jahrgang unseres Landesverbandsorganes. Die abgeschlossenen beiden Jahrgänge berichteten über die inneren und äußeren Arbeiten in unserer jungen Organisation und werden für die kommenden Zeiten Kunde geben von dem großen Ausmaß an Arbeit, die zu leisten, und an Opfern jeder Art, die zu bringen waren. Gerne wäre unsere Echriftleitung bereit, unser Mitteilungsblatt, das sich allenthalben bereits die Zufriedenheit seiner 6000 Leser erworben hat, auszubauen. Leider aber stehen uns für diesen Teil unserer Landesverbandsarbeit weitere Mittel nicht zur Verfügung. Wir werden uns gedulden müssen, bis günstigere Zeiten für uns kommen. Es gibt nun einmal dringendere Aufgaben, für die uns zu unserem lebhaften Bedauern nicht einmal ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, so daß unser Landesverband für das lausende Etatjahr die Beilragshöhe von seiten der Verbandsgemeinden von 3 Prozent auf 5 Prozent des Steuersolls heraufsetzen mußte. Aber auch damit werden noch nicht die Mittel aufgebracht, die für die dringendsten Ausgaben erforderlich sind. Wir müssen alle verfügbaren Kräfte und Mittel Zusammenhalten, um langsam aber stetig unser begonnenes Werk auszubauen. Es handelt sich hierbei ja um die Erhaltung der jüdischen Gemeinden Hessens und das bedeutet des jüdischen Lebens in den Herzen und den Häusern unserer hessischen Iudenheit. Beim Rüäblick dürfen wir uns sagen, daß wir bei unseren schwachen Kräften bereits das Menschenmögliche geleistet haben, soweit die Leistungen von u n s e r e n Mitgliedern zu vollbringen waren. Bisher haben wir von außerhalb — weder vom Lande noch vom Reiche — einen Zuschuß für die Bewältigung unserer wichtigen Ausgaben nicht erhalten. Zwar haben wir versucht in mündlichen Besprechungen und schriftlichen Gesuchen unsere hessische Landesregierung darüber auszuklären, wie groß die religiöse Not unserer Klein- und Zwerggemeinden auf dem Lande geworden ist. Wir haben darauf hingewiesen, daß die Beamten, soweit sich solche noch auf dem Lande finden, unter geradezu unwürdigen Gehalts- und Lebensbedingungen ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben müssen, daß diesen im Dienste oft ergrauten Männern für die Erhaltung von Frau und Kindern „Vergütungen" bezahlt werden, welche heutzutage selbst einem ungelernten Arbeiter für die geringsten Handlanger-Leistungen nicht zugemutet werden dürften. Von Monat zu Monat haben wir bei unseren Oberratssitzungen uns selber vertröstet und unseren Mitgliedern Mut zugesprochen, weil wir mit Bestimmtheit hofften, daß unsere Vorstellungen bei der Landesregierung gehört und in entgegenkommender Weise erfüllt werden würden. Um so erstaunlicher ist der Bescheid, den wir nunmehr gerade am Ende des Kalenderjahres 1927 von der Regierung erhalten haben, und den wir bei Beginn des 3. Jahrgangs, in den wir gerne hoffnungsfroh eingetreten wären, unseren Mitgliedern im Wortlaut zugänglich machen müssen. Der Bescheid lautet: Der Staatspräsident Darmstadt, den 28. Dez. 1927. und Minister des Aenßern. Zu Nr. St.M. II. 14449. Aus die Eingabe vom 5. Oktober 1927 teile ich Ihnen mit, daß es leider nicht möglich ist, die Gewährung eines Staatszuschusses zu befürworten, da der Staat grundsätzlich im gegenwärtigen Zeitpunkt sich nicht mit einer neuen Staatsaufgabe und damit mit neuen Staatsausgaben belasten kann. Hinzu kommt, datz die Anträge des Landesverbandes der israelitischen Religionsgemeinden Hessens mit Rechtsansprüchen nicht begründet werden können. Landesverband der israelitischen Religionsgemeinden Hessens M a i n z Mit diesem Bescheid, auf den man uns fast ein Vierteljahr hat warten lassen, stehen wir wieder am Anfang