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Jüdische Wochenschau · 1965-09-10 · 2133 (10.9.1965) · p. [Seite 1]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
26 (1965)
Issue
2133 (10.9.1965)
Date
1965-09-10
Page
[Seite 1] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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JÜDISCHE IflOCUEIßClIAU PUEÏKREOON 2190 — I’ tzq. Ano XXVI. JüxJkiWinaJsAjCieliicL BUENIS AIRES, VI ERN ES 10 DE SEPTIEMBRE DE 1965 T. E. *32613 N° 2133 Israel ergreift Repressalien Der Sprecher des israelischen Verteidigungs-Heeres hat folgendes Communiqué bekannt gegeben: „Nach acht Sabotage-Akten geigen Wasserwerke und -Anlagen in Israel, die in den letzten zwei Monaten von aus Transjordanien eingedrungenen Banden verübt worden sind, haben Infanterie - Einheiten des israeli. sehen Verteidigungs-Heeres in der Nacht elf Wasserpumpen in Kalkiria in der Nähe der durch den Waffenstillstand gezogenen Demarkationslinie gesprengt. Die Operation wurde durchgeführt, fraohdem in der Nacht vom 27, zum 28. Mai eine Warnung ergangen war und die Transjordanier verschiedentlich über den Ernst aufgeklärt worden sind, mit dem wir die Sabotage-Akte betrachten, und nachdem die politische Aktion nicht erreichte, diesen Attentaten ein Ende zu setzen. Die transjordanischen Behörden verfügten nicht die Ausreichenden Massnahmen, und die Sabotage-Akte wurden fortgesetzt. Seit Beginn dieses Jahres wurden auf is_ raelischam Boden 17 Fälle von Sabotage verübt, die in Transjordanien ihren Ursprung hatten. Die transjordanische Bevölkerung hilft in gewissen Gegenden den Saboteuren und im besonderen in der Nähe von Kalkiria. Von diesem Ort aus bra_ chen die Infiltranten auf, die die letzten vier Attentate in der israelischen Zone von Echal unternahmen, und nach diesem Ort kehrten sie zurück. In Anbetracht dieser Situation, blieb keine andere Alternative als konkret die Schwere zu beweisen, die wir diesen Sabotage-Akten beimessen, und dem Ernst unserer Forderungen, Massnahmen zur Einstellung dieser Ueberfälle zu ergreifen, Ge_ wicht zu verleihen. Die jetzt durchgeführte Operation bezweckt zu unterstreichen, dass wir die Ruhe längs der ganzen Waffenstillstands-Grenze wünschen. Aber die Ruhe kann nur auf einer beiderseitigen Grundlage herrschen, und damit es Ruhe in der Gegend von Kalkiria gibt, muss sie auch ln dar israelischen Gegend von Echal vorhanden sein. Zu diesem Zwack haben es israelische Einheiten unternommen, die Wasserpumpen von Kalkiria zu sprengen und dabei alle Vorkehrungen getroffen, dass dies Opfer kosten könnte. Die israelischen Truppen haben ihr Vorhaben mit Erfolg durchgeführt und sind unversehrt zurückgekehrt. Nach ihrer Rückkehr in ihre Stellungen eröffneten transjordanische Soldaten das Feuer gegen den Kibbuz Echal von einem in der Nähe von Kalkiria gelegenen Grenzposten aus. Der transjordanische Angriff wurde eingestellt, als unsere Streitkräfte das Feuer erwiderten.