Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 26 (1965)
- Issue
- 2102 (5.2.1965)
- Date
- 1965-02-05
- Page
- [Seite 8] (sequence 8)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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franqueo pagado Concesión 908 EL EJEMPLAR en toda (a República PUEKRREDON 2190 1? (zq. T. E. 83 2613 Buenos Aires TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 Año XXVI. RUENOS AIRES, VIERNES 5 DE FEBRERO DE 1965 NT? 2102 Ein moralischer Kreuzungspunkt Dae Flui der Veröffentlichungen innerhalb und ausserhalb Deutschlands zur Frage des Ablaufs der Verjährungsfrist fiir Mord am 8. Mai 1965 ist ein Beweis dafür, dass dieses Problem über Elemente der Verfas sungsmög’Sehkeit hinausgeht. Die Entscheidung darüber ist vornehmlich eine moralische Sie wird das Deutschlandbild pro oder contra beeinflussen. Man kann das Thema „Verjährungsfrist" nur erörtern, wenn trete des gefühlsmässi von KURT R. GROSSMANN Schluss gemacht werden solle. Die höchste Prozentzahi für eine weitere Sühne finden wir in Hessen mit 35 Prozent und Nordrhein-Westfalen 34 Prozent. Daraus kann netts, die Verjährungsfrist nicht zu verlängern, wiederholt. Wieder hat der Begriff der „Rechtssicherheit” als stärkstes Argument eine Rol- . le gespielt. Art. 103 Abs. 2 wohl die Schlussfolgerung i der im Jahre 1949 angenom, geschrieben: gezogen werden, dass die Poj menen neuen Verfassung litiker in ihrer Entscheidung | verbiete angeblich riiekwirvon dieser Massenstimmung i kende Kraft der Strafgesetbeeinflusst sein müssen. J ze. Dieser Auffassung steht Der Fraktionschef der SPO, i e'Ile Entscheidung des Bun- ■ — - ’ ■ desverfassung.sgerioh.ts (Bd. Fritz Erler, soll nach dem gen Charakters Fakten be- 1 vom 14- Dezember rüeksk-htigt werden, die die Politiker wohl oder übel beeinflussen. Die Propaganda gegen eine unbefristete „Siih ne für Auschwitz“ ist zwar auf bestimmte Blätter, wie die Deutsche Nationalzeitung und Soldatenzeitung, Das Deutsche Wort, Deutsche Wochenzeitung. Der Sudetendeutsche. Der Reichsruf und viele andere Rechtsblätter beschränkt. Immerhin, als das Wickert Institut in Tibringen zur Frage Ende oder Fortsetzung der Prozesse eine Meinungsumfrage machte: „Man hört in letzter Zeit cf: zwei Meinungen. Die einen sagen, man soll doch mit der Verfolgung der Naziverbrechen aufhö- , reu. die andern sagen, man solle alle diese Verbrechen sühnen. Weicher Ansicht! stimmen Sie persönlich zu?” : ergab die Analyse dieser Um- > frage einen repräsentativen : „Querschnitt aller Erwachse, j nen im Bundesgebiet”. 63 % I aller Männer und 76 % aller I Frauen sprachen sich für die j Beendigung der Verfolgung der NS-Verbrecher aus, wähi rend 37 Prozent der Männer « tion- 80 sehr seine Motive zxi und 22 Prozent der Frauen! verstehen und zu billigen (keine Meinung: 2 Prozent j sindun£ in eine Versuchung der Frauen) für eine weitere führtnämlich die Rechtssi- Sübne waren. Die Altersgrup- : eherheit zu gefährden... Gepen der Befragten zeigten I nute die Sicherheit des fordas folgende Bild: Bis zu 29 malen Rechts ist ein sehr ho- Jahre sprachen sieh 61 Pro- ' he£ Gutein Gutdas in der zent fiir Aufhören aus, bei 1 nationalsozialistischen Zeit der Altersgruppe 30 bis 49 j sehr gering eingesetzt worden Jahre gar 78 Frozent und die ' ist.