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Jüdische Wochenschau · 1963-09-27 · 2031 (27.9.1963) · p. [Seite 1]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
24 (1963)
Issue
2031 (27.9.1963)
Date
1963-09-27
Page
[Seite 1] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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PUEYRREDON 2190 — 1? te«. AÑO XXIV £x Jemand jfe/ua&lUa T. E. 83-2613 BUENOS AIRES, VIERNES 27 DE SEPTIEMBRE DE 1963 No. 2031 ¡Pie übersehene Ursnehe In den letzten Monaten hat es auf vielen •Gebieten eine Anzahl von Aeusserungen , gegeben, die manifestieren. ] dass -sich in Deutschland ein geistiger Wandel vollzieht, 1 den man mit Sorge betrachten muss. ..Ihr naht Euch wieder, schwankende Gestalten', war der Titel einer Aufsehen erliegenden Arti ( kel.serie. die vor Jahren in i der tapferen ,,Frankfurter Rundschau'* erschienen ist j Sie kommentierte die Tatsache. dass so kurz nach der Tragödie Deutschlands wie- I der so viele frühere Nazis in Amt und Würden an den po , litischen Schalthebeln sitzen. ' Die Tendenz, jüngste Ge Schichte umzuschreiben, hat schon vor längerer Zeit begonnen. aber sie läuft gej genwärtig auf hohen Touren — und man hört immer mehr Stimmen, die sich, über die Auswirkungen des H verlorenen Krieges, bekla-, gen, aber geflissentlich die ] Ursache dafür übersehen. Die intensiv gewordene De- ¡ batte um das letzte Kapitel der Wiedergutmachung, die Novellen zum Bundesent-! Schädigung«;- und Bundesrückerstattungsgesetz sind ¡ ein besonders bedauerlicher 1 Beweis für diese irrige Geisteshaltung. LDer viel zu 1 jung dahingeraffte Berliner Senator Joachim Lipschitz besas«; die grosse Gabe, stets sofort das Entscheidende zu sehen. Er wandte j sich dagegen, dass die Juristen erwarten, die furchtba-! ren Ereignisse von 1939 b:«5 1945 würden sich in geordneter Form, an das Bundesentschädigungsgesetz anpassen, statt zu begreifen, dass umgekehrt die Gesetzgeber und die Exekutoren de«; Ge setzes sich bemühen müssten. das Gesetz und seine Ausführung den Ereignissen anzupassen.) Männer des deutlichen öffentlichen Jtebens haben in diese Debatte um die Wiedergutmachung falsche und gehässige Töne 'hereingebracht. Soviel auch immer Deutschland — in reinen Zahlen gesprochen — auf diesem Gebiet geleistet hat. darf nicht vergessen werden, was die Ursache war. Propst Heinrich Gröber hat als Einer von Vielen erklärt, dass eine ..Wiedergutmachung* - des geschehenem Unrechts garnieht möglich sei, sondern dass e«; sich nur um den Versuch handeln könne, „eine grosse Schuld abzutragen“. Die Summen, über die in Deutschland soviel diskutiert wird müssen zu der Immensität des Verbrechens an den Verfolgten naturgernö«3s in einer realen Beziehung stehen. Individuzll gesehen mögen Einzelne mit der Erledigung ihrer Ansprüche sehr zufrieden sein; aber kann die Befriedigung des geheiligten Egos uns un serer Mitverantwortung für die Verteidigung geschichtlicher Wahrheiten entbinden oder uns der Verpflichtung eotheben, unseren Leidensgenor.