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Jüdische Wochenschau · 1965-01-15 · 2099 (15.1.1965) · p. [Seite 12]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
26 (1965)
Issue
2099 (15.1.1965)
Date
1965-01-15
Page
[Seite 12] (sequence 12)
Language
German, Spanish
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o es o £ _ o; 5 FRANQUEO PAGADO Concesión 908 0FM AIJ! ICDAFI m EL EJEMPLAR * en toda ta República ||| m r ** »4 $1 íiis is Se i« B! H kíHAI u R fflr* e$ i ■8 Hfi fij oL PUEVRKEDON 2190 I» izq. T. E. 83 2613 Buenos Aires ,® se a U fe < O TARIFA REDUCIDA Conces;on 1629 Año XXVI. BUENOS AIRES, VIERNES 15 DE ENERO DE 1965 N? '¿999 Trotz amerikanisch - russischer Bemühungen ist Diktator Sukarno bei seinem Vorhaben geblieben: Indone sien hat seinen Austritt aus den Vereinten Nationen erklärt. Die Russen beeilten sieh allerdings zu versic'jern, dass sie die indonesische Politik gegen Malasien unter stützen. Für diese Zick-Zack- Manöver gibt es gute Gründe. denn die Russen wollen nicht von den Rotchinesen als Protektoren der asiatischen Völker verdrängt werden. Rotehina, selbst kein Mitglied der UN, hat Sukar no in seiner UN-feindliohen Ha'billig bestärkt. Eine Invasion des malayischen Gebie. tes wurde bereits versucht. Dort sind nun Engländer und Chinesen gegeneinander auf marschiert, während in Südvietnam Amerikaner und Chinesen sich gegenüberstehen. Es wäre eine verfehlte Vogel - Strauss-Politik. die Kriegsgefahr zu leugnen. Gleichzeitig haben sich die arabischen Führer wieder einmal in Kairo versanunelt. wo ganz offen über einen Krieg gegen Israel verhandelt wird. Niemand rührt sich die meisten nehmen wohl diese Beratungen nicht ernst Aber niemand kann eine Garantie dafür geben, dass alles nur bei Worten bleibt. Nasser hot eiue Losung bis zum reumpäisohen) Herbst verlangt. Er will alle arabischen Staa. ten in einen Krieg hineinjagen. Das ist der Sinn dieser Versammlung, die den brulen Willen zum Krieg und gleichzeitig die inneren Schwierigkeiten aufdeckt, un ter denen die arabischen Länder einzeln und gegeneinander zu kämpfen haben. Dass entgegen allen anderen Meldungen die blutigen Kämpfe Im Yemen anha'ten, wurde durch die überraschende Absetzung des vemenitischen Vertreters auf der Kairoer Konferenz offen- | von B. B. SAMUEL bar. Nassers Interventionen im Yemen haben bisher nicht den gewünschten Erfolg ge habt. Die gegeu die neuen Maoi l chabe r oppon ie re ade n alten Kräfte sind keineswegs geschlagen. Das Land ist in zwei Parteien zerrissen, unfähig sich selbst zu helfen. D :ss aber die alten wie die neuen Herren scharfe Gegner Israels sind, daran besteht kein Zweifel. Je schwächer ein arabisches Land im internationalen Leben da steht, desto lauter gebärdet es sich als arabischer Nationalist und damit als Feind Israels. Verscniedene Korrespun. denten der Weltpresse berichteten in den letzten Wochen laufend über die wachsenden Schwierigkeiten der ägyptischen Wirtschaftslage Einige bezeichnen die ökonomische Situation Aegyptens als verzweifelt. Nasser wird gewiss nicht im letzten Au genblick eine vernünftige Wirtschaft«- und Finanzpolitik einführen oder durch Sparmassnahmen seit. Defizit zu verkleinern suchen. ' Vielmehr wird er sich zu Verzweifiungssohritten treiben lassen. Zumindestens ist die se Gefahr vorhanden, solange nicht eine Reaktion der aiiunasireristisehen Kräfte spürbar wird. In jedem Fall ist höchste Alarmstufe gegeben. Mit der grössten Aufmerksamkeit sollte man die Entwicklung während der nächsten Wochen beobachten. Der Ernst der Lage wird auch durch eine Meldung un. terstriehen, die jüngst durch die Weltpresse ging. Ein Herr Faisal Abdul Ghader Owdeh hat in Persien (Irani politisches Asol gesucht und gefunden. Owrdeh ist angeblich der oberste Chef des ägyptischen Geheimdienstes. Er soll erklärt haben, das Leben in Aegypten sei unerträglich geworden besonders für Menschen von grösserer Toleranz. Auch soll sich Owdeh bereit erklärt haben, Geheimnisse der ägyptischen Poli