“ Dr. Bücher hätte sagen Altersgruppe von 50 bis 70 , können, dass es iw dieser Jahren 67 Prozent. Die meij z«t überhaupt keine Recht», sten Gegner weiterer Verfol. ' Sicherheit fiir Miliioner. von gung der Nazi verbrechen finj Menschen gab «siehe Justiz det man unter den Arbeitern j hn Dritten Reich. Hrsg Ilse (74 Prozent) und bei der Staff, Fischer Bücherei, Nr. mittleren Einkommensschicht j 559). (74 Prozent). In Baden- | Der Bundestag hat am 9. Württemberg und Rhein- | Dezember 1964 diese Debatte 1964 z. B. die Parole ausgegeben haben, die Verjährungsfrist „unangetastet” zu lassen. Die Debatte um die Verjährungsfrist, wie sie zur Zeit in Deutschland über die Bühne geht, ist nicht neu. Ihre Problematik wurde beispielsweise ausführlichst durch einen Gesetzentwurf der SPD über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfrist vom Bundestag in seiner 117. Sitzung vom 24. Mai 1960 — dem Tag der Bekanntgabe der Eichmann. Verhaftung — behandelt. Der damalige Gesetzentwurf hatte zum Ziel, den Beginn der Verjährungsfrist auf den 1. Juli 1346 festeusetzen. Damals handelte es sich um Verbrechen des Totschlags und der Körperverletzung im Amt: Verbrechen, für die die Verjährungsfrist nur 15 Jah re beträgt. Die Koalitionsparteien lehnten den sozialdemokratischen Antrag ab. Damals erklärte der jetzige Justiziminister Ewald Bücher. „dass dieser Antrag der sozialdemokratischen Fmkland Pfalz wollen 81 bzw. 80 Prozent der Bevölkerung, dass mit den Prozessen anlässlich der am 19. September verkündeten Entscheidung des Bundeskabi USA-Tanks für Israel Washington — Die USA-Regierung erteilte der deutschen Bundesrepublik die Erlaubnis, Israel mittelschwere M-4C-Tanks amerikanischer Fabrikation zu verkaufen, wie aus offizieller Quelle verlautete. Bonn hatte im vergangenen Herbst um diese Bewilligung nachgesueht. Die bonner Regierung erwarb 1.000 Tanks, die jeder mit einer 90 mm-Kanone ausgestattet sind. Die Amerikaner gaben sie ab, als sie dieses Modell durch ein moderneres, das M-60 benannt wurde, ersetzten. Beamte des State Department lehnten es ab zu enthüllen wie viele von diesen Einheiten nach Israel geliefert werden. Die von Israel gekauften Tanks sind Teil eines 80 Millionen Dollar-Abkommens zwischen Israel und verschiedenen europäischen Ländern, darunter Westdeutschland, das den Kauf moderner Waffen beinhaltet. Die USA. -Beam ren erteilten die Infonnation nur widerstrebend, weil sie den Unwillen der Araberstaaten, im besonderen Aegyptens zu erregen befürchteten. Allerdings gaben sie zu. dass die kürzliche Zunahme der sowjetischen Waffenlieferungen an die arabischen Regierungen, hauptsächlich an Aegypten, das Rüstungsgleichgewicht im Mittelosten zu Ungunsten Israels erschüttern könnten. (ITA) 1) aus dem Jahre 1952 entgegen, welche der verstorbene sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Walter Menzel in der damaligen Debatte zitierte : „Ebenso nimmt der Besohwez-defiihrer zu Unrecht an, das Ahndungsgesetz verstosse gegen Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes, der ver bietet, dass Strafgesetze sich rückwirkende Kraft beilegen Landfriedensbruch, dessen twillen der Beschwerdeführer verurteilt worden ist, war vor der Begehung der Tat ebenso strafbar wie heute. Nur darauf aber kommt es in diesem Zusammenhang an. Art. 103 Abs. 2 GG steht daher einem Gesetz, dass die Bestimmungen über die Hemmung der Strafverfolgungsverjährung mit Wirkung auch für bereits begangene Taten ergänzt, nicht enterehen.“ Eine Aenderung der Verjährungsfrist mit Rückwirkung ist demnach verfassungsrechtlich durchaus zu lässig. Der CDU-Abgeordnete Dr. Ernst Benda, ein angesehener junger Jurist bringt einen Antrag auf Verlängerung der Verjährung», fnst ein. der die Unterschriften cos neuen Wehrbeauftiagten Martin Hoogan, Bundeskanzler Ludwig Erhard und Altkanzlers Kon rad Adenauer trägt. Für die Verlängerung der Verjährungsfrist werden hoch ein Anzahl anderer wichtiger Argumente angeführt, die es nioht notwendig machen, die Verfassungsrechtlichkeit zu prüfen oder, wie andere meinen, „aufs Spiel zu setzen“. Der Ham. burger Senator Gerhard Kramer hat in einem in „Die Welt“ veröffentlichen Artikel nachgewiesen, dass der Termin für die Verjährungs. frist erst viel später begonnen habe: nicht etwa mit, der Gründung der Bundesrepublik a.m 21. September 1949. sondern erst im Jahre 1955, als die Bundesrepublik ihre Souveränität