Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 28 (1967)
- Issue
- 2207 (3.3.1967)
- Date
- 1967-03-03
- Page
- [Seite 1] (sequence 1)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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von PUEYRREDON 2190 — 1* izq. fa JkwtcataysAjcælila 83 - 26 1 T. E. Ano XXVIII. BUENOS AIRES, VIERNES 3 I>E MARZO DE 1967 N“ VÎ07 Rückkehr zum Unrechtsstaat Nach der Niederlage Dr. Hubert Schorn, nach dem Zweiten Weltkrieg- Landgericlnspräsident in Bonn, hat in seinem Buch „De“ Richter im Dritten Reich'' eine ganze Reihe von Einzelfällen aufgezähtt, in denen deutsche Richter. Staats¬ oder Rechtsanwälte auf .hre Weise mutig dem Unrechtssystem Widerstand geleistet haben. Ohne diesen Sachverhalt zu bestreiten, dürfte dieser Hinweis nicht ausreichen, um „die Juristen“ als solche von ihrer ungeheuren Mitschuld an der Vernichtung des Rechts und des Rechtsstaates freizusprechen. Wenn man im Nürnberger Juristen- Prozess erklärt hat, „der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen“, so traf diese Formulierung nur in einem allzu berechtigten Masse den wirkli chen Sachverhalt auch dann, wenn man vom Freislerschen Blutgerichtshof und ähnlichen Schandtriteunalen absieht. Die vereinzelten Anständigen können nicht über die Haltung der überwiegenden Mehrheit hinwegtäuschen. Dieses Dritte Reich wäre ohne das bereitwillige Mitturi der gebildeten Schichten, vor allem aber auch der Richter wie der Juristen im allgemeinen, nicht denkbar gewesen. Als der Zusammenbruch kam, war eines der Nahziele der deutschen Politik und des Wiederaufbaus die Wiederherstellung des Rechtes und der Rechtssicherheit die eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine geordnete Staatsführung und eine der entscheidenden Grundlagen für die Stabilität des bürgerlichen Lebens ist. Um Rechts¬ und Bewusstseinslücken auszufüllen und an die Stelle der Willkür wieder Recht zu setzen, sollte wiedergutgemacht werden, was im Unrechtsstaat in einer verbrecherischen Weise an Unrecht begangen worden ist. Hier ist nicht von jener Wiedergut machung an den rassistischen Opfern der NS-Verfolgungen die Rede sondern von Wiedergutmachung in einem weiteren Sinne, die ebenso Voraussetzung wie PVilge der Wiederherstellung rechtsstaatlicher Prinzipien ist Im Zuge dieser „Wiedergutmachung“ wurde, um ein Beispiel zu nennen, der bereit« genannte Dr. Huber der 1938 nach einigen Verurteilungen selbst seine Versetzung in den Ruhestand beantragt hatte, sofort im Jahr des Zusammenbruchs des Ns-Un rechtssystems ZUm Landge richtspräsidenten ernannt. Erst sehr viel später setzte sich der Gedanke durch, dass im Verlauf dieser allgemeinen Wiedergutmachung, d h Im Verlauf der Wiederhervon JE HU DA GOTT HEIM ER Stellung rechtlicher Ordnung, auch die Opfer des ungeheuerlichen Unrechts entschädigt werden müssten. unter ihnen vor allem die Juden als diejenigen, die am meisten gelitten hatten. So stark war das neue deutsche Rechtsbewusstsein nicht restauriert, dass etwa die Initiative von deutscher Seite ausgegangen wäre. Es hat sehr harte Auseinandersetzungen, Diskussionen und Verhandlungen gekostet, bei denen die Ame- Rechte der geschädigten Juden erheblich einschriinkte, wurde an dieser Stelle bereits zu wiederholten Malen dargestellt. Unter diesem Aspekt betrachtet, bedeutet diese Sonderregelung eine Benachteiligung und keinen Vorteil, wie dies — selbst von kurzsichtigen Juden — aus politischen Gründen stets behauptet wird. Bereits di“ kürzeren Fristen, die in der Entschädigungs - Gesetzgebung gegenüber den generelm 4&G DIE UNBELEHRBAREN (Aus einer deutschen Zeitung) Protest aus Holland Amsterdam. — Das holländische Auschwitz-Comité richtete ein Telegramm an den westdeutschen Justizminister Heinemann, ln dem Protest gegen das milde Urten gegen Gertrud Slottke erhoben wird. Die Slottke war als „Hexe“ im holländischen KZ Westerbork bekannt. In