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Jüdische Wochenschau · 1965-01-08 · 2098 (8.1.1965) · p. [Seite 1]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
26 (1965)
Issue
2098 (8.1.1965)
Date
1965-01-08
Page
[Seite 1] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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PUEÏRREDON 2190 — 1* iz«J. JûxJemx*HjaD[sà£ieliia t ë. 83 2613 Afto XXVI. BUENOS AIRES, VIERNES 8 DE ENERO DE 1965 No. 2098 Zwischen Forschung und Irrtu Revision wird eingelegt von SEM FRANKENSTEIN unter den vielen Kriegsverbrecher-Prozessen, die jetzt in der Bundesrepublik Deutschland durohgeführt werden, war der kürzlich in erster Instanz abgeschlossene Prozess in Hannover bemerkenswert. Es ist nicht möglich, über je. den Prozess ausführlich zu berichten, weil dies die Fassungskraft der Zeitungen übersteigen würde, aber nrihfc nur diese, sondern auch die Fassungskraft der Leser Obwohl sich die nazistischen Kriegsverbrechen in den Konzentrations- und Ausrottungslagern, in den Ghetti und Arbeitslagern in ihrem Endergebnis ähneln, wurde doch eine vielfach sehr verschiedene .Technik' des Mordens an. gew ndt. Dies hat die Beweisaufnahme in Hannover bestätigt. Zuchthausstrafen zwischen zwei und fünf Jahren hat von JEHL DA GOTTHEIMER Die Veröffentlichungen ü-ber die Epoche nationalsozialistischer Herrschaft and die Verfolgung der Juden sind kaum noch zu übersehen. Die meisten kennen diese Publikationen nicht oder hören von ihnen in deutschen .Revistas' die mitunter auch einige Auszüge in sensationeller Aufmachung bringen. Sicherlich muss man zwischen den ernsten Versuchen, die Vergangenheit zu beleuchten und zu ihr kritisch Stellung zu nehmen und tendenziösen Berichterstattungen unterscheiden. Trotz einer überaus eifrigen Forschertätigkeit, die vor allem in Deutschland entfaltet wird, fehlt noch viel Material, das erforderlich sein dürfte, um ein umfassendes und möglichst objektives Bild dieser schrecklichen Vergangenheit zu vermitteln. Grosse Teile der deutschen Akten und Archive befinden sich noch in der Hand der Oststaaten, die das Material nicht der westlichen Forschung zugänglich machen. Welche Gründe hierfür walten, ist nicht ohne weiteres klar, da es sich nicht allein um politische Gesichtspunkte für die Zurückhaltung der oftmals sehr bedeutungsvollen Akten handelt. Bekanntlich behaupten die ostdeutschen Amtsstellen, wichtige Unterlagen für die nazistische Tätigkeit mancher hoher westdeutschen Funktionäre zu haben, das sie au einem Zeitpunkt herausgeben werden, der ihnen und nicht den Westdeut sehen genehm ist. Zu den oft behandelten und viel diskutierten The men der nazistischen Vergangenheit gehört der Reichstagsbrand. Diese meist mit grosser Vehemenz geführte Diskussion über die Ursachen, die Urheber und den Verlauf de» Reichstagsbrandes interessiert uns vielleicht nur am Rande. Denn in kei nem Augenblick hatten die Nazis behauptet, dass es die Juden gewesen seien, die den Reichstag angesteckt hätten. Das bei ihnen sonst so beliebte Thema „Jude“ wurde während der gesamten Auseinandersetzung über den Reichstagsbrand niemals angeschnitten. Welchen Grund dies hat, mag dahingestellt bleiben. Bekanntlich wurde wegen des Reichstagsbrandes ein gross aufgezogener Prozess gegen den einzig über führ, ten Brandstifter van der Lübbe, gegen den