-en den Stiefkindern der KieÄrgart m a ch u n ' wie z.B. die nach dem Stichtag vom 1. Oktober 1953 in die östliche Welt Gekommenen, nicht beizustehen? HISTORISCHE IRRTUE.MER Tm offiziellen Bulletin. Nr. 125. de.; Bonner Presseand I »formal ion samt es vom 1*. Juli 1953 wurde <S. 1115/1116) über den Abschluss der Kriegsfalgegesetzgebuag berichtet. Bundesfinanzmiai von KURT R. GROSSMANN ster Dr. Rolf Dahlgrün hat in einer Rede vor dem Bundestag erklärt, dass in seinem Hause „das Volumen der Wiedergutmachung, der Rückerstattung und der sonstigen Entschädigungen für die Folgen des letzten schrecklichen Krieges errechnet worden“ sei. Der Minister charakterisiert Judenverfolgung, Konzentrationslager, Ausnahmegesetz, Ermordung von sechs Millionen Juden als eine „Folge des letzten schrecklichen Krieges“, obwohl an der Tatj Sache nicht zu rütteln ist, j dass all dies Schreckliche «sofort nach dar Machtergreifung Hitlers begonnen hatte und sich von Jahr zu Jahr steigerte, bis 6 Millionen Menschenleiber verbrannt und verscharrt waren in Auschwitz Treblinka, Buchenwald, Belczek, Dachau und den vielen anderen Orten des Leids, der Tränen und der Erniedrigung. In der Zeitschrift „Dte politische Meinung“ (Mai- Nummer) hat der Volkswirtschaftler Lutz Köllner unter ’ der Ueberschrift „Grenzen , der Wiedergutmachung“ ei-! nen Artikel veröffentlicht, gegen den viel eingewendet 1 werden kann; richtig aber . ist, „dass das Londoner und das Israel-Abkommen nur Versuchs seien, die durch materielle Leistungen ohnehin nicht wiedergutzumachenden Schäden aus der Zeit de>s Nationalsozialismus zu ersetzen“. GRENZEN DER WIEDERG UTMACHUNG In den letzten Monaten sind eine Anzahl vpn Artikeln erschienen, anscheinend von einer Stelle aus informiert, die wie Dr. H. G. van Dam, der Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, mit Recht feststellt, zu einer Polemik geführt haben, „die man beim besten Willen nicht als erfreulich bezeichnen kann“. Diese Debatte geht von einer grundsätzlichen Verkennung der Wiedergutmachungs Gesetzgebung aus; sie ist keine Haftpflicht, wie sie etwa die Bundesbahn bei einem tragischen Zugunglück mit Hunderten von Toten zu leisten hat. Niemandem würde es einfalkn, in einem solchen Falle mit einer Auswahl bestimmter Sehadenstatbestän de und ihrer nur teilweisen finanziellen Vergütung zufrieden zu sein. Lutz Köllner ist der Auffassung, dass gerade in dieser letzten Phase „erneut grundsätzliche Einwände gegen die westdeutsche Wiedergutmachung erhoben“ werden können. Die Situation in der Bundesrepublik habe sieh, nach Köllner in den letzten Jahren wirtschaftlich und gesellschaftlich so sehr gewandelt, „dass dies nicht überraschen dürfte. Wer erinnert sich noch gern an Verpflichtungen aus einer Zeit, die mehr als anderthalb Jahrzehnte zurückliegt? Auch die Frage des Antisemitismus wird dann wieder auf-! tauchen. Aufmerksame Bej obaehtungen der westdeutschen Gesellschaft bescheinigen zwar gern, dass sie nirgends auf wirklich nennenswerte oder ungewöhnliche Anzeichen eines besonderen deutschen Antisemitismus stossen. Sie verhehlen aber auch nicht ihren Argwohn, der deutsche Antisemitismus sei nur zum neuen gesellschaftlichen Tabu erhoben worden, nicht aber wirklich tot.“ Wäre dem so, folgert der Autor, dann stehen dte finanziellen Leistungen „nicht mehr stellvertretend für die imponderabüe moralische Schuld“. Die Idee Köllners, dass Geld die moralischen Beziehungen zwischen Deutschland und Juden „regeln“ könnte, bedeutet eine vollkommene Verkennung dieses einzigartigen geschichtlichen Vorgang«;. Drei grundsätzlich irrige Ausgangspunkte ergeben sich aus der Diskussion, wie sie Dr. van Dam in der „All- (Schluss auf Seite 3) Nur ein weiteres Dr. W.: — Nur ein weiteres Beispiel für die steigende Einflussnahme antijüdischer, wenn nicht nazistischer Gedankengänge und „Ideologien“ bildet die Tätigkeit ¿er sogenannten Heimatauskunflsstellen, auf deren unverschämtes Treiben und herausfordernde .gutachtliche* Aeusserungen an dieser Steile schm wiederholt hingewieser worden ist. In allen Fällen, wo es sich um Antragsteller aus Gebieten handelt, die durch den von Hitler provozierten Krieg inzwischen nicht mehr zum deutschen Hoheitsgebiet gehören, bildeten sich in der Bundesrepublik sogenannte HeimataüskunfL >3 teilen die über all«? möglichen Dinge. Fakten, Begebenheiten, Menschen, Verhältnisse und Zustände Auskünfte erteilen. So gibt es z. B. eine solche Heimatamkunftsstelle für Pommern, für , Danzig, für Rumänien usw., kurzum für alle Bezirke, die 1 einst entweder direkt zum Deutschen Reich gehört haben oder eine grössere Zahl von Deutschen oder Deutschsprechenden beherbergten. Viele Entschädigungsämter haben diese Heimatauskunftsstellen angefragt, die dann ihrerseits Ermittlungen mstellen. deren Tätigkeit zu skandalösen Ungerechtigkeiten geführt hat. Die merkwürdigsten Ergebnisse wurden erzielt, zumal manche Sachbearbeiter ihre Ermittlungen geheim durchführten, ohne demjenigen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu bieten, für den (oder gegen den?) ermittelt worden ist. Wer sind diese Heimatauskunftsstellen? Wir wallen keine generellen Urteile abgeben, aber besitzen eine genügende Anzahl von Indizien, die den untrüglichen Schluss zulaßsen: die Mehrheit dieser Heimatauskunftsstellen werden ven ehemaligen Nazis, aktiven Parteimitgliedern und wütenden Judenfressern gebildet. Dass die Organisationen der Heimatvertriebenen rechtsextremistisch und antisemitisch sind, dürfte wohl niemand leugnen. Es ßei nur an die Vorfälle beim letzten Schlesier-Treffen erinnert... Und nun noch ein Beispiel; Bei der Frage, ob die Juden der Bukowina, zum deutschen Sprach- und Kulturkreis gehören, wurde folgendes den Juden entgegengehalten: „Dieses Jiddisch etwa der deutschen Sprache einzuordnen, die orthodoxrechtgläubige jüdische Bevölkerung, 1 die sich dieses Idioms bediente, weil sie — vielleicht ausser dem Hebräischen — eine andere Sprache in Wort und Schrift nicht beherrschte und in ihren Kulturäusserungen von der Beschneidung bis zum Tode die Gesetze de«; Talmuds streng befolgte, in ihrer Gesamtheit in den j abendländisch deutschen Kulturkreis einbeziehen zu wollen, wird von den Germanisten und Kulturexperten kaum akzeptiert werden“ .. Während die „Volksdeutschen“ noch nicht einmal imstande waren, auch nur ein vernünftiges Wochenblatt in Rumänien herauszugeben, wurden von den Juden in Czeroowiez zanlreiche Tages- und Wochenzeitungen in deutscher Sprache mit hohen Auflageziffern veröffentlicht. Di« „historische Wahrheit“ wird von Hitlers gelehrige« Schülern weiter verzerrt und diejenigen, die wiedergutmachen sollten, folgen nur allzu bereit den ehemaligen Parteigenossen zum Schaden der Opfer der Verfolgung. WIE ICH ES SEHE i' Ein gefaehrlicher Freispruch von JEHUDA GOTTHEIMER Einiges Aufsehen hat der Freispruch von drei Angeklagten im sogen. Freibur- 1 ger Prozess hervorgerufen, die beschuldigt waren, im i Gebiet von Mogilew 3.700 ' jüdisch« Frauen, Männer und Kinder erschossen zu ha-! ben. Ueber die«sen Fall wurde auch bereits in der Jüdi- , sehen Wochenschau (vergl. Ausgabe vom 17. 9. 