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Jüdische Wochenschau · 1965-08-20 · 2130 (20.8.1965) · p. [Seite 12]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
26 (1965)
Issue
2130 (20.8.1965)
Date
1965-08-20
Page
[Seite 12] (sequence 12)
Language
German, Spanish
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Correo Argentino Central B FRANQUEO PAGADO Concesión 908 TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 SEMANA ISRAELITA EL EJEMPLAR Ifl m en toda la República PUE YRREDON 2190 1* f*q. T. B. SS 2613 Año XXVI. BUENOS AIRES, VIERNES 20 DE AGOSTO DE 1965 N* 2130 Baeaeo Aires Ein Henker ohne Gedanken von JAKOB KATZ-ROGASEN WOHLWOLLENDE ENTSCHEIDUNG von HORST WINCKLER Man wird sich noch daran erinnern, dass der frühere Generalbundesanwalt Frankel wegen verschiedener Vorwürfe einstweilen in den Ruhestand versetzt werden musste, nachdem Dokumente über ihn von den Ostdeutschen pvbliziert worden waren. Jetzt hat ihn das Dienstgericht des Bundes von dem Vorwurf frei gesprochen seine Dienstpflichten fahrlässig verletzt zu haben. Die Anschuldigungsschrift hatte Frankel ursprünglich zur Last gelegt, im Frühjahr 1962, also vor seiner Ernennung zum Generalbunaesanwalt, Vorgänge aus seine: Tätigkeit bei der Reichsanwaltschaft aus den Jahren :937 bis 1943 dem Bundesjustizminister fahrlässig zu verschweigen und später — nach Mitteilungen aus der Sowjetzone zu diesen Vorkommnissen — darüber falsche Angaben gemacht zu haben. Auf Grund der Anschuldigungen hatte sich das Dienstgericht nicht mit den Vorwürfen gegen die Tätigkeit Frän keis bei der Reichsanwaltsohaft zu befassen. Darüber hatte sich schon im Jahre ¿962 der sogenannte Dreierausscnuss des Bundestages in einem Gutachten geäussert und erklärt, das vorliegende Mater al rechtfertige nicht den Vorwurf; d-ss Frankel während seiner Tätigkeit bei der Reschsanwaltschaft seine Amts- und Dienstpflichten verletzt habe. Das Dienstgericht hatte demnach nur zu prüfen, ob Fränkel vorgeworfen werden kann, sich 1962 an jene früheren Vorgänge nicht mehr genügend erinnert zu haben. Auf Grund der Beweisaufnahme wurde ein weiterer Teil der Anschuldigungen fallengelassen und nur eine geringe Schuld Fränkels als nachgewiesen angesehen. Das Dienstgerieht des Bundes hat auch diese genüge Schuld für nicht erwiesen erachtet. Es sah Fränkel für nicht überführt an bei seinen Auskünften gegenüber dem Bundesminisier der Justiz „sein Gedächtnis an jene verhältnismässig wenigen Einzel Vorkommnisse aus seiner mehrjährigen, umfangreichen, weit zurückliegenden Tätigkeit nicht genügend angespannt zu haben.“ Im übrigen sei in der Verhandlung durch Urkunden bewiesen worden,!ass Fränkel dam Nationalsozialismus betont ablehnend gegenübergestanden habe. Man kann sich nur wundern, dass man überhaupt Schritte gegen den ehemaligen Generalbundesanwalt un. ternommen hat, dem noch zu guterletzt bestätigt wird, dass er immer betont ablehnend dem Nazismus gegenübergestanden habe. Ob dieses Verfahren geeignet war, Vertrauen in die Justiz zu schaffen, mag dahingestellt bleiben Offensichtlich muss doch dann der ehemalige Justizminister die Schuld daran haben, die Vergangenheit des Herrn Fränkel nicht hinreichend aufgeklärt zu haben. Immerhin muss man aus dem Bericht den Eindruck haben, dass zwar „die geringe Schuld*' des hohen Beamten „nicht erwiesen* ist, aber seine Schuldlosigkeit ebenso wenig. — Aus der Vielzahl der Plädoyers im Auschwitz-Prozess sei im folgenden eines hervorgehoben, das geeignet erscheint, die Problematik des Prozesses und die Mentalität der Angeklagten wie ihrer Verteidiger ein wenig zu beleuchten. Unter den vielen Angeklag. ten. die sich in diesem Verfahren zu rechtfertigen haben muss der Angeklagte Josef Klehr als einer der Hauptbelasteten angesehen werden. Klehr w:r SS-Sani_ täter. Hinter dieser Beze’chnung verbirgt sich einer der übelsten Mörder, die man sich vorstellen kann. Klehr war derjenige, der die unglücklichen Häftiirge afcgespritzt’ hat. worunter zu verstehen ist. das er den zu Tode bestimmten Gefangenen Phenol-Spritzen ins Herz gab. Diese Funktion übte er mit grosser Präzision aus. Sogar Kinder, die vor seinem Fenster ahnungslos spielten, gehörten zu seinen Opfern. Was sagte sein Verteidiger. der Rechtsanwalt Gerhard Götlner: Eigentlich müsste dieser Angeklagte freiseprochen werden. Begründung: Ein “Henker oder Scharfrichter’' brauche sich keine Gedanken über die Urteile zu machen, die er vollstrecken solle. Und Klehr sei nichts anderes gewesen als ein solcher Henker, ein Vollstrecker staatlicher Befehle. das letzte Rad einer Befehlsmaschinerie. Nur weil der Angeklagte, der sich die Parolen der damaligen Machthaber kritiklos zu eigen machte, trotz seiner Gedankenlosigkeit offenbar aber gemerkt habe, dass man Un- Bonn. — Ascher Ben Nathan, Ex-Generaldirektor des israelischen Verteidigungs- Ministeriums traf in Bonn ein, um sein Amt als erster israelischer Botschafter in Westdeutschland anzutreten. In einer auf Deutsch verlesenen und auf Englisch und Französisch wiederholten kurzen Erklärung brach te Ben Nathan zum Aas druck, dass er seine Mission als einen weiteren Meilenstein auf dem Wege zu einer besseren Zukunft betrachte die „einen dauerhaften Frieden und das Verständnis zwischen unseren Völkern bringen möge“. Er fügte hinzu, er sei sich seiner „verantwortlichen Aufgabe auf deutschem Boden bewusst“ und sehe ihr mit „grosser Erwartung“ entgegen. Er unter- Iiess es nicht hervorzuheben, dass „Israel die Vergangenheit nicht vergessen könne*, sprach jedoch die Hoffnung aus, dass die Beziehungen zwischen Israel und der Deutschen Bundesrepublik dazu dienen sollten, dass , die Vergangenheit sich nicht wiederholen wird“. Ehrenfried von Holleben, Chef des Protokolls des deutschen Aussenministeriums, be grösste den Israel-Botschafter offiziell auf dem recht von ihm forderteweil er dies einfach hingenommen habe, sei er wohl doch schuldig, aber lediglich der Beihilfe zum Totschlag. Dieses Verbrechen, sagte Göllner, sei jedoch mittlerweile verjährt. Deshalb tor derte er vom Schwurgericht die Einstellung des Verfahrens gegen Klehr, der nach Zeugenbekundungen zwanzig- bis dreissigtausend Menschen durch Phenol-Injektionen umgebracht haben soll und — wie er zugibt — auf Befehl des nach Kriegsende hingerichteten Lagerarztes Endress einige hundert Häftlinge “abspritzte’’ Zur Unterstützung seiner These. dass Klehr genau so wie die Häftlinge in Auschwitz in einem “6-chraubstock der Angst'’ gesteckt habe, stellte Gönner gleich zu Beginn seiner Plädoyers einen Beweisantrag, wegen dessen “grosser Bedeutung’’ der Verteidiger um sofortige Entscheidung bat. Zum Beweis dafür, dass sowohl Klehr als auch sein Mandant Hofmann, der ehemalige Schutzhaftlagerführer, auf Befehl Himmlers gehandelt und bei Befehlsverweigerung schwere Strafen zu befürchten gehabt hätten, forderte der Anwalt d'e Verlesung des vor einiger Zeit bei Prag aufgefundenen Kriegstagebuchs des Kommandostabes SS für die Zeit von Juni 1941 bis Dezember 1941. Nur der politische und militärische Hochadel habe sich damals vor der “schmutzigen“ Arbeit drücken können. er- Flugfeld. Einige leitende Persönlichkeiten der jüdischer. Gemeinschaft in Deutschland waren ebenfalls erschienen. Nur wenige Zuschauer sahen der Zeremonie von der Terasse des Flughafens zu, denn aus Gründen der Sicherheit hatte die Po lizei nur Beamten der Regierung, geladenen Gästen und Journalisten den Zutritt gestattet, Karl Günther von Hase, Pressechef der Bonner Regierung, gab später eine Erklärung ab, dass mit dem Eintreffen von Botschafter Ben Nathan und der kürz’.iehen