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Jüdische Wochenschau · 1965-01-02 · 2097 (2.1.1965) · p. [Seite 8]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
26 (1965)
Issue
2097 (2.1.1965)
Date
1965-01-02
Page
[Seite 8] (sequence 8)
Language
German, Spanish
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c ca a n £ -s « S 8 ä FRANQUEO PAGADO Concesión 908 P. M a W bl <D < y TARIFA REDUCIDA Conces'ón 1629 Año XXVI. *1 F? £ BUENOS AIRES, SABADO 2 DE ENERO DE 1965 EL EJE.rtPLAK * eD toda la República |||." PUEÏRREDON 2190 19 fcj-q. T. E. 83 2613 Buenos Aires N° 2097 „Alle Mordtaten der Nazis sollen ihre Sühne finden das ist die mit grossen Lettern geschriebene und rot unterstrichene Titel-Schlag, zeile in der Nr. 51 des 14 Jahrgangs der Wochenzeitung .Das Parlament“. Herausgeber der Zeitschrift ist die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn. Es ist also eine offizielle (oder halboffizielle) Publikation. Auffällig und breit gesetzt erscheint dann der folgende Text, der hier 'wörtlich wiedergegeben sei: „Nach geltendem deutschen Recht ist eine Mordtat 20 Jahre nach ihrer Be gehung verjährt, das heisst der Schuldige kann null, mehr zur Rechenschaft gezogen werden, wenn vor Ablauf dieser Frist nicht gegen ihn Anklage erhoben oder wenigstens ermittelt worden ist. Diese Bestimmung gewinnt eine besondere Bedeutung in dem Masse wie wir uns dem 8. Mai 1965 nähern. 20 Jahre vor diesem Tage kapitulierte das Dritte Reich; es war zugleich das Datum, an dem das Morden unschuldiger Menschen ' durch die Nationalsozialisten zwangsläufig sein Ende fand Sollen nun Unho.de die in den zwölf Jahren der ■ Hitleriierrschaft entsetzliche | Verbrechen begingen und . unsägliches Leid zufügten, ] am Ende straffrei ausgehen, weil es bisher nicht gelang, sie zu entlarven? Das ist das Problem, das sich im In- und Ausland heute stellt, „Auf der einen Seite steht der rechtsstaatliche Grundsatz, dass ein Gesetz nicht rückwirkend geändert werden kann — ein Gebot, das gerade der Nationalsozialis mus nicht achtete. Auf der anderen Seite erscheint es als untragbar, dass die Unmöglichkeit. alle NS-Verbrecher bis heute aufgespurt zu haben, diesen nun zugute kommen soll. Deshalb fanden sich CDU/CSU und SPD im Bundstag zu einem Antrag zusammen, der die Bundesregierung auffordert, über ihren öffentlichen Aufruhinaus gezielte Anstrengungen zu unternehmen, die Ahndung noch ungesiihnter Nazi-Morde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist in die Wege zu leiten und für den Fall, dass dies nicht gelingt, eine Verlängerung der Verjährungsfrist in Betracht zu ziehen. Die FDP schloss sich aus verfassungsrechtlichen Erwägungen diesem Antrag, der mit grosser Mehrheit anvon JAKOB KAT2-R0GASEN BESUCH IN AFRIKA Jerusalem. — Der geplante Besuch Levi Eshkols in Afrika wurde von Januar auf das Frühjahr oder den Sommer verschoben. das Israels Ministerpräsidenten aus innenpolitischen Gründen seinen Posten im Augen blick nicht verlassen kann. Es besteht der PI an. dass Pa' p-ä-ident l-hazar vfv'ckL-irnen afrikanischen Ländern, die eine EtePadung an ihn geru-hP r h: seinen Ersuch al.-.s*r.:'cn soll. — (IT4, * genommen wurde, nicht an.“ Die CDU / CSU - Fraktion (stärkste Regierungspartei) hatte gemeinsam mit der SPD (Sozialdemokraten. Oppositionspartei im Parlament) einen Antrag eingebracht, der sich auf die .weitere) Verfolgung der NS- Mordtaten bezog. Die FDP (Freie Demokraten), eine kleine Partei, die das Zünglein an der Wage zwischen CDU und SPD bildet und die seit einiger Zeit der Regierung angehört, war aus „rechtsstaatlichen Gründen“, wie sie erklären lie-ss, gegen den Antrag der beiden grossen deutschen Parteien. Der Abgeordnete Dr. Weber (Koblenz) erklärte im Namen der Antragsteller u. a. folgendes: Die Frage, cb die Verfol gung der Mordtaten in der Nazizeit mit Ablauf der 20jährigen Frist am 8. Mai 1965 verjähren soll, hat die deutsche und die internationale Ceffentlichkeit in den letzten Wochen