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Jüdische Wochenschau · 1966-02-18 · 2156 (18.2.1966) · p. [Seite 5]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
27 (1966)
Issue
2156 (18.2.1966)
Date
1966-02-18
Page
[Seite 5] (sequence 5)
Language
German, Spanish
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Ob zur Regulierung der öffentlichen Meinung allerdings Polizeiverbote oder ähnliche Massnahmen geeignet sind, muss stark bezweifelt werden. — Ein Glückwunsch Einen Glückwunsch erhielt der Bürgermeister der Stadt Buenos Aires, Francisco Rabanal, vom Erzbiechoft, Kardinal Antonio Caggiano. Damit ist der Sachverhalt geklärt. Alle katholischen Institutionen, in ihrer Spitze der Erzbischof- Kardinal, begrüssen das Verbot der umstrittenen Theatervorfiihrung, während die demokratischen, freisinnigen, sozialistischen und nicht-klerikalen Kreise entweder gegen das Verbot Stellung nahmen oder unbeteiligt geblieben sind. Der Kardinal erklärt er müsse dagegen Stellung nehmen, dass die Erinnerung an den Papst Pius XII. besudelt werde. Deswegen begrüsse er das Verbot, das seine Rechtfartigung in der ..Begrenzung der Freiheit“ findet Er selbst, der Kardinal, habe Zu einem aktuellen Thema: Soeben erschienen im Editorial Candelabro DAGOBERT RUNES: EL JUDIO y LA CRUZ Erhältlich in allen guten Buchhandlungen auf dem Konzil für die religiöse Freiheit gestimmt und habe auch dieses Dokument unterzeichnet. Der Kardinal würde, so sagte er in seiner Erklärung, auch weiterhin den Standpunkt der religiösen Freiheit vertreten. Er sei von dem Recht des Individuums auf Freiheit überzeugt, die sich in erster Linie auf die Würde des Menschen zu stützen habe. Diesem Schreinen wurde das Dokumnnt beigefügt, auf das sich der Kardinal oczogen hat. In diesem Konzilsbeschluss heisst es u. a., dass die Gesellschaft das Recht habe, sich gegen den Missbrauch vermeintlicher religiöser Freiheit zu schützen. Auf dieser Linie des Missbrauchs der religiösen Freiheit, der Verleumdung oder Beleidigung der Persönlichkeit des verstorbenen Papstes Pius XII. bewegen sich alle Proteste, die gegen das Stück erhoben worden sind. Es ißt interessant zu beobachten, mit welcher Elastizität Begriffe interepriert werden, die gewisse Reformen darstellen sollten und damit die Verständigung zwischen den Religionsgemeinschaften zu fördern bestimmt waren. Ein klares Beispiel Der argentinische Klerus gibt ein klares Beispiel dafür, dass alle diejenigen Stimmen, die sich den Konzilsbeschlüssen gegenüber zurückhaltend äusserten nur allzu berechtigt gewesen sind. Von religiöser Freiheit kann überhaupt nur insoweit gesprochen werden, als es diesen kirchlichen Herren gefällt. Sie sind es, die bestimmen, wo die Grenzen laufen und wo nicht. Selbst in Italien konnte der Stellvertreter aufgeführt werden, obwohl auch dort Proteste nicht ausblieben. Aber diese Interven. tionen mit Behauptungen über historische Wahrheiten zu verbinden, dürfte eine einseitige Stellungnanme sein, die sich eben nur derjenige erlauben kann, der die Macht, die weltliche Macht hierzu hat. Offensichtlich haben die argentinischen zivilen Behörden nicht den Mut, sich dem kirchlichen Verlangen entgegenzustellen. Vielleicht lohnt das Objekt nicht. Aber hier geht es nicht um Bewertungen von Problemen, sondern um Prinzipien, die ein Volk verteidigt oder nicht. Das Recht der freien Meinungs- JUAN JULIUSBURG MALERARBEITEN 73-1148 BLANCO ENCALADA I64C HOTEL LAGO “iKC äusserung ist ein schlechthin konstituierendes Recht, eines äusserung, dieses Grundrecht te einer Demokratie. Es dient nicht nur der freien geistigen Entfaltung der Einzelpersönlichkeit, sondern ist für die demokratische Staatsordnung wesentlich, weil es den Kampf der Meinungen ermöglicht der das Lebens, element der Demokratie ist. Beseitigt man durch Unterdrückung die freie Meinungsäusserung dieses Grundrecht der Demokratie, so bleibt keine Möglichkeit, auf der anderen Seite seine demokratische Ueberzeugung zu beteuern. Solche gelenkten Verbote sind ein Rückfall in mittelalterliche