Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 26 (1965)
- Issue
- 2132 (3.9.1965)
- Date
- 1965-09-03
- Page
- [Seite 8] (sequence 8)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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«as £ - « ôs! FRANQUEO PAGADO Concesión 968 TARIFA REDUCIDA Conoootén 1636 R AELITA AAo XXVI. BUENOS AIRES, VIERNES 3 DE SEPTIEMBRE DE 1965 N* 2132 EL EJEMPLAR 1H _ en toda la República PUE V RREDON 219« 1? feq. T. E. 83 2813 Buenos Airea Nach der Urteilsverkündung Blick in die Welt Das Urteil im Ausohwitz- Prozess ist gesprochen worden. Damit ist jedoch dieses Verfahren nicht abgeschlossen, in welchem die furchtbarsten Grausamkeiten zur Sprache kamen, die in der Mordfabrik des Dritten Reiches begangen worden sind. Mit Sorgfalt und Gründlichkeit hat das Gericht sich bemüht, die schreckliche Wahr, heit festzustellen, Schuld und Leid voneinander zu trennen, den Opfern wie den Angeklagten gerceht zu werden und alle Versuche abzuwehren, durch taktische Manöver, Unaufrichtigkeiten, Lügen und konstruierte Rechts, barrieren einen gerechten Spruch zu vereiteln. Ob dieses Unterfangen den Gericht gelungen ist, dürfte schwer zu beurteilen sein. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung, weder die Opfer noch die Oeffentlichkeit sind mit allem einverstanden, was das Gericht geprüft, gesagt und schliesslich geurteilt und erklärt hat. Deswe. gen wird auch das Verfahren noch in der höheren Instanz weitergeführt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es auch au neuen, ergänzenden von JAKOB KATZ-ROGASEN Maurice Fisher gestorben Tel Aviv. — Maurice Fisher, Israel-Botschafter in Italien, der seit Staatsgründung im israelischen Aussenministerium beamtet war, starb nach einer längeren Krankheit in der vergangenen Woche 62jährig in einem schweizer Sanatorium. Fisher, der im Jahre 1960 zum Botschafter in Italien ernannt worden war, war der erste Repräsentant Israels in Paris. Später wrurde er Botschafter in der Türkei und war Vize-Generaldirektor des Aussenministeriums. In Belgien als Sohn einer zionistischen Familie geboren, kam Fisher im Jahre 1930 nach Palästina. Während des Zweiten Weltkrieges diente er im Nahen Osten in der Armee der Freien Fran. zosen und erlangte den Grad eines Majors. Von 1946 bis 1948 war er Politischer Direktor der Jewish Agency in Paris. Bei zahlreichen Gelegenheiten gehörte er ferner der israelischen Delegation bei den UN an. Beweiserhebungen kommen wird. Mit einer auffallenden Hartnäckigkeit hat sich die Verteidigung bis zum letzten Verhandlungstag darum bemüht, das Verfahren zum Scheitern zu bringen oder den Urteilsspruch hinauszuzögern. Dass hierbei nicht immer mit jenen Mitteln gekämpft worden ist, die man in einem Rechtsstaat erwarten muss, bleibt eine der betrübenden Erfahrungen, die dieser Prozess gebracht hat. Nachdem es nicht gelungen war, den Gang der Verhandlungen und der Beweisaufnahme durch alle möglichen — oder besser gesagt: durch alle unmöglichen — Anträge aufzuhalten, bemühte sich die Verteidigung noch in letzter Stunde, durch neue Anträge das zu erreichen, was ihr in den 20 monatlichen Verhandlungen nicht gelun. gen war. Es musste auffallen, dass ger. de derjenige Verteidiger einen neuen Lokaltermin in Auschwitz verlangte, der sich vorher mit allen Mitteln dagegen gesträubt hatte, dass eine Besichtigung des Schrekkenslagers stattfinde. Der Verteidiger wollte mit seinem Antrag die Aussage eines der Belastungszeugen widerlegen, dass man aus 60 Metern Entfernung hätte beobachten können, ob einer der Angeklagten auf der Rampe die berüchtigten Selektionen vor. genommen hätte, bei denen über Leben und Tod der unglücklichen Opfer mit einer