und Mona- I ten stark beunruhigt. Sie hat ■ eine lebhafte, zum Teil lei- I denschaftliche Diskussion I über das Für und Wider ent. facht, insbesondere nach- , dem die Bundesregierung Dej! kanntgegeben hatte, keine Initiative in Richtung auf Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Verlängerung der Verjährungsfrist zu ergreifen. Die für diesen Beschluss angegebene Begründung eine solche Verlängerung der Verjährungsfrist vergesse gegen das Grundgesetz und sei auch rechtsstaatlich bedenklich, ist in der Oeffentlichkeit sou'ohl mit Zustim. rrung. aber noch viel mehr mit Ablehnung und Kritik zur Kenntnis genommen worden. In dieser Situation ist meine Fraktion, wohl in Ueberemstimmuns mit diesem ganzen Hause, der Meinung, dass dieses Haus die Ver pflichtv.ng habe und auch der gegebene Ort sei, ein klärendes Wort zu sagen und zu bekunden, dass die Wahrung der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit zu den Grundelementen und zu den Fundamenten unserer staatlichen Ordnung gehört Diesem Gebot ist aber auch in der vergangenen Zeit Genüge getan worden. Wenn teils besorgt, teils erregt und entsetzt gefragt wird, wie es denn möglich sei, dass diese Massenmorde jetzt, nahezu zwanzig Jahre nach Ende der Gewaltherrschaft, noch nieh' aufgeklärt und abgeurteib worden seien, so muss darauf geantwortet werden, dass die Justizbehörden auch in der Vergangenheit nicht versagt sondern alles in ihren Kräf ten Stehende getan haben, um die ihnen gestellte Auf gäbe zu erledigen. Wir sind der Meinung, dass allen daran beteiligten Richtern und Staatsanwälten öffentlich den Dank dafür ausgespro eben werden sollte — wie des auch in der Einleitung unseres Antrages geschieh’ —• dass sie sich dieser sch wie riggn und unerfreulichen Arbeit so nachdrücklich uni- .r haben Wer sich ein Bild darüber machen will, was auf diesem Gebiet schon getan worden ist. der sei auf die dankenswerte Veröffentlichung und Dokumentation des Bundes justizm inist eriums „Die Ver folgung nationalsozialistischer Straftaten im Gebiet der Bundesrepublik Deutsch land seit 1945“ hingewiesen. Da wird man nicht mehr sagen können, man habe diese Verbrechen nicht mit dem gebührenden Nachdruck verfolgt. Niemand will, dass Mör. der frei herumlaufen. Niemand will, dass die an den Massenmorden Beteiligten von diesem Staate noch Pensionen oder sonstige öffentliche Leistungen beanspruchen können. Es muss gesagt werden, dass die Zentrale Stelle zur Aufklärung der NS-Verbrechen in Ludwigsburg umfas. sende Arbeit geleistet hat so dass wir beinahe sicher sein können, dass kein grösserer Mordkomplex bisher nicht erfasst ist, und. was vor allen Dingen wichtig ist dass in diesem Komplex bereits die Verjährung unter brochen ist, so dass also, soweit die Unterbrechung er. felgt ist. diese Täter auch nach dem 8. Mai 1965 falls dann die Verjährung Platz : greifen sollte, verfolgt werden können.... “ Im Anschluss an die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Weber ergriff der Bundesjustizminister Dr. Eucher das Wert, der alle Massnahmen aufführte, die bereits eingsleitet und die noch vorbereitet werden. um die Ver folgung der Kriegsverbrecher zu sichern. Der Minister bezog sich vor allem auf den Aufruf der Bundesregierung, der sich ans In. und Ausland richtet, um Material der Regierung für die Verfolgung der Kriegsverbrecher zur Verfügung zu stellen. Der Minister schloss seine Ausfiihrun gen mit den Worten: „Die Bundesregierung begrüsst..., und sie gibt ihrer Ueberzeugung Ausdruck, dass es gelingen wird, alles srforderliche Material zur Aufklärung der Mordtaten so recht zeitig den deutschen Behörden zur Verfügung zu stellen, dass es eines besonderen Gesetzes zur Verlängerung der Verjährungsfrist nicht bedarf.