Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 28 (1967)
- Issue
- 2217 (12.5.1967)
- Date
- 1967-05-12
- Page
- [Seite 8] (sequence 8)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
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8 — VIenws, 18 de M»yo de 1967 JÜDISCHE WOCHEN SCHAÜ An« XXVIII Israel begeht seinen neun zehnten Geburtstag und hat noch immer keine Verfas- | sung Die Knesset hat aber : immerhin einen speziell?» Unterausschuss für die Verfassungsfrage geschaffen : und man bemüht sich nun. einen Vorsitzenden zu find'uden. der objektiv all.n Ansprüchen gerecht wird. Das Hauptproblem stellt bei dieser verfas.-ung die Beziehung von R ligion und Staat ins- \ besonder? die Frage der Reli- ' gionstre’heit dar. i Man bekam einen Vorgej sehmack der be vorsteh nd?n Kämpfe. als im jerusalcmer Bet Hillel kürzlich ein Svm : posion über Religionsfreiheit ' (im Lichte einer bevorstej henden israelischen Verfas- . 6ung» stattfand. I Oberrichter Chaim Cohen ' von SCHALOM BEN CHORiN Charter für die volle Anerkennung der Menschenrechte ein, zu denen als unveräusserlich r Bestandteil die Religionsfreiheit gehört, di? in der Verfassung verankert sein muss. Den Gegenpart aber bildet? Dr. Jizchak Engelhardt Doz ut für Jurisprudenz an der Hebräischen Universität in Jeiusalem. ein Vertreter der jüdisch n Orthodoxie; freilich ein akademisch genuiss g..er Vertreter, noch da zu aus dem klassischen Land der Demokratie. aus der Schweiz. Wenn das Gespräch mit Dr. Engelhardt s. hon strekkenweise aussichtslos schien kann man sich vorsteden. I gung aller Religionen, inklu- ,! sive des Atheismus Der j i Menschen ohne Ansehen von j! Geschlecht. Rasse und Reli- 1 gion muss im Staat die gleii chen Rechte gemessen, und : i es kann ihm daher keine wie; j immer geartete religiöse Ent- (! Scheidung von aussen her aufoktroyiert werden.! Professor Klinghofer erin- 1 nerte daran, dass die erste nordamerikanische Konstitution Virginia 1776) noch! puritanisch - konfessionellen Charakter trug, dass diese Einstellung aber historisch : nicht haltbar war. In d?r heutigen Gesellschaft müsse bei voller Achtung der Tradition d:“ Gewissensfreiheit I und selbst die Freiheit der; Ern Gruppe jüdischer Studenten aus dem Ausland, die an den Winterkursen der Jewish Agency teilnehmen, besichtigen die Ruinen der alten Synagoge von Kfar Nahum. eröffnet« den Abend unter j Hinw.is darauf, dass im Dezember 1968 in Jerusalem die Feiern anlässlich des zwanzigjährigen Jahrestages der Deklaration der Menschenrechte durch die Vereinten j Nationen (10. 12. 1943> statt-j finden sollen. Oberrichter Cohen ist der Delegierte Israels in der UN-Kommission für die Menschenrechte. Man I hätte keinen geeigneteren Vertreter als ihn finden können. Allerdings ist Oberrichter Coh;n in Israel selbst eine übeiaus kontroverse Figur geworden, da er eben die Prinzipien der Menschenrechte Uber Traditionen und Vorurteile, Tabus und Leitbilder stell.t Der zwei Gesprächspartner war der Knesset-Abgeordnete Professor Klinghof .r (Gachali d?r als Jurist und Parlamentarier seit Jahren den Kampf um eine Verfassung d’r Republik Israel führt. — Zwischen Cohen und Klinghofer gab e« Nuancen, aber keine wesentlichen Meinungsverschiedenheiten. Beide setzten sich im Sinne der l’N- (bemerkte chaim Cohen), wie f diese Debatte in der Knesset ' oder gar in Wahlversammj lungen durchgeführt ward n wird. — Es ist nicht auszudenken. j Dozent Engelhardt deklaj rierte. dass der Sinn des Lej bens in den