dem Protest heisst es, dass derartige milde Urteile dem Neonazismus Vorschub leisten. (ITA) rikaner und andere alliierte Mächte einen erheblichen Druck ausüben mussten, bis die Wiedergutmachungs-Gesetzgebung für die Opfer der NS - Verfolgungen zustande kam. II. Viele Maengel Dass diese Wiedergutmachungsgesetz - Gebung viele Mängel auf weist, war vor Anfang an klar. Mehr und Besseres war nicht zu erreichen. Pur die Bundesdeutschen war die Wiedergutmachung im wesentlichen ein Politikum. Die moralische Belastung, nichts zu tun und in keiner Weise dem Geschehenen Rechnung zu tragen, war eines der entscheidenden Hindernisse für die Rückkehr der Bundesrepublik in die Völkerfamilie. Paris, in diesem Fall die Beseitigung des Odiums nazistischer Vergangenheit, war eine Messe in Gestalt der Entschädigungs Zahlungen wert. Denn dass e , in Wahrheit für die von den Nazis begangenen Verbrechen keine Wiedergutmachung gibt, war selbst den Nazis klar. Die ermordeten Millionen Konnten nicht wieder aufstehen die Kranken nicht geheilt werden, die Krüppel nicht gesunden und die ver niohteten Sachwerte nicht wieder hergestellt werden. Das Rad der Geschichte, das Millionen zermalmt hatte konnte nicht zurückge schraubt werden. Geschehe nes war nicht ungeschehen zu machen. Dass die Sondergesetzge bung der Wiedergutmachung in allen ihren Sparten die len Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten, sind nichts anderes als ein neues Unrecht. Der grösste Fehler aber war die Uebertragung der Entscheidungen über das Bestehen und den Umfang der Ansprüche auf deutsche Verwalt ungs- und Gerichtsbe hörden. Damit wurden diejenigen die entweder selbst an den NS - Unrechtsmassnahmen beteiligt waren, oder deren Nachfolger zu Richtern über das von ihnen oder ihren Landeleuten angerichtete Unrecht oder Unheil eingesetzt. Dass es unter den mit dieser Aufgabe beauftragten Beamten viele gerechte Menschen gibt, ändert nicht« daran dass diese Disposition als solche ein schwerer und „nie wieder gutzumachende'' i Irrtum gewesen ist. Sicher lieh sind die Nazilieder singenden Assessoren der En1sohädigungsbehörde Wiesbaden Ausnahmen, aber nicht alle, die keine Nazilieder öf fentlich singen, sind von NS Gedanken unabhängig. Mit den Jahren, die inzwischen ins Land gingen, hat sich die Entschädigungs „Freundlichkeit“ der Behörden abgeschwächt. Schon diese Bezeichnung „Entschädi gungs - Freundlichke't“, die man allgemein gebraucht stellt einen unerträglichen Zustand dar. Denn hier geht os um Rechtsfragen und nicht um das mehr oder we «iger freundliche Ermessen einer Behörde. Und die Behörde, das ist die Summe einer Anzahl von Individuen von denen es in Deutschland nur sehr wenige geben dürfte, die nicht auf irgeude.nem Wege oder Umwege vom jü dischen Unglück profitier: haben... Das sind nun die Leute, die entscheiden. Das Bedauerliche bleibt nur, dass die Juden diese Abmachung selbst unterschrieben haben m. Neues Unrecht Die Naz's haben zwischen Juden und Juden keine Un terschiede gemacht. Sie haben alle ausnahmslos be raubt und, soweit sie ihrer habhaft werden konnten haben sie alle ohne Unterschied totgeschlagenü Arme und reiche Juden, fromme und freidenkende Juden, religiöse und antireligiöse, nationale und nichtnationale Juden, Zionisten, Bundisten, Antizionisten, deutsche polnische, rumänische Juden usw., kurzum die Juden. Ohne jeden Unterschied wurde auch alles gestohlen, was Juden besassen, wobei die Juden in Deutschland sogar noch eine gewisse Zeit hatten, die sich über wenige Jahre erstreckte wenigstens einen Teil T.rer Habe und vor allem ihr Leben zu retten Die Juden im europäischen Osten, in den überfallenen Ländern vor allem in Polen, hatten wedeeine Chance davonzukommen noch auch nur den geringsten Teil ihres Eigentum« zu erhalten. Aber gerade diejenigen die am meisten verloren haben, erhalten am wenigsten. Eine sachliche, eine überzeugende Begründung