Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 25 (1964)
- Issue
- 2065 (22.5.1964)
- Date
- 1964-05-22
- Page
- [Seite 1] (sequence 1)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/9616703-9614256-9614453--3332-9614454- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
JÜDISCHE IDOraCII PUEYRREDON 2190 — 1? tea. JfoJeMXXH&J&va&lita r e 83 2613 A80 XXV. BUENOS AIRES, VIERNES 22 DE MAYO DE 1964 No. 2065 Unerwarteter Schritt Bonns Während in London. Paris, Tel Aviv, New York sich in den letzten Wochen Naziopfer versammelten, um gegen die unvollkommene und ungerechte Vorlage für die endgültige Aenderung des Bundesentschädigungsgesetzes zu protestieren, hat sich in Deutschland fast ohne Reaktion der Oeffentlichkeit ein Vorgang abgespielt, der grosse Erbitterung bei den Mitgliedern des Wiedergutma. chungs-Aussebusses ausgelöst hat. Eis sei daran erinnert, dass j am 14- November 1963 das j Bundeskabinett in der ersten Lesung dem Bundestag seine Aenderungs-Vorschläge zum BRiiG und zum BEG übergab. Damals wurden beide Gesetzentwürfe nach parlamentarischem Brauch dem Wiedergutmachungs - Ausschuss zur Beratung zugeleitet. Der Wiedergutmachungs- Ausschuss hatte sich entschieden, das Aenderungsgesetz zum Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) zuerst zu behandeln, weil man erwartete, mit dem BRüG relativ schnell fertig zu werden. Bestehende Differenzen würden leichter auszugleichen sein. Mit dem BRüG aus 'dem Wege würde dann der Wiedergutmachungs - Aus. schuss in intensiver Arbeit das Aenderungsgesetz zum BEG behandeln. Die Abgeordneten des Wiedergutmachungs . Ausschusses waren der Ansicht, dass das BRüG Ende März, spätestens Anfang April, vom Bundestag verabschiedet werden könnte. Dieser Zeitplan ist durch einen ungewöhnlichen Kabi— nettsbeschluss vom 11. März 1964 über den Haufen geworfen worden. Obwohl der Wiedergutmachungs - Ausschuss sich also schon mehrere Monate mit der Beratung der Regierungsvorlage zum BRüG befasste, wurde der Regierungsvorschlag unerwartet am 11. März noch einmal zum Gegenstand einer Kabinettssitzung gemacht. Ein Mitglieder der CDU (Regierungspartei) erklärte, dass dieser Beschluss eine Rückkehr darstelle, mit Notverordnung' zu regieren, und spielte damit auf den berüchtigten Artikel 48 der Weimarer Verfassung an. Der Abgeordnete betonte, das eingeschlagene Verfahren habe nichts mit demokratischen Spielregeln zu tun. von KURT R. GROSSMANN Das Bundesfinanzministerium hat zu ihrem eigenen BRüG - Entwurf eine neue Vorlage vorbereitet, die dem Kabinett am 11. 3. 64 zur Beschlussfassung unterbreitet wurde. Diese neue Vorlage sieht beträchtliche Verschlechterungen des Rechtsstandes der Verfolgten gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage vor. Während die Regierungsvorlage einen Härtefonds von 400 Millionen Dollar für die Rückständler — jene, die die Anmeldefrist für ihre Ansprüche nach Par. 5 versäumt hatten — vorschlug, soll nach der neuen Vorlage zunächst überhaupt kein Pondsbetrag eingesetzt, also die Summe von 400 Millionen DM aus der Vorlage gestrichen werden. Dr. Nachum Goldmann als Sprecher der Claims Conference und ver. schiedene landmannschaftliche Verfolgtenverbände haben dagegen zumindest auf eine Erhöhung des Härtefonds gedrungen und die Neueröffnung der Anmeldefrist verlangt. Nach der neuen Version soll über die Errichtung ei. ■ nes solchen Ponds und seine j Höhe erst in