“ KABINETTS SITZUNG Jerusalem. — Ministerpräsident Levi Eshkol gab der Hoffnung Ausdruck, dass die transjordanische Regierung Alle im Bereich des Möglichen liegenden Massnahmen verfügen werde, um die fortgesetzte Infütration von Saboteuren aus ihrem Territorium zu verhindern, die gegen die Installationen der israelischen Pumpstation im Kibbuz Echal in der Nähe von Kfar Saba operieren. Eshkol sprach bei der wöchentlichen Sitzung des Kabinetts, das ausserdem einen Bericht des Generalstabschefs Jizcfrak Rabin anhörte, der über einen Vergeltungsangriff gegen olf Pumpstationen auf trans jordanischem Gebiet bei Kalkiria berichtete, die als Repressalie gegen das fortgesetzte Eindringen arabischer Saboteure der in Transjordanien stationierten Bl Fatah-Banden berichtete. Eshkol betonte, dass die Aktion von Kalkiria der Regierung und Bevölkerung von Transjordanien zeigen solle, wie ernst Israel die ständigen Ueberfälle der Saboteure betrachtet. Das Kabinett gab seiner Befriedigung über den Erfolg der militärischen Aktion Ausdruck und belobte im besonderen die israelischen Truppen, die grösste Sorge trugen, dass keine Menschenleben gefährdet wurden. EINZELHEITEN Die Detonationen wurden in so grosser Entfernung wie z. B. in Fetach Tikwa gehört. Bin militärischer Sprecher setzte das Volk von dem Unternehmen in Kenntnis. Er teilte auch mit, dass die israelischen Soldaten Flugblätter für die transjordanische Bevölkerung zuriickliessen, in denem diese auf ge fordert wird, den Saboteuren beim Ueberschreiten der Grenze nach Israel keine Hilfe zu leisten. Er betonte, dass sämtliche Ziele der Aktion sich in einer Enfernung von weniger als einem Kilometer von der Grenze befanden und die Truppen ihren Auftrag in weniger als einer dreiviertel Stunde beendeten. Er hob hervor, dass die Soldaten Auftrag hatten, Todesopfer zu vermeiden, obwohl Tra.nsjordanien behauptete, ein Soldat sei leicht verletzt und ein Zivilist getötet worden. In israelischen Kreisen wurde darauf verwiesen, dass alle Araberstaaten ausser Transjordanien Massnahmen durchgeführt haben, um den Aktivitäten der El Fatah- Banden ein Ende zu bereiten, dass jedoch die von den Transjordaniern getroffenen Verfügungen nicht energisch genug waren, um dies zu erreichen. / Die UN-Beobachter begannen sofort die Untersuchung des Falles, nachdem Transjordanien vor der gemischten tratisjordamsch - israelischen Waffenstillstands - Kommission Beschwerde erhoben hatte. Der transjordanische Rundfunk trachtete jedoch, dem Zwischenfall Bedeutung abzusprechen. NEUER ZWISCHENFALL Am folgenden Tage wurde eine israelische Patrouille in der Gegend von Gescher innerhalb israelischen Territoriums von transjordanischen Positionen beschossen, wie ein israelischer Armee-Sprecher angab. Wie er sagte, erwiderten die Israelis das Feuer, bis die UN-Beobachter die Feuereinstellung vorschlugen, der beide Seiten zustimmten. Die Transjorda. nier setzten jedoch den Beschuss noch eine Stunde lang nach der vereinbarten Zeit fort. Israel, das bei diesem SABOTEURE Tel Aviv. — Zum zweiten Mal in sechs Wochen griffen Saboteure einen nahe der transjordanischen Grenze gelegenen Kibbuz an und zerstörten eine Wasserpumpe. Die durch eine Bombe verursagte Explosion erforderte keine Todesopfer. Israel unterbreitete w.e Beschwerde bei der gemischten transjordanischisraelischen Waffenstillstands - Kommission. Ein israelischer Sprecher gao der Vermutung Ausdruck, dass beide Angriffe auf den Kibbuz Echal wahrscheinlich von den El Fa_ tah . Terroristen verübt / wurden. (ITA) Zwischenfall keine Opfer 'zu beklagen hatte, beschwerte sich bei der gemischten Waffenstillstands - Kommission. (ITA) Debatte zum Lastenausgleich Dr. W.: — Lastenausgleich ist