Pflichten des Einzelnen und der Gemeinschaft gegenüber Gott besteht. Nicht das Glück im Leben entscheide, sondern der transzendente Begriff der Pflicht (Miziwa). Nicht der Einzelne lind nicht der Staat bilden das Ziel dieser theopolitischen Konzeption, sondern die Gott unterstellte Gesetzesgemeinde. Daher kann dem Juden, der in diese Gesetzes- und Bundesgemeinde hineingeboren ist und in ihr zum Gehorsam verpflichtet bleibt, auch nicht das Recht zur Konversio» eingeräumt werden. Dagv gen opponierte natürlich Ob Trichter Cohen; Die Gleichlient der Menscher1 mu:s sich in den Grundrechten ausdrücken. Zu diesen Grundrechten gehört unvräusserlich die Gleichberechti- Zwei neue Zwischenfaelle Tel Aviv. — Kanoniere, anzunehmenderweise Syrer, beschossen am Worhenende von libanesisch,m Gebiet aus den Kibbuz Manara mit 60 rrm.Mörsergeschossen. Ein zweiter 'Zwischenfall ereignete sich etwa 5 Kilometer von der syrischen Grenze entfernt am Tiiier'assce, wo syrische Infiltranten eine Punapaniage in die Luft sprengten. . Ein Geschoss Geschädigte ein Haus in Manara drei weiter? waren zu kurz gezielt, und andere drei kennten nicht gefunden werden Das Bombardement sollte anscheinend ein Racheakt sein nachdem kurz vorher mehrere Gruppen von Marodeuren von israelischen Patrouillen abgefangen worden waren. Der Beschuss dauerte drei bis vier Minuten. Militärische Sachverständige sagten aus. dass die Mörsei zur Standardausrüstung der syrischen Armee gehören. Die Kanoniere betraten ungefähr 25 Kilometer von der syrischen Grenze entfernt libanesischen Boden. Israel unterbreitete dei gemischten Waffenstiilstandskommission die üblichen Beschwerden. (ITA) Konversion gewahrt werden. Da biss er bei Engelhardt auf Granit: Gleichstellung der Religionen inklusive das Atheismus (als negative Religion) ist für das Judentum, diesen exklusiven Monotheismus. unmöglich: Das Judentum ist der wahre Glaube, erklärte Dr. Engelhardt, und deshalb darf man dem Verrat am Judentum (Konversion) nicht untätig Zusehen. Engelhardt stellt allerdings die subjektive Frage nach der Glaubens - Ueberzeugung des einzelnen Juden überhaupt nicht. Das Judentum ist für j ihn die absolute Wahrheit, deren Nichtanerkennung nur j ein verdammenswerter Irrtum bleibt. Cohen wies diese Intoleranz entschieden zurück und gab neben dem Grundsätzlichen noch zu bedenken, dass die überwi.gende Mehrzahl der Juden auch heute in der Diaspora lebt und auf Toleranz angewiesen ist. Wir haben unter der Intoleranz unsäglich gelitten und verfallen nun. im eigenen Haus, in denselben Fehler. Das war ein Stichwort für Klinghofer, der Erziehung zur Toleranz in den Schulen ford rte und vorschlug, eine Broschüre der UN. die 1963 erschienen ist und Lehrern. Wege zur Vermittlung des Toleranzprinzips im Unterricht weist ins Hebräische zu übersetzen. Vor allem aber betonte Professor Klinghofer nochmals, dass der Gedanke der Toleranz in einer zukünftigen Verfassung Israels verankert werden müsse. Ohaim Cohen ist sich da nicht so ganz sicher. Er berichtete, dass ihm vor vielen Jahren bei seinem ersten Besuch als Vertreter Israels in der Kommission der Menschenrechte der UN in New York zwei hohe Richter der USA zwei ganz verschiedene Ratsonläge gaben; Judge Black meinte; ,,Sor gen c>ie dafür, dass Sie im jungen Staat Israel sofort eine Verfassung bekommen Die Verfassung ist die Grundiage der Gesetze und schliesst die Willkür aus.