Mannheim
Compact Memory

Jüdische Wochenschau · 1963-08-02 · 2023 (2.8.1963) · p. [Seite 5]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
24 (1963)
Issue
2023 (2.8.1963)
Date
1963-08-02
Page
[Seite 5] (sequence 5)
Language
German, Spanish
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/9616703-9613667-9614000--2883-9614005
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

iHiUùiTi-îi'i' ~v i i Viernes, 2 de Agosto de 1963 LA SEMANA ISRAELITA Año XXIV. — No. 2023 8 Es gibt noch Richter in Israel Nach dem Urteil des je lusalemcr Obergerichts, daß feststellle, dass der registrierende Beamte des Innenministeriums verpflichtet ist, im Ausland ge schlcßsene Mischehen in Israel in der Form zu registrieren, dass die Ehepart* ner als verheiratet in ihrer Identitätskarle zu führen sind, unbeschadet der Fra ge, öb diese Art der Eheschliessung in Israel selbst gültig oder ungültig ist, hat kürzlich das telaviver Bezirksgericht entschieden, dass ein jüdischer Ehemann, der 'm Ausland eine Christin geheiratet hat und eie in Israel verlässt, unter haltspflichtig ist. Bezirksrichter Dr. Wal lach hat über den zur Verhandlung stehenden Einzelfall des Ehepaares Reis hinaus klargestellt dass die Gerichte in Israel für der artige Fälle zuständig eein müssen, da sonst ein Zustand völliger Rechtlosigkeit entstünde. Israel kennt nur religiöse Eheschliessungen. Für Juden 6ind im Staate Israel nur die orthodoxen Rabbinate zuständig. Da diese aber einer Misch ehe die Anerkennung versagen (und wohl versagen müssen), entstünde nun ein rechtliches Vakuum, wenn die weltlichen Gerichte hier ebenfalls unzuständig sein sollten. Es ist eine nicht zu bestreitende Tatsache, dass viele Juden gerade in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg in osteuropäischen Ländern Nichtjüdinnen geheiratet haben, zumeist edle Frauen, die während der Jahre der Naziverfolgungen unter Einsatz des eigenen Lebens ihren jüdischen Freunden das Leben rette ten, sie verbargen und endlich mit ihnen — nachdem alles Überstunden war — in ein fremdes Land. Israel, zogen; in ein Land anderer Sprache una Kultur, anderer Lebensbedingungen, wo der jüdische Mann meist Verwandte und Freunde hatte, die christliche Gattin aber einsam und verlassen war. In solcher Situation gab er, leider nicht allzuwenige jüdische Ehemänner, die sich nun der „Fremden“ entledigen wollten, hier im jüdischen Lande ein jüdisches Mädchen zu heiraten gedachten und ihre christliche Ehepartnerin einfach sitzen liessen. sich auf den absurden Standpunkt stelvon SCHALOM BEN-CHOR IN lend, dasts die im Ausland geschlossene Mischehe hier null und nichtig sei und da her auch keine Unterhaltspflicht (Alimentation) bestünde. Mit Recht hat der Richter nunmehr ftstgestellt, dass kein Gericht in Israel colch einer niedrigen und gewis senlosen Haltung Schutz bieten dürfe, die treue Ehefrauen zu Konkubinen ernie drigen müsste. Der die Frau verlassende Mann muss also Unterhalt bezahlen. Aber damit ist das Problem noch nicht wirklich gelcßt, ebensowenig wie es durch den Entscheid les Obergerichts gelöst wurde, das feststell te, dass die Mischehe Schlesinger-Funk ale Ehe zu registrieren sei, wobei aber nichts Uber die Rechtsverbindlichkeit an sich gesagt ist. Alle diese Gerichtsentscheidungen müssen Stückwerk bleiben, solange die Ehegesetzgebung in Israel den wirklichen Verhältnissen einfach nicht Rechnung trägt. Frau Reis, die verlassene katholische Polin hat zwar Anspruch auf Alimente, aber sie kann ebensowenig wi-e ihre deutsche Leidens gefährtin