etwa zwei Jah- ' ren durch einen fünften; Bundestag entschieden wer-! den. Dann sind nämlich die; Zahl der Anmeldungen, die 1 unter Par. 5 des BRüG kommen. und das Ausmass der neuen finanziellen Ansprüche bekannt. Da die Antragsteller, die von dieser Möglichkeit profitiert hätten, sich naturgemäss in den höheren Altersstufen befinden, wür- ( de ein solcher Beschluss ei. \ ner Verweigerung jeden Anspruchs gleichkommen. i Die Regierung will den Artikel 30 des BRüG dahinge-; hend abändern, dass — ent. j gegen der übereinstimmenj den Rechtsprechung von drei.; alliierten Riickerstattungsge- I richten — die Anmeldung! eines Rückerstattungsanspru- ■ ches im En tschä digungsver. j fahren nur dann wirksam ' sein soll, wenn sie gewissen \ Formerfordernissen der Rückerstattung« - Gesetzgebung ' entspricht. Nahezu 100.000 Antragsberechtigte würden j eines Rechts beraubt werden, das sie jetzt unter dem Ge. setz haben. Man will diese; Geschädigten auf den Ponds j : für die Rückständler verwei- | sen. Solches Verfahren ist ' umso bedenklicher als nach der eigenen Schätzung des Bundesfinanz - Ministeriums das finanzielle Ausmass der unter Art. 30 angemeldeten Ansprüche bis zu 350 oder 400 Millionen DM betragen kann, so dass durch Verweisung auf den Ponds dieser fast völlig ausgeschüpft würde. In der ursprünglichen Regierungsvorlage war von ei ner Abänderung des Art 30 noch nicht die Rede. Dazu hat sich die Bundesregierung erst entschlossen, nachdem das Berliner Oberste Rückj erstattungsgericht in zwei! Entscheidungen erklärt hat, , dass die Anmeldung eines i Rückerstat tungsanspruchs im 1 Entschädigungs . Verfahren , voll wirksam sei, wenn nur . die Erfordernisse des Ent- | Schädigungsrechts, aber nicht , die des Rückerstattung«- j rechts erfüllt seien. j Was nicht übersehen wer. den darf, ist die schwel wie. gende Tatsache, dass diese , diktatorischen Aenderungen i im Widerspruch zu der Alliierten - Rechtsprechung und selbstverständlich im Gegensatz zum Ueberleitungsveri trag vom Mai 1952 stehen. Sekretariat für Nicht-Christen! | Rom. — Ein Sekretariat für Nicht-Christen wird im I Vatikan unter der Leitung des Kardinals Paolo Marelia! vErzpriester von St. Peter, gewesener Nuntius von Paris und gewesener apostohsriier Delegierter in Japan» gegründet. Der Papst selbst war es, der das in der Pfingstmesse verkündete. Er erklärte, dass dieses Sekretariat eine ähnliche Mission erfüllen werde, wie das bereits bestehende Konzil-Sekretariat für ein Einiges Christentum. Der Papst hob die ,.seltene ethische und religiöse Kompetenz“ des Kardinals Marelia für ein solches Amt hervor, und fügte dann hinzu, dass mit der Gründung einer solchen Institution kein Pilger mehr in Rom das Gefühl der Einsamkeit und der Fremde haben würde, da die Kü'che, ihrer Geschichte und Ihrem katholischen Glauben treu, i „das gemeinsame Vaterland“ wäre. 1 Die neue Institution soll Beziehungen zu anderen, l nicht-christlichen Religionen aufnehmen und als leitender! Beamter soll ein französischer Geistlicher fungieren, der . schon in Japan zu den engsten Mitarbeitern des Kardinals | Marelia zählte: der Priester Pierre Humbert Claude. | Eine nähere Definition der Amtstätigkeit des neuen Se- I kretariats wird Kardinal Marelia in den nächsten Tagen ge.; ben. Bisher wurde nichts darüber verlautet, ob die „Schuld- ■ fiage" des jüdischen Volkes an der Kreuzigung Christi' vom neuen Sekretariat behandelt