Methoden, die sicherlich in dieser Zeit keine erfreulichen und keine konstruktiven Ergebnisse zeitigen werden. Pressekonferenz Die Leitung des Theaters Lassalle hielt eine Pressekonferenz ab, auf der Dr. Carlos Sánchez Viamonte über die Einlegung eines Rechtsmittels gegen das städtische Verbot der Aufführung des Stückes „Der Stellvertreter“ informierte. Dieses Verbot sei „weniger als nichts“ sagte der bekannte Jurist, der darauf hinwies, dass dieses Verbot auf keine gesetzliche Bestimmung gestützt werden könne. Im übrigen sei. so führte Dr. Sánchez Viamorrte aus, die kirchliche Zensur bereits durch Dekret des Ersten Triunvirats im Jahre 1811 aufgehoben worden Dr. Carlos S. Viamonte erklärte, der Bürgermeister habe Funktionen ausgeübt, die nicht ihm. sondern anderen staatlichen Organen, z. B. dem Aussenministerhim zustehen, während der Kardinal als Funktionär des argentinischen Staates nicht das Recht habe, die Katholi. sehe Kirche gegenüber dem Staat zu vertreten, das vielmehr als einzigem dem päpstlichen Nuntius zustehen würde. — Weitere Stimmen Mit einer sehr ausführlichen Begründung, die sich jedoch im Rahrrten des hier bereits Geschilderten nält, spricht sich die Vereinigung katholischer Schriftsteller gegen Hochhuth aus. In ihren Argumentationen beruft sich diese Vereinigung auf den römischen Exrabbiner Zolli, der aus Dankbarkeit für das, was der Papst für die Juden getan habe, zum Christentum übergetreten sei und sich zu Ehren des Papstes auf dessen Namen habe taufen lassen. Auch der Rabbiner von Rumänien habe anerkannt, dass die rumänischen Juden durch Intervention des Papstes von einer Deportation verschont geblieben seien. Die Vereinigung der katholischen Schriftsteller gibt weitere Beispiele, wie viele Juden Urteil London. — Der Antisemitismus hat in der Sowjet. Union immer eine grosse Rolle gespielt, erklärte Va’ery Tarsis, ein russischer Schrift, steiler auf einer Pressekonferenz. Tarsis beschuldigte Russland, ein faschistischer Staat zu sein. Viele russische Schriftsteller hätten ihm mitgeteilt, dass sie Antisemiten seien Aber mehr als die Hälfte der Mitglieder des Schriftsteller.Verbandes seien Juden. dem Papßt für ihre Rettung gedankt haben. Alle diese Hinweise geschahen, um die Unrichtigkeit des von Hochhuth behaupteten Versagens des Papstes zu beweisen. Diese Mitteilungen untersti eichen dass die Juden hier nur Jas Objekt einer längst nicht abgeschlossenen Debatte über historische Zusammenhänge und Probleme sind die allerdings nicht durch einseitige Behauptungen und Verbote geklärt werden kann. Die Behauptung z. B., es läge bei Hochhuth eine Fälschung vor, wird auch dadurch nicht richtiger, dass sie im Namen kirchlicher Institutionen und Organisationen erhoben wird. Hierüber können wir getrost die Entscheidung dem Urteil der Geschichte überlassen. Hochhuthg Verdienst bleibt es trotz aller Kritiken, die Kraft und den Mut gehabt zu haben, eine die Menschheit belastende Frage angeschnitten zu haben, deren Beantwortung einen grossen Einfluss für eine spätere Ent wücklung haben wird. Die Deutschen Die Gemeinschaft deutscher Katholiken „San Bonifacio“ meldete sich auch zur Stelle. Sie beglückwünschte natürlich den bonaerenser Oberbürgermeister, dass er die Theateraufführung verboten habe, die sich darum bemtiht, das Andenken an Papst Pius XII. zu besudeln der ein grosser Freund Argentiniens gewesen sei. Aus welchem Grund diese eigenart:ge Erklärung abgegeben wurde, bleibe dahingestellt. Niemand hat bisher bestritten, dass Pius XII. ein grosser Freund Argentiniens gewesen ist. Er war auch ein grosser Freund Deutschlands, sogar Hitlerdeutschlands, was bisher auch nicht bestritten wurde. Weil Pius XII. noch als Nuntius Pacelli ein so gro. sser Freund Hitlerdeutschlands war, hat er gegen den Willen der deutschen Katholiken das Konkordat mit dem Dritten Reich geschlossen und damit den ersten internationalen Vertrag, den eine auswärtige Macht mit den Nazis getätigt hat. Das ist ein Stück deutscher und eu. ropäischer Geschichte. Hierüber haben sich