gibt es hierfür nicht. Obwohl sie alle durch deutsche Massnahmen ihre materielle Existenz einge - büsst haben, ist für sie im „Wiedergutmachungs“-ReCht ein Berufs- oder Vermögensschaden nicht vorgesehen. Wie kann man unter solchen Umständen von der Wiederherstellung des Rechtes spre-. chen? Würden diese Juden eine Klage gegen die Rechtsnach- Der Graf und der schlechte Geruch... Graf Kielmann »egg. Kommandant der NATO-St^eitkiäfte in Mitteleuropa und Autor eines martialische'’ NS-Durchhalte-Bucbs, das im Jahre 1941 erschienen war, und in der damalige Oberst Kielmannsegg unter anderem erklärte dass bei den Kämpfen in Polen in den eroberten polnischen Städten die „Vorgefundenen Juden so verkommen gewesen seien und so gestunken hätten, dass man sich die Nase hätte zuhalter müssen“, hatte das Pech, bei einem pivaten Empfanc in Bonn auf das Mitglied einer westeurpoäischen israelischen Gesandtschaft zu stossen, da« ebenfalls eingeladen wer. Als Kraf Kielmannsegg dem Diplomaten präsentiert wurde und ihm die Hand entgegenstreckte übersah dieser die ihm gebotene Hand und sagte nur lächelnd und höflich- „Rieche ich ebenfalls so schlecht, dass sie sich die Nase zuhalten müssen, Herr Generalmajor —Oer Graf verliess die Gesellschaft, wenige Minuten später' KURT KAISER BLUETH HORST WJNCKLER Eine interessante Note im Prozess gegen die Verantwortlichen der Deportationen der Juden aus Hollan 1, der in der vergangenen Woche in München zuende geführt worden ist brachte die Tatsache, dass man auf Zeugenvernehmungen verzichten konnte und die Beweisführung allein auf die voriegenden Dokumente zu stützen vermochte. Auch in anderer Hinsicht war dieser Prozess bemeracetiswert. D?r Hauptangeklagte, ein ehemaliger SS-General iSS-Gruppenfiihreo, Dr. Wilhelm Harster gab unumwunden zu, gewusst zu haben, was die Deportation für die unglücklichen Opfer bedeutet hat. Der Angeklagte hat also im vollen Bewusstsein und in Kenntnis der Konsequenzen seines Tuns an der Ermordung von mehr als 94 000 Juden mitgewirkt, die er den Henkern „ans Messer“ ueferte. SS-General Harster bekannte: „Seit 1942 wusste ich, dass der Abtransport der Juden aus Holland nach Auschwitz und Sobibor den sicheren Tod bedeutete... Ich wusste. dass sie nicht wiederkamen“. — „Mit der Zei‘ wurde mir immer mehr klar, warum man nichts mehr von den Deportierten hörte. Ich hatte der. SS-Sturmbanntüher Christian Wirth aus Stuttgart getroffen und seitdem wusste ich auch von der Vergasung“, — Warum haben Sie dann weiter Juden deportiert, fragte der Vorsitzende, der offensicht ich nicht verstehen konnte, dass eit) Mann wie der Angeklagte in Kenntnh aller Einzelheiten wie er seihst zugab, auch weiterhin die Opfer iut die Gaskammern lieferte. Die Antwort war deprimierend: ..... es war einfach, übersteigettes Dienstgefühl was mich dabei bleiben liess,..‘- — Bekanntlich hatte Eichmann mit besonderem Stolz auf die Deportation der holländischen Juden und deren reibungslosen Abtransport hingewiesen. . . Die Strafen für Beihilfe zum Mord an 83 OOf; Menschen — ob es nicht noch einige tausend Juden mehr gewesen sind, liess sich wohl nicht ,,so genau“ feststeilen — lauteten: Exgeneral Dr. Harster; 15 Jahre Zuchthaus, Exil. ajor und Regierungsrat Zöpf, enger Mitarbeiter Eichmanns, 9 Jahre, und die „Sekretärin des Todes“ Gertrud Slottke fünf Jahre. Das Auschwitz-Comite in Holland hat gegen die zu milden Strafen protestiert, auch die ho.ländische Regierung sei nicht energisch genug aufgetreten, sagten dje ehemaligen KZ ler. Beihilie zum Mord an mehr als achtzigtausend Menschen wäre der gesetzlich zulässigen Höchststrafe wert ge ■ wesen, die keiner der Angeklagten erhielt. Und 9 Jahre tür einen Beihilfe zum Mord leistenden Rgierungsrat das ist s:-hon beinahe eine Provokation. Da es sich bei Zöpf um einen Regierungsrat, also um einen akadem.soh vorgebildeten Menschen handelt, der die Strafbarkeit seines Verhaltens und