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Jüdische Wochenschau · 1964-12-11 · 2094 (11.12.1964) · p. [Seite 8]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
25 (1964)
Issue
2094 (11.12.1964)
Date
1964-12-11
Page
[Seite 8] (sequence 8)
Language
German, Spanish
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o es o .5 _ 2» c ,® ftí a FRANQUEO PAGADO Concesión 908 «c o TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 Año XXV. BUENOS AIRES, VIERNES 11 DE DICIEMBRE DE 1964 N» 2094 EL EJEMPLAR Ifl - en toda (a República IU. PUEÏRREDON 2190 1? izq. T. E. 83 2613 Buenos Aires - Es wird weiter diskutiert Das Echo einer Provokation l»r. W.: — Obwohl die Bundesregierung in Bonn mit geteilt hat. dass die Verjährung der Kriegsverbrechen atn 5. M i 195t eintret-eji wird, da eine Verlängerung der Ver. jährungsrnr-t nicht in Betracht gezogen werden könne ist diese Frage weiterhin von verschiedenen Seiten diskutiert worden. Offensichtlich sind einflussreiche Kreise nicht bereit, kampflos sich mit der Entscheidung der Bonner Regierung abzufinden. Der Fragenkomplex ist von grosser Bedeutung, da sonst Kriegsverbrecher nach Fristablauf die Möglichkeit haben werden, jeder weiteren Strafverfolgung zu entgehen. Wit wenigen Worten sei das Problem Umrissen: Kapi ta]verbrechen wie Mord verjähren nach deutschem Recht nach 20 Jahren. Wer es also versteht, sich 20 Jahre hindurch nach begangener Mordtat der Justiz zu entziehen, geht straflos aus. Der Täter muss also in einem solchen Fall unbekannt geblieben sein. — Ist der Täter jedoch bekannt und wird gegen ihn ein Verfahren irgendeiner Art in Gang gesetzt, dann wird damit die Verjährungsfrist unterbrochen; sie beginnt neu mit dem Augenblick der Aufnahme des Ermittlungsverfahrens. Beispiel: Kriegsverbrecher Mengele ist bekannt. Gegen ihn ist ein Untersul chung;,verfahren eingeleitet. Damit ist die Verjährungsfrist in diesem Fall unterbrochen. Unterstehen wir. dass die Ermittlungen gegen M. 1950 aufgenommen wurden, dann würde die Frist zur Strafverfolgung 1970 ablaufen, wenn es bis dahin nicht gelungen sein sollte, des M. habhaft zu werden. Ob die Bundesregierung dem Drängen von Einzelper. sonlichkeiten. Verbänden oder Regierungen nachgebsn und die P:ist in diesen Fällen auf 30 Jahre verlängern wird, bleibe dahingestellt. Schliesslich handelt es sich um Verbrechen, die in der modernen Geschichte einmalig und ausser gewöhnlich sind, sodass sie auch einer besonderen Behandlung im Strafverfahren und bei der Strafverfolgung bedürfen. Hiermit würde die Regierung nur dem allgemeinen Recht-empfinden j___ Ausdruck geben, das in der | formalen Anwendung der! da*^ Vorschriften über die Verjährung eine Begiinstiung der Kriegsverbrecher erblickt. Eine ganz andere Frage ist allerdings bisher — wenig, stens nach unserer Auffassung — nicht hinreichend geklärt werden: Ist es überhaupt Juristisch vertretbar dass die Verjährungfrist bereits am 5. Mai 3965 abläuft? Aus welchem Grunde wurde dieses Datum gewählt? Muss nicht ein späteres eingesetzt werden? Nach bisher allgemein herrschender Auffassung ist der 5. Mai 1965 der Tag. an wel. ehern die Verjährung eintreten soll. Begründung: Am 5. Mai 1945 brach das Dritte Reich zusammen. Also ist der 5. 5. 45 der Sticht'g. mit dem die Fristen in lauf gesetzt werden. Man hat diese Theorie einfach hingenommen. Ist sie richtig? Nach gültiger Rechts’ehre beginnt der Fristablauf mit dem Tage, an dem die Handlung begangen ist, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des eingetretenen Erfolges. Die generelle Unterstellung einer für alle Kriegsverore chen (und Kriegsverbrecher) gleichzeitig eintretenden Verjährungsfrist würde mit diesem Reobtsgrundsatz nicht vereinbar sein. Denn nicht alle nazistischen Verbrechen sind an einem Tage begangen worden. Wollte man sich wirklich auf einen legalistischen Standpunkt stellen, wie das jetzt von seiten der Bonner Regierung ge. sc-hieht, dann kann