Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 27 (1966)
- Issue
- 2161 (25.3.1966)
- Date
- 1966-03-25
- Page
- [Seite 8] (sequence 8)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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FRANQUEO PAGADO o c «i 4-. — s_ c C s- Ï; Concesión 908 o? c < ü TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 ISRAELITA EL EJEMPLAR en toda la República PUEYRREDON 2190 1* izq. T.E. 83 - 2613 Buenos Aíres Año XXVII. BUENOS AIRES, VIERNES 25 DE MARZO DE 1966 No 2161 Kurzberichte aus Mordprozessen Es ist nicht möglich, über den Verlauf aller vor deutschen Gerichten durchgef (ihnen Proeesse gegen die NS-Möider zu berichten. Immer wieder sollte man sioh dagegen zur Wehr setzen, diese Prozesse als Verfahren gegen ..Kriegsverbrecher“ bezeichnen zu lassen. Denn hier stehen durchaus keine Kriegsverbrechen zur Aburteilung. sondern gemeine, gewöhnliche Morde, die mit ei. liem Kriegs verbrechen nichts zu tun haben. Dass zur gleichen Zeit, als die Nazi-Mordmasohine überall wütete, zwischen verschiedenen Mächten Krieg geführt wurde, war nur eine Neben- oder Begleiterscheinung. Denn NS- Verbreehen wurden schon | vor dem Krieg begangen. von JAKOB KATZ-ROGASEN Zuchthaus verurteilt. Gegen den 52 Jahre alten Angeklagten Wilhelm Dadischek verhängte das Gericht wegen Beihilfe zum Mord in 160 Fällen drei Jahre und einen Monat Zuchthaus. Das Gericht hat von der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte Abstand genommen, weil die beiden Angeklagten nur auf Befehl gehandelt hätten. Im Mittelpunkt dieses Prozesses hatte die Ermordung von Juden in Weissruthenien (Mittelrussland > gestanden. Der Staatsanwalt hatte höhere Strafen verlangt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass beide Angeklagte zwar auf Befehl von Der Mord an unschuldigen j ..Hitler, Himmer und Kon- Männern, Frauen und Kin-. Sorten“ Juden exekutiert hadern. die alle aus dem gleii ben, trotzdem seien sie sfrafchen Grund massakriert und niedergemacht wurden, — nämlich deswegen, weil sie Juden gewesen sind, — wird durch keinen Kodex und von keiner internationalen Konvention über Kriegsverbrechen erwähnt. Denn das, was die Nazis in Europa gerechtlich voll für ihre Taten verantwortlich. Sie hätten als Angehörige der SS der Sondergerichtsbarkeit und somit dem Militärstrafgesetzbuch unterstanden Sie hätten demnach bei verbrechensehen Vorgesetzenbefehlen die Ausführung verweigern macht haben, übersteigt die j können. Ein von den Angemenschliche Vorstellungs. kraft, und zwar auch dann, wenn die Mörder und selbst andere, die vielleicht gutgläubig sind, heute versuchen. das Geschehen in seiner schonungslosen Grausamkeit abzusch wachen. Es genügt meist schon das, was in diesen Verfahren ans Tageslicht kommt, um zu verstehen, dass es sich hier um ein unerhörtes, in seiner abgrundtiefen Schlechtigkeit einmaliges Geschehen handelte. Aus den letzten Verfahren gegen die NS-Mörder sollen zur allgemeinen Information einige Episoden wiedergegeben werden. PROZESS IN MUBNCHEN Das Schwurgericht beim Landgericht München hat den 55jährigen ehemaligen SS-Hauptsturmführer Alfred Renndorfer wegen Beihilfe zum gemeinsamen Mord in 446 Fällen zu fünf Jahren klagten vermeintlich vorliegender Befehisnotstand habe nicht existiert. Wedei Renndorfer noch Dadischek hätten glaubhaft nachw'eisen können, dass ihnen oder ihren Angehörigen ein konkretes Uebel gedroht hätte, wenn sie den Befehl verweigert haben würden. Renndorfer habe sich weiterhin auch in keinem Gewissenskonflikt befunden, weil er die Ausführung der Befehle damals für zweckmässig im Sinne des NS-Regimes gehalten hatte. Auch Dadischek sei keinem Gewissenskonflikt unterlegen. Er sei ein treuer Gefolgsmann des Nationalsozialismus gewesen. Auch er habe nichts unternommen, von der Ausführung der verbrecherischen Befehle