die katholischen Historiker in Deutschland bereits geäussert. Was „La Prensa“ schreibt Unter der Uebersehrift ..Aus Anlass eines Verbots“ veröffentlichte die grosse bonaerenser Tageszeitung „La Prensa“ am letzten Sonntag die folgenden Ausführungen: „Bei der Auseinandersetzung über das Theater, stück „Der Stellvertreter“ kann man zwei Standpunkte unterscheiden, nämlich den ideologischen und den rein künstlerischen bei der Beurteilung des Stückes. Auch bei den Manifestationen, die zum Verbot des Theaterstückes geiührt haben, kann man zwei verschiedene geistige Haltungen feststellen. Diejenigen, die ihre Unterstützung den Massnahmen der Munizipalität, leihen, betrachten es für unmöglich, die Persönlichkeit des Papstes Pms XII. in einer Weise dem Urteil der Zuschauer auszusetzen, die unwürdig fasch und beleidigend ist. Die aber nicht mit jener Massnahme des Bürgermeister einverstanden sind, wollen kein Urteil über inhaltliche Werte abgeben, sie begnügen sich vielmehr damit, die Freiheit der Meinungsäusserung zu verteidigen. „Beide Standpunkte kann man verstehen, aber man wird nicht abstreiten, dass die Anhänger dieses Verbete sentimentale Gesichtspunkte berücksichtigen, die man respektieren muss, aber die gefährlich für eine objektive Weitung der Frage sein können Es genügt den Nachruf zu lesen, der aus Anlass des Todes des Papstes Pius XII. hier rin der Prensa) erschienen ist um den Respekt u.id die Bewunderung für den Papst zu ermessen, die ihm gebühren. Aber ohne Zweifel ist das leidenschaftslose Studium seiner Haltung die beste Verteidigung, die jene anwenden sollten, die der Meinung sind, sein Gedächtnis sei beleidigt worden. Auch wenn man nicht bestreitet, dass Hochhuth nur sehr geringe Sympathie der Persönlichkeit des Papstes entgegenbringt, so kann man nicht ableugnen, dass seine These diskutierbar ist. Verbote sind nicht angebracht weil sie immer gefährlich sind und ein Beispiel gegen die Freihe t der schöpferischen Tätigkeit oilden. — „Die Geschichte hat bewiesen, dass Schliessungen oder Verbote von Theaterstücken nicht dazu beigetragen haben, eine Atmosphäre der Sympathie für d:e auf diese Weise verteid’gte Idee zu schaffen, denn man darf unterstellen, dass eine Position, wenn sie sicher ist nicht solcher ausstrgewöhnlicher Hilfsmittel bedarf. Noch ein weheres: In diesem Fall gewinnt die Persönlichkeit des Papstes Pius XII. nichts mit der unerwarteten Zustimmung der Munizipalität, denn man darf annehmen, dass das Prestige des Papstes gross genug ist, um den heftigen Angriffen eines Dramatikers entgegenzuwirken, der dazu noch nicht besonders glücklich in seiner Arbeit gewesen ist. Deswegen wäre es besser gewesen, die Vorführungen vor sich gehen zu lassen, damit sieh das Pubhkum selbst ein freies Urteil über das umstrittene Werk bildet. Weder ist es unzüchtig noch birgt es die Gefahr von Schwierigkeiten mit dem Heiligen Stuhl Dass dieser in irgendeiner Form einen diplomatischen Protest eingelegt habe, ist nicht bekannt geworden, was ein indirekter Beweis dafür ist, dass der Vatikan sich mit dem ersten Studium der Tatsachen und Menschen zufrieden gibt. Darus muss man folgern, dass Menschen, die der Kindheit entwachsen sind, nicht am Gängelband geführt zu werden brauchen, auch wenn der Wrille noch so gut ist, den diejenigen besitzen, die vom Gegenteil überzeugt sind, auch wenn die kulturellen Vorstellungen derer noch so wertvoll sein mögen, die die Schliessung (des Theaters) angeordnet haben.“ — DEIN HOBBY DEINE SPARKASSE Israel-Briefmarken Beratung durch* STAMPS CENTER 94 Allenby Rd — TEL AVIV — P.O.B, 4444 ¿UilUij nuninininnmniniunmniinminmimmin¡im¡innminmmin»innm¡iiiumnni i ü RIO CEBALLOS — SIERRAS DE CORDOBA CASILLA CORREO 34 Das einzige koschere Hotel in den Bergen. Auskunft in Buenos Airse von 8— 10 Uhr: 76.2009 1 ff 2 Hotel-Restaurant M. FLAMM GHASC0MUS — T. E. 2910 — Cordoba 38 unter Aufsicht s. Ehrw-, Rabb. Dr. J. Oppenheimer Reiten — Schwimmen — Ausflüge auf den See Telei Auskünfte in Bs. 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