rechtskräftig geschieden werden, wie aus einem anderen Urteil der letzten Monate erhellt. Hier handelte es sich ebenfalls um die Ehe eines Juden mit einer Christin, die Standes amtlich in Italien geschlossen wurde. Mann und Frau leben seit längerer Zeit in Israel getrennt und wollten sich nun scheiden lassen, um nochmals Familien gründen zu könen. Das ist aber nicht möglich. Die im Ausland geschlossene Ehe deß Juden mit der Nichtjüdin wird zwar nicht anerkannt, aber sie bindet dennoch. Sie kann nicht geschieden werden. da nur die Rabbinate und selbstverständlich den ,,Get“ nur bescheinigen können (geben muss den Scheidebrief der Ehemann, nicht der rabbinische Richter), wenn eine halachisch einwandfreie religionsgesetzlich gültige Eheschliessung vorai’sgegangen ist. Ja, die Sache wird noch absurder, wenn man an einen vierten Fall erinnert, der die israelischen Gerichte beschäftigte: die Ehe eines Arabers moslemischen Glaubens mit einer Jüdin. Diese Ehe wurde im Lande JETZT AUCH Kindler-Taschenbächer í Band 1 John Braine: DENN DIE EINEN SIND DUNKELN IM 2 Leonhard Frank: DIE RAEUBERBANDE J 3/4'5 Leon Uris: EXODUS i 1 6 Leo Perutz: DER MARQUES DE BOLIBAR \ geschlossen und zwar vor j einem Kadi nach ißlami- I schem Recht. Dieses gestat-! tet bekanntlich die Ehen zwischen Moslems und Ju den, sowie auch Christen, denn Juden und Christen werden als „Völker des Buches (Bibel)“ den Muslimen eherechtlich gleichgestellt Die Jüdin muss nicht rite zum Islam übertreten, um mit einem Moslem getraut zu werden. In Israel gilt für Moslems das islamische Recht in Ehefragen, so wie für Juden daß rabbinische Recht zuständig ist. Hieraus erhellt der völlig paradoxe Zustand. dass die Frau nicht rechtsgültig verheiratet ist, der Mann aber legal mit ihr verheiratet ist. Daß ra dänische Recht aber ist insofern komplizierter, als es die staatlichen Einrichtungen als solche garnicht voll anerkennen kann. Eine Ehe ist rechtsgültig geschlossen, wenn sie vor zwei zuverlässigen jüdischen Zeugen durch die al lein bindende Formel „Hare ath mekudeseheth li batabaath su kedath Mosche we- Jisrael“ (Siehe du bist mir angetraut durch diesen Ring nach dem Gesetze Mosis und Israalß) unter Anstek kung des Eheringes an den Finger der Braut erfolgte. Kein Rabbiner ist dabei rechtsnotwendig. Diesen Umstand machte sich nun ein Paar in Israel zueigen und nahm unter bewusster Umgehung des Rabinnats vor zwei Rechfßanwälten und zwei weiteren Zeugen eine derartige Eheschliessung nach jüdischem (!) Recht vor. Warum? Weil aer Bräuti gam ein Cohen ist und die Braut eine geschiedene Frau. Die Rabbinate in Israel weigern sich, derartige Ehen zu sehiiessen, ein Standesamt gibt es nicht — algo griffen die Brautleute zu diesem ,,partisaneischen‘ Ausweg. Die „Liga gegen religiösen Zwang“ hat sich zum Anwalt dieses Paares gemacht und will nun die rechtsgültige Anerkennung dieser Eheschlieesung fordern, wobei sie sich ausserdem noch auf das Beispiel der Diaspora beruft. In Amerika sehiiessen z. B. die konservativen und die Re formrabbin-r derartige Ehen zwischen Cohanim und geschiedenen Frauen, da sie von der Erkenntnis ausgehen, dass die Cehuna (das Priestertum i in Israel seit fast 2000 Jahren praktisch erloschen ist. da die leviti sehen Priester aharonidischer Herkunft keine sakralen Funktionen mehr haben, seitdem es keinen Tempel- Opferdienst in Israel mehr gibt. Das orthodoxe Rabbinat läset sich auf diese Argu mentation nicht ein und sieht in der Cehuna. im Priestertum der Männer, die 7 Vladislav Vancura: DER BAECKER MARHOUL JAN 8/9 Joyce Cary: AUF GNADE UND UNGNADE 10 Milovan Djilas: DIE NEUE KLASSE 11 Bertrand Rüssel’: HAT DER MENSCH NOCH EINE ZUKUNFT? 