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Jüdische Wochenschau · 1968-02-02 · 2254 (2.2.1968) · p. [Seite 1]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
29 (1968)
Issue
2254 (2.2.1968)
Date
1968-02-02
Page
[Seite 1] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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PUEYRREDON 2190 — 1* izq. JfcJkétoXiH&DkAjCíelUC' T. E. 83 - 26 1 3 Año XXIX BUENOS AIRES, VIERNES 2 DE FEBRERO DE 1968 N° 225-1 Traditionen und Gebraeuche Die Betrachtungen der beiden letzten Leitartikel „Geschichte und Recht"' und „Die unwirtliche Heimat“ würden unvollständig bleiben. wenn nicht noch auf einen anderen „wunden Punkt“ der augenblicklichen Wiedergutmachungs - Praxis hingewiesen werden würde: auf die Interpretation des Paragraphen 150 des BEG der ebenso wie der bereits besprochene Paragraph 160 BEG den Gerichten die geeigneten Vorwände liefert, uni berechtigte Ansprüche abzulehnen, wenn man die Formulierung „abzudrehen“ vermeiden will. Mau darf jedoch nicht ver. kennen, dass es auch deutsche Gerichte gibt, die mit der Handhabung des Paragraphen 160 gegen die Verfolgten nicht einverstanden sind, wie aus einer neuen Entscheidung des Landgerichts Köln, abgedruckt in der Zeitschrift zum Wiedergutmachungsrecht, Heft 12, Jahrgang 1967, auf den Seiten 564 ff. hervorgeht. Da wir die Stellungnahme der hohen Gerichte angegriffen haben, müssen wir wenigstens einige Sätze aus dem Urteil des LG Köln anfühi"en und mit Genugtuung feststellen, dass es noch Richter gibt, die sich ihre geistige Unabhängigkeit bewahrt haben. Das LG Köln sagt u. a.: „Die abweichende Ansicht des Bundesgerichtshofes ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts mit den Verhältnissen im kommunistischen Machtbereich und der komnyunistisch - bolschewistischen Ideologie sowie der Berichterstattung hierüber im gesamten freien Westen nicht vereinbar und bürdet den Verfolgten die Darlegung und den Beweis von Tatsachen auf, die zum grossen Teil allgemeinkundig sind und von Amts wegen festgestellt werden können.“ Anschliessend folgt der entscheidende Satz, der die Rechtsprechung" der oberen Gericht tatsächlich ad absurdum führt: „Würde man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgen, so gäbe es praktisch fast niemanden mehr, der als Flüchtling anerkannt werden könnte, ohne sich vorher in den kommunistischen Machtbereich begeben und dort Verfolgungen und die zusätzliche Gefahr auf sich genommen zu haben, den kommunistischen Machtbereich nicht mehr verlassen zu können.“ Dass ein solches Ergebnis dem Sinn des Paragraphen 160 BEG widerspricht, wird zum Schluss vom Gericht festgestellt, wobei man diesen Gedanken nicht auf diesen Paragraphen zu beschränken braucht, denn die Interpretation des Paragraphen 160 durch den Bundesgerichtshof ist mit dem Grundgedanken des Entschädigungs-Gesetzes nicht, in Einklang zu bringen. Dies gilt auch für die neue Auslegung des Paragraphen 150, die ebenfalls ihren Ausgangspunkt in einer Fehlinterpretation der Begriffe durch den BGH hat. Der Paragraph 150 lautet: „Der Verfolgte aus den Vertreibungs-Gebieten, der vi>n JEJUDA GOTTHFAMER dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehört hat, hat Anspruch auf Entschädigung“ für eine Reihe von näher aufgeführten Schadensarten. Auf den ersten Blick bietet diese, relativ klare Bestimmung, wenige Möglichkeiten der Interpretation. Der Bundesgerichtshof (abgekürzt: BHG) jedoch hat das Gegenteil bewiesen und den Begriff „Sprach- und Kulturkreis“ in einer Weise ausgelegt, dass praktisch nicht ein Jude unter diese Bestimmung fallen kann. In den Entschädigungssenaten der verschiedenen Oberlandesgerichte hat der BHG willige Helfer gefunden, die begeistert die Interpretation weiterführen, die vom BHG eingeleitet worden ist. In letzter Zeit verfahren auch die Landgerichte in der fensichtlich abweichende Auslegungen und Entscheidungen für überflüssig halten, zumal diese doch von der höheren Instanz mit Sicherheit aufgehoben werden. Relativ geringe