wird oder nicht. Doch ist ' es möglich, dass dieses Amt, das parallel mit dem Sekre- 1 tariat für ein geeintes Christentum des Kardinals Augustin \ Bea geführt wird, mit diesem in der jüdischen Frage zu-; sammenarbeiten wird. Die Feststellung der Schuldlosigkeit der Juden an der Kreuzigung wird nicht, wie früher geplant, ein Teil des j IV. Teils des Entwurfs für das Geeinte Christentum sein, sondern als gesonderte Erklärung erscheinen. Es wurde bereits eine Abschrift davon angefertigt und soll an 2.300 Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe, die an der nächsten Sitzung des Oekumenischen Konzils teilnehmen werden, zur Einsichtnahme verschickt werden. Wie ein Sprachrohr des Vatikans bekannt gab, soll das neue Sekretariat mit Juden und Nichtjuden in Kontakt stehen. Bisher war es nur das Sekretariat des Kardinals Bea, das sich mit Fragen, die sich auf die katholisch-jüdischen Beziehungen bezogen, zu befassen hatte. (ITA) Gegen Verjaehrung der Nazi - Verbrechen WIE ICH ES SEHE’ Hilfe für andere Voelker von JEHUDA GOTTHEIMER Ohne Zweifel sind nicht nur die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse auf allen Kontinenten in einer ständigen Entwicklung begriffen, auch die Begriffe wandeln sich, in denen die Menschen wie die Völker zu denken gewöhnt sind. Die Werte und die Bewertungen der verschiedenen Vorstellungen, die noch vor wenigen Jahrzehnten oder Jahren gar allgemein üblich waren, haben gewechselt, oder sind geändert worden, wobei auch dieses Phänomen sowohl als Folge wissenschaftlicher Erkenntnisse oder ganz einfach als eine Folge des mehr oder weniger Kalten Krieges verstanden wer. den muss. Hierbei braucht man nur an Begriffe wie Demokratie, Parlamentarismus, Russland und die Araber London, — Der Korrespondent des „Sunday Telegraph“, Eric Downtown, teilte aus Assuan mit, dass Krutschew versprochen habe, die müitärische und wirtschaftliche Unterstützung der Länder Irak, Yemen, Al. gerien und Aegypten in bedeutendem Masse zu erhöhen. New York. — ln einem aus Beirut datierten Artikel des „New York Times“ schreibt die Korrespondentin Dana Adams Schmidt: „Indem er die anti-imperialistische Fahne schwingt, suc^t Nasser die Aufmerksamkeit der arabischen Welt von Palästina abzuwenden, wo die Israels bereits begonnen haben, das Wasser des Jordans abzuleiten. Nasser kann nichts dagegen tun. Sein eigener Plan zur Nutzmessung des Jordans brauchte mehrere Jahre für seine Verwirklichung und auch dann müsste er sich erst gegen die militärische Intervention Israels verteidigen. Nasser stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass 6t st die „Imperialisten.“ aus dem Mittleren Orient entfernt werden müssten, erst dann könnten sich die Araber mit Israel befassen. Der Hinweis auf die britischen Stutzpunkte in Aden und an anderen Orten ist ein Unsinn, doch dient er als gutes Mittel für den Zweck, den Nassers Leitartikler verfolgen. Diese Ablenkungspolitik war aber nicht immer von ®rf0^ gekrönt. Die Baathisten in Damaskus, die stets bemüht sind, Nasser zu diskreditieren und die unab. hängigen arabischen Zeitschriften weisen unmissverständlich darauf hin. (ITA) Imperialismus oder Kolonialismus zu denken, um einzusehen, dass die von verschiedenen Ideologien völlig anders oder entgegengesetzt interpretiert werden. Die hierdurch entstandene Verwirrung und Unsicherheit ist nur die Konsequenz. Bereits die Diktatoren