eine Form der Wieder-, gutmachung. In einer seiner letzten Sitzungen behandelte der Bundestag einige Empfehlungen des Ausschusses für Lastenausgleich, um gewisse Verbesserungen für die durch Lastenausgleich Begünstigten zu beschliessen. Einer der Abgeordneten sagte u. a.: „Wir haben im Verlauf der letzten Jahre wesentliche Verbesserungen des Lastenausgleich* gesetzes für die Geschädigten, zu denen ja nicht nur die Heimatvertriebenen und die anerkannten Zonenflücht'inge, sondern selbstverständlich auch die Kriegsgeschädigten, und Währungsgeschädigten gehören, beschliessen können.“ Die Entschädigungen für diesen Kreis der Geschädigten kann man nur als eine innerdeutsche Sache betrachten. Aus diesem Grunde nehmen wir auch nicht zu der Frage Stellung, ob es richtig oder falsch ist, in dieser oder einer anderen Form für diese Geschädigtengruppen Sorge zu tragen. Nur soll man sich darüber im klaren sein, dass innerhalb dieser Gruppen, in erster Linie unter den sogen. Heimatvertriebenen, vorwiegend deklarierte Naz:s begünstigt werden. Wenn das deutsche Parlament in Repräsentanz des Volkes der Bundesrepublik diese Massnahmen für gerecht hält, so entzieht sieh dies unserer Beurteilung' und unseren Kriterien, die andere sind. Wir haben dies nur zur Kenntnis zu nehmen. Was uns dagegen stark betrifft, ist die Frage, wie weit gewisse Rechtsnormen und Roch ts grundsä tze zwar auf das Recht für den Lastenausgleich, nicht aber auf das Entschädigungsrecht für die Opfer des Nationalsozialismus zur Anwendung gelangen. Hierbei ist in erster Linie an die Ausschlussfristen zu denken, die der Bundestag für das Entschädigungsrecht beschlossen hat, die aber nicht für den Lastenausgleich gelten. Hier kann jeder Berechtigte ■auch heute noch seine Ansprüche zur Anmeldung bringen, eine Möglichkeit, die naoh dem BEG nicht gegeben ist. Dass hierdurch ein grosses Unracht geschaffen wird, wurde an dieser Stelle wiederholt betont. Nunmehr wäre aber die Frage von den zuständigen Stellen zu prüfen, ob durch die verschiedenartige Anwendung der Rechtsgrundsätze, wie hier bei der Verjährung, nicht das Grundgesetz der Gleichheit verletzt wird. Dann müssten die entsprechenden Schritte bei den zuständigen Stellen eingeleitet werden. — WIE ICH ES SEHE Du sollst nicht toeten von JEHUDA GOTTHEiMER Das ethische Sollen, das unserem Wollen und Handeln sein Gesetz vorschreibt, ist dreifacher Art: Die Richtlinien guten, geziemenden, gerechten Handelns liefern die Sittlichkeit, die Sitte und schliesslich das Recht. Das Zehnwort ist zugleich auch eine Rechtsnorm. Die dort auf gestellten Postulate sind heute von der ganzen Kulturmenschheit anerkannt, jedenfalls die Forderung des „Du sollst nicht töten’’ die in den Gesetzbüchern aller Völker ih_ ren konkreten Niederschlag gefunden hat. Bei dieser Vorschrift des “Du sollst nicht töten!” handelt es sich also nicht nur um ein ethisches, sittliches oder religiöses Gebot, sondern um eine konkrete Anordnung oder Rechtsnorm des Staates oder der Gesellschaft, die sih zu einem Staat organisiert hat. In allen Rechtsordnungen, die Uns. bekannt sind, wird der Verstoss gegen dieses “Du sollst nicht töten” unter Strafe gestellt. In frühen Gesellschaftsordnungen war es üblich, dass der einzelne Blutrache für seine ermordeten Anverwandten nahm, wobei es eine Fülle von Varianten gegeben