Handbewegung entschieden wurde. Das Gerioht hatte entschieden, da 60 m in Frankfurt genau so weit wie 60 m in Auschwitz sind, dieses Experiment im Hof des Gerichtsgebäudes vorzunehmen Nachdem dann die Beweisaufnahme endgültig geschlossen wurde, stellten die Verteidiger nochmals ihre Anträge. Die Staatsawaltschaft dagegen verzichtete auf eine Wiederholung. Oberstaatsan. walt Dr. Grossmann wies kurz die Ausführungen der Verteidiger zurück und erklärte, er wolle „auch da nicht erwidern, wo sie sich in den Bereich juristischer Akrobatik verstiegen haben.“ Im übrigen gäbe es keine Brücke, die über die Kluft zwischen den beantragten Deutsche Mittelostpolitik Bonn. — Das westdeutsche Kabinett hörte einen Bericht an, der von den Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Israel handelte und eine allgemeine Analyse der Beziehungen Deutschlands mit den arabischen Ländern und dem Mittelosten als Ganzes enthielt. Der Sprecher erwähnte auch, dass Westdeutschland die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen mit den arabischen Staaten erwarte, lehnte es jedoch ab, sich über Einzelheiten zu äussern. Er bemerkte, je weniger man in diesem Augenblick hierüber sage, umso besser sei es. Der Pressechef der Regierung, Karl Günther von Hase, der als der Sprecher auftrat, enthüllte auch, dass bei der Kabinettssitzung Staatssekretär Karl Carstens über die deutschen Beziehungen mit Israel und die antideutschen Kundgebungen informierte, zu denen es in Jerusalem kam, als der deutsche Botschafter Rolf Pauls seine Beglaubigungsschreiben übergab. (ITA) Höchststrafen der Staatsanwaltschaft und den beantragten Freisprüchen der Verteidigung führen würde. Der eine Vertreter der Nebenkläger, der Ostberliner Anwalt Prof. Kaul, wandte sich gegen die von einem der Anwälte aufgestellte Behauptung, dass die Staatsgewalt des Hitlerreiches die gleiche wie die der Bundesrepublik sei. Deshalb könne heute nicht vom Staat bestraft werden, was der gleiche Staat in einer anderen, früheren Phase seiner Existenz befohlen habe. Kaul pflichtete dem Philosophen Jaspers bei, dass es keinerlei Rechtsbindung mehr an das verbrecherische System des Dritten Reiches geben würde. Seine Staatsgewalt sei nicht auf die Bundesrepublik übergegangen, sondern mit dem Potsdamer Abkommen sei eine neue Staatsgewalt geschaffen worden. Würde man der These des Verteidigers folgen, der diese Deduk. tionen zum Besten gegeben hat, dann würde das nichts anderes bedeuten, als heute noch strafrechtlich nach dem Unrechtssystem des Nazistaates zu urteilen. Man kann noch nicht einmal sagen, dass dieser abwegige Einwand, den Kaul widerlegte, sonderlich interessant wäre. Die Absurdität dieses Standpunktes ist evident. Hätte sich dieser Strafverteidiger darauf beschränkt, sich auf „höheren Befehl“ oder das „Recht im Dritten Reich“ zu berufen, wäre wenigstens ein Einwand vorgetragen worden, der eine Widerlegung verlangt hätte. Sich auf eine historische Kontinuität zu beziehen und den Unrechtsstaat Hitlers mit der Bundesrepublik gleichzusetzen, bringt nicht nur das augenblickliche Rechtssystem ins Wanken, sondern greift an die Grundlagen des neuen deutschen Staates. Im übrigen aber würde selbst dann, wenn es sich um den gleichen Staat handeln sollte, die Verurteilung früherer Verbrechen erforderlich sein, nachdem das Recht wiederhergestellt wurde. An dem Charakter der Strafbarkeit der von den Angeklagten vollbrachten Verbrechen ändert die Tatsache nichts, dass sie staatlich organisiert waren. Noch auf eine Bemerkung des Ostdeutschen Anwaltes Kaul sei hier eingegangen. Er wandte sich gleichermassen gegen die Versuche einiger Verteidiger, „eine Kollektivschuld des deutschen Volkes“ zu