aei. der Spionage und der vom Nasser-Regime begangenen Verbrechen preiszugeben. Nähere Einzelheiten sind allerdings noch nicht bekannt geworden. Wenn diese Nachricht zutrifft, würde sie nur ein Beweis mehr für die inneren Schwierigkeiten sein, mit de nen Aegypten heute zu kämpfen hat. Ueber diese Situation sind die anderen arabisetien Länder auch und wahrscheinlich besser als die übrige Welt informiert. Deswegen ist ein Nachlassen des Einflusses spürbar, den Nasser auf die kleineren Araberstaten aus. iibt. Nach den bisherigen Meldungen ist der Libanon keinesfalls bedingungslos gewillt, die nassersche Aggressionspolitik mitzumachen. Aber dieser Umstand ist zur Klärung der Lage und zur Beseitigung der Konspiration auch nicht von entscheidender Bedeutung. Erstaunlich ist die Gleichgültigkeit der UN und der westlichen Grossmächte, von denen die Sicherheit Israels garantiert worden ist. Warum werden derartige Konfe renzen. Drohungen und Kon spirationen überhaupt ersr geduldet?, obwohl hierdurch gegen die UN-Charter und andere internationale Abmachungen verstossen wird. Bei vorsichtiger Abwägung aller, die Lage kennzeichnenden Umstände ist Israel — wenigstens im Augenblick — durch die Kairoer Machenschaften nicht ernstlich ge. fährdet. Die Duldung solcher Kriegsvorbereif ungen durch die Westmäohte hat aber immer auf die Kriegstreiber ermunternd gewirkt Hierdurch wird die bestehende Gefahr erhöht. Wie im Kriminalroman Vor wenigen Monaten, im Oktober des vergangenen Jahres, erschien als Zeuge im Au schwitz-Prozess der jetzt 54 Jahre alte Kaufmann Josef Gabis aus Krakau. Er schilderte einige seiner Eir. lebnisse aus j\usehwitz. Es ist eine gruselige und aufregende Geschichte gewesen, wie es dem Zeugen zweimal gelang, einer Erschiessung durch den alles ableugnenden Angeklagten Boger. einen der beriiohtigsten Totschläger des KZ Auscshwitz, zu entgehen. Die Aussage spiegelt das ganze Eiend dieser Tage wider, wo Recht und Menschenwürde von den mächtigen Henkern gesehän det wurde, wo jede menschliche Regung der Verfolgten unterdrückt worden ist. und wo das menschliche Leben als wertlos galt. Gabis war mit Lili Tofler befreundet, die zusammen mit zwei anderen Häftlingen sterben musste, weil sie mit Hilfe dieser Häftlinge Josef Gabis einen Brief ins Lager schmuggeln wollte. „Was st'.imd eigentlich auf dem Zettel, der drei Menschen das Leben kostete? ‘, fragte der Vorsitzende den von HORST WiNCKUER ehe maligen Gestapomann. „Wollen Sie es sagen?“, wendete sich der Landgerichtsdirektor an den schweigen den Angeklagten. Boger stand auf, sagte aber nur ein; Wort: „Nein!“ Eine schon früher vernommene Zeugir hatte ausge sagt, Lili Tofrf'r habe ihrer Erinnerung nv'h sterben müssen, weil sie in diesem Brief bezweifelt hatte ob sie (Lili Tofler und Gabis) jemals wieder glücklich zusammen leben könnten, falls sie die Hölle von Auschwitz überleben sollten. Lili Tofler, die ausserhalb des Lagers in einer Gärtne rei arbeitete, hatte ihren Brief in einen Kranz gesteckt, den zwei Häftlinge in der Kommandantur ablie fern sollten. Dabei fiel ihnen der Brief aus dem Kranze. Die beiden Häftlinge wurden von Boger zusammen mit Lili Tofler in den Bunker gesperrt. Auch Gabis wurde einige Tage später dort eingeliefert, aber im Gegensatz zu den anderen drei nicht ^on Boger vernommen. Li 11 -Iler gelang es bei einem Rundgang, ihrem Freund durch einen Spalt seiner Zelle zuzuflüstern, dass sie ihn nicht verraten werde, obwohl sie von Boger seit vier Tagen furchtbar gequält werde. Sie müsse sich jeden Morgen und Nachmittag eine Stunde lang n.:ckt;n den Waschraum stellen. Boger drücke ihr während dieser Zeit eine Pistole gegen die Schläfe. Gabis berichtete weiter, dass ihn Boger bei der nächsten Bunkerentleerung mit den Worten: „Du bist mein. Komm raus!“ — aus der Zel. le geholt habe. Dann sah er wie der Hauptsturmführer Hofmann auf der Liste hinter seiner Häftlingsnummer ein rotes Kreuz machte. „Papierrrässig war ich bereits tot!