wegzukommen. Vielmehr habe er einmal vor einem Ermittlungsrichter zugegeben, die damaligen Anordnungen für recht gehalten zu haben. Harte Strafen für Nazis London. — Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wurden über sechs Exmitglieder der britischen nationalsozialistischen Partei verhängt, weil sie „in bösartiger Absicht“ im Juli vergangenen Jahres zwei Synagogen in London angezündet hatten Hugh Hughes, 27 Jahre alt, bekam 5 Jahre; Malcolm Sparks, 4 Jahre; Colin Rainburd, 20 Jahre alt und Graham Chant, 18 Jahre alt, je 3 Jahre und Paul Dukes wurde zu 6 Monaten verurteilt, während Alex Gordon bei einer der Brandstiftungen beteiligt, drei Jahre Haft zu diktiert bekam. Richter Phillimore erklärte bei der Urteilsverkündung, dass die Neonazi-Vereinigung, der die Angeklagten angehörten, der Partei Hitlers und ihren Doktrinen gleichzusetzen sei. Er betonte, dass die Angeklagten nicht ihrer Gesinnung wegen verurteilt worden seien, weil „in diesem Lande jeder der Ueberzeugung sein dürfe, zu der er Lust habe.“ „Doch ihr“, apostrophierte er die Angeklagten, „habt die Glaubensfreiheit ehrenwerter Juden dieses Landes angegriffen und ihr Eigentum zerstört. Ihr habt die Mauern ihrer Gotteshäuser beschmiert und dann habt ihr Feuer gelegt.“ Es besteht kein Zweifel darüber, so erklärte der Richter, dass die Angeklagten durch die Doktrinen dieser „verderblichen Bewegung“ zu ihrer Schandtat getrieben wurden. „Ich betrachte es als meine Pflicht, diese schweren Verbrechen als solche zu betrachten und zu versuchen, dass jene, die eure Ueberzeugung teilen, es sich zweimal überlegen, bevor sie eurem Beispiel folgen.“ (ITA) MILDE STRAFEN Jeder Leser mag selb»- L»eurteilen, ob die verhängte Strafe scharf oder milde war. Das Gericht selbst hat Beihilfe zum Mord in 446 Fällen festgestellt und hieifiir eine Strafe von fünf Jahren verhängt. Für jede Mordbeihilfe bekam der Angeklagte knapp 4,09 Tage Zuchthaus, äusserst wenig, wenn man die Höhe der Strafe berechnet, die für eine einzige Mordbeihilfe vom Strafge. setzbuch angedroht ist. Wenn man diese Strafhöhe betrachtet, muss man daran zweifeln _ dass diese Prozesse einen .erzieherischen- Wert haben, oder dass sie abschreckend wirken könnten. Im übrigen kann an dieser Stelle nur wiederholt werden, was bei früheren Gelegenheiten bereits zum Ausdruck kam: die Milde der Gerichte gegenüber den NS- Massenmördern im Vergleich zu .gewöhnlichen- Kriminellen, die im heutigen Deutschland ein Verbrechen gegen das Leben verübten ist so auffällig, dass sich einmal eine Ueberpriifung der Gründe dieses divergierenden Verhaltens lohnen würde. EHRENRECHTE BEHALTEN Mit der vorliegenden Entscheidung kann man sioh aber auch aus ganz anderen Gründen als der Zuerkennung eines völlig unzureichenden Strafmasses nicht einverstanden erklären. Das Gericht beliess nämlich den Angeklagten ihre bürgerlichen Ehrenrechte, obwohl die Staatsanwaltschaft — selbstverständlich — auf zeitweise Aberkennung plädiert hatte, — weil die beiden Angeklagten nur auf Befehl gehandelt hätten. Das ist eine Begründung? — Das ist eine Entschuldigung? — Wenn ein Mann, der im Vollbesitz seiner geisitgen Kräfte sein soll, an 446 (ihm nachgewiesenen) Mordfällen teilgenomimen hat, deswegen „entschuldigt“ und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte belassen wird, weil er auf Befehl gehandelt hat. dann kann jeder ermessen, was diese Ehrenrechtefür einen zweifelhaften Wert haben müssen! Wie müssen sich eigentlich Juden fühlen, die nach der Verfolgung und dem deutschen Zusammenbruch wieder die deutsche Staatsange, hörigkeit erworben haben und damit diese „Ehrenrechte“ mit notorischen Mördern teilen dürfen.... Die Entscheidung des Münchener Gerichts ist widersprüchlich. Auf der einen Seite werden die Leute, wenn auch milde, verurteilt, weil sie das Verbrecherische des Befehls hätten erkennen müssen, auf der anderen Seite dürfen sie die Ehrenrechte behalten, weil sie einem Befehl gefolgt sind... Diese Deduktionen ist nicht höhere Mathematik, sondern Unsinn, der berichtigt werden sollte. — »AS LEBEN GERETTET „Ich muss sagen, dass ich einem Deutschen mein Leben verdanke. Es gab noch viele Deutsche, die Juden geholfen haben.