konstruieren, um hierdurch die Schuld einzelner Angeklagten in einem geringeren Licht erscheinen zu lassen. Im Angesicht der vielen Opfer und Widerstandskämpfer müsse man einer solchen These entgegentreten. Das deutsche Volk mit einer kleinen Gruppe von Verbrechern zu identifizieren, sei für ihn, Kaul, ein unerträglicher Gedanke. Hier finden wir eine merkwürdige Konstellation, Die Verteidiger, die im Odium des alten Nazismus stehen, — ob mit R*cht oder Unrecht sei dahingas teilt, — sprechen von einer Kollektivschuld des deutschen Volkes, einer The. se, die von vielen Juden, aber auch von Historikern, manchen Politikern und Zeitkritikern vertreten wird. Vielleicht werden diejenigen, die Gegner dieser „Kollektivschuld“ sind, auf das billige Argument zurückgreifen, dass die Nazis heute selbst von solcher Kollektivschuld zu sprechen geneigt sind. Deren schärfste Feinde benutzen also nazistische Argumenta tionen. Man sollte sich jedoch vor dieser Beweisführung h iten. Denn dieses .Bekennt nis einer kollektiven Schuil“ ist zweckgebunden und so'lte nur dazu dienen, die an geklagten Mörder zu entlasten Hier ging es den Verteidigern nicht um historische Feststellungen oder die Klärung eines abgeschlossenen historischen Prozesses, sondern um eine reichlich pri mitive Hilfeleistug für ihre Schützlinge. Dass der Ostberliner Professor Kaul sich dieses Argu. ment ausgesucht hat, um eigene Polemiken zu führen, sei nur nebenbei bemerkt. —• Schliesslich wandte sich Kaul auch gegea das immer wieder vorgetragene Argument des Befehlsnotstandes Keiner der Angeklagten habe sich in einem echten oder vermeintlichen Befehlsnotstand befunden. Sie hätten vielmehr willig und eifrig gemordet: Die einen aus Bequemlichkeit und Nützlichkeitserwägungen heraus, die anderen aus verbrecherischer Gesinnung und veranlagungsbedingter Grausamkeit An der Schuld der Angeklagten, zu zweifeln, sei nach den Aussagen so vieler Zeugen unmöglich. — Ein anderer Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Ormond, brach eine Lanze für den vielfach und heftig angegriffenen hessischen Generalstaatsanwalt Dr. Bauer, unter dessen energischer Leitung die Frankfurter Staatsanwaltschaft diesen Monsterprozess Vorbereitet hat. Bauer ist schon seit längerem Zielscheibe dre Angriffe, die alle Unzufriedenen und Gegner des augenblicklichen Deutschlands nicht nur gegen ihn als Person, sondern gegen das „neue System“ richten. Es sei die erkennbare Absicht Bauers, gewesen, einen Schauprozess zu führen, wurde behauptet. Ob dieser Vorwurf geeignet ist, Bauers Position zu erschüttern, bleibe dahingestellt. Es handelt sich hierbei, wie man missen muss, um einen unter vielen Versuchen, Bauer aus seiner Stellung zu verdrängen. Ormond verteidigte Bauer. Hätte man den Prozess in mehrere Verfahren zerlegt und die Angeklagten in kleinere Gruppen geteilt, die gesondert unter Anklage gestellt worden wären, so wäre es für jede dieser Gruppen ein Leichtes gewesen, die Schuld auf eine andere Gruppe abzuwälzen. Hiermit wäre die Urteilsbildung erschwert worden. Es würde die Gefahr in einem solchen Fall bestanden haben, dass es zu eivon HAROLB SCHWARCZ de HBPri<ffN KAEMPFE in Vietnam halten an. Bei. de Parteien melden Erfolge. _ LAMA, der 30jährige Monarch von Tibet, dem man göttlichen Charakter zuspricht, bat die UN darum gegen den chinesisch-kommunistischen Imperialismus Front zu machen. — GUILLERMO LEON VALENCIA, der Präsident Kolumbiens, nahm eine Umbildung »eines Kabinetts vor. _ ENGLANDS AUSSENMINISTER, George Thomson, kündigte eine englische diplomatische Offensive im Mittleren Osten an, in deren Rahmen Besprechungen in zahlreichen Hauptstädten stattfinden sollen. — NGUYEN CAO KY, der neue