man keine generelle Verjährungsfrist anerkennen, sondern muss zeitlich differieren. Man hat den 5. Mai 1945 gewählt, weil an diesem Tage das System des Unrechts beseitigt worden ist. Das aber dürfte für die Frage der Verjährung nicht von Bedeutung sein. Der alte Gesetzgeber, der die 20jährige Frist festsetzte, konnte an der geordneten Durchführung einer Strafverfolgung niemals Zweifel hegen. Er konnte nicht voraussehen, eine deutsche Regierung selbst den Massenmord anordnen werde. Er konnte nicht wissen, d?ss Recht in Unrecht und Gewalt an die Stelle der Ordnung gesetzt werden, würde. Erst nach der Beseitigung des Unrechtssystems konnte an eine Wiederherstellung des Rechts geschritten werden. Deswegen wählte man den 5. Mai 1945. Wir haben nur zu fragen, ob bereits an diesem Tag die Möglichkeit der Wiederherstellung des Rechtes für das deutsche Volk gegeben war. Und mir darauf kann es bei der Interpretation deutscher Rechtsvorgänge und Gesetze ankommen. Die 'Wiederherstellung des Rechts und Rechtsbewusstseins besteht nicht nur in der damals propagierten Re- Edukation zur Demokratie und zur Gesittung oder zur Anerkennung der Prinzipien jeder zivilisierten Rechtsordnung. Die Wiederherstellung des Rechtes besteht ebenso in der Wiederherstellung der Möglichkeiten, das begange. ne Unrecht zu verfolgen. Und um diese praktische Frage gebt es hier allein. Hieraus folgt, dass man den Beginn der Verjährungsfrist fiir die Verfolgung der Kriegsverbrechen erst auf den Zeitpunkt legen kann, zu dem die deutsche Souveränität wiederhergestellt worden ist. Denn erst in diesem Augenblick hatte eine deutsche souveräne Regierung die Möglichkeit der Strafverfolgung. De Tatsache, dass vorher die Alliierten die Staatsgewalt in Deutschland ausgeübt und Kriegsverbrecher abgeurteiit h'ben. steht dieser Fechtsauffassung nicht im Wece, da die alliierte Justiz nur die Schuldigen und Verantwortlichen richten wollte. De eigentlichen Täter wurden dann später den deutschen Gerichten iiberias. sen. (Uebrieens ist es interessant zu beobachten, dass die Deutschen genau umgekehrt wie die Alliierten verfahren sind. Sie Hessen die .Gegen das Rechtsbewusstsein“ richtete der deutsche Rechtsanwalt Heineke (Hannover! ein Attentat, als er einen üblen Naziverbrecher mit Argumenten verteidigte die nur als ein neues Verbrechen gegen jede Rechtsordnung bezeichnet werden können. Im einzelnen sei auf die Darstellung in der vorigen Aus gäbe der ..Jüdischen Wochenschau“ Bezug genommen. Der Schwurgerichts - Vorsitzende Dr. Buchholz vertrat die Auffassung, der Anwalt habe bei seiner Verteidigung keine politischen Absichten verfolgt. Er wollte eben seinen Schützling verteidigen. Dr. Buchholz meinte, die deutsche Strafprozessordnung gäbe dem Vorsitzenden nicht die Möglichkeit, Ausführungen eines Verteidigers zu unter binden oder zurückzuweisen Wäre das wirklich so, dann hätte jeder Verteidiger das Recht, die Rechtsordnung, das Gesetz, die Sittlichkeit und das Empfinden anderer in gröblichster Weise zu verletzen und damit ungestraft neues Unrecht zu begehen. Der Vorsitzende sagte weiter, das Recht der freien Verteidigung verbiete es dem Vorsitzenden, auch dann Ausführungen zurückzuweisen, wenn sie .unrichtig oder unerheblich* seien. Geht es bei dem, was Herr Heineke sagte wirklich um .unrichtige* oder .unerhebliche Teile eines Plädoyers? — Die Bemerkungen des Vorsitzenden, den Vorfall auf diesem Wege zu verharmlosen, sind ebenfalls nur zu bedauern. Nicht allein der Anwalt, auch der Gerichtsvorsitzende ist sich offenbar nicht über die Tragweite dessen im Klaren, was vom Verteidiger gesagt worden ist. Heineke selbst sagte später: „Wie ist es möglich, dass ich in meiner Muttersprache so missverstanden werden konnte? Ich habe nicht Hass, sondern Liebe säen wollen.