12 Peggy Guggenheim: VON KUNST BESESSEN 13/14 Bernard Baruch: GUTE 88 JAHRE Es kosten: Eiufachband DM 2.50: Doppelband DM 3,80, Dreifachband DM 4,80. Bestellungen durch alle Buchhandlungen. Kindler Verlag G.m.b.H., München Namen wie Cohn Kohn, Cohen, Kown, Kagan, Kagar.owitsch. Katz usw. tragen einen character indfclebilis. eine unverlierbare Eigenart. Aber auch und gerade das orthodoxe Rabbinat muss an erkennen, fass ,,bediavad“ pest factum eine vor zwei jüdischen Zeugen geßchlos sene Ehe rechtskräftig bleibt, selbst wenn sie an sich nicht zulässig war. Die Zeugen und das Brautpaar machen sich — vielleicht — strafbar, aber „Haniseuin tophssin“ — behaupten die „Kronjuristen“ der „Liga gegen religiösen Zwang. Das Oberrabbinat wird zu entscheiden haben ob diese Einstellung halachisch richtig ist; das Bezirkßgericht wird zu entscheiden haben, ob ein Verstoss gegen das Staatsgese^z vorliegt. Wie dem auch sei: die hier angeführten Fälle, alle aus allerletzter Zeit, haben gezeigt, dass wir urß in einem Irrgarten befinden, in welchem die verschiedensten Rechts-Systeme ohne je de Koordination ¡•ebeneinander bestehen und zu einem juristischen und damit moralischen Wirrwar geführt haben; ein Zustand, der eines Rechts Staate« unwürdig ist. Religionsminister Wahrhaftig hat in diener Situaticn für richtig befunden, ein diskriminierendes Wort gegen die nach Israel eingewanderten, in Mischehe le benden Paare, zu publizieren. Der Minister behauptet, dass die christlichen Ehefrauen deutscher, polnischer und jugoslawischer Ju den. die in den letzten dreissig Jahren hierher kamen, in vielen Fällen ihre Männer wiederum zum Verlassen des Landes bewogen ha ben. Sie sind alco national ein unzuverlässiges El-smen^ . . . sagt der Minister. Er kann sich dabei auf kein« Statistik stützen. Ich kann es auch nicht. Aber ich kenne selbst auch umgekehrt gelagerte Fälle, in welchen die Nichtjüdinneu oder aber die christlichen Ehemänner im Lande verblieben eind, indes der jüdische Ehepartner wieder zum „Jored“ wurde und daz Land verliess. Ich kenne Fälle, in welchen der nicht jüdische Ehepartner im Kibbuz geblieben ist und die jüdische Frau denselben verlassen hat. Man kann hier nicht verallgemeinern. Die Rabbinate haben es den Nichtjuden im Lande auch keineswegs leicht gemacht, zum Judentum zu konvertieren, da ein tief e Misstrauen gegen jeden „Fremden“ diese Kreise be herrscht. Dieser Konflikt ist alt wie das jüdische Volk selbst. Schon die Schwester des Moses, die Prophetin Mirjam, hat bekanntlich gegen die niehthebräißche Frau unseres Lehrers Moses, die ,,Kuschitin“ üble Nachrede ge führt und wurde dafür von Gott mit dem Aussatz ge- Kennedy will intervenieren Washington. — Präsident Kennedy erklärte in einer Unterhaltung mit Kommandant- Morton London von der Liga jüdischer Kriegßveteranen, dass er aufmerksam den Bau von Raketen in Aegypten verfo’ge. Im weiteren äusserte der Präsident, eine Intervention seiner Regierung vor den sowjetischen Behörden sei möglich, um zu erreichen, dass der Druck auf die Juden in Russland erleichtert werde. In einer halbstündigen Unterhaltung mif Kenr.edy gab Kommandant London dem Präsidenten zu bedenken. dass das State Department vielleicht die Ereignisse nicht gebührend einschätze. Kennedy versicherte. dass er die Lage sorgfältig beurteile. London verwies auf die Besserung der Beziehungen zwcchen den USA und Russland und machte den Präsidenten