Ministerpräsident Südvietnams, bat das nationale China und Thailand um mili, tärisohe und wirtschaftliche Hilfe. — WESTDEUTSCHLAND baut seine erste (nach dem 2. Weltkrieg errichtete) Militärbasis in Portugal; Kostenpunkt: 50 Millionen Dollar. — GENERAL ANTONIO IMBERT Barrera, Präsident des Aufbauministeriums von Santo Domingo, protestierte gegen gewisse Massnahmen der internationalen Körperschaften, die den Wiederaufbau dieses Landes kontrollieren sollen. — ABDEL NASSER wurde mit grossen Eihren von den führenden Männern der Sowjetunion empfangen. — LE CORBUSIER, einer der bekanntesten Architekten unserer Zeit, kam 77jährig beim Baden an der Riviera ums Leben. — LAL BAHADUR SHASTRI, Indiens Premierminister, erklärte, dass die Inder sich auf lange Schwierigkeiten mit Pakistan vorbsreiten müssten; die Lage sei sehr ernst. — IN SINGAPUR, dem jüngsten Staat der Erde, wurde ein kommunistisches Komplott gemeldet, das gescheitert sei. — SEMYON K. TSARAPKIN, der russische Delegierto auf der Genfer Abrüstungskonferenz, klagte Westdeutschland an, jede Einigung‘zwischen' Ost und West zu verhindern. — WILSON CORDOBA MOSOOSO, Aussenminister Ecuadors, lehnte die Vorschläge über die Grenzen Ecuadors mit Perú ab, die im Protokoll von Rio de Janeiro niedergelegt worden waren. — 3.360 MILLIONEN DOLLAR für Auslandshilfe wurden vom amerikanischen Senat nach sehr langen Debatten genehmigt. — GENERAL DE GAULLE soll gewillt und vorbereitet sein, um im Asienkonflikt als Schiedsrichter einzugreifen, PAPST PAUL VI. gab erneut seiner Besorgnis über die bewaffneten Konflikte Ausdruck und forderte zum Frieden auf. — Israelische Justiz Tel Aviv. — Machmud Hichazi, ein überführter Infiltrant, der mit dem Vorbehalt eines neuen Prozesses vor dem höchsten Gerichtshof Israels zum Tode verurteilt wurde, ersuchte die Staatschefs von Aegypten, Transjordanien, Syrien und Libanon um Beistellung eines Verteidigers bei dem neuen Gerichtsverfahren Die Todesstrafe wurde vom höchsten Gerichtshof nicht bestätigt, weil die Oberrichter der Ansicht waren, dass der Angeklagte nicht ausreichende Gelegenheit hatte, einen Anwalt aus einem arabischen Staat oder einen ausländischen Verteidiger seiner Wahl zu erhalten. (ITA) ner groben Verfälschung der Wahrheit gekommen wäre. Wir haben die Reaktion auf den Eichmann-Prozess erlebt. Die Unbelehrbaren wollten und wollen nicht wahr haben, was durch Beweise aller Art geklärt worden ist. Die gleichen Wirkungen kann auch der Auschwitz- Prozess hervorrufen. Aber hierdurch wird an der traurigen Wahrheit, an der Grausamkeit und dem Umfang der begangenen Verbrechen nichts geändert werden. — Leiter der Schutzpolizei verhaftet Wiesbaden: — Unter dem dringenden Verdacht, während des zweiten Weltkrieges Kriegs verbrechen begangen zu haben, ist kürzlich der Leiter der Wiesbadener Schutzpolizei, Polizeioberrat Oskar Christ (53), verhaftet worden. Wie von der Pressestelle des Magistrats der Stadt Wiesbaden mitgeteilt wurde, gründet sich der Verdacht gegen Christ auf die Ermittlungs-Ergebnisse der Zentralstelle für NS-Verbreohen in Ludwigsburg sowie auf Ermittlungen in Oesterreich, die erst jetzt bekannt geworden sind. (AWZ) Seite 51 verboten Paris. — Ein pariser Richter verfügte die Entfernung der Seite 51 aus dem neuen Buch von Roger Peyrefitte „Die Juden“, die von der Familie Rothschild handelt. Das richterliche Urteil erfolgte aufgrund einer Verleumdungsklage, die drei Mitglieder dieser Familie angestrengt hatten. Der Richter gab der geforderten Einziehung aus dem Buchhandel und . dem Vertriebsverbot des Buches nicht statt sondern erkannte nur auf Entfernung der betreffenden Seite 51. — Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rivadavia 831