“ Judge Frankel meinte; ,,Ver meiden Sie eine geschriebene Verfassung. Verfassungen können zur Zwangsjacke werden, und man verplempert seine Zeit damit, die Paragraphen der Verfassung mirn^r wieder neu zu interpretieren, Die Engländer sind ein demokratisches Volk und kommen seit Jahrhunderten ohne geschriebene Verfassung aus.“ Man kann hier also offenbar verschiedener Meinung sein, im Falle Israels fehlt es allerdings nicht nur an einer Verfassung, sondern auch einer Magna Carta des grossen Freiheitsbriefes von 1215 der dem englisch sn Staats.' recht zugrunde liegt. Die Megilat Hajessod die Staatsgründungsurkuncle. hat bekanntlich keinerlei Rechtskraft, sondern nur deklarato. rischen Wert im Sinne einer unverbindlichen Präambel. Verfassung oder nichr _ ab?r in Fragen der Toleranz und Gewissensfreiheit gab es zwischen Cohen und Klin?- hofer nicht den geringsten Unterschied. Dozent Engelhardt jedoch brachte die Zivilcourage auf, klipp und klar zu erklären; Ich bin gegen Erziehung zur Toleranz Man kann die Wahrheit und den Irrtum nicht gleichstellen, und man muss das Unterscheidungs-Vermögen der Jugend schärfen. Aus praktischen und taktischen Grün den räumte er zwar ein dass man gewisse Konzessionen machen müsse, zumal ein konsequentes Vorgehen im ■! Ausland unangenehme Rücki Wirkungen haben könnte So; räumte Dozent Engelhard; j grosszügig ein, dass auch er Fr.idcnker nicht in Gefäng. nisse sperren würde. (Ein Trost immerhin). Die Verfassung aber, so meinte der Vertreter der Orthodoxie müsse eben religiöse Fragen völlig vermeiden, denn für diese ist allein die rabbinische Tradition zuständig und nicht die Deklaration der Menschenrechte der UN oder sonst irgendein modernes Dokument des In- oder Ausian des. Damit endete das Symposion in der Sackgasse. Es erhebt sich nun die Frage ob dieser Antagonismus tatsächlich unüberwindbar ist. Zunächst muss es diesen Eindruck machen. Wenn schon ein europäisch geschulter, gelehrter Jurist aus der Schweiz wie Dozent Dr. Engelhardt in seiner Eigenschaft als orthodoxer Juden den Standpunkt der Religionsfreiheit als mit seinem Glauben unvereinbar erklärt, wie werden dann erst die Kreise von Mea Schearim und Bne Brak die Kreise der Agudat Israel und RABBI HJI.IAN KATZ, FALLSCHIRMSPRINGER DER ISRAELISCHEN VERTEIDIG UN GS ARMEE der Religiös-Nationalen Par tei reagieren? Und wie wird sich, ast not least, (tos Oberrabbinat entscheiden? Man muss im Lande der Propheten kein Prophet sein, um sich die Antwort vorstellen zu können. Wir sollten aber in dieser schicksalsschweren Frage einmal den Blick von Jerusalem nach Rom wenden, wo man in jüngster Vergangenheit vor ganz ähnlichen Problemen stand und zu überraschenden Lösungen und Formulierungen gelangte. Am 7. Dezember 1S65 beschloss das Zweite Vatikanische Konzil (Oekumanisches Konzil), die Declaratio de Libertate Religiosa (Erklärung über die Religionsfreiheit ); Nur siebzig N-:in-Stimmen und acht ungültige Stimmen standen 2.308 Ja-Stimmen gegenüber, ein für viele überraschendes Ergebnis, das mit spontanem Beifall aufgenommen wurde. Bedenkt man, dass die Katholische Kirche sich stets als die alleinseligmachende betrachtet, so wird man ermessen, dass es ihr nicht leicht gefallen sein kann, das Prinzip der Religionsfreiheit, „das Recht der Person und der Gemeinschaften auf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit in religiösen Dingen“ vbll anzuerkennen: „Die Würde der menschli chen Person kommt den Menschen unserer Zeit von Tag zu Tag mehr zu Bewusstsein. und es wächst die Zahl; derer, die den Anspruch erheben, dass die