Schwierigkeiten dürfte die Frage bereiten, was unter Zugehörigkeit zum deutschen Sprachkreis zu verstehen ist, obwohl nach den neuesten Auslegungen selbst der Besuch von deutschen Volks¬ oder höhereu Schulen nicht ausreichen soll. Nach jedem „normalen“ Sprachempfinden müsste derjenige als dem deutschen Sprachkreis zugehörig betrachtet werden, dessen Muttersprache die deutsche Sprache war oder ist. Da im Gesetzestext jedoch nicht allein die Zugehörigkeit zum deutschen »leieheri Weise weil sie of- , Sprachkreis verlangt wird Gegen Kaution entlassen von Dr. ROBERT M. W. KEMPNER Der ehemalige Kammergerichtsrat Hans Joachim Rehse, der zusammen mit dem berüchtigten Präsidenten von Hitlers Volksgerichtshof, Roland Freisler, Todesurteile am laufenden Band in unmenschlicher Weise mit gezeichnet hatte und 1967 als Mordgehilfe in sieben Fällen zu der geringen Strafe von nur fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, ist jetzt auf Beschluss des Kammergerichts in Berlin gegen eine Kaution von 200.000 DM aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er befand sich noch in Haft, weil der Generalstaatsanwalt in Berlin gegen das milde Urteil Revision eingelegt hatte. Auch der Verteidiger hatte Revision' angemeldet. Die Haftentlassung dieses bisher einzigen Richters aus der Nazizeit, der wegen mörderischer Tätigkeit durch Mitwirkung an unmenschlichen Todesurteilen verurteilt worden ist, hat in der deutschen Oeffentlichkeit Befremden hervorgerufen. Die grosse Zeitung „Die Welt“ weist darauf hin, was eigentlich die SS- und RZ-Schläger in ihren Prozessen denken sollen, wenn ein hochgestellter Mordgehilfe aufgrund einer Kaution entlassen werden kann. Diese Kaution von 200.000 DM ist in Teilen von je 20.000 DM von bisher unbekannten Gönnern aufgebracht worden. Bei dem Schwurgerichtsurteil gegen Rehse war in der öffentlichen Begründung vom Vorsitzenden zum Ausdruck gebracht worden, dass die Bundesrichter ihren angeklagcen früheren Kollegen weit höher hatten bestrafen wollen, aber die Geschworenen nicht „mitgemacht“ hätten. sondern gefordert ist, der Antragsteller muss dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehören, sind alle Tore für jede Art von Interpretationen geöffnet, denn bisher hat noch niemand auf der Welt, nicht der grösste Philosoph, eine allgemein-gültige Definition und Erklärung des Begriffes KULTUR gefunden und gegeben. In offensichtlicher Erkenntnis, dass die Auslegung des Begriffes Kultur zahlreiche Abweichungen sogar prinzipieller Art zulässt, hat sich das Landgericht Mainz zu einem formularmässigen Fragebogen entschlossen, in welchem die aus der Rechtsprechung der oberen Gerichte erkennbare Auffas- "sung darüber, was man unter Kultur zu verstehen hat festgelegt worden ist. Dort heisst es wörtlich: „Für die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis ist es entscheidend, ob sich der Verfolgte diesem Kreis so weit verbunden fühlte, dass er sich den Traditionen, Wertvorstellungen und Gebräuchen des deutschen Volkes so angeglichen hatte, dass er sich ihnen mehr verbunden fühlte als den Weltvorstellungen, Gebräuchen und,- Traditionen der jüdischen oder einer anderen Volksgruppe seines früheren Heimatlandes. Dabei genügt es nicht, dass der Verfolgte unter anderen Sprachen auch die deutsche Sprache mehr oder weniger fehlerfrei sprechen konnte und von der deutschen Kultur, wie sie sich in Dichtung, Musik und bildender Kunst manifestiert, etwas versteht oder gelernt hat.