Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 2 (1927)
- Issue
- 3 (3.1927)
- Date
- 1927-03-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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dann, und beschütz' dafür auch fürderhin das uns're, Bischof Heinrich! Bischof (ihnen lange und wie mit verhaltener Bewegung in die Augen sehend, streckt ihm die Hand hin): Sagt denen allen, die Euch sandten, daß ich ihnen danke, von ganzem Herzen dank und daß ich annehme. Der Händedruck gilt allen, Levi Naphtali. Nicht wissend zwar, ob ich annehmen darf, noch minder wissend, wie ich Euch danken soll, nehme ich in St. Peters Namen dennoch an und bleibe Euch Euer wohlgeneigter Bischof und Beschützer. Nochmals Habet Dank! Äser: Wir sinds zufrieden. Nun gehab dich wohl. Der Segen Abrahams, Jsaks und Jakobs sei mit dir und deinem Gotteshaus. Kommt! (Sie gehen links ab). Landolf: Wormser Juden! Bischof: Wahrhaftig fromme Juden! Exemplarische Bestrafung eines Volksverhetzers. Ter nationalsozialistische Agitator für Hessen-Nassau, Franz Anton Haselmeyer aus Frankfurt a. M., der dort bis zum Sommer vorigen Jahres ein antisemitisches Blättchen herausgegeben hatte,^war^ wie sich unsere Leser erinnern werden, von dem Großen Schöffengericht Gießen im Oktober 1926 zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er in einer antisemitischen Versammlung in Hungen (Oberhessen) die Regierung „einen internationalen Saustall" genannt und die Juden als „unproduktive Drohnen" bezeichnet hatte, die man „mit Gewalt aus dem Staate vertreiben müsse". Diese Ausdrücke waren noch von einer Flut von Beschimpfungen gegen das Judentum im allgemeinen begleitet. In der Urteilsbegründung war damals ausgesprochen worden, daß die ungewöhnliche Gemeinheit der Ausdrücke keinen Anlaß biete, von der Befugnis des Gesetzes zum Schutze der Republik nur auf Geldstrafe zu erkennen, Gebrauch zu machen. Gegen das Urteil hatte Haselmeyer Berufung zur Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen eingelegt, die erst jetzt verhandelt werden konnte, weil der Angeklagte wegen „nervöser Ueberreizung" in einem früheren Termin nicht erschienen war, und sich in ein Krankenhaus nach Ingolstadt in Bayern begeben hatte. Das Berufungsgericht verwarf jedoch die Berufung in vollem Umfange und billigte die von der Vorinstanz angeführten Gründe der Verurteilung. Es bleibt also bei den zwei Monaten Gefängnis. Haselmeyer ist inzwischen „aus Gesundheitsrücksichten" von der Leitung der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei in Frankfurt a. M. zurückgetreten und hält sich in Erlangen auf, wo er der Verhandlung und Aburteilung einer Reihe von anderen gegen ihn schwebenden Strafverfahren noch entgegensieht. Das Erweiterte Schöffengericht in Frankfurt a. M. erließ am 23. Januar gegen ihn Haftbefehl, weil er sich ohne Entschuldigung der Verhandlung entzogen hatte. Den Vorsitz der Partei für Hessen-Nassau hat der Oberpostsekretär Sprenger in Frankfurt a., M. übernommen, der wegen Beleidigung eines jüdischen Mitbürgers aus Beerfelden i.O. bereits die Bekanntschaft des Schöffengerichts in Frankfurt a. M. gemacht hat und sich damals vor einer Bestrafung nur dadurch retten konnte, daß er durch eine in den Zeitungen veröffentlichte Erklärung und durch Uebernahme sämtlicher Kosten die Haltlosigkeit der erhobenen Beschuldigungen mit dem Ausdruck des Bedauerns anerkannte. Viicherschau. Der Bericht des jüdisch-theologischen Seminars Fraenckelscher Stiftung ist, wie alljährlich zur Gedächtnisfeier für den Stifter auch in diesem Jahre erschienen. Neben dem geschichtlicher^Bericht über die Vorgänge, welche im abgelaufenen Jahre am Seminar zu verzeichnen waren, bringt das Heft als wissenschaftliche Beilage eine Arbeit des Seminardozenten Tr. I. Rabin: „Vom Rechtskampf der Juden in Schlesien (1382—1718)." Der Verfasser nimmt mit dieser Abhandlung die Arbeit des Vorgängers auf seinem Fachlehrstuhl, des verewigten Professors Dr. M. Brann, m dankenswerter Weise auf, um hoffentlich die Gesamtdarstellung der Geschichte der Juden in Schlesien zum Abschluß zu bringen. Wenn Brann in seinen 6 Fortsetzungen über die Geschichte der Mainzer Uädagoginm Fernruf 3173 £)öl]CVC 'PrnmtJ'Vtjnle Fernruf 3173 Vorbereitung für alle Klassen der höheren Schulen, Obcrsckunda, Prima, Abitur; auch für Damen. Abschlußprüfung Herbst und Ostern für den Stoff des früheren Einjährigen an der Schule. — Versäumte Jahre werden schnell und sicher nachgeholt. Sprechzeit: Diether v. Isenburgstr. 