Israelitisches Predigt-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt-Magazin
- Volume
- 5 (1879)
- Issue
- 1 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 81 (sequence 94)
- Language
- German
- Belongs to
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81 heule schließen für Gott, vor Gott! Ihr, m. Th., genüget Euren Bundespflichten damit, daß Ihr bestellet die Männer, welche in den Gotteshäusern, im בית הכנסת und im בית המדרש in der Synagoge, wie in der Schule, künden und erklären Gottes Wort und Gottes Gebote — wenn Ihr sie stützet und Ihnen zur Seite stehet, daß dem Gotteshause nicht fern bleibet die Gemeinde, der Schule nicht fehlen die Schüler, — wenn Ihr beachtet und so weit möglich befolget das mahnende Wort, daß Milde und Wohlthun und Erbarmen zu beglückenden Thaten sich gestalten! — Meine Aufgabe und meine Pflichten in wenig Worten zu umschreiben, m. Verehrten, ist um deswillen so schwer, weil nach der jüdischen Welt- und Lebenserfassnng nichts Anderes von mir wird gefordert, wie von Euch — weil gleich zugetheilt uns Allen ist die Pflicht, gehorsam zu sein den Geboten, den Gesetzen Gottes, der Religion, der Tugend und Sittlichkeit. Nach einem schwachen Versuche, einen Priesterstand niit erhöheten Pflichten zu schaffen, hat das Judenthum die Gleichheit all' seiner Bekenner in Pflichten, wie in Rechten als eine seiner Grundlehren aufgestellt. ״ ועתה ישראל מה ה׳ אלהיך שאל מעמןדNun Jsrael, was verlangt der Ewige, dein Gott, von dir, als den Ewigen zu fürchten, in seinen Wegen zu wandeln, ihn zu lieben und dem Ewigen, deinem Gotte, zu dienen mit all deinem Herzen und all deinem Leben?! Allisrael — Priester und Leviten, Gelehrte und Ungelehrte — sie Alle standen am Sinai, zu lauschen tem Gottesmorte, sie Alle gehören dem Priestervolke des Einen Einzigen. Deshalb, m. A., suchen vergebens wir in der Gotteslehre besondere Vorschriften für das Amtsleben des Rabbiners! Er muß zu Israel gehören, er muß erfüllen die Pflichten und Anforderungen, welche die Gotteslehre an Jeden ihrer Bekenner stellet, dann wird er kraft seines Wissens würdig, zu sein ״ רב ומורהLehrer der Gemeinde, Lehrer der Jugend." Und auch der Lehrberuf wiederum ist eines jeden Lehrsühigen religiöse Pflicht, ist nicht allein dem Rabbiner übertragen. Uebet ihn doch jede Mutier und jeder Vater gegen die Ihrigen, jeder ältere Freund dem jüngeren gegenüber. Rabmer, Israelitisches Prediftt-Magazin. V. Jhrg. 1. u. 2. Heft 6