erlangte. Nach einer vom Bundesjustizministerium zusammengestellten Uebersicht haben in der Periode von 1945 bis 1954 nur wenige Prozesse gegen Nazi- und Kriegsverbrecher stattgefunden. Die Festsetzung des Termins, an dem die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, ist demnach eine Sache der Interpretation. Eine andere Methode wäre, die Verjährung für Mord von 20 auf 30 Jahre zu verlängern und würde Ludwig Erhards Befürchtung beseitigen, dass nach Eintritt der Verjährung die Sowjetzone mit neuem Material über Naziverbrechen an die Oeffentlichkeit tritt und dadurch der Propagandakrieg zwischen Ost und West erneut falsche Akzente erhält. Der Kanzler hatte sich, bekanntlich aus Gewissensgründen für eine Verlängerung der Verjährungsfrist Anfang November ausgesprochen. Bundesjustizminister Dr. Ewald Bücher hat mir in einem Brief vom 11. Dezember „Vom 9. Mai 1965 an können allenfalls wenige Personen der Strafe entgehen, nämlich diejenigen, die bis dahin noch nicht bekannt sind.“ Wenn dem so wäre, hätte weder die SPD noch die CDU am 9. Dezember gegen die Stimmen der PDP (!>, zu der Dr. Bücher gehört, zu besohl iessen brauchen, die Bundesregierung aufzufordern, bis zum 5. III. 1965 zu berichten, ob in allen in Betracht kommenden Mordfällen Ermittlungen eingeleitet seien und die Unterbrechung der Verjährung sichergestellt ist. Der CDU- Abgeordnete Dr. Weber erklärte: „Wenn diese Versicherung nicht abgegeben werden kann, werden wir uns zu diesem Zeitpunkt noch einmal ernstlich mit der Fra ge befassen müssen, ob nicht doch eine Verlängerung der Verjährungsfrist statthaben soll.“ Der Direktor der Hauptkommission zur Untersuchung von NS.Verbreehen in Polen, J. Butrkowski, erklärte, dass allein in Polen noch 1O.0OO unbekannte Kriegsverbrecher registriert seien. Dr. Robert M. W. Keprner nannte dieselbe Zahl und bezeichnete sie als eine „ganz vor sichtige Schätzung“. Dr. Kempner hat auf etwa 4.090 Morde von katholischen Priestern und Laien verwie sen, die bisher nicht gesühnt seien. Dr. Gerhard John führte in seiner Rede am 9. Dezember 1964 aus, dass weite Bereiche bisher noch nicht in Ermittlungen einbezogen seien, „und ich nenne nur wenige Beispiele stellvertretend für andere: die Wirtschaftsgruppe D des Wirtschafts, und Verwaltung« - Hauptamtes der SS, jene Abteilung der SS, die für die ganze Häftlings-Euthanasie verantwortlich war, und das Reichs, kommissariat Ostland; es gibt noch keine systematische Ueberprüfung des Reichsrr.inisteriums für die besetzten Ostgebiete, obwohl dort in Einzelfällen bereits Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Reichssicherheitshauptamtes erst seit dem vergangenen Jahr eingeleitet sind.“ Diese Beispiele mögen genügen, um der irrigen Behauptung entgegenzu treten, dass „nur wenige“ Naziverbrecher von einer Nichtverlä ngerung der Verjährungsfrist profitieren könnten. Seit der Beschmierung der Synagoge in Köln in der Weihnachtsnacht 1959 ist inner- und ausserhalb Deutsch lands keine mit der Nazivergangenheit zusammenhängende Frage so lebhaft diskutiert worden wie die der Verjährung. Die französische Nationalversammlung hat einstimmig beschlossen, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nie verjähren. Abgeordnete des englischen Unterhauses haben über den Umweg der Times-London an Blick in die Welt von HAROLD SCHWARCZ NICHOLAS KATZENBAOH wurde vom Präsidenten Johnson zum Justizminister der USA ernannt — Der BRITISCHE PREMIER WILSON musste seine Besprechungen mit dem amerikanischen Präsidenten Johnson verlegen. — CHOU EN LAI, der rotchinesische Premierminister stellte seinen Besuch in Indonesien für den Monat April in Aussicht. — KRIEIGSMINISTElR GENERAL Alberto Ruiz Novoa erklärte, dass er in Kolumbien einen Staatsstreich durch, rechtzeitiges Eingreifen verhindern konnte. — Die REGIERUNG BRASILIENS ist durch das Verbalten