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Jüdische Wochenschau · 1962-11-23 · 1987 (23.11.1962) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
23 (1962)
Issue
1987 (23.11.1962)
Date
1962-11-23
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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PUEYUREDON 2190 — 1? izq. /aJemxiHaJshaelUa T E. 832613 Afl« XXIII. BUENOS AIRES, VIERNES 23 DE NOVIEMBRE DE 1962 No. 1987 DEBATTEN IN DER KNESSET DIE MILITA ER REGIERUNG Jerusalem. — Das isri.eli scbe Parlament lehnte einen Antrag aut Abschattung der Militärregierung in den von Arabern bewohnten Landesteilen ab, nachdem Ministerpräsident Ben Gir rion erklärt hatte, eine Meinungsverschiedenheit über diese Frage innerhalb “eines Koalitions - Kabinetts müsse zum Sturz der Re gierung und zur Ausschreibung neuer Wahlen führen Die Abstimmung ergao 50 gegen 26 Stimmen bei 23 Stimmenthaltungen. Der Antrag wurde von dem liberalen Abgeordneten Pinchas Rosen gestellt. Er enthielt keinen Hinweis auf die heutige Militärregierung, sondern brachte nur eine Aenderung in der neuen israelischen Gesetzgebung in Vorschlag, die ‘•ich auf die Bestimmungen aus der englischen Mandatszeit vom Jahre 1945 stützt, auf die die Militärregierung zurückgeht. Rosen hatte im vergangenen Februar bei seinem früheren Eintreten für die Abschaffung des Mi litärregimes eine Niederlage, erlitten, als die Knesset mit der knappen Mehrheit von 58:55 gegen seinen Vorschlag stimmte. Er behaup tete jetzt, die damalige Ab' Stimmung sei „nicht klar gewesen“, wobei er anführte, dass ein Koalitions Abkommen bestehe, welches der Agudat Israel das Amt eines Vizeministers im Ka* binetj und ein grösseres Budget für ihr Erziehungsprogramm als Austausch für ihre ständige Unterstützung in der Frage der Militärregierung Zusage. Er fügte hinzu, die arabischen Delegierten, die gegen die Abschaffung dieses Regimes gestimmt haben, hätten dies „in einem Augenblick der Schwäche“ unter Druck getan und würden unzweifelhaft bei einer neuen Abstimmung eine andere Haltung einnehmen. Achdut Awoda enthielt sich der Stimme aufgrund einer Uebereinkunft, die der Partei gestattet, in dieser Frage der Regierung nicht ihre Unterstützung zu ge ben. Ein Sprecher dieser Fraktion betonte, die Partei werde ihre Bemühungen verfolgen, um im geeigneten Augenblick die Abschaffung durchzusetzen. Der Antrag Rosens wurde als „Falle“ bezeichnet, um der Regierung Schwierigkeiten zu bereiten. Die Cherut enth elf sich ebenfalls der Stimme mit der Erklärung der Antrag bezwecke eine Aenderung des „verhassten englischen Gesetzes zur Unterdrückung“. dem es einen israelischen Anstrich geben würde. Er versicherte, dass seine Partei einen offenen Vorschlag zur Abschaffung der Militärregierung unter stützen werde, die sie als unwesentlich und schädlich für Araber und Juden betrachte. Ben Gurion warf dem ehemaligen Justizministe" Rosen ärgerlich vor, sein Antrag sei „höchst ungelegen in Anbetracht der gegenwärtigen innerarabischen Streitigkeiten“. Er behauptete, der Antrag ziele darauf hin. wied?r einmal durch „die Hintertüreine Frage r zur Diskussion zu stellen, und bezeichnete dies als ein „unwürdiges Manöver“. DIE STAATSSICHERHEIT Jerusalem. — Nach einer hitzigen Debatte lehnte die Knesset vier Anträge auf Aenderung des Sicherheits Gesetzes aus dem Jahre 1957 ab, das von dem Obersten Gerichtshof Israels als unhaltbar bezeichnet worden ist. Die Abstimmung ergab 48 gegen 39 Stimmen, nachdem der Ministerpräsident und Verteidigungs-Minister Ben Gurion erklärt hatte, das Gesetz sei für die Staatssicherheit notwendig. Ben Gurion bediente sich eines Gutachtens, das von Ge neralstaatsanwalt Dr. Gideon Hausner zugunsten des Gesetzes abgegeben worden ist. Das Gesetz, das die Handhabe zu dem Spionageprozess gegen den Mapam-Führer Aharon Cohen bot, wur de vom Richter des Obersten Gerichtshofes, Mosche Landau, als „vernunftswidrig“ gekennzeichnet. Der Oberrichter hatte erklärt, dass „nicht einmal die Sorge um die Sicherheit des I Staates eine solche Umkehrung der für die Beweise angenommenen Gesetze rechtfertigen könne“. Ober richtet- Landau, der sein Bedauern ausdrtickte, weil das Gesetz den Hohen Gerichtshof verpflichte, die Berufung Cohens abzulehnen, hatte sich auf die Bestimmungen bezogen, welche den Angeklagten zwingen, seine Unschuld zu beweisen, ans'at*: die Anklagebehörde unter Zwang zu stellen, Beweise für die Schuld zu erbringen. Die Parteien der Opposition, die forderten, besonders dieses Gesetz aozuschaffen und zu ändern, beriefen sich auf die Ansicht des Obersten Gerichtshofes. Ben Gurion basierte sein Gegenargument aut die von Generalstaatsanwalt Hausj ner ausgesprochene Mei nung. Bevor er das Gutachten Hausners verlas, setzte er den Deputierten auseinander, dass die Spionage ein sehr ernstes Problem in Israel sei, denn lebenswichj tige Informationen könnten j auf dem Weg über befreundete Regierungen oder unschuldige Einzelpersonen,! die keine Absicht hätten, j Israel zu schaden, zur1 Kenntnis der feindlicaen Nachbarstaaten gelangen. Hierauf las er das Gutachten des Generalstaatsanwal. tes vor, der ausführt,, dass die