“ Diese Worte fielen im Tarnopol-Proaess vor dem Stuttgarter Schwurgericht gegen zehn ehemalige SS- Angehörige. Der 60jährige Jurist Dr. Theodor Bialecki- Altmann, heute Verwaltungsbeamter in Haifa, hob als Zeuge die anständige Haltung von Deutschen hervor die sich gegen die Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Galizien wandten. Er erwähnte dabei vor allem den 67jäbrigen Landwirt Josef Meyer, der ebenfalls als Zeuge vor Gericht ausgesagt hatte. Bialecki-Altmann erklärte, bei der ersten Aktion des Hauptangeklagten des Tarnopol - Prozesses, Hermann Müller, als Chef der Sicherheitspolitizei - Aussenstelle Tarnopol habe dieser am 28 August 1942 einen Mann er. schiessen lassen Ein anderes Mal habe Müller zwei Aerzte verhaften und ins Gefängnis von Tarnopol bringen lassen wo sie später liquidiert worden seien. Eine Zeugin berichtete über ihre Flucht aus einem Transport, durch die sie zusammen mit ihrem Sohn dem Tode entging. Die 57jährige Irene Poplawska aus Israel war im August 1942 in Zloczow (Galizien) in eine sogenannte Aussiedlungsaktion geraten, deren Opfer für das Vernichtungslager Belzec bestimmt waren. Auf dem Transport in das Lager sprengten die verzweifelten Juden die Tür des Waggons auf. Die Zeugin konnte zusammen mit ihrem damals fünfjährigen Jungen und 26 anderen Flüchtlingen entkommen. Frau Poplawska schilderte auch das Verhalten des Hauptangeklagten Hermann Müller bei dieser Aktion. Müller sei in ein von Juden bewohntes Haus gegangen, aus dem kurze Zeit später Schreie und Schüsse zu hören waren. Anschliessend habe sich Müller an einem Brunnen gesäubert. Sein Taschentuch sei blutig gewesen. Beim Einsteigen in den Zug habe Müller ein 21jähriges Mädchen gestossen, weil es nicht schnell genug ging. Das Mädchen habe sich herumgedreht und dem Angeklagten ins Gesicht gespuckt. Daraufhin habe Müller die Pistole gezogen und die 21-Jährige erschossen. Müller sagte dazu, nicht er. sondern ein anderer Mann habe das Mädchen erschos sen. „Ich war nervös und aufgeregt und habe da eben meine Sorgfaltspflicht vergessen“. versuchte er den Vorfall zu entschuldigen. Armes, tapferes Mädchen!, die mit ihrer Geste die Geringschätzung eines ohnmächtigen Opfers zum Ausdruck brachte das jedoch noch die moralische Kraft besass, den Mördern ins Gesicht zu spucken... AUSCHWITZ¬ PROZESS Nr. 2 Gegen ein Bestechungsgeld von 25 Dollar hat der SS-Sanitäter Gerhard Neubert einen ausgesonderten Häftling von der Gaskammerliste gestrichen. Das berichtete im zweiten Frankfurter Auschwitz-Prozess der Präsident Blick in die Welt v«n HAROLB SCHWARCZ SCHWERE UNRUHEN werden aus Indien gemeldet. — RADIO 3AIGON meldete die Hinrichtung de« chinesischen Millionärs Ta Vinh, der wegen Wirtschaftliclier Delikte zum Tode verurteilt worden war. — DIE WEST-ALLIIERTEN beschlossen, trotz der ablehnenden Haltung ae Gaulles die Verteidigungsorganxsationen aufrecht zu erhalten. — FIDEL CASTRO beleidigte den chilenischen Präsidenten Dr. Frey in einer öffentlichen Ansprache, den er als feigen Reaktionär bezeichnete. — AUSSENMINISTER Subandrio soll den Roten Ohinesea eine Militärbasis versprochen haben; aus diesem Grunde habe Sokarno die Macht an den indonesischen Generalstahschef abgeben müssen... — PAPST PAUL VI. soll die Möglichkeit der Gründung eines neuen Ordens für Lateinamerika in Anbetracht der Schwierigkeiten studieren, denen die Kirche hier begegnet. KANZLER JOSEF KLAUS, der mit der Bildung einer neuen österreichischen Regierung beauftragt ist, forderte ie SPOe