“ Wer die Materie kennt, wird die Worte des Ministers mit äusserster Skepsis auf nehmen müssen. Denn auch dem Minister dürfte es bekannt sein, dass grosse Kom plexe noch nicht in den Be reich der Ermittlungen gezogen worden sind, worauf auch der Abgeordnete Jahn (SPD) in seiner Erwiderung hingewiesen hat. Die Aus fühlur,gen dieses Abgeordne. ten, der früher der Versitzende des Wiedergu’machungsausschussss des Deutschen Bundestages gewesen ist, und der als solcher sich in gerechter Weise für die berechtigten Forderungen der Verfolgten e'ngesetzt hat zeichneten sich durch Klar heit und nüchterne Schürfe aus. Jahn wies darauf hin, dass z. B. (he FrvnitFungen ger-^n des Sun-?:brit'-lvv.pt amt, eine der zentralen Na zistellen, überhaupt erst im vergangenen Jahr eingeleitet worden seien. Er zitierte andere wichtige NS-Behörden, die bisher noch keiner Prüfung unterzogen worden seien. Bei dieser Sachlage ist also nicht damit zu rechnen, dass bis zu dem vorgesehenen Zeitpunkt die erforderlichen Schritte zur Unterbrechung des Laufes der Ver jährungsfrist eingeleitet werden können. Aus welchem Grunde der Justizminister sich dem unedlen Sport der Spiegelfechterei hingibt, ist nicht zu verstehen. Mit Recht weist der Abgeordnete Jahn auch darauf hin, dass nicht nur diejenigen verantwortlich waren die selbst gemordet haben. „Zur Verantwortung gezogen müssen auch alle diejenigen worden, die an verantwortlicher Stelle die Entscheid un gen getroffen haben, die den Mördern erst die Möglichkeit gaben, ihre millionenfachen Mordtaten zu begehen“. Hierzu ist nach Jahn eine weitere umfassende Ermittlungs tätigkeit der Staatsanwaltschaften erforderlich, die in nerhalb der gesetzlichen Ver jährungsfrist nicht geleistet werden könne. — Eis wäre nur noch die Frage zu klären, die im Bundestag noch nicht angeschnitten worden ist: Welches ist eigentlich die gesetzliche Ver. jährungsfrit? — Ist es rieh tig, den Zeitpunkt des Fristbeginns auf den 8. Mai 1945. den Tag des Zusammenbruchs des Dritten Reiches zu setzen? Die hiergegen erstmalig vom Dr. W.-Mitarbeiter der Jüdischen Wochenschau ge. äusserten Bedenken und in die Debatte geworfenen Argumente sind inzwischen von verschiedenen Seiten aufgenommen worden und haben Unterstützung gefunden Es .ist falsch, die Verjährungsfrist mit dem 8. Mai 1945 in Lauf zu setzen, weil zu diesem Termin das Dritte Reich zusammengebrochen sei. Bis zur Wiederherstellung der deutschen Souveränität durch die Schaffung der Bundesre. publik gab es für diese Verbrechen keine deutsche Strafverfolgungsbehörde. Wenn es aber keinen Ankläger gibt, ist es nicht möglich, eine Verjährungsfrist bereits in Lauf zu setzen. Es bleibt abzuwarfcen, wie sich die deutschen Behörden, insbesondere die Bundesregierung und Parlament, zu diesem Argument verhalten Wird dieser Gedankengang akzeptiert, dann verlängert sich d:e Frist zur Verfolgung der Kriegsverbrecher .automatisch* um mehrere Jahre Alle Debatten und Aufregun gen sind überflüssig. Wird dieses Argument aus irgend welchen Gründen abgelehnt, obwohl es überzeugend sein dürfte, dann müssen alle Kreise, die verhindern vollen, dass Kriegsverbrecher, ungestraft bleiben, ihre Anstrengungen erhöhen, um mithilfe des Bundestages ei ne ander? Stolk.uv’nahme ¡’{W’^chcn Regierung her bf.izu führen. Arabische Agitation in den UN Vereinte Nationen. — Der arabische Block in der ÜN-Generalversammlung ist hauptsächlich damit beschäftigt, die UN-Mitglieder zur Anerkennung der „Organisation für die Befreiung Palästinas“ zu bewegen, w'ie aus israelischen Quellen verlautete. Die Organisation wurde im September auf der arabischen Spitzem konferenz in Alexandrien mit dem Ziel gegründet, unter den arabischen Flüchtlingen eine Kampfgruppe aufzusteilen, die Palästina „befreien“ soll. Die gleichen Gewährsleute brachten jedoch ihre Zweifel an dem Gelingen dieses Unternehmens zum Ausdruck, da die Araber kaum mit der Unterstützung ihres Plans rechnen dürften, der auf die Zerstörung eines Mitgliedstaates der UN hinzielt, der UN-Charter den gemischten Waffenstillstandskommissionen, und der Verpflichtung der Vereinten Nationen zuwiderläuft, die staatliche Souveränität ihrer Mitglieder zu wahren. Verschiedene Delegationsführer