“ An diesem Morgen worden nach der Schilderung von Gabis etwa fünfzig Häftlinge aus den Zellen geholt, nach oben geführt und im Hof des Bunkers erschossen Dem Zeugen gelang es, sich als letzter in die Reihe der auf dom Korridor auf die Exekution wartenden Opfer zu stellen. Da erblickte er vor dem Waschraum, in dem sich Zar Verjaehrang von Mordtaten EIN LESERBRIEF AN OIE FRANKFURTER ALLGEMEINE Uebereinstimmend wird von der westdeutschen Strafrechtsprecbung angenommen, die Strafverfolgung bezüglich Mordtaten aus der NS-Zeit verjähre mit denn 9. Mai 1965. Nach dem 9. Mai 1965 könn ten somitnur solche NS-Mörder und Mordgehilfen strafrechtlich verfolgt werden, in deren bereits anhängigen Verfahren die Verjährung durch eine richterliche Handlung unterbrochen worden sei. Bis zum 9. Mal 1965 sind es nur noch einige Monate. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland stand vor der Frage ob sie durch ein Gesetz die 20jährige Verjährungsfrist vor ihrem Ablauf verlängern lassen solle, um auch diejenigen NS Mörder und Mordgehilfen ermitteln, ergreifen und aburteilen zu lassen, die sich bisher der Strafverfolgung zu entziehen gewusst haben. Das Bundeskabinett hat — wie der Bundespressechef erklärte — sich aus verfassungsrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf die rechtsstaatliche Ordnung ausserstande gesehen, für einen juristischen Spezialfall eine Sonderregelung zu schaffen und sich demgemäss gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist ent schieden. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grund, der die Entscheidung des Bundeskabinetts rechtfertige. Insbesondere würde durch eine Verlängerung der Verfolgungsverjährung die Vorschrift der Artikel 105 Absatz 2 unseres Grundgesetzes nicht verletzt. Nach dieser Vorschrift kann eine Tat. hier also ein NS-Morl. nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Mord und also auch Beihilfe zum Mord sind schon seit dem Jahre 1871 nach dem — noch heute geltenden — deutschen Strafgesetzbuch strafbar. Es fragt sich also nur: steht der Erlassung eines Gesetzes, durch das die Verjährung verlängert wird, eine Bestimmung unseres Grundgesetzes entgegen? Die eindeutige Antwort auf diese Frage lautet: Nein. Das ist vom Bundesge. richtshof schon in dom Urteil BGHSt Band 2, Seite 305 ausgesprochen und — wie folgt — überzeugend begründet wor den: Die Vorschriflen über Verfolgungsverjährung seien nicht sachlich-rechtlicher, sondern verfahrensrechtlicher Natur. Durch sie werde der Zeitablauf bestimmt, der über die Zulässigkeit der Strafverfolgung und d mit der Strafklage entscheide. Die Länge der gesetzlichen Verjährungsfrist sei nichts, worauf der Täter, der das Strafgesetz verletzt habe, einen unabänderlichen Anspruch gegen den Staat besässe. Eine spätere gesetzliche Verlängerung verletze das Verbot rückwirkender Bestrafung nicht. Inwiefern „Rücksicht auf die rechtsstaatliche Ordnung“ dem Bundeskabinett geboten hat, von einer Verlängerung der Verjährungsfrist abzusehen, hat der Bunriespresseohef nicht dargetegt. Er wertet die millionenfachen NS-Mordtateu zu eieine«' „juristischen Spezialfaü“ *b, ii,r ((c,t eine Sonderregelung nicht angebracht sei In einem Fernsehgespräch fügte der Sundespressechef hinzu: Wenn in der sowjetisch besetzten Zone die Verfolgung.-.«* jährung jetzt gesetzlich verlängert -worden sei, so sei das nur aus Propagan, iagriinden geschehen, um insoweit der Bundesrepublik etwas vorauszuhaben. Die Bundesregierung will aber bis zur Vollendung der Verjährung, also in den noch verbleibenden fünf Monaten, nichts unversucht lassen, was die Strafverfolgung von NS Mördern und Mordgehilfen beeinträchtigen könnte. Zu diesem Zweck will sie die Weltöffentlichkeit zur Mithilfe an der Aufklärung von NS-Gewa,ltvert»rechen auf rufen. Diese Massnahme steht in schwer erklärbarem Gegensatz zu den jüngsten Aeusserungen des Bundesjustizministers Dr. Bücher, dass 1. nicht mehr damit zu rechnen sei, es werde nooh eine grössere Zahl bisher nicht ermittelter Verbrechen bekannt