verdächtigten Kommunistenführer Torgier und gegen drei bulgarische Kommunisten, die sich gerade in Berlin aufhielten, geführt, der miit der Verurteilung van der Lübbes zum Tode und dem Freispruch aller anderen Angeklagten endete. Man hat nach dem Krieg vielfach ver. sucht, die damaligen Vorgänge und vor allem das Verfahren vor dem Reichsgericht zu analysieren, bisher unbekanntes Material zu fin. den und das bekannte Material neu zu verwerten, um gegebenenfalls zu einer anderen Beurteilung als das Reichsgericht zu gelangen. Man hat die Frage aufgeworfen, ob das Reichsgericht nicht van der Lubbe zu Unrecht zum Tode verurteilt habe, um wenigstens einen der Angeklagten der hungrigen Meute lauernder Nazis hinzuwerfen, und andere Fragen mehr wurden erörtert. Damit wurden oder werden wir vor eine andere, prinzipielle Frage gestellt, die zunächst beantwortet werden muss: in welchem Verhältnis stehen Geschichtsforschung und Krimina“tät. Die unmittelbare Durchführung der Untersuchung eines Verbrechens ist ganz ohne Zweifel eine Aufgabe der Kriminalisten und der Juristen. Die Historiker beschäftigt dieser ganze Vorgang jedenfalls solange nicht, bis das Verfahren, der Kriminalfall, der Prozess abgeschlossen und Geschichte geworden ist. Dann stürzt sich mit unter der Historiker post festum auf die Tat, das Verfahren, die Beweisführung und die Verurteilung (oder den Freispruch), wühlt in den Akten, studiert, kritisiert, analysiert und urteilt, nun nicht mehr im Namen des Volkes, sondern im Namen der Geschichte. Diesen Vorgang kann man auch beim Reichstagsbrandprozess beobachten. Für den Kriminalisten und Juristen ist der Fall längst abgeschlossen. Er hat nur noch ein — reichlich bedingtes — historisches Interesse. Wahrscheinlich würde man nur noch gelegentlch auf den Brand des Reichstagsgebäudes im Februar 1933 zu sprechen kommen, wenn es nicht einige wenige Historiker gäbe. die sich offenbar die Materialsammlung über den Reichstagsbrand zur Lebens aufgabe gemacht haben. Da. bei steht im Mittelpunkt die Frage, ob und wie weit die Nazis bei der Brandlegung als Anstifter oder als Mittäter eine Rolle gespielt haben. Mian kann schon daran Zweifel hegen, ob die Aufklärung dieser Frage heute überhaupt noch objektiv möglich sein kann. Dieses Verbrechen steht am Anfang der nationalsozialistischen Laufbalm. Die Vorder- oder Hintermänner der beteiligten Naziverbrecher haben also nicht weniger als 12 Jahre Zeit gehabt, jede Spur dieses Verbrechens zu beseitigen. Sie konnten hierbei mit aller Ruhe Vorgehen, denn niemand hatte die Macht oder di® MöglichKeit, sie zu stören. Dass die Nazis alles daransetzten, ihre ver brecherisohen Spuren zu verwischen, ist von ihrem Rück FREUNDSCHAFT MIT DAENEMARK Jerusalem. — Der dänische Ministerpräsident, Jens Krag, unterstrich seine tiefe und aufrechte Freundschaft zu Israel in einer Rede, die er auf dem Bankett hielt, das zu seinen Ehren vom Premier Israels Levi Eshkol, gegeben wurde. Krag befindet sich zu einem offiziellen Besuch von sechs Tagen in Israel. „Wir müssen alle Anstrengungen dafür machen, dass die gegenseitige Freundschaft zwischen Dänemark und Israel erhalten bleibt“, führte Ministerpräsident Krag aus. „Die Menschen der westlichen Welt befin. den sich nicht nur gegenüber dem alten Israel für die! Lehren und Weisheiten, die es uns gegeben hat, in Schuld, sondern auch gegenüber dem modernen Israel für seine vielfachen Anregungen, die es uns übermittelt.