“ Wer der Meinung sein sollte, dass dieses Formular des LG Mainz in einwandfreiem Deutsch geschrieben ist. dessen Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis dürfte zweifelhaft erscheinen. In jedem Fall dürfte es sich empfehlen diese Sätze zweimal zu lesen, um sie gut zu verste-; hen. Man wird unschwer die j Ungeheuerlichkeit dieser Israelisches U-Boot vermisst Vor einigen Tagen wurde das israelische U-Boot Dakar als überfällig gemeldet. Seit Tagen wird nach dem verschwundenen U-Boot von israelischen, amerikanischen. englischen, türkischen und griechischen Flugzeugen sowie von einer Reihe von Schiffen aller Art, unter ihnen vom amerikanischen Zerstörer „Turner“ und dem britischen Zerstörer „Diana“ fieberhaft, aber leider ohne Ergebnis gesucht. Der Zerstörer „Turner“ ist mit modernsten Radargeräten ausgestattet. Die Suche wird durch starken Seegang und allgemein schlechtes Wetter erschwert. Man nimmt an, dass sich das Schiff in der Nähe von Cypern befand, als es Schwierigkeiten gehabt haben muss. Das U-Boot gab regelmässige Standmeldungen, ohne einen SOS-Ruf zu senden, sodass zahlreiche Vermutungen über die Ursachen der befürchteten Katastrophe laut geworden sind. Man nimmt an, dass irgendein plötzlicher Maschinenschaden eingetreten ist, aber auch der Verdacht der Beschiessung des U-Bootes durch irgendein anderes Schiff ist laut geworden. Auffallend ist, dass nicht ein Oelflecke gesichtet werden konnte, wie dies bei dem französischen U-Boot der Fall ist. das einige Tage später in einem anderen Teil des Mittelnteers auf Grund gegangen sein dürfte. Auch dort wurden bisher keine Ueberlehenden oder andere Spuren des Unglücks festgestellt. Das israelische U-Boot Dakar hatte 69 Mann an Bord. Das Schiff wurde 1943 gebaut und 1945 in den Dienst der britischen Hotte zu Patrouillenfahrten während der letzten Kriegsmonate eingesetzt. Seine Diesel- und elektrischen Motoren entwickeln die erforderlichen Kräfte, um mit einer Geschwindigkeit von 15 Knoten unter Wasser zu fahren. Im Jahre 1964 wurde das U-Boot an Israel verkauft. Es befand sich in Portsmouth (England) zur Ueberholung. Auf dem Wege nach Israel ist es jetzt, wahrscheinlich in der Nähe Cyperns, also unweit von Israels Küsten, verschwunden Nicht nur in Israel herrscht Bestürzung und Trauer über den wahrscheinlichen Verlust des Schiffes und seiner Mannschaft. Die Hoffnungen, das Schiff zu finden und seine Besatzung lebend zu bergen, schwinden mit jeder Stunde mehr. Das war vor 35 Jahren Dr. W.: — Als vor nunmehr 35 Jahren, am 30. Januar 1933 der greise deutsche Reichspräsident, Generalfeld* in arschall von Hindenburg, nach längerem Zögern und hartnäckigem Widerstand nachgab und den „Gefreiten des Ersten Weltkrieges“, wie er Adolf Hitler zu bezeichnen pflegte, zum Reichskanzler ernannte, waren die meisten der Ansicht, dass auch dieses Kabinett sich nicht lange halten werde. Mit der Bemerkung, es werde nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird, gab man sieb zufrieden und wartete der Dinge, die kommen sollten. Als die braunen Horden ihren Terror verstärkten, waren die meisten darüber erstaunt, dass weder von links noch von rechts irgendeine nennenswerte Reaktion erfolgte. Als auch der Reichstagsbrand und wenige Wochen später der Boykott-Tag vorüber waren, befestigte sich die Auffassung, so könne es nicht weiter gehen, die Gewerkschaften und die Kampfbünde würden reagieren, auch das Ausland würde eingreifen. um dem sich formenden Unrechtsstaat Einhalt zu gebieten. Aber es geschah nichts. Gewerkschaften und Kampfbiinde gingen sang- und klanglos unter. Das Ausland verlor sich in schwachen Protesten und nahm die der Weimarer Repu-‘ blik verweigerten, entgegenkommenden kommerziellen Verbindungen auf, die Erfolg und Profit versprachen. Der Vatikan war die erste ausländische Macht die mit Hitler-Deutschland einen viel diskutierten Vertrag abschloss, der sogar gegen den Willen der meisten Führer des deutschen Zentrums zustandekam. Das internationale Schattenspiel begann, bis dann nach nur sechs Jahren der Weltkrieg entflammte. Vorher jedoch hatten die ersten, erfolgreichen Raubzüge dem Dritten Reich einige Gebietserweiterungen gebracht, vor allem Oesterreich durch den inneren Verrat der österreichischen Nazis und die Tschechoslowakei durch den Verrat der westlichen Garantiemächte. Bereits seit ihren Anfängen nahm die braune Regierung mit ihren Bürgerkriegsarmeen, der SA und der SS, den einseitigen Kampf gegen die Juden auf. die in ihrer hoffnungslosen Minorität und völligen Isolierung noch einen relativ spürbaren Widerstand gegen das