werden, 2. es fragwürdig sei, einen Täter zu bestrafen, dessen Taten mehrere Jahrzehnte zuriiekiiegen, und 3, Strafverfahren gegen NS Verbrecher naon mehr als 20 Jahren häufig nicht zur Aufklärung der Tat, sondern zu Freisprüchen führten. Weshalb ruft die Bundesregierung jetzt die Weltöffentlichkeit zur Mithilfe auf, wenn ihr eigener Justizmimsfer sich keinen Erfolg von weiteren Ermittlungen verspricht? Manche Gegner einer Strafverfolgung von NS Mordtaten begründen ihre Gegrieroc.i*at ufturii, dass tue deutschen Gerichtsbehörden „überfordert“ würden, wenn sie nach 20 und mehr Jahren mit der Aufklärung und Aburteilung jener Verbrechen befasst würden. Auch dieser Grund schlägt nicht durch: Die deutschen Staats, anwälte und die deutschen Richter haben nur das zu tun, was ihnen ihre Pflicht und ihr Gewissen gebieten. Reicht der ermittelte Beweisstoff nicht aus, um eine öffentliche Klage mit Ansicht auf Erfolg zu erheben, so darf der Staatsanwalt die Klage nicht erheben. Ist ein Richter von der Schuld eines des Mordes oder der Mordbeihilfe Angeklagten nicht überzeugt, so muss er den Angeklagten freisprechen. Das ist in jedem Rechtsstaat selbstverständlich. Nicht ganz so selbstverständlich ist, dass die Regierung eines Rechtsstaates die Verfolgung von Untaten, die in ihrer Art und in ihrem Umfang ungeheuerlich sind und in der Geschichte der Menschheit nicht ihresgleichen haben, aus Gründen verjähren lassen will, die einer ernsthaften Prüfung nicht stand halten. Der Verdacht liegt nahe, dass liier Politik vor Recht geht. . Dr. Luidwig Mannheimer Bundesrichter a. D., Wiesbaden die Todeskandidaten auszie. hen mussten,' zwei Häftlinge, die als einzige aus dem Bunker in das Lager zurückkehren sollten. „Ich weiss nicht, was mich bewog und woher ich die Kraft nahm, mit zu ihnen zu stellen. Ich blieb dort stehen, bis die über eine Stunde dauernde Exekution zu Ende war. Plötzlich karr, der ganz mit Blut besudelte Bunker-Jakob und zog mich zum Exekutionsplatz. Ich glaubte, nun auch noch erschos seil zu werden. Aber Jacob zeigte mir einen Haufen von erschossenen Kameraden Obenauf lagen Lili Tofler unq die beiden anderen Häftlinge, die den Brief ins Lager schmuggelten. Ich fragte Jacob, wer sie erschossen habe und er sagte: Boger.“ Den ins Lager zurückkehrenden schon als tot abgeschriebenen Gabis wollte keiner der Blockältesten in seiner Unterkunft ."ufnehmen, weil sie den Zurückgekehrten nun für einen Spitzel j hielten. „Es war eine furchtbare j Tragödie. Alle Kameraden wendeten sich von mir ab“ So fiel Gabis abermals Boger in die Hände, der ihn in den Bunker zurückbrachte und bei der nächsten Massenexekution wieder mit herausholte. Nochmals wagte es Gabis, sich im Koz-ridor in eine Ek. ke zu drücken, während sich die übrigen aus ihren Zellen geholten Häftlinge im Waschraum auszogen und dann einer nach dem anderen erschossen wurden. Plötz. lieh habe Lachmann vor ihm gestanden, der nach den Worten Gabis „in der Politi sehen Abteilung so eine Art schwarze Eminenz war“. Als er dem SS-Mann vorgelogen hebe, er solle in eine Zelle gesperrt werden, habe ihn j Laobmann nach seinem Hei- I I matort gefragt. Da habe sich her ausgestellt, dass sie beide aus dem selben Ort ■ stammten. Lachmann habe gelächelt, als er (Gabis) am gemeinsame Bekannte und altvertraute Stätten erinnert habe. Dann habe Lachmann ihn zur Entlassung in die Kanzlei geführt, und er sei mit sechs weiteren Häftlingen ins Lager zurückgekehrt, Boger sei damals wutentbrannt in der Kanzlei erschienen, habe ihn jedoch lediglich ange schrieen: ..Du verfluchtes Schwein. Du hast es nur mir zu verdanken, dass du noch eine Weile am Leben bleibst!“ Heute wird alles geleugnet oder nicht mehr erinnert Wer ist eigentlich das verfluchte Schwein?, von dem der heute Angeklagte sprach, als er noch hemmungslos i morden durfte. Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rivada'V^ Registro de la Propiedad Intelectual N? 82»,. i

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