“ Präsident Shazar hatte bereits zuvor den dänischen ^misterpräsidenten in Audienz empfangen, (ITA) Verschaerfung der Lage , B. B. S.: — Sehr unerfreuliche Nachrichten wurden in den letzten Tagen über die Entwicklung in ’ Fernostasien gemeldet, die zu einer der schwersten Krisen der letzten Jalne führen kann. Die unversöhnliche und aggressive Haltung Indonesiens gegen den einjährigen Staat Malasien bedroht den Weltfrieden, der auch nicht dadurch gerettet werden wird, dass die Briten Truppen nach Malasien entsenden. Diktator Sokarno hat bisher dem Eirsuchen der UN keine Rechnung getragen. Die Appelle des malasischen Ministerpräsidenten Abdul Rahman in der Vollversammlung der Vereinten Nationen erinnern in ihrer treuherzigen Hilflosigkeit erschreckend an das Auftreten Halle Selassis, des Kaisers von Abessinien, vor dem alten Gen fer Völkerbund nach dem italienischen Ueberfall. Man kann nur erwarten, dass der Wandel der Zeiten auch zur Reife der UN beigetragen hat, und die drohende Gefahr rechtzeitig erkannt und beseitigt wird. — Erschwerend wirkt die äusserst ungünstige Lage des noch in westlicher Hand befindlioen Südvietnam, das sich in einem verzweifelten Kampf gegen die kommunistische Uebermacht befindet. Ein stärkeres Eingreifen der Amerikaner, um dieses Land zu retten, kann in jedem Augenblick eine Intervention des Roten China herorrufen, deren Folgen für den Weltfrieden äusserst ernste sind. —- Schliesslich kommen auch aus Kairo Alarmmeldungen über eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage Aegyptens. In solchen Fällen besteht bei Diktatoren immer die Gefahr, dass sie durch aussen, politische Husarenritte die Aufmerksamkeit des Volkes ablenken und durch Attacken gegen Dritte die eigene Verantwortung und Schuld abwälzen wollen. Der Dritte wäre Israel. Ein Nasser in inneren Nöten ist gefährlicher als ein saturierter Nasser. Jedenfals kann der kleinste Zwischenfall in solcher Situation die grössten Konsequenzen nach sich ziehen. zugaus dem Osten bekannt. Hitler hat ebenfalls alles in der provisor isclien Reichskanzlei und im .Führer- Bunker' verbrannt ein schliesslich seines Leichnams, soweit dies nicht schon durch die alliierten Flieger oder russischen Panzer geschehen war. Es ist heute sehr schwer, wenn nicht ausgeschlossen, auf die Frage eine exakte Antwort zu erteilen, wer den Reichstag angesteckt hat. Man kann vielleicht nur sagen, wer es nicht getan hat. Dennoch haben sich einige Interessenten gefunden, die sich mit epischer Breite über diesen Fragenkomplex auslassen. Sie betrachten es sozusagen als Lebensaufgabe, hier .Licht in eine finstere Affäre' zu bringen. Insbesonderen bemühen sich diese Leute um den Nachweis, dass die Nazis nicht zu den Brandstiftern gehörten und aus zahlreichen Gründen, die einzeln aufgeführt werden, auch g. rnicht gehören konnten. In diesem Zusammen, hang ist das Buch von Fritz Tobias. „Der Reichstagsbrand — Legende und Wirklichkeit“ mit einem Dokumen ten-Anhang, ein Wälzer von vielen hundert Seiten, hervorzuheben. Leber dieses Werk wurde hier bereits einmal vor längerer Zeit gesprochen, als das Buch 1962 erschien. Seither ist die Diskussion nicht zum Schweigen gekommen. Die Quintessenz des Buches von Tobias ist die