13>/,<,r von 12—2 Uhr Juden in Schlesien die Zeit bis zum Jahre 1740 und in einer besonderen, im Jahre 1913 herausgekommenen Abhandlung „Die schlesische Judenheit vor und nach dem Edikt vom 11. März 1812" darstellte, so scheint auf den ersten Blick die Rabin'sche Arbeit sich mit einem bereits behandelten Gebiet zu befassen. Bei näherem Zusehen und einem Vergleiche erkennt man aber, daß Rabin nicht nur eine große Zahl neuer Dokumente und sonstiger Belege beibringt, die das rein historische Bild der Zeit bereichern, sondern daß er auch mit eigener Art und Prägnanz aus den geschichtlichen Einzelmaterialien den leitenden Gedanken, die „Idee" heraushebt, die diese Geschichtsperiode treibt. So erhebt sich diese Geschichtsdarstellung zu einer kulturgeschichtlichen oder auch geschichtsphilosophischen Zeichnung eines Stückes jenes Entwicklungsweges, den wir Juden von der Rechtlosigkeit über Privilegien und Toleranz zum Recht zurücklegen mußten. Und durch die Betonung des „Rechtskampfes" wächst die Rabin'sche Arbeit über das rein schlesisch-landschaftliche Interesse hinaus. Und wenn das genannte Seminar mit diesem Jahresbericht zugleich in einem besonderen Druckheft den von dem Seminardozenten Dr. Heinemann anläßlich der Gedächtnisfeier zur 100. Wiederkehr des Geburtstages Manuel Joels gehaltenen Festvortrag herausgab, so hat es dadurch den Dank der Leser sich dafür erworben, daß es den treibenden Gedanken, die „Idee" auf einem zweiten Gebiete deutlicher machte: die Idee der jüdischen Wissenschaft. Heinemann ist es gelungen, am Schaffen Manuel Joels, dieses Meisters auf dem Breslauer Lehrstuhl und der Breslauer Kanzel, die Idee der jüdischen Wissenschaft, wie sie sich in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts in der Persönlichkeit Manuel Joels auswirkte, aufzuzeigen und zu erhärten, daß die Joel'sche Idee der jüdischen Wissenschaft, welche die Synthese des Judentums und der Weltkultur durch systematische und geschichtliche Forschung als berechtigt und erforderlich erwies, als Idee der jüdischen Wissenschaft überhaupt angesprochen werden kann, allerdings mit dem Vorbehalt, daß wir die Erforschung und praktische Erhaltung der Eigenart des Judentums in seiner besonderen Prägung heute stärker in den Vordergrund stellen, und daß wir mit bewußter Betonung und Bewertung der Eigenart des Judentums uns im Strome der Kultur bewegen wollen. Diese Zeitrichtung in der Idee der jüdischen Wissenschaft stellt eine Weiterführung der Joel'schen Gedanken dar. Der Heinemannsche Festvortrag ist eine feinsinnige Würdigung Joels und ern wertvoller Weiser auf den wissenschaftlichen Forschungswegen der Juden. Auf Anregung des Hessischen Städtetages hat Herr Verwaltungsdirektor Schäfer unter dem Titel „Die Fürsorgepflicht und Jugendwohlfahrt" ein Handbuch für die Fürsorge- und Wohlfahrtsbehörden im Volksstaat Hessen herausgegeben. Das gut ausgestattete Werk, das die einschlägigen Reichs- und hessischen Landesgesetze, Reichs- und hessischen Landesverordnungen mit Anmerkungen enthält, ist im Selbstverlag des Hessischen Städtetages, Mainz 1927, erschienen. Diese Handausgabe eines dringend erwünscht gewesenen Führers durch die einschlägige Gesetzgebung sollte jeder Rabbiner, Lehrer und Leiter privater Wohlsahrtsvereinigungen besitzen. Wir weisen mit nachdrücklicher Empfehlung auf diese Neuerscheinung hin. Seit einigen Monaten erscheint eine neue jüdische Zeitschrift, der „Jüdische Pfadfinder", herausgegeben vom Bund jüdischer Jugend „Kadimah". Diese Zeitschrift hat keine literarischen oder politischen Ziele, sondern will nur ganz eine Zeitschrift der Jugend sein, getragen von der Realität jugendlichen Lebens, wie es sich eben in den jüdischen Jugendbünden darstellt. Sie will berichten aus dem Geschehen eines jugendlichen Kreises, und will Anregung bieten, füralle Gebiete jugendlicher Schaffensfreude, sei es für Fahrt, Arbeit, Spiel oder Sport. Diese Zeitschrift wird sicher über den herausgebenden Bund hinaus bei der jüdischen Jugend Deutschlands Interesse und Entgegenkommen finden. Die Ausstattung des Heftes ist einfach, aber zweckmäßig. Es enthält neben reichem textlichem Inhalt gute Abbildungen aus dem Leben und Schaffen unsrer Jugend. 2 CC 9