Regime leisteten. Die Juden haben jedenfalls niemals vor Hitler kapituliert. — sie hatten hierzu auch kaum eine Möglichkeit, — wie es der einst so stolze und von sich überzeugte preussisch-deutsche Generalstab getan hat. der nach anfänglichen, aber schwachen Versuchen sich in den NS-Unreehtsstaat wenn auch widerwillig, einordnete und ihm bis zum bitteren Ende diente. Der bereits in Hitlers Anfängen gegen die Juden gerichtete Schlag durch den Boykott-Tag hatte nicht den erhofften Erfolg, da die jüdische Gemeinschaft unter den gegen sie gerichteten Angriffen die einzige würdige Antwort gab und sich mutig und bewusst zu ihrem Judesein bekannte und enger zusammenschloss. Mehr als fünf Jahre vergingen, bis Hitler es wagen konnte, durch ein Riesenpogrom das deutsche Judentum zu zerschlagen, das — noch isolierter und verlassener als zuvor — unter diesem grausamen Terror und dieser bis dahin unbekannten Barbarei zusatnmenbrach. Dass diese Kristallnacht der Auftakt für die physische Vernichtung aller Juden werden sollte, die unter Hitlers Machtbereich fielen, vermuteten damals nur vereinzelte jüdische Politiker, Die späteren Schrecken dieses Systems überstiegen auch tatsächlich die menschlichen Vorstellungmöglichkeiten. Als Hitler besiegt war, blieb ein rauchendes Trümmerfeld, in das er Europa verwandelt hatte. Aber nicht nur Europa. Noch heute leidet die Welt an den Folgen des Geschehens, das mit dem 30. Januar 1933 sozusagen offiziell begann. Für alle und nicht nur für uns Juden ist ausreichender Grund vorhanden, sich dieses Tages auch noch nach 35 Jahren zu erinnern. Kultur-Interpretation erkennen. Da es keinen Sinn hat mit den rechten Formulierungen zurückzuhalten, soll unsere Antwort auch in der gleichen Sprache erfolgenauf einen groben Klotz gehört nun einmal ein grober Keil .. Nachdem klar zum Ausdruck kam, dass selbst das korrekte Beherrschen der deutschen Sprache und die Kenntnisse der deutschen Dichtung, Musik und Kunst nicht ausreichen, wurde im einzelnen angeführt, welche weiteren Voraussetzungen vorzuliegen haben, um zum deutschen Sprach- und Kulturkreis nach der Auffassung deutscher Gerichte zu gehören. Der Verfolgte musste sich mit den Traditionen, Wertvorstellungen und Gebräuchen des deutschen Volkes verbunden fühlen. Das Gericht hütef sich davor, dem erstaunten Antragsteller im einzelnen mitzuteilen, was er unter „Wertvorstellungen“ oder unter „Gebräuchen“ oder unter „Traditionen“ des deutschen Volkes zu verstehen habe, denn das sind Begriffe, die so unklar, verschwommen und auslegungsfähig sind, wie der Begriff Kultur. Selbst nach dem Besuch eines deutschen humanistischen Gymnasiums und einer abgeschlossenen deutsehen Hochschulbildung mit dem Studium der Rechts¬ und Wirtschaftswissenschaften, der Philosophie und der Geschichte ist es dem Verfasser dieser Zeilen auf der Suche nach der Wahrheit während beinahe vierzig Jahren eifrigen Studiums des Lebens nicht möglich, eine plausible Erklärung dafür zu finden, was das LG in Mainz unter Wertvorstellungen eines Volkes oder des deutschen Volkes verstanden wissen will. Gibt es wirklich einheitliche deutsche Wertvorstellungen? Ist es überhaupt möglich, hiervon bei irgendeinem Volk zu sprechen? Soll man unter Wertvorstellungen die ethische Haltung eines Volkes betrachten? Sind Wertvorstellungen nach ethischen Prinzipien ausgerichtet oder von ihnen abhängig? Seit wann gibt es eine eigene deutsche Ethik? Haben nicht die grössten deutschen Philosophen und nicht nur Leibnitz und Kant die Ethik als eine allgemein gültige, für alle Völker und Menschen verbindliche Maxime ihres Verhaltens betrachtet? Welche deutsche Wertvorstellungen stehen mit denen irgendeines anderen Volkes in Widerspruch oder wären nicht miteinander vereinbar? Was sind deutsche Gebräuche. denen sich ein Verfolgter verbundener als jüdischen fühlen sollte? Auch dieser Begriff „Gebräuche“ bedarf einer Erläuterung bevor eine ernste Antwort erteilt werden kann Ist (Schluss auf Seite 2)

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