hat. Seit vielen Jahrhunderten aber, zumindestens im Gefüge des römischen .Staats. Sowjetische Versprechen Jerusalem. — Die Zusage, Aegypten weiter mit so. wjetischen Waffen zu beliefern, wie es in dem bei Beendigung von Nassers Staatsbesuch in Moskau gemeinsam herausgegebenen Communiqué heisst, vermied anscheinend jegliches Versprechen von sowjetischer Seite, Nasser nicht konventionelle Waffen zu schicken. Diese Ansicht äusserten israelische Fachleute mit Bezug auf mit Atomköpfen ausgestettefce Geschosse. Eine vorläufige Analyse des Communiqués weist auch auf die Klausel hin, die von der Notwendigkeit spricht, die Erzeugung von Kernwaffen zu verhindern. Hiesige politische Kreise hoben auch den Umstand hervor, dass das Communiqué zwar von einer sowjetischen Unterstützung der feindseligen Haltung Nassers zu Israel im allgemeinen spricht, aber die arabischen und israelischen Ableitungsarbeiten und den Streit um die Jordanwasser nicht erwähnt. Hieraussehliessen die Politiker, dass die Russen kein Interesse haben dürften, dass Nasser sich wegen der Wasser der Nebenflüsse des Jordan in den arabischen Ländern in bewaffnete Abenteuer stürzt, (ITA) rechts gehörte die Straffunktion für Tötungsdelikte zu den Aufgaben und Privilegien des Staates. Die private, die Familien-, Sippen¬ oder Stammesrache für Mord wurde aufgehoben. Die Forderung des “Du sollst nicht töten!” lässt keine Auslegungen zu. Kristallklar spricht sie zu allen Menschen und zu jeder Generation. Die Weisung des “Du sollst nicht töten!” ist an jeden Mensshen gerichtet. Niemand darf seine Macht dazu benutzen, um gegen dieses Gebot und gegen diese Rechtsvorschrift zu verstossen. (Auch die Ausnahmefälle sind genau normiert; Notwehr und Todesstrafe.). Das Gesetz lautet: “Du sollst nicht töten”; es handelt sich also um eine generelle Weisung; Es ist weder erlaubt einen Menschen zu töten, noch eine Mehrheit von Menschen. Der Völkermord ist ebenso Sitten- und gesetzeswidrig wie der Mord an einem Individuum. Der von den Nationalsozialisten angeordnete Massenmord wurde nicht dadurch geltendes Recht, dass er von Staats wegen veranlasst wurde. Es war gemeiner Mord, dessen sich sowohl diejenigen schuldig ge_ macht haben, die ihn anordneten, wie diejenigen, die ihn ausführten oder an seiner Durchführung mitwirkten, Dabei spielen die Motive für die Charakterisierung o« er Klassifizierung der Verbrechen keine Rolle. Motive können nur im einzelnen Fall bei der Bemessung der persönlichen Schuld eines Uebeltäters oder bei der Abwägung der individuellen Strafe berücksichtigt werden. Dass che Durchführung der Verfahren erst lange Zeit nach dem Vollzug der Verbrechen vor sich geht, ändert nichts an der Strafbarkeit der Täter, sondern erschwert nur deren Feststellung und die Aufklärung der einzelnen Sachverhalte. Well das Ausmass der persönlichen Schuld und der Umfang der Beteiligung mancher Verbrechen an den begangene« Untaten wegen der langen, inzwischen verstrichenen Zeit nicht in allen Fällen mehr bis in die Einzelheiten festgestellt wer_ den kann, ist eine angemessene Bestrafung auch nicht immer möglich gewesen. Ater die Strafverfolgung bleibt davon unberührt. Die Tatsache, dass ein Beteiligter vor Gericht wegen der verübten Verbrechen gestellt werden muss, kann durch die Zeitspanne zwischen der begangenen Tat und ihrer