“ Er teilte mit, er habe gegen die verantwortlichen Redakteure einer Zeitung Strafanzeige wegen Formalbeleidigung erstattet. Das Blatt h'-tte ihn als „Anwalt des Unrechts“ und als ..Skandalanwalt“ bezeichnet. Zu der Behauptung Heinekes. er habe die Kernpunkte seines Plädoyers vorher mit zwei jüdischen Kollegen aus Hannover besprochen und sei von ihnen in seinen Ansichten bestärkt worden, gab der Hannoveraner Rechtsanwalt und Notar Dr. Horst Berkowitz die Erklärung ab. diese Beh' imtung entspreche nicht der Wahrheit. Die Anwaltskammer des Oberlandesgerichtsbewrks Celle hat inzwischen ein formelles Standes aufsichts - Verfahren gegen Rechtsanwalt Heineke eingeleitet. Sie wartet zunächst eine Stellungnahme des Anwalts ab. Auch wenn die Stellungnahme Heinekes voriiegt rechnet die Anwaltskammer von SEM FRANKENSTEIN noch mit einem langwierigen Verfahren. Eine andere Position bezog der niedersächsische Ministerpräsident Dr. Diederichs in einer Erklärung, die er der ,.Allgemeinen Wochenzeitung der Juden“ in Düsseldorf übergeben hat: „Abgesehen von einer auch juristisch völlig abwegigen Interpretation bedeuten die unglaublichen .Argumente* des Verteidigers ein intellektuelles Sich.mitschuldig-machen an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Von einem solchen mit Akribie vorbereiteten und herausgearbeiteten Plädoyer gibt es nur ein eindeutiges Abrükken. Einziger Trost bei dieser Abwegigkeit bleibt die feste Ueberzeugung, dass es sich hier um einen absoluten Alleingang eines Einzelgängers handelt. Die zuständigen Berufsorganisationen haben nun das Wort. Das Weltecho der Empörung erwartet deutliche und harte Konsequenzen.“ Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland nahm in einer Resolution Stellung: „Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat mit Entrüstung von den Ausführungen eines deutschen Rechtsanwalts vor dem Schwurgericht in Hannover Kenntnis genommen dass die Tötung von Juden nicht als Mord anzusehen sei. Hitler habe geglaubt, hiermit eine heilige Aufgabe zu erfüllen. ein Akt legitimer Verteididern, wenn nach solchen Aeusserungen erneut Zweifel an der Demokratie in Rechtsordnung und Rehabilitierung des Gewaltverbre. chens dar. Besonders widerwärtig ist die Erklärung, dass die Vergasung der Opfer nicht grausam gewesen sei. Als skandalös muss es bezeichnet werden, dass es in einem deutschen Gerichtssaal möglich ist, sich fiir derartige Verbrechen in völlig unsinniger Weise auf völkerrechtliche Grundlagen zu berufen. Das Völkerrecht kommt überdies für die zahlreichen Opfer deutscher Staatsangehörigkeit nicht in Betracht. Dieser Vorgang erweckt die unangenehmsten Erinnerungen. Der Zentralrat sieht in den Ausführungen eine Verhöhnung der Opfer und Märtyrer und erwartet dass die zu. ständigen Instanzen aus einer derartigen Diskreditierung der Anwaltschaft und des deutschen Namens die entsprechenden Konsequenzen ziehen.“ Auch der -Vorsitzende der Berliner Jüdischen Gemeinde, Heinz Galinski, selbst ein Auschwitz.Häftling, wies die Ausführungen des Verteidigers scharf zurück, die er als den „grössten Skandal nach 1945 in der Bundesrepublik“ bezeichnet^ „obwohl wir in den letzten Jahren Derartige Aeusserungen 1 schon einiges gewöhnt sind“... steilen sich nicht mehr als I Man solle sich nicht wungung von Angeklagten, viell-Teutechland. gehegt werden mehr als Missachtung der würden. Der Sprecher der Freien Demokraten (FDP, Regie, rungspartei) erklärte, man solle den „Skandal im Gerichtssaal“ nicht leicht nehmen und müsse sich fragen, ob Heineke ein Narr oder ein Anwalt des Satans sei. Die CDU hält es für einen Missbrauch des Plädoyers die schrecklichen NS.Verbrechen durch rechtsphilosophische Konstruktionen entschuldigen zu wollen. Der Sprecher der Regierung und Staatssekretär für die Presse, von Hase, meinte demgegenüber, die öffentliche Meinung in Deutschland habe dem Rechtsanwalt Hei. neke bereits eine „ausreichende Antwort“ erteilt. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass diese Aeusserungen nicht in den Rang einer öffentlichen Diskussion erhoben werden sollten... Warum eigentlicht nicht?, muss man fragen. Die Hai. tung der Bundesrepublik ist befremdend, aber nicht nur in dieser Angelegenheit. Debatte in Israel Tel Aviv. — Die Führer der Libealen Partei berieten über die Möglichkeit eines Zusammenschlusses mit der Cherut. Nach einer stürmischen Debatte fassten sie den Beschluss die Entscheidung noch zu vertagen. Die Beratungen werden fortgesetzt. (ZINS) Abba Eban vor den UN Schreibtisch-Mörder bisher ungeschoren...) Die Verjährungsfrist fiir die nazistischen Kapitalverbrechen beginnt also mit der Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland durch die alliierten Mächte. Von einer früheren Verjährung als 20 Jahre nach diesem Zeitpunkt kann keine Rede sein. — Vereinte Nationen. — Israel erklärte vor der Welt, dass es mit den arabischen Staaten in keine Verhandlungen über irgendein Problem eintreten werde, wenn diese nicht zuerst „als unwiderrufliche Vorbedingung“ die Souveränität und Unverletzlichkeit Israels anerkennen würden. Diese Erklärung gab Israels -Vize-Premierminister Abba Eban in der Plenarsitzung der UN-Generaiversammlung ab. Br sprach vor den Repräsentanten von 115 Nationen in der „Generaldebatte“. in der die Regie. Um die Verjaehrungsfrist Washington. — Die Möglichkeit, dass die Verjährungsfrist für die von den Nazis begangenen Kriegsverbrechen „auf die eine oder andere Weise“ verlängert wird, wurde von Erich Blumenfeld, einem Mitglied des westdeut sehen Bundestages, vorausgesagt. Blumenfeld, der hier zu Besuch weilte, äusserte, dass der Stichtag um zehn Jahre, d. h. auf das Jahr 1955 verlegt werden könnte, da zu dieser Zeit den Deutschen von den Alliierten ihre Verfa-ssungsreohte zurück gegeben Worden seien. — (ITA) rungen die Linie ihrer Au. ssenpolitik und die besonderen Fragen darlegen, die ihre Länder angehën. Eban berührte alle für die UN interessanten Probleme und äusserte sich eingehend über die arabisch-israelischen Beziehungen. Er unterliess auch nicht den Hinweis auf Fragen, welche die Judenheit in der Welt betrifft. Abba Eban streifte die finanzielle Krise der UN und die damit verbundene Situation der UN-Streitkräfte, die sich direkt auf Israel aus. wirkt, da die UNEF die israelische Grenze gegen ägyptische Ueberfälle schütgt. Er würdigte auch die Arbeit des Qekumenischen Konzils, das in erster Abstimmung eine Deklaration über die Juden angenommen hat, und forderte die Vereinten Nationen auf. ebenfalls den Antisemitismus ausdrücklich zu verurteilen. In diesem Zusammenhang erwähnte er die Verfolgungen der Juden in der Sowjetunion, ohne je. doch dieses Land namentlich zu nennen. Er verteidigte Israels Anrecht auf einen Platz unter den aufstrebenden Völkern, die sich jetzt innerhalb der UN organisieren und auf die Unterstütz zung durch die Minorität der reichen Länder reflektieren. Hier hob er Israels Errungenschaften in der Wissenschaft und Technologie hervor, die es mit den anderen Ländern zu teilen ge. wiilt ist. Die Rede Abba Ebans, der viele Jijhre lang als Israels ständiger Repräsentant vor den UN gewirkt hat und als einer der besten Redner vor diesem Forum bekannt ist-, beinhaltete praktisch Hinweise auf alle 90 Punkte, die auf dem diesjährigen Programm der Generalversammlung stehen, und endete mit einem mitreissenden Appell zur Bewahrung des Weltfriedens und der Einigkeit aller Menschen. (ITA) ARABER IN PARIS Paris. — Frankreich und die arabischen Länder schicken sich an, ihre Beziehungen enger zu gestalten. Nach dem kiirzlichen Staatsbesuch des Königs Hussein in Paris wird nunmehr der Präsident des Libanon, Charles Helou, erwartet. Inzwischen verlautete inoffiziell, dass Präsident Charles de Gaulle im nächsten Sommer den Besuch des Königs von Transjordanien zu erwidern beabsichtigt und für einige Tage nach Amman reisen dürfte. (ITA) Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rivadavia 831 Registro de la Propiedad Intelectual N"? 826.20

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