63) in einem Artikel „Wer trug di« ' Verantwortung“ berichtet nachdem der Staatsanwalt . für einen Angeklagten Frei-! spruch, für zwei weitere fünf und drei Jahre Zwangs-; arbeit beantragt und der ■ Verteidiger eigenartige Theo- . rien entwickelt hatte. Diese j Ausführungen sind nunmehr durch das freisprechende I Urteil „übertroffen“ worden, das ergangen ist, obwohl die beiden Angeklagten zugegei ben hatten, an den Mcssa- 1 kern beteiligt gewesen zu sein. Im übrigen war dies auch durch etwa 80 Zeugen bewiesen worden. . Der Freispruch erfolgte mir Hinweis auf den „Befehlsnotstand“. Verantwortlich seien an der Tat, wie der Gerichtsvorsitzende ausführte, Hitler, Himmler und die anderen Naziführer..! Hierzu schreibt das „Israej litische Wochenblatt“ (Zürich) , das sich stets durch j sachliche Berichterstattung [ und Stellungnahme auszeichj net, folgendes: I Zumindest zwei der Frei- | Sprüche haben durch das Schwurgericht „eine Begrün-; düng erfahren, die, wenn sie Schule machen sollte, die , Bundesrepublik in einen Reservatstaat für Mörder verwandeln würde“. Wohl hat inzwischen die Staatsanwalt-; Schaft Berufung eingelegt;! die durch den Vorsitzenden, Landgerichts - Direktor Dr. Kauffmann, erfolgte Begrün düng der Urteile erfordert jedoch einen Kommentar Das Urteil steht nämlich in einem direkten Widerspruch zu der kurz vorher erfolgten 1 Kennedy und Russlands Juden Vereinte Nationen. — Präsident Kennedy machte in seiner kürzliehen Rede vor den UN eine indirekte Andeutmg auf eine Phase der sowjetischen Diskriminierung gegen die Juden, als er davon sprach, dass die Mitglied«,taaten der UN verpflichtet seien, die in der UN Charter verankerten Menschenrechte zu gewährleisten. „Diese Rechte werden nicht gewahrt“, stellte er fest, „wenn z. B. Synagogen geschlossen werden“. Er fügte hinzu, dass die USA sich jeder Art von Diffamierung und Verfolgung an irgendeinem Ort in der Weh, widersetzen, einschlie.sslich innerhalb ihres eigenen Landes und bemüht seien, „auch im eigenen Volk diese Uebel auszurotten“. Kennedy betonte, dass „die Menschenrechte unteilbar sind und die Vereinten Nationen nicht untätig Zusehen dürf-.n, wenn d.ese Rechte von irgendeinem Mitglied,Staat verletzt werden.“ (ITA) Stellungnahme des Justizministers Haussmaron im Stuttgarter Landtag. Dieser hatte behauptet, in Baden-Württemberg würden die SS- und Polizei-Mörder ihrer gerechten Strafe zugeführt. Wae aber erklärte der ' Landgerichts - Direktor Dr. | Kauffmann? Der Angeklagte; Riebel, heute Steuerinspektor in Zwingenburg an der I Bergstrasse habe die ihm \ zur Last gelegten Verbrei eben durchaus zugegebeu. Der Vorsitzende gestand fei~; ner zu, die Mordaktionen i seien rechtswidrig gewesen,! da weder im Frieden noch 1 im Krieg ein Mensch ohne! Gerichtsurteil zu Tode ge- : bracht werden darf. Aber I zur damaligeu Zeit habe der! Angeklagte keine Einsicht in aas Unrechtmässige seines; Tun«s gehabt. Der Angeklagte Hiilsei mann' heute Polizeimeister in Weidnau an der Sieg, betstritt konsequent, eigenmächtig Erschiessungsaktlonen durchgeführt zu haben, doch lastet auf Hülsemann nach wie vor ein erhebli eher Verdacht. Freilich blieb unbestritten, dass auch Htil semann bei grausamen Massenvemichtungsaktionen mitwirkte, Erechiessungskommandos befehligte und auch sogen. Gnadenschüsse abgab. Der Vorsitzende stellte fest, dass das Delikt der Beihilfe zum Mord gegeben sei. Warum nun. so fragt man eich, sind diese Beihelfer zum Mord, die Mordkommandos befehligten und selber schossen nicht verurteilt worden? Landgerichtsdirektor Dr. Kauffmann stellte dazu fest der Befahl zur Ermordung der Juden und Partisanen sei von