vertreten, wie es husst, die gleiche Auffassung. (ITA) Jerusalem. — Das Kabi nett hat beschlossen, keine Kommission zur neuerlichen ntzung j Gruppe arabieher Frauen bewachten, denen gestattet worden war, auf israelischem Untersuchung der Affäre . Gebiet Oliven zu pflücken. Lavon zu ernennen, W’ie dies der frühere Ministerpräsident David Ben Gurion ge. fordert hatte. Eine Abstimmung hierüber fand nicht statt. In Voraussicht dieser Entscheidung hat Ben Gurion erklärt, dass er die Frage der Konvention der Mapai im Februar vor legen werde und das Material, welches er dem Justizminister Dow' Joseph über den Fall unterbreitet hatte, zu veröffentlichen gedenke, sobald er die Erlaubnis der Militärzensur erhalten hat. Das Kabinett nahm einen Bericht des Generalstabschefs Jizchak Rabin zur Kenntnis, den dieser über die Einzelheiten des Zwi. schenfalls auf dem Skcpus- Berg erstattete, wro drei israelische Polizisten von transjordanischem Feuer verwundet wurden, als sie eine j Ministerpräsident Eshkol! gab Auskunft über sein Zusammentreffen mit General Cdd Bull, Generalstcbschef der UN-Organisation für die Ueberwachung der Waffenstillstände, den er informierte, dass die Rsgeirung Isra eis den Zwischenfall als „ernst betrachte“ und dass „der vorbedachte Angriff die Spannung an der Grenze in einer Zeit erhöht habe, che von besonderer Bedeutung für die christliche Welt ist“ Er legte hierbei Betonung auf die Feststellung, dass die israelischen Behörden das Pflücken von Oliven auf Er suchen der Vereinten Nationen als rein humanitäre Ge ste erlaubten und die UN- Behörden dementsprechend hätten reagieren müssen. Wie er mitteilte, gab General Bull seinem Bedauern Ausdruck. neue Ueherfaelle Tel Aviv. — Schon wieder wurden neue Zwischenfälle an der transjördanisch-israelischen Grenze gemeldet. An zwei Orten schcssen Transjordaniar auf israelische Patrouillen, die das Feuer erwiderten. Israel g.ib keine Verluste bekannt. 'Die Ueberfälle ereigneten sich in der Nähe von Modiin und in der Scharon-Ebene. In Elat wurden von den transjordänischen Behörden die Leichen zweier Israelis übergeben, die nach Aussagen der Transjordanier bei einem Versuch, die Grenze nach Transjordanien zu kreuzen, getötet wur. den. Eines der Opfer war anscheinend sofort tot. Der andere Israeli wurde, wie man annimmt, schwer verwundet und starb später in einem Hospital in Akaba. Die israelischen Behörden konnten nicht die Identität der beiden Toten an Ort und Stelle feststellen, da niemand als vermisst gemeldet worden war. Die Leichen wurden zur Identifizierung mit einem Flugzeug nach Tel Aviv verbracht. (ITA) Bewegung gegen Rassenhass Montreal. — Die Kampagne für ein strengeres Gesetz zur wirksamen Verhinderung der Verbreitung von rassi scher und religiöser „Hassliteratur“ wird mit dem Einsatz aller Mittel unter der Leitung des Kanadischen Jü dischen Kongresses und anderer Institutionen unermüdlich weiter geführt. Kürzlich wurde vor der unlängst ernannten Verfassungs-Kommission des Parlaments eine Delegation des Jüdischen Kongresses vor stellig, um die Position der jüdischen Gemeinschaft zu den Fragen der Menschenrechte, lAnfleizung gegen Gruppen, öffentlichen Erzie- Imprrso en la Fmorenía POLIGLOTA — Rivachvia 831 Revistro de la Propiedad Intelectual N*? 826.205 hung und anderen Problemen klarzustellen und Ver fassungs-Reformen zu fordern. Die Delegation verlangte auch, dass der Charter der Menschenrechte Kanadas für die Behörden in den Provinzen ebenso obligatorisch sein solle wie sie es für die Bundesbehörden ist. Gleichzeitig hat men unternommen, die Oeffentlichkeit über die reaktionäre „Nationalpartei für die Rechte der Staaten“ aufzuklären, die ihren Sitz in Birmingham (Alabama) hat Diese Partei hatte Einspruch gegen den Eeacheid erhoben, der die Zirkulation ihres „Thundcrinoit“ batetjlten Blutes in Kanada verbot,, das nicht nur gcg. S'T.-r <V-' rT'inisri. auch an.iSse££*»!§3

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