Tuns ohne weiteres übersehen und erkennen musste, wäre auch in diesem Fall die Höchststrafe angebracht und notwendig gewesen. Noch nicht einma' 50 Minuten Strafe erhielt Zöpf für jeden Juden, der mit seiner Hilfe zum Transport gebracht worden ist. Dass diese milden Urteile demoralisierend wirken, dürfte zumindestens möglich sein. Wo bleibt aber die Bewertung der Schwere des hier begangenen Verbrechens, wenn man dieses Urteil mit irgendeinem andern Urteil eines Schwurgerichts in einem ,.gewöhnlichen“ Mordprozess vergleicht in dem ein elender Wicht, meist ein Arbeitsloser, wegen enes Raub- oder Lustmordes angeklagt ist. Es mag richtig sein, «inen solchen Uebeltäter auf Lebenszeit hinter Gefängnisgitter zu schicken. 4ber hier standen kein armseigier Stellungloser, sondern ein akademisch gebildeter General ein Regierungsrat und eine gut bürgerliche Sekretärin vor ihren Richtern, nicht wegen des Todes eines einzeli en unglücklichen Opfers, sondern wegen der systematischen Beihilfe an der Ermordung von mehr als 80 oder 90.000 Juden. Der Protest des holländischen Auschwitz-Coinites dürfte zu Recht ergangen sein. folgerin des Deutschen Reiches, die Bundesrepublik, aufgrund des BGB einreichen, ihr Anspruch würde begründet sein, aber einfach daran scheitern, weil die bundesdeutschen Behörden sich darauf oerufen. dass es einen Rechtsnachfolger des Dritten Reiches nicht geben würde Dass sich die Bundesrepublik jedoch in allen ihren polit - sehen Manifestationen als die Alleinberechtigte zur Repräsentanz des deutschen Volkes bezeichnet, stört sie nicht weiter, überall dort die Rechtsnachfolge zu bestre;- ten, wo dies, unbequem werden würde. Die Juristen sollten einmal die Frage überprüfen, wie weit die Möglichkeit für di* in Polen bestohlenen und ausgeplünderten Juden besteht, nach bürgerlich gesetzlichen Gesichtspunkten Schadenersatzansprüche gehend zu machen, wobei der Einwand der Nichtzu.stä ndigk<-’t deut scher Gerichte wegen mangelnder Aktivlegitimation selbst gegen das Treu- und Glaubensprinzip des BGB verstossen würde. Da die Frist für solche Anträge 1975 ab läuft, dürfte es an der Zeit sein, in eine Prüfung dieser Frage einzutreten. Aber die Begrenzungen de« Kreises der Berechtigten veht willkürlich weiter. Da werden feine Unterschiede zwischen solchen, aus ausserdeutschei. Staaten kommenden Juden gemacht, die an einem bestimm! en Stichtag in Deutschland waren und denen die diese Voraussetzung nicht erfüllen. Für sie gilt der Par. 160 BEG„ der besagt: „Der Verfolgte, der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes Schüsse an der Grenze Tel Aviv. — Zwei Angehörige einer israelischer Grenzwache wurden am vergangenen Wochenende bei einem vierstündigen Schusswechsel mit transjordanischen Grenztruppen in der Unigebung von Tulkerem verwundet. Ein Sprecher der Israel- Armee teilte mit, dass eine transjordanische Position auf israelische Topographen feu erte. Mannschaften des israelischen Sicherheitsdienstes erwiderten die Schüsse. Die UN-Beobachter forderten beide Parteien zwei Mal auf. das Feuer einzustellen, wozu Israel sich bereit erklärte, während die Transiordanier das Ersuchen anscheinend ignorierten. Bei diesem Zwischenfall wurde ein Israeli verwundet, schliesslich gaben die Transjordanier eirer dritten Aufforderung zu. Feuereinstellung statt, aber kurz darauf schossen sie erneut und verwundeten einen zweiten Israeli. Israel erhob Beschwerde vor der gemischten Waffenstillstands - Kommission. IT Al Staatenloser oder Flüchtling im Sinne .der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 ist und von keinem Staat... laufend betreut wird oder hat Anspruch auf Entschädi gung für Schaden an Körper und Gesundheit und für Schaden an Freiheit “ _ Aufgrund dieser Bestimmung haben zahlreiche Opfer der NS-Verfolgung, die Polen oder andere Oststaaten nach dem Kriege verlassen hatten und in freie Länder (Schluss aut Seite 2)