Menschen bei ihrem Tun ihr eigenes Urteil und eine verantwortli Verbot einer Messe für Hitler London. — Der Erzbischof von Madrid verbot eine Messe die am 22. Todestag Hitlers in Madrid zelebriert werden sodte. Kardinal Casimiro Morcillo erliess dies Verbot nachdem eine der spanischen Falange ange. hörende Gruppe angekündigt hatte dass sie in einer madrider Kirche eine Messe lesen lassen wolle Man glaubt dass ein gewisses Auileoen pronazistischer und antisemitischer Gefühle bei den Gruppen der Falange zu beobachten ist, obzwar das Regime Franco bekanntlich diese Tendenzen nicht fördert. In Wirklichkeit bemüht sich die Regierung, das kulturelle und religiöse Leben anderer Bekenntnisse zu schützen. Eine vor kurzem herausgegebene Briefmarke trägt das Bild des in Córdoba geborenen Maimonides. Anzeiohen von Antisemitismus waren in der Ausgabe vom 23. April der Zeitschrift SP, die sich mit der Falange identifiziert, sowie in der dieser Organisation gehörenden Zeitung Arriba zu bemerken. SP behauptete, dass „alle diese Ansichten über die Uebel des Nazismus reine jüdische Propaganda“ seien. Arriba publizierte einen Artikel über den Vertrag von Utrecht vom Jahre 1713 zwischen Grossbritannien und Spa nien, der „Juden und Mauren“ verbietet, in Gibraltar zu wohnen, womit darauf hingewiesen werden sollte, dass?met der Minister der Regierung von Gibraltar Jude ist. (ITA) Kriegsverbrecher . Prozess Budapest. — Vor einem budapester Gericht läuft ein K r iegfi ve r brec her prozess gegen 19 frühere Angehörige der faschistischen „Pfeükreuzler'-Bewegung. Hauptangeklagter ist der 56 Jahre alte Vilmos Kroeszl. der Führer der „Pfeükreuzler“ -Organisation im 14. Bezirk von Budapest. Die Anklage wirft Kroeszl und den 18 Mitangeklagten vor, 250 politische Gegner getötet und hunderte andere gefoltert zu haben. — (AWZ) che Freiheit besitzen und davon Gebrauch machen sollen, nicht unter Zwang, sondern vom Bewusstsein der Pflicht geleitet. In gleicher Weise fordern sie eine rechtliche Einschränkung der öffentlichen Gewalt, damit die Grenzen einer ehrenhaften Freiheit der Person und auch der Gesellschaftsformen nicht zu eng umschrieben werden. Diese Forderung nach Frei heit in der menschlichen Gesellschaft bezieht sich besonders auf die geistigen Werte des Menschen und am meisten auf das, was zur freien Uebung der Religion und der Gesellschaft gehört.“ Das Konzil hat sich zum Prinzip der Religionsfreiheit, für den Einzelnen und die Gemeinschaft, im Rahmen der öffentlichen Ordnung, feierlich bekannt. Es ist den Konzilsvätem wahrscheinlich nicht leichter gefallen als orthodoxen Rabbinern. Bischöfe aus Ländern, in denen der Katholizismus noch allein oder fast allein herrscht wie Spanien, Portugal, zum Teil Italien selbst, und . Lateinamerika, waren skeptisch und zuweilen ablehnend, aber die Bischi fe Nordamerikas, Eng lands, Deutschlands Frankreichs der Beneluxländer und Skandinaviens, aber auch der Entwicklungsländer in Afrika und Asien erkannten dass die Kirche nur bei Anerkennung des Toleranzprin ■ zips, das ihr Jahrhunderte lang völlig fremd war, den Anschluss an die heutige Welt finden kann. ES wird uns in Israel nicht anders gehen. Das Judentum in den USA tritt für Religionsfreiheit ein und nur in unserem „Spanien“, im Staat Israel, meinen viele, könnten wir uns dem Anspruch der Gewissensfreiheit entziehen. — Aber Israel ist nicht ausserhalb der Welt von heute und muss sich ihr ebenso anpassen, wie das sogar die Ka-, tholische Kirche vermochte.