Ankunft des deutschen Bot ■ schafters Dr. Rolf Pauls in Israel die Vorbedingungen für eine gute und obje’/tive Zusammenarbeit zwischen beiden Regierungen geschaffen worden seien. Man nimmt an, dass der israelische Botschafter dem Bundespräsidenten Heinrich Lübke -am 24. oder 25 Au gust seine Beglaubigungsschreiben überreichen dürfte. Sein erster Besuch bei einem deutschen Funktionär galt Dr. Karl Carstens dem Staatssekretär im Ministerium des Aeusseren und Stellvertretenden Minister in Abwesenheit von Min ster Gerhard Schröder. (ITA). klärte der Verteidiger. Der kleine Mann aber — und Klehr sei gegenüber dem L.agerarzt Endress nur ein kleines, ängstliches “Würstchen” gewesen — habe gehorchen müssen, sonst sei er eingesperrt worden. Der Anwalt konnte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht bestreiten dass Klehr Mensohen ermordet hat. Selbst Klehr hatte doch zugegeben, einige Hunderte abgespritzt zu haben. Einige Hunderte ... Mit welchem Recht der „Sanitäter“ annehmen konnte, er habe nur Todes, urteile vollstreckt, begründete der Anwalt schon nicht mehr, und dies aus dem einfachen Grunde, weil man hierfür keine Begründung geben kann. Oder soll etwa behauptet werden, dass auch die “abgespritzten“ Kinder zu Tode verurteilt worden seien? Konnte ein Sanitäter annehmen, dass er als Scharfrichter eingesetzt wird? Konnte er auf den Gedanken kommen. Kinder seien verurteilt worden? Diese ganze Beweisführung ist noch nur dazu geeignet, durch Verwirrung der Begriffe einen Vorteil zugunsten eines Menschen zh erschleichender verwerflich gehandelt hat und nur allzu gern bereit war, an der Auschwitzer Mordmaschine teilzunehmen. Der Verteidiger bestreitet nicht die Tat, er bestreitet auch nicht die Schuld dieses Angeklagten, wobei es noch nicht einmal entscheidend ist, ob man Mord Beihilfe zum Mord oder Totschlag annimmt. Dass er unter den heutigen Gege benheiten für Totschlag plädiert, ist zweckgebunden, ändert aber etwas weder an der Frage der Tat die diesem Sachverwalt zugrundeliegt, noch an der Frage der Schuld, die den Angeklagten trift. Trotzdem aber gelangt er durch konstruierte Deduktionen zu einem Antrag auf Freispruch oder auf Einstellung des Verfahrens. Klehr hatte noch einen Verteidiger, den Rechtsanwalt Dr. Hans Fertig, der Worte des Bedauerns seinem Plädoyer voranstellte. Jeder wird annehmen, dass Fertig die Vorkommnisse in Auschwitz bedauerte. Weit gefehlt! Er bedauerte seinen Mandanten Klehr, der durch diesen Prozess zu einem “alten, gebrochenen Mann” geworden sei. “W e kam es dazu? Ist es etwa Reue?“ fragte er und meinte, dass auch Klehr erst durch den Prozess erfahren habe, “was Auschwitz wirklich war.“ Das ungeheure Unrecht sei ihm damals nicht m Bewusstsein gekommen. Klehr seien erst jetzt die "braunen Schuppen” von den Augen gefallen. Das ist doch wohl ein “wenig” zu viel. Klehr. der nach seinen eigenen Erklärungen einige hundert Me«- „chen abgespritzt, d. h. getötet hat, soll erst durch den Prozess erfahren haben, was Auschwitz eigentlich artige Argumentationen gewesen sei (!). Was kann alles behauptet werden, um die Wahrheit zu verdrehen. Selbst der Verteidiger ist an die Pflicht zur Wahrheitsfindung, zur Aufklärung des Verbrechens gebunden. Der. verstossen aber gegen jedes Rechtsprinzip. Auch sie sind nur geeignet, Verwirrung zu schaffen. In seiner rechtlichen Würdigung kam Fertig zu dem Schluss, dass das Verfahren gegen Klehr “im Interesse der Rechtssicherheit” einzustellen sei. “Wenn Sie ihn verurteilen’’ rief der Anwalt den Berufsrichtern und Geschworenen zu, “denn fällen Sie ein politisches Urteil.” Warum dies so sei. sagt er allerdings nicht. Fertig argumentierte, dass die Bundesrepublik die Rechtsnachfo’- gerin des Deutsch.r. Reiches sei, die heutige Ge richtsbarkeit somit, die gleiche wie damals. Ein Staat könne unmöglich bestrafen. was er in einer anderen Ge-ichiGhtsphase befohlen habe. Das Frankfurter Schwurgericht sei deshalb für den Auschwitz- Prozess nicht das “richtige Gremium”, das Verfahren gegen Klehr deshalb einzustellen.’ Sollte sieh das Schwurgericht, sagte Fertig weiter, jedoch für zuständig erachten, so könne es Klehr au'-h aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit heute nvh: mehr verurteilen. Zwar seien Mord und Totschlag auch während der Zeit des Nationalsozialismus strafbar gewesen, aber die Angeklagten hätten gewusst und sich auch darauf verlassen dürfen, dass der staatlich befohlene Mord nicht bestraft werde. Auf ein damals angewendetes Gesetz dürfe nicht rückwirkend ein Urteil begründet werden. Der Sinn der Kriegsverbrecher-Prozesse liegt nicht nur darin, die Henker der Konzentrationslager endlich ihrer Strafe ziuuführen. Dabei sind wir uns durchaus im klaren darüber, dass es für diese Scheusslichkeiten keine Strafe geben kann, so schrecklich, so An der syrischen Grenze Jerusalem. — Der Chef des israelisciien Generalstabs, General Jizchak Rabin, erstattete dem Ka binett Bericht über der Zwischenfalls, der sich in der vergangenen Woche an der syrischen Grenze ereignete und bei dem fünf Israelis den Tod fanden. Das Kabinett beriet über Massnahmen zum Schutz des Lebens der Bewohner der Grenzgebiete wobei auch der Bau von zusätzlichen Unterständen erwogen wurde — (ITA) grausam, so unvorstellbar gross sind diese Schandtaten. Dass man sich abe1 jetzt in Umkehrung alle- Rechtsprinzipien auf die Rechtssicherheit bezieht, in deren Interesse die Verbrechen von Auschwitz und anderen schandlagern ungesühnt bleiben sollen, dürfte ein Höhepunkt menschlicher und juristischer Verirrun gen sein. Das geschändete Recht wiederherzustellen soll im Interesse der Rechtssicherheit unterbleiben. Für diese absurde Konstruktion wird behauptet, dass die Bundesrepublik die Rechtsnachfolgern des Dritten Reiches sei. eine These, die von Politikern, Finanzfachleuten und nunmehr auch von Verteidigern der Kriegsverbrecher nach Belieben aufgestellt und auch geleugnet wird. Sicher lieh haben sich alle Henker der KZ darauf verlassen, dass sie nicht zur Verantwortung gezogen werden Aber nicht aus Gründen der Rechtssicherheit oder anderen spekulativen Erwägungen rechneten sie damit sondern einfach deshalb, well sie daran glaubten und glauben wollten, dass das NS - Unrechtssystem n'cht stürzen werde. Sie nahmen an, dass das Tausendjährige Reich wirklich tausend Jahre bestehen, und dass sie demzufolge auch Zeit ihres eigenen Lebens Unrecht ungestraft begehen könnten. Die These des RA Fertig ist aber auch aus tatsächlichen Gründen falsch. Denn es steht fest, dass die Mordtaten eingestellt wurden, als die Nazifront ins Wanken kam, und als kein Zweifel mehr aufkommen konnte, dass die verkündeten tausend Jahre sehr schnell beendet sein würden. Warum haben die NS-Banditen, die in den Lagern wild mordeten, dann plötzlich ein Alibi gesucht? Geschah dies, weil sie ein ruhiges Gewissen hatten? Im Interesse der Rechtssicherheit müssen die Prozesse durchgeführt und die Verbrechen abgeurteilt werden. Das müssten eigentlich auch die Verteidiger verstehen. Aus solchen Ausführungen spricht aber die Bereitschaft, das Unrecht zu konservieren anstatt es zu beseitigen. Mit Begriffen wie Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit kann man nicht ungestraft herumspielen. Die Folgen müssen furchtbar sein, wenn man nicht vor aller Welt feststellt, dass Unrecht immer Unrecht bleibt, auch wenn es auf Befehl begangen wird. Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rivadavia 831 Registro do la Propiedad Intelectual N* 828.205 Israel-Botschafter in Bonn

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