darauf aufmerksam, dass der Augenblick gekommen sei. um zugunsten der russischen Juden zu intervenieren. (ITA) JUAN JULIUSBURG MALERARBEITEN 73-1148 BLANCO ENCALADA 1646 AUTO - REPARATUR . WERKSTATT „BEÑO” BEÑO HUTSCHNECKER Avda. CONSTITUYENTES 4902 (Ecke Monroe) T. E. 51 - 2205 Tod eines Pioniers Tel Aviv. — Im Alter von 80 Jahren verschied der ehemalige Mapai - Deputierte und Gründer des Hakibbuz Hameuchad. Schlomo Lavi. Politisch stand er Ben Gurion nahe. Aus Plonsk in Russland gebürtig, wanderte Lavi im Jahre 1905 in Israel ein. Er gehörte zu den Gründern des Kibbuz Ein Charod. schlagen. In der Zeit nach dem Babylonischen Exil, also vor 2500 Jahren, hat der Eiferer Esru darauf gedrtilgen, dass alle_ Mißchehen, die in Babylon geschlossen wurden, aufgelöst werden (ein Vorbild für Dr. Wahr haftig). aber der Verfasser des Buches Ruth hat uns dagegen gezeigt, dass eine Moabiterin, auc dem verfluchten Stamme der nicht in die Gemeinde des Herrn kommen so lte, das Sinnbild der treuen Gattin wurde und die Stamm-Mutter des Kö nigs David und damit des... Messias. Und endlich lesen wir das Buch Esther, .das erweißt, dass aus einer Mischehe die Rettung der Juden kam. Schon in der Bi bei stehen sich diese zwei Auffassungen gegenüber, ein Antagonismus, der bis heute aktuell geblieben ist und nie völlig ausgetragen wur de. Israel als moderne Demokratie, alß Staat pm Rate der Vereinten Nationen aber Juden in Nordafrika { New York. — Nach einem unlängst veröffendichten Bericht des American Jewish Committee hat sich die Lage der Juden in Nordafrika beruhigt. Die Presße Algeriens. Marokkos und Tunesiens greift zwar den Zionismus und Israel jedoch immer noch offen an. Von den 500.000 Juden vor 15 Jahren sind in diesen Staaten noch 170.000 geblieben. In Algerien, wo früher 130.000 Jud:n wohnten, leben heute noch 10.000. Die Auswanderung geht weiter, weil die Zukunft unter dem neuen Regime ungewiss erscheint. In Marokko gab as vor 15 Jahren 250.000 Juden. Jetzt wohnen noch 105.000 in diesem Land. König Hassan II. hat manche Spannungen überwinden lassen. Aber auch hier ist die Zukunft ungewiss. In Tunesien waren früher 120.000 Juden zu finden. heute sind es noch 30.000. Der Anschluss Tunesiens an die arabische Liga bedeutet eine ständige Gefahr für die dortigen Juden. muss sich eine Rechtsnorm geben, die neben altgeheiligten Vorstellungen der orthodoxen Trad’tion auch dem heutigen Rechtsgefühl und vor allein der Wirklichkeit Rechnung trägt, um dieser nicht mehr abreissenden Kette von Paradoxen ein Ende zu setzen. FIAMBRERIA Y DESPENSA „KAS H ER“ ALLE ARTEN VON WURST, AUFSCHNITT KAESE, MARMELADEN, KUCHEN, HAUSGEMACHTE SPEZIALITEATEN. SANDWICHES UND GETRAENKE SONNTAG GANZTAEGIG GEOEFFNET GALERIA COMERCIAL — PASTEUR 463 Loe. 4 ISRAEL - BRIEFMARKEN TVIEDERVERKAEUFER — ALLE NEU AUSGA¬ BEN ZUM OFFIZIELLEN PREIS Agencia Filatélica oficial VLAMONTE 550, I/B — Bueno« Aires, Rep. Argentina del Estado de Israel, SCHWEIZER KONTEN | Safes. Guthaben usw. von Personen, die durch $ Krieg oder Verfolgung ums Leben kamen, deren e Kontonummer nicht bekannt und für die Bsvoll- 1 maechtigte nicht vorhanden sind. | Nach neuem schweizerischen Gesetz ist Sonder- , j, Regelung vorgesehen. Erhen oder sonstige (ver— '• i meintliche) Berechtigte können sich jetzt melden.1 Information erteilt •: Büro Dr. Hardi Swarsensky <; (Dienstag, Mittwoch, Freitag von 16 bis 18 Uhr) PUEYRREDON 2190, 1. Stock links Telefonisch werden keine Auskünfte erteilt. 5 Anrufe zwecklos. |

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.