der in Uruguay lebenden exilierten Politiker ernsthaft beunruhigt. — ERSTMALIG VERLANGEN der Regierung nahestehende Kreise in Südvietnam die Zurückziehung des amerikanischen Botschafters. — GENERAL MAXIME WEYGA.ND, französischer Heroe des 1. Weltkrieges unglückliche Figur des 2. Weltkrieges, ist im Alter von 98 Jahren in Paris gestorben. — Der PERSISCHE MINISTERPRAESIDENT, Hassan Ali Mansur, ist den Verletzungen erlegen, die er beim Attentat eines jungen religiösen Fanatikers erlitten hat. _ Prof. GOLO MANN, bedeutender Historiker, Sohn von Thomas Mann, wurde mit dem Schiller-Preis ausgezeichnet. — Der ZWEITAE'GIGE STREIK in Frank reich ist ohne ernste Folgen vorübergegangen. — DER KREML hat beschlossen, weitere Truppen aus Europa zurückzuziehen und zur Verstärkung der russischen Positionen gegenüber China einzusetzen. — WILLY BRANDT, Berlins Oberbürgermeister, erklärte sich gegen die Verlängerung der Verjährungsfristen, über die heute von allen Deutschen heftig debattiert wird. — AHMED BEN BELLA, der Präsident Algiers, erklärte, dass der Islam die Grundlage des Sozialismus in Algier sein müsse. — Im DEUTSCHEN BUNDESTAG erklärte Ausseminister Schröder, dass Nassers Besuch in Bonn an keine Becingungen geknüpft worden sei; es sei falsch, dass die Bundesregierung als Preis für Nassers Besuch auf diplomatische Beziehungen zu Israel verzichtet habe. — Die BUDDHISTEN SUEDVIETNAMS verlangten, dass alle nicht-buddhistischen Elemente aus der Regierung ausgeschlossen werden — ihre Kollegen in Bonn appelliert. 32 Professoren aus Braunschweig befürworteten eine Verlängerung der Verjährungsfrist. Das Deutsche Fernsehen hat am 14 Dezember die Frage zu beantworten gesucht: „Gibt es noch Mörder unter uns?“ Die Antwort musste im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit bejahend ausfallen. Dr. Nachum Goldmann und viele andere Repräsentanten jüdischer Organisationen haben sich für eine Verlängerung der Verjährungsfrist ausgesprochen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland empfiehlt eine Verlängerung der Verjäh rungsfrist auf 30 Jahre und das Ruhen einer Verjährung, wenn eine Person, die ein Verbrechen begangen hat, für tot erklärt worden ist. Die Conference of Presidents der wichtigsten 17 jüdischen Organisationen hat sich in einem TelegrammWechsel I Tod eines Nazis I Stockholm. — Der frühere | SS-Major Ingemar Donarl Joelsson, der im Kriege aus Schweden desertiert war, um sich Hitler anzuschliessen, wurde in einem Hotel in Südsehweden tot aufgefunden. Er sprach öfters gegen die Juden und veranstaltete zu ■ Hitlers Geburtstag regelmä- I ssig Bankette. Zuletzt leitete J er gegen die Zeitung „Expressen“ und das Radio einen Elhrverlerzungsprozess ein und verlangte eine Genugtuung von 400.000 Kronen. Den Prozess hat er kürzlich verloren. mit Aussenminister Dr. Ger. hard Schröder aus rechtlichen Gründen für die Verlängerung der Verjährungsfrist ausgesprochen. Die Entscheidung über die Fortführung der Prozesse ist von grösster Bedeutung, vor allem um der Gerechtigkeit willen, die unteilbar ist. Die Verteidiger Israels Rarrat Gan. — Ministerpräsident Levi Eshkol erklärte, dass Israels Heer jeden Angriff abschlagen werde, der sich „gegen unser Territorium oder gegen die Was serquellen richtet, die unseren Boden speisen“. Auf der Eröffnungssitzung der Konferenz des israelischen Makkabi wies Eshkol darauf hin, dass bei den Paraden am Jom Haatzmaut stets nur ein kleiner Teil der militärischen Macht Israels gezeigt worden ist, .der dem Auge sichtbare kleine Teil eines Eisbergs“, wie er sich ausdrückte, .denn das Gros der Streitkräfte eines Volkes müsse verborgen bleiben. Rund 400 Delegierte der 75 Makkabi.Verbände im Lande wohnten der Konferenz bei. (ITA) Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rivadavia 831 Registro de la Propiedad Intelectual N? 826.205