von ihm getroffene «Feststellung', dass die Nazis nicht am Brand beteiligt gewesen sind. Selbst wenn wir heute annehmen wollten, dass die Argumentationen und Dokumente des Dr. Tobias überzeugend wären, — was sie nicht sind, — bleibt die Frage unbeant wortet: Cui bono?. Wem zu. nutzen wird eigentlich die ser historische Aufwand getrieben und zu welchem Zweck alle diese mühseligen Feststellungen getroffen? Selbst wenn es richtig wäre, was Tobias heute behauptet, so würde das wohl nur bedeuten, dass eine Brandstiftung weniger auf das nazistische Verbrecher-Konto zu schreiben wäre. Was ändert die Frage, ob die Nazis ja oder nein die Brandfackel in den Reichstag geschleudert haben, an ihrem Schuldkonto, an der Bewertung und Beurteilung des nazistischen Ge wal tregimes, an der jeder rechtlichen Grundlage ent- Israels erste Sorge Jerusalem. — Ministerpräsident Levi Eshkol erklärte auf dem Zionistenkongress, dass der jüdische Staat jährlich 40.000 neue Einwanderer braucht, um den ständigen Drohungen zu begegnen, die Aegyptens Präsident Nasser gegen Israel ausstösst. Ais ebenso wichtig für diesen Zweck bezeichnete er intensivere Be mühungen der zionistischen Bewegung für die jüdische Erziehung. „Die Sicherheit Israels“, betonte er, „ist auch heute noch die erste Sorge des jüdischen Staates.“ „Während Nasser in seinen Reden an die auslän. bischen Besucher sich gemässigt gibt, so verschleiert er in seinen an sein eigenes Volk gerichteten Worten nicht seine wahren Absichten“, führte Eshkol aus. „Er sagt den Aegyptern, dass der Krieg unvermeidlich ist, aber dass er sich das Recht Vorbehalte, dessen Datum zu be stimmen. Daher muss Israel ein starkes Verteidigungsheer schaffen. Obwohl viel in dieser Hinsicht erreicht worden ist, so sind Waffen allein nicht genügend Is rael muss seine Ueberlegenheit an Qualität und Men sehen durch eine stetig wachsende Bevölkerung zu be wahren trachten.“ (ITA) das Sohwurgericht Hannover ini Mordprozess gegen vier ehemalige Angehörige der SS und der Gendarmerie verhängt. Sie wurden der Beihilfe zum Mord für schuldig befunden. Die Anklage hatte ihnen Mitwirkung bei der Tötung von über 7.500 Juden im Gebiet der polnischen Stadt Wlodawa vorgeworfen. Das Verfahren gegen den haupt. arnge klagten 66 Jahre alten ehemaligen Kripo Obersekretär und Leiter der Gestapo-Dienststelle in Wlodawa, Richard Nitschke, war wegen Verhandiungsunfäihigkeit abgetrermb worden. Das Gericht verurteilte den jetzt 55 Jahre alten ehemaligen SS-Mann Anton Müller aus Remscheid wegen Beihilfe zum Mord in sechs Fällen zu fünf Jahren Zuchthaus, den 51jährigen Volksschullehrer Adolf Schaub aus Holzminden, damals Dolmetscher in Wlodawa, wegen Beihilfe zum Mord ln zwei Fällen zu zwei Jahren und drei Monaten Zuchthaus und den 66 Jahre alten Gendarmerie leutnant a. D. Luitpold Fuhrmann aus Rothenst vit/Oberpfalz ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord zu zwei Jahren Zuchthaus. Die Strafen für Schaub und Müller gelten durch die bisherige Untersuchungshaft und die Zuchthausstrafe von Fuhrmann wegen seit der Tatzeit das Erinnerungsvermögen vieler Steugen gelitten habe. Aus diesem Grunde habe ein Teil der Vorwürfe gegen die Angeklagten nicht mehr geklärt werden können. In diesen Fällen sei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens die Folge gewesen. Einwandfrei aber