zur Mitarbeit auf. — NELSONS Denkmal in Dublin wurde vollkommen abgerissen, nachdem es durch Fanatiker bereits zerstört worden war. — MICHAEL STEWART, englischer Aussenminister, gab bekannt, dass Frankreich seine Bedenken gegen Englands Eintritt in die Europäisch« Wirtschaftsgemeinschaft zurückgezogen habe. — SUKARNO, Indonesiens Präsident, behauptete, die Zügel der Regierung fest m der Hand zu halten. — FRAESIDENT JOHNSON kündigte an, die Amerikaner würden als erste noch in diesem Jahrzehnt einen Mann auf dem Mond landen lassen. — DIE RUSSISCHEN Hunde kehrten als Weltrekordleute nach 22tägiger Raumfahrt auf die Erde zurück. — CYPERN wird noch weiterhin von den UN laut Beschluss des Sicherheitsrates beschützt werden. — JULIO CESAR MENDEZ Montenegro, gewählter Präsident Guatemalas, versprach, dem Volk das Vertrauen zum Gesetz wiedergeben zu wollen. — IN WARSCHAU konferierten die Botschafter der USA und Rotchinas während mehr als 3 Stunden, ohne zu konkreten Ergebnissen zu kommen. — des Internationalen Auschwitz - Comités, Dr. Robert Waitz. Der heutige Professor der Medizin an der Universität Strassburg datiert dieses Tauschgeschäft auf den Sommer 1944. Häftlinge hätten die 25 Dollar „organisiert“. Neubert, der Beihilfe zum Massenmord angeklagt, habe auch eigenhändig Opfer für den Gastod ausgesondert. „Geschlagen hat er jedoch nicht“, erklärte Waitz, der 1943 nach Auschwitz-Monowitz verschleppt worden war. Wenn das Lager überbelegt oder die Zahl der Kranken um über zehn Prozent gestiegen sei, habe man „selektiert“. Als Lüge bezeichnete Waitz die Behauptung des Angeklagten, die Ausgesonderten seien in ein Schonungslager gekommen. Waitz: „Selektion bedeutete Tod“ Neubert verteidigte sich; „Ich habe nie selbständig ausgesondert.“ Die Redakteurin Valerie Glezakova aus Prag beschuldigte den früheren SS-Ober - scharfiihrer Erber, wehrlosen Häftlingen das Genick gebro. ehen zu haben, „weil er keine Munition zum Erschiessen mehr hatte“. Die jüdische Zeugin, 1942 nach Auschwitz verschleppt, stützte ihre Aussage auf Haftlingsberichte. Der grausige Vorfall soll sich im Spätsommer 1944 nach dem sogenannten Krematoriums - Aufstand abgespielt haben. Erber, der des vielfachen Mordes angeklagt ist, habe aus eigenem Antrieb Menschen ins Gas geschickt, berichtete die Redakteurin. „Er war sehr gefürchtet“. So habe der SS- Funktionär ein 16 jähriges Mädchen, das seine tote Schwester beweinte, mit den sarkastischen Worten „Die bringe ich wieder zusammen-- ebenfalls für den Gas. tod bestimmt. Der Angeklagte bestritt diese Aussagen. Nach dem Bericht eines anderen Zeugen soll Erber zusammen mit dem im ersten Auschwitz-Prozess wegen vielfachen Mordes zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilten ehemaligen SS- Obersoharf (ihrer Wilhelm Boger wehrlos am Boden liegende Häftlinge mit Genickschüssen ermordet haben. Der Elektrosehweisser Georg Beranowski aus Prag, der bereits im ersten Prozess als Zeuge vernommen worden war, erklärte, ein Irrtum sei ausgeschlossen. „Boger und Erber waren Typen, die man niemals vergisst.“ Der ehemalige Auschwitz- Häftling erinnerte sich auch an einen Vorfall im Juli 1944, bei dem der Angeklagte Erber im Ausehwitz-Nebenlager Birkenau eigenhändig einen nach einem Fluchtversuch gefassten sowjetischen Kriegsgefangenen aufgeknüpft habe... DIE LANGE LISTE Die lange Liste der Grausamkeiten, die in einer einzigen Woche vor deutschen Gerichten verhandelt werden, ist längst nicht zuende. Das alles haben Deutsche getan ... Da kommt der Einwand; Sagen Sie doch nicht Deutsche, sagen Sie Nazis... Also, das alles haben Nazis getan, wiederhole und berichtige ich mich. Aber sagen Sie bitte, woher weiss ich, wer als Nazi und wer als Deutscher zu bezeichnen ist? Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rívadavia 831 Registro de la Propiedad Intelectual 868.707