der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg erschütterten Systematisch die Stabilität der Denk- Kategorien, die mitunter Jahrhunderte massgebend gewesen sind und nun durch die neuen Systeme umgebogen werden sollten. Die zaristische Diktatur war eine offene Gegnerin demokratischer Auffassungen, die faschistische dagegen schon nicht mehr; sie ging" bewusst darauf aus, durch Täuschung der Massen die von ihr völlig willkürlich interpretierten demokratischen Postulate zu usurpieren, um den krassen Gegensatz zwischen faschistischer Unterdrückung und demokratischer Freiheit zu verwischen und mögliche Widerstande auf diesem Wege und durch,, an Taschenspielerei erinnernde, ideologische Tricks zum Erlahmen zu bringen. Krutschew bezeichnet sich als einen Hüter der Freiheit der Menschen und der Unabhängigkeit der Völker. Er sei der wahre Vorkämpter für die demokratische Zukunft der Welt. Und alle diese Thesen stellt er im gleichen Augenblick auf, in welchem er sich ansehickt, dem kommunistischen Imperialismus neue Impulse zu verleihen. Dabei ist die Frage der Staatsform oder des Regierungssystems längst in den Hintergrund getreten. Noch zu Beginn dieses Jahrhun. derts bestand die Alternative Monarchie oder Republik, eine Gegenüberstellung, die seit vielen Jahren beinahe jedes Interesse, gewiss aber jede Bedeutung verloren hat.; An diesem Beispiel allein j kann man die tatsächlichen Verlagerung des Bodens ,mo. j der ner' Auseinandersetzungen I erkennen. j Unter Imperialismus ver- | steht man allgemein und verstand man bisher die Ausbreitung des Machtbereichs eines Staates auf verschiedenen Wegen, durch Eroberung, Besitzergreifung bis dahin nicht zu diesem Staat gehörender Territorien, Schaffung von Einfluss - Sphären, Niederlassungen aller Art, u. ä. Dabei war es völlig gleichgültig, welcher Staat eine solche .imperialistische' Politik betrieb. Man spricht vom römischen Imperium, das sich auf die geschilderte Art gebildet hat. aber auch Vom British Empire in heutiger oder vor kurzem versunkener Zeit. Dabei jedoch war und ist es wesentlich, dass die Erweiterung des Herrschaftsbereiches eines Landes durch die Schaffung von Einfluss-Sphären mit politi. sehen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder militärischen Mitteln betrieben wird. Ueber andere Völker herrschen zu wollen, das ist Imperialismus. Schlagen wür aber die im Jahre 1908 erschienene ..Neue revidierte Jubiläumsausgabe des Brockhaus-Konversationslexikon“ auf. so wird dort eine ganz andere Erläuterung gegeben: Imperialismus ist die Regierungsweise einer absoluten Monarchie, die sich vorzugsweise auf das Militär stützt. Allmählich würde, wie es dort heisst, der Sinn des Wortes sich ändern. Eine weiteres, heute häufig gebrauchtes Wort ist ,Kolonialismus', womit nicht allein das Kolonialsystem gemeint wird, sondern auch die Tendenz der Unterdrückung anderer Völker in fremden (Schluss aut Seite 2) In hiesigen Zeitungen lese ich, Sie hätten geäussert, an der zum 8. Mai 1965 erfol. gen den Verjährung der Nazi-Kriegsverbrechen dürfte zum Zwecke der Verschiebung des Verjährungstermins gesetzgeberisch nichts geändert werden. Dies erforderten Recht und Gerechtigkeit. Gestatten Sie, Herr Minister, mir, bitte, im Nachstehenden einer gründlich anderen Meinung Ausdruck geben chen, sondern deren Strafver folgung. Diese Verjährungsvorschriften gehören ihrer rechtlichen Natur nach iiberzu dürfen. 