Aburteilung nicht in Zweifel gezogen werden. Mit der Rechtslage hat die Unlust weiter Kreise nichts zu tun, die sich gegen die Kriegsverbrecher _ Prozesse wehren. Man solle schon ei_ nen Schluss-Strich ziehen, meinen manche, vor allem Politiker, die sich durch der_ artige, angeblich populäre Parolen Anhängerschaft, besonders vor Wahlen, schaffen wollen. Aber es gibt auch unter uns Juden solche, die von diesen “Dingen” nichts mehr hören wollen. Als ob wir uns aussuchen könnten, was wir zur Kenntnis nehmen und was nicht. Ueber politische oder sentimentale Beweggründe hinaus gibt es Prinzipien, an deren Realisierung die Gesellschaft interessiert ist oder interessiert sein muss. Denn die Aufklärung der Kriegsverbrechen und ihre Strafverfolgung dient der Wiederherstellung des geschändeten Rechtes. Dass sich die Bundesrepublik Deutschland hierzu bereit erklärt hat und diese Aufgabe ernst nimmt, ist eigentlich selbstverständlich und muss als ein Hinweis dafür gewertet werden, dass diese Republik ein Rechtsstaat sein will. Die Verwirklichung dieser Zielstellung zu erleichtern liegt im Interesse aller, die das menschliche Leben auf die festen Grundlagen des Rech_ tes und der Sittlichkeit zu stellen sich bemühen. Die Redensarten, wir haben schon genug davon gehört, sind ebenso töricht wie unernst, denn sie lassen nur die Bequemlichkeit derer er_ kennen, die nicht erinnert werden wollen. Mit einem solchen Verhalten wird — meist unbewusst — denen Vorschub geleistet, die verhindern wollen, dass die Welt die Wahrheit erfährt. In den letzten Tagen wur„ (Schluss auf Seite 2) Düsseldorf. — Des Gericht verurteilte neun der. zehn Nazis, die der Mittäterschaft bei den während des 2. Weltkrieges im KZ Treblinka verübten Massenmorde angeklagt waren. Der Gerichtspräsident Rudolf Gottlob verl?s das Urteil, das gegen vier der Angeklagten lebenslängliches Zuchthaus mit Zwangsarbeit und andere fünf verschiedene Strafen verhängt. Der heute 61jährige Otto Horn, ehemaliger Krankenwärter im Lager, wurde freigesprochen. Gegen den Hauptangeklagten, den 51jährigeai Kurt Franz, bestand Klage wegen 300.000fachen Mordes. Er erhielt die Höchststrafe, lebenslängliches Zuchthaus, ebenso wie drei andere Exnazis, die mit ihm zusammen dafür sorgten, die Gaskammern, in denen die Juden mit Giftgas getötet wurden, in vollem Gang zu halten. Dies sind: Willi Mentz, August Wilhelm Miete und Arthur Mattes, 61, 58 und 03 Jahre aäi. Der 68 Jahre alte Otto Stadie wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, der 57jährige Franz Suchomel und der 62 Jahre alte Gustav Münzberger zu je 6 Jahren wegen Beihilfe. Kurt Franz, der wegen seiner weibischen Bewegungen den Spitznamen „Puppe“ trug, beteuerte seine Unschuld bis zur letzten Minute und behauptete, Opfer eines Irrtums zu sein, da man ihn mit seinem Vorgänger Irmfried Eberl verwechselt habe, der vor ihm Kommandant des Lagers war. Eberl hatte kurz nach Kriegsende Selbstmord verübt. Die anderen Verurteilten sind Erwin Lambert, 55 Jahre alt, der vier Jahre Gefängnis erhielt, und der 75jährige Franz Rum, der nur zu drei Jahren verurteilt wurde, weil das Gericht sein vorgeschrittenes Alter berücksichtigte, obwohl seihe Mittäterschaft an den Massenmorden in Treblinka ebenso gross wie die der andere» Angeklagten war.

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