sei erwiesen, dass Müller an zwei Aussiedlungsaktionen, die etwa 6.500 Ju. den in dem Vernichtungslager Sc-bibor den Tod gebracht hätten, beteiligt gewesen sei. Schaub habe nachweisbar nur an der November Aktion mitgewirkt. Fuhrmann und Schmidt seien dagegen bei beiden Aktionen tätig geworden. Das Gericht sali bei Müller ausserdem vier Einaelerschiessungen von Juden auf Befehl seines Vorgesetzten und bei Schaub eine Einzelerschiessung als erwiesen an. Rechtlich qualifizierte das Gericht alle Taten als Beihilfe zum Mord. Befehlsnotstand wurde verneint, weil die Angeklagten nicht einmal versucht hätten, ihren Vorgesetzten einen Gewissenskonflikt zu offenbaren. Auch der Schutz des Paragraphen 47 des Militärtrafgesetzbuches wurde den Angeklagten nicht gewährt, weil sie das Verbrecherische der Befehle erkannt hätten. Der Staatsanwalt hatte gegen Müller zwölf Jahre Zuchthaus, gegen Schaub acht Jahre, gegen Fuhrmann vier Jahre und gegen Schmidt fünf Jahre Zuchthaus beantragt. Auch er war davon ausgegangen, dass die Angeklagten nur Beihilfe zum Mord begangen hätten. Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Zur Klärung des Sachverhalts waren drei Sachverständige und hundert Zeugen, vor allem aus Israel und Uebersee, nach Hannover gekommen Wegen der beschränkten Verhandlungsfähigkeit von Nitschke — das Gericht konnte nur einige Stunden lang am Tage verhandeln — hatte der Prozess 83 Tage gedauert. Der Staateanwalt hat gegen die Urteile des Schwurgerichts Hannover Revision eingelegt. Staatsanwalt Gerhard Ihle sagte dazu: „Die Urteile sind im Strafmass unannehmbar Die Angeklagten Schaub, Fuhrmann und Schmidt wollen auch Revision einlegen, da ihre Verteidiger auf Freispruch plädiert hatten Die Strafen sind als auffallend milde zu bezeiehnen. Freispruch für solche Verbrechen zu beantragen, kann nur als eine Herausforderung bezeichnet werden. einer 1950 von einem polnischen Gericht vollstreckten Freiheitsstrafe als verbiisst. Den 65jährigen Polize ¡Obermeister a. D. Josef Schmidt aus Weiden/Oberpfalz, be. strafte das Gericht wegen Beihilfe zum Mord in zwei Fällen mit zweieinhalb Jahren Zuchthaus. Seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht die Feststellung voran, doss entgegen der umstrittenen Auf fassung des Rechtsanwalts Gerd Heinecke, selbst Hitler könne nicht als Mörder verurteilt werden, auch damals die Tötung der Juden Mord gewesen sei. Die Taten Hitlers und Himmlers bei der sogenannten Endlösung der Judenfrage hätten auf Macht, Willkür und nicht auf Rechtswirklichkeit beruht. Der sittlich empfindende Teil der deutschen Bevölkerung hätte, wenn er von den Massentötungen gewusst hätte, diese als verwerflich bezeichnet. Deshalb seien diese Aktionen geheimgehalten worden. Die Täter hätten aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Das Gericht betonte, dass bohrenden Aktion, die von der Reichsregierung Hitlers und vom preussischen Mini, sterpräsidenten Göring unmittelbar nach dem Reichstagsbrand eingeleitet worden sind? Der westdeutsche Regierungsbeamte Tobias verficht die These, van der Lubbe habe den Brand allein gelegt; er hatte überhaupt keine Helfer — weder Nazis noch Kommunisten. Der Verdacht gegen die Kommunisten sei aufgekommen, well zwei kommunistische Abgeordne. (Schluss auf Seite 2)

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