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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1927-01-01 · 1 (1.1927) · p. [Seite]

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
2 (1927)
Issue
1 (1.1927)
Date
1927-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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•'~'~ •v^ •v-^~* r- »^-# , L Januar )927 ■ -Seminars *7/^ des Lsndesverbsndes der israelitischen 'I'"D.- > 1 - --311HC 11 ■ j Dieses Matt erscheint monatlich und geht den Mit-!I! 2 u srl> r i f t e n: fflloinf, Ihindendurgstrahe flr. 44 gliedern unentgeltlich ,u. » lkrscheinungsort Main>. II! schristleitung: lhabbiner vr. 8. Lcvi, Wainj i -KC- ■ - - t Don unserem hessischen Landesverband. Ter Schulausschuß hat am 23. Dezember in Gießen getagt und folgende Beschlüsse gefaßt: Tie Herren Lehrer Rosenberg in Mainz und Salomon in Worms werden vom 1. Januar ab als Wanderlehrer in einer Anzahl rheinhessischer Gemeinden als Angestellte des Landesverbandes beschäftigt. Tie Landgemeinden, welche von diesen Lehrern zwecks Vorbeterdienst, Unterrichtserteilung oder Schechitah besucht werden, haben einen angemessenen Beitrag zu dem Gehalte des Lehrers zu leisten. Vom 1. April an sollen alle lehrerloscn Verbandsgemeinden von Wanderlehrern betreut werden. Die Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen zu diesem Zweck wurden übertragen: 1. für Starkenburg dem Herrn Lehrer Simon; für Rheinhesscn dem Herrn Rabbiner Tr. Levi; für Oberhessen den Herren Rabbiner Tr. Sander und Lehrer Kahn, Alsfeld. Herr Lehrer Kahn, Alsfeld, übernimmt ferner die Ausarbeitung eines Schlüssels, nach welchem regelmäßige Beiträge aus Verbandsmitteln zu denjenigen Lehrergehältern geleistet werden können, welche sich unter der Gehaltsgruppe 7 bewegen. Isrl. Landeslehrerverein im Volksstaate Hessen. Der Vorstand des Landeslehrervereins bringt hiermit folgenden Beschluß der Generalversammlung vom 31. Oktober 1920 zur Kenntnis aller israelitischen Lehrer im Volksstaate Hessen. Um sämtlichen Lehrern Hessens, die sich bisher noch nicht unserem Verein angeschlossen haben, den Beitritt zu unserem Verein und seiner Sterbekasse zu ermöglichen, haben wir eine Karrenzzeit bis 1. Februar 1927 gewährt, in welcher allen noch abseits stehenden Kollegen die letzte Gelegenheit geboten wird — ohne Rücksicht auf das Alter und besonderes Gintrittsgeld — Mitglied des Vereins und der Sterbekasse zu werden. Ter Jahresbeitrag zu unserem Verein beträgt Jl 5.—; der Beitrag zur Sterbekasse Jl 20.— für jeden Todesfall eines Mitgliedes. Jl 20.— Reserve-Sterbegeld müssen sofort (auch in Raten zulässig) beim Eintritt zum Verein bezahlt werden. Wir hoffen, daß dieser Appell genügt, um alle israelitischen Lehrer Hessens zum Beitritt zu unserem Verein zu bewegen. Ferner werden diejenigen Mitglieder unseres Vereins, die mit ihrem Jahresbeitrag für 1926 noch im Rückstände sind, hiermit aufgefordert, denselben in Höhe von Jl 5.— an unseren Rechner, Herrn H. Sulzbacher, Groß-Bieberau, Postscheckkonto 11480 Frankfurt a. M. einzusenden. Die soziale Fürsorge in ihrer neuzeitlichen Gestaltung. Von Verwaltungsoberinspektor Schlösser, Mainz. Um unsere Leser in Stadt und Land Uber diese wichtige 3eitfrage zu unterrichten, beginnen wir hiermit eine Folge von kurzen Abhandlungen. Die Schriftleitung. I. In Zeiten ruhiger und steter Wirtschaftsentwicklung war der Begriff „Fürsorge" ein Fremdwort, das für die breite Öffentlichkeit kaum Bedeutung hatte. Jedenfalls gehörte es in der Vorkriegszeit glücklicherweise zur Seltenheit, daß eine Person nicht in der Lage war, sich ausreichend zu ernähren und daher öffentliche Mittel in Anspruch nehmen mußte. Das war gut so, war es Hoch der beste Beweis unseres Wohlstandes in Deutschland, der bekanntlich viele Neider aus den Plan rief. Mit dein Ausbruch des Weltkriegs änderte sich jedoch das Bild vollständig. In dem Augenblick, als Tausende zur Fahne eilten, gewann die Frage der öffentlichen Betreuung erhöhte Bedeutung. Politische, vaterländische und soziale Gründe geboten es, daß die Zurückgebliebenen in ausreichender Weise und über die engen Grundsätze der damals noch geltenden Armengesetzgebung hinaus versorgt wurden. Damit wurde ein Kreis von Personen in die Fürsorge einbezogen, der niemals, bei normalem Verlauf der Dinge, mit diesem Gebiet in Berührung gekommen wäre. Mit dem Kriegsende und dem wirtschaftlichen Zusammenbruch erweiterte sich dieser Kreis erheblich, die Not nahm einen Umfang an, wie man sie bisher nicht gekannt hatte. Die Einstellung der Kriegs- und Rüstungsindustrie warf Tausende Arbeitsfähige auf den Arbeitsmarkt, der selbstverständlich nicht imstande war, sie geeignet unterzubringcn. Die einsetzende Geldentwertung tat noch das ihrige, brachte sie doch unzählige unserer besten Bürger an den Rand des Abgrundes. Die Kriegsnachwirkungen'führten schließlich zu einer Massennot, zu deren Bekämpfung selbst die großzügigst angelegten behördlichen Fürsorgemaßnahmen nicht ausreichten. Private Vereinigungen, insbesondere Organisationen karitativer Art haben rechtzeitig erkannt, daß die Behörde nicht in der Lage ist, ausreichend dem Massenelend entgegenzuwirkcn. In dankenswerter Weise beteiligten sich dann auch bisher schon die freie Liebestätigkeit, freiwillige Helfer und Helferinnen an der Bekämpfung der Massennot, gilt es doch, jene hohe soziale Pflicht zu erfüllen, seinen Mitmenschen vor weiterer Verelendung zu schützen und ihm die Wege zu einem wirtschaftlichen Wiederaufstieg zu ebnen. Die moderne Fürsorgegesetzgebung, die Reichsverordnung über die Fürsorgepsllcht vom 13. Februar 1924, verankerte die Mitwirkung der freien Liebestätigkeit bei der Durchführung der Fürsorge, indem sie engste Zusammcnabeit der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege empfahl. Darüber hinaus soll sich jedoch auch der diesem Gebiet Fern- 7004 01326402010200020100

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