1) Der Verjährung unterliegen ja nicht die Verbrehaupt nicht zum materiellen Strafrecht. Sie wurden — : durchaus rechtsirrtümlicherwreise — in das im Jahr 1867 geschaffene, noch heute in seinen wesentlichen Bestand-; teilen geltende Strafgesetz! buch aufgenommen, obwohl ihr Charakter ein formalrechtlicher ist, sie hiernach in der Strafprozessordnung; ihren Platz zu finden hätten. Es würde eine Aenderung der Verjährungsvorschriften legislatorisch nichts .anderes bedeuten als die; Aenderung irgendeiner ande i ren Vorschrift der Strafpro- ' zessordnung. 2) Aus dem zu Ziffer 1) : Gesagten erhellt, dass eine , Verlängerung von Ver jäh- 1 rungsvorschriften den An- , Spruch eines Angeklagten! nicht verletzen würde, nach dem „mildesten" Gesetz ab-! geurteilt zu werden. (Be. i kanntllch ist das „mildeste“ i Gesetz anzuwenden, wenn 1 zwischen der Begehung der Tat und dem Zeitpunkt der I Aburteilung eine Gesetzesän- , derung Platz gegriffen hat-! te). Hier handelt es sich aber | nicht darum, dass das mate- ' rielle Gesetz geändert wur- 1 de, weil Mord immer als ] Mord mit der schwersten Strafe bestraft wurde. Der j Mörder hat zweifellos einen ' Anspruch darauf, dass die i zur Zeit seiner Tat geltende Todesstrafe nicht ausgespro | chen wird, da später die Todesstrafe abgeschafft wurde. Doch formalrechtliche Gesetzesänderungen kennen nicht ein „milderes“ und ein „härteres“ Gesetz. 3) Als im Jahre 1867 — vor 97 Jalireu — das Saafgeset*. buch geschaffen wmrde, aber selbst in den Jahren 1900. 1945, 1935, ja sogar in den er. scen Jahren des Hitlerstaates dachte kein Mensch daran, dass einmal eine deutsche Reichsregierung den Moid an 6 Millionen unschuldigen Menschen, Zivilisten, nicht (Soldaten im Kriege, also Männern, Frauen und Kindern anordnen und durch ihre Schergen ausführen las. sen würde. Sie würden, Herr Minister, eine Verlängerung der Verjährungsvorschriften für diese Mörder, wohl als kasuistisch bezeichnen und Sie hätten damit durchaus recht. Dieser casus ist so einmalig. so überwältigend singulär, dass normale Masstäbe nicht angelegt werden können. Die Hinausschiebung der Verjährung wäre ein Akt wahren Rechts und wahrer Gerechtigkeit, jenes Rechtes, das mit uns geboren". Wäre es erträglich auch für das deutsche Volk erträglich, dass am 8. Mai 1965 für die übelsten Kriegsverbrecher das grüne Licht aufgeht, die, je de Tarnung nun abstreifend! hohnlachend straflos urbi et orbi verkünden dürften, sie hätten soundsoviele Tausend Juden gemordet. 4> Sollten Sie, Herr Minister, der Meinung sein, eine Hinausschiebung der Verjährungsfrist könnte in Deutschland unpopulär sein, wie ,,a auch Wiedergutmachung und die Kriegsverbrecherprozesse überhaupt, unpopulär sind, so läge der Fall allerdings hoffnungslos. Dann hätten der Eichmann-Prozess in Je. rusalem und der Auschwitz- Prozess in Frankfurt a. M. ihre Wirkung auf das deutsche Volk verfehlt. Ich enthalt« mich einer Ausführung darüber, was das für Folgen moralisch und politisch für das deutsche Volk hätte. Das Strafgesetzbuch hat im laufe der Jahre und Jahr, zehnte sich viele Aenderungen.-Novellen etc. gefallen lassen müssen, deren Dringlioiikeit keineswegs so gross war, wie es heute die Hinausschiebung der Straf vei folgungsverjährung wäre. Ich wiederhole: Es wäre eine Ka suistik. Und es sollte gerade eine Kasuistik sein, weil hof fentlich nie wüeder dieser ca. sus eintreten wird. Dr. Linz, Jerusalem