der „höheren Führung“ aus befohlen worden. Hätten die Angeklagten den Befehl verweigert, so wären sie selbst in schwere Gefahr für Leib und Leben gekommen. Daher müssten die Angeklagten also Ireigesprochen werden, denn es hätte sich um den sogenannten Befehlsnotstaud gehandelt. Bekanntlich ist difß nicht der erste Prozess gegen Juden-, Polen , Russen- und Zigeuner-Mörder. Seit Jahren finden di» Kriegsverbrecher Prozesse statt, und wenn die meisten von ihnen auch nicht der vollen, ihnen nach jedem Strafgesetzbuch zukommenden Strafe zugeführt werden, so erfolgten bisher FreVprüche allein, wenn den Angeklagten die Beteiligung an den Morden nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Die beiden Mörder Riebel und Hülsemtun haben nicht bestritten, Erroordungskommandos befehligt zu haben. Der dritte Angeklagte, ein gewisser Uhl, will „nur“ bei den Mordhandlungen dabeigestanden haben, ohne selbst geschossen oder enteprectende Befehle gegeben zu haben. Das Neue des Freiburger Freispruchs jedoch ist, dass die Mörder entlastet werden zugunsten irgend welcher anonymer Machthaber de«; Hitler Staates. Diese seien allein verantwortlich, und nicht die Zehntausende, welche die Tat ausgeführt hätten. Der Begriff des „Betehlsnotstandes“ spielte naturgemäss in allen derartigen Prozessen eine Rolle. Dr. Kauffmann hätte gut daran getan, die diesbezüglichen Gutachten zu studieren. So hat im Fellenz-Prozess in Flensburg der Dozent Dr. H. G. Seraphim festgestellt, dass sich selbst SS-Angehörige auf einen echten Befehlsnotstand nicht hätten berufen können. Es sei kein einziger Vorgang nachgew'e se, dass ein SS-Mann, der einem verbrecherischen Befehl nicht nachkam, zur Verantwortung gezogen wurde. Das gleich? Gutachten hatte Seraphim bereits frü ' her im *Einsatzgruppenpro- ' zess gegen Filbert und Ge-! nossen in Berlin abgegeben, j Im Bradfisch-Proze.-'n we-; gen Beihilfe zum Massen- ' mord an Juden, der im Ju- | li 1961 in München durchge-! führt wurde, äusserte sich | der ehemalige Chef der, Amtes I (Personalfragec) im Reichssicherheits - Hauptamt : der SS, Bruno Streekenbach, zur gleichin Frage. Strekkenbach erklärte, im Falte der Weigerung, an Judenerj schiessungen teiizinehmen., habe den entsprechenden , SS-Angehörigen nicht der Tod gedroht; ein solcher Mann wäre lediglich zur Front versetzt worden, vielleicht zu. einer Bswährungs-; einheit. In dem Prozess gegen den SS-Hauptsturmfühier Egon Schönpflug, der in Wels (Oesterreich) vor Gericht stand, erklärte ein als Zeuge vernommener Polizeimajor im Ruhestand, dass jeder Polizei-, SS- oder SD-Führer die Möglichkeit gehabt habe sich gegen den Schiesßbe fehl zu wehren und ihn zu verweigern. Der Zeuge selbst wurde 1941 zur Ersciiiessung von 780 russischen Gefangenen befohlen und weigerte sich unter Berufung auf den Paragraphen 47 des Müitärstrafgesetzbuches, den Befehl auszuführen. Schliesslich sei der Fall des Oberleutnants Dr. Battel angeführt, der sich im Jahre 1942 in Przemysl mit einen) Zug seiner Leute d?r SS entgegengestelit h?dte, -,1s die=e Juden ermorden wellte. Dr. (Schluss auf Seite 2) USA-Kongress tagte nicht Washington. — Die Abgeordnetenkammer hielt an den beiden jüdischen Neujahrs-Feiertagen keine Sitzungen ab. Diese Verfügung wurde vom Vorsitzenden des US\- Kongresses. cterr, demokratischen ’ Deputierten für den Staat Ma--aehusetts, John W. M-; Cermack, getroffen. (ITA)

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