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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1927-07-01 · 7 (7.1927) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
2 (1927)
Issue
7 (7.1927)
Date
1927-07-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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richt zur Verfügung gestellt. Für die Abhaltung gemeindlicher Gebetsversammlungen konnte vom Verband erst m zweiter Linie gesorgt werden. Für den Religionsunterricht der Kinder in Kleingemeinden wurden Wanderlehrer angestellt und auch Lehrer von Nachbargemeinden gewonnen. Durch diese Nebenbeschäftigung haben von Nellgwnsgemeinden angestellte Lehrer eine kleine Erhöhung ihrer niedrigen Einkommen erzielt. Zur Zeit fi drei ausgebildete Religionslehrer im Hauptberuf angestellt, jeder derselben leitet an Sabbaten trt verschiedenen Gemeinden den Gottesdienst. Diese Gemeinden leisten für die Inanspruchnahme der Verbandslehrer einen -Beitrag zu deren Besoldung in die Verbandskasse. Zu Rosch Haschono und Jom Kippur ist jede Gemeinde, ganz unabhängig von ihrer Große, zur Veranstaltung eines gemeindlichen Gottesdienstes aus eigenen Mitteln verpflichtet. Der Landesverband hat hierfür nur insofern Unterstützung geleistet, als er den Gemeinden Vorbeter nachgewiesen hat. Leider ist es noch nicht möglich, das Einkommen derReligionslehrer, der im Verband vereinigten Gemeinden, auf die Höhe der Gruppe 7 zu bringen, da noch nicht genug Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Wir denken aber, daß der uns in Aussicht gestellte Staatszuschuß, von dem wir hoffen, daß er in der Art des bayrischen Staatszuschusses bewilligt und also nach der Kopfzahl der unserem Verband angeschlossenen Gemeindemitglieder zirka 15 000 betragen wird, uns in die Lage versetzen wird, sämtliche Lehrer, die noch nicht die Gruppe 7 erreicht haben, bedeutend aufbessern zu können. . Der Schulausschuß hat sich auch mit der Wiedererrichtung eines Lektorats für bk rabbimschen Wissenschaften an der Universität Gießen bemüht, und hat der Oberrat für das laufende Rechnungsjahr zu diesem Zwecke 2000 Jl bewilligt, während die mit uns in einer Konferenzgemeinschaft verbündeten anderen süddeutschen Verbände folgende Beträge pro Jahr bewilligt haben: der bayrische Verband 300 Jl, der badische Landesverband 150 Jl und der württembergische Landesverband 100 Jl. Wir haben uns auch an den preußischen Landesverband gewandt und wurde uns eine Antwort auf unsere Eingabe schon vor längerer Zeit in Aussicht gestellt, auf die wir aber noch warten. Der Oberrat hat sich wiederholt über Angelegenheiten von Verbandsgemeinden informiert und auf Ansuchen, in Einzelsällen mit solchen beschäftigt. Er hat Gemeindevorstände in bezug auf Steuerregulative und bei Differenzen mit Angestellten beraten. Er beabsichtigt außerhessische Seminare und gemeinschaftliche Institute künftig aus der Landesverbandskasse zu subventionieren, um an Stelle verschiedener kleinerer Beiträge einen einheitlichen Betrag zu leisten. Es wird hierdurch den Gemeinden und den Instituten Arbeit und Schreiberei erspart. Die Sch'schitah-Kommission und der Oberrat haben sich wiederholt mit Sch'schitahangelegenheiten beschäftigt und sind auch die nötigen Schritte geschehen, um einem Verbot der Sch'schitah in Hessen entgegenzuarbeiten. Er hat aber auch sein Möglichstes getan, in jeder Hinsicht für einwandfreie Ausübung der Sch'schitah zu sorgen und hat sein besonderes Augenmerk auf die Ausbildung zuverlässiger Schochtim gerichtet. Die Anschaffung von Tierlegeapparaten kann den Gemeinden und deren Schochtim nicht oft genug empfohlen werden. Der Oberrat hat bei dem Landesamt für das Bildungswesen beantragt, eine koschere Küche für die Universitätsklinik Gießen zu errichten; die Kosten für eine jüdische Köchin wollte der Landesverband übernehmen. Leider erhielten wir einen ablehnenden Bescheid. Wir sind beim Landessinanzamt um die Herabsetzung der Kosten für Ausschlag und Erhebung der Kuliusumlagen eingekommen und erwarten in Bälde den Entscheid der hessischen Kammer über den beim Ministerium des Innern verlangten Staatszuschuß für unseren Landesverband. Nachdem im Jahre 1926 in wiederholten Sitzungen in München und Berlin, bei welchen unser Oberrat vertreten war, nach unendlichen Bemühungen, Statuten für einen Reichsverband der deutschen Juden zustande gekommen waren, hat das Plenum des preußischen Landesverbandes im November diese Statuten abgelehnt, da es für die Delegierten zum Reichsverband allgemeines Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten Israeliten, Männer und Frauen, verlangte. Es sollten die Wahlen durch Listenwahl, wenigstens aber durch Urwahl, vollzogen werden. Auch verlangte der preußische Verband mindestens 51 Prozent sämtlicher Delegiertensihe. Aus diese Punkte kann unser Landesverband nicht eingehen, ebenso wie auch die übrigensüddeutschenVerbände entschieden gegen dies Verlangen Stellung genommen haben, da eine Majorisierung durch'den preußischen Verband nicht zu ertragen wäre. Nachdem nun der Reichsverband nicht zur Ausführung kam, hat sich unser Landesverband mit Bayern, Baden und Württemberg zu einer Konferenzgemeinschaft zusammengeschlossen, deren Nützlichkeit schon durch die Beisteuer der übrigen süddeutschen Verbände für das Lektorat Gießen bewiesen worden ist. Wie bei einem zu gründenden Reichsverband, der „Halberstädter Verband gesehestreuer Synagogengemeinden" jegliche Beteiligung abgelehnt hat, so hat auch die Vereinigung von gesehestreuen Gemeinden in Hessen, unter dem Namen „Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden" jegliches Entgegenkommen betreffs eines Anschlusses an uns abgelehnt, obschon unsere Statuten jede Gewähr bieten, daß von einer Majorisierung gesetzestreuer Glaubensgenossen niemals die Rede fein kann. — Herr Kommerzienrat Kronenberger, Herr Steinberger und andere Herren haben sich die allergrößte Mühe gegeben, die Gegensätze zu überbrücken, leider ohne jeglichen Erfolg. So müssen wir, wie bisher, allein für uns sorgen, im übrigen der Gegenseite überlassen, das zu tun was sie im Interesse der Sache zu tun für richtig findet. ' Es haben unsere Gegner das Ansinnen hierher gerichtet, in unserm Namen das Wort der" zu streichen und uns gedroht, beim Ministerium vorstellig zu werden, damit uns verboten werde, den Titel Landesverband d e r israelitischen Gemeinden Hessens" zu tragen, den Namen, den wir deshalb uns gegeben haben'weil wir hofften daß sich auch alle gesehestreuen Gemeinden uns anschließen würden. — Ich, für meine Person' stehe auf dem Standpunkt, daß wir in eine Abänderung unseres Namens nicht einwilligen sollen, ebenso wie das Verlanaen die Be- Zeichnung unseres Verwaltungskörpers „Oberrat" in,,3lat" umzuändern, abzulehnen ist. Der heutige Ge'meindctag must zu diesem Ansinnen spater Stellung nehmen Die Mitglieder des Oberrates werden bei der Beratung und Beschlustlastung hierüber sich lediglich als Abgeordnete des Gememdetaqes beteiligen und bei Abltimmuna nur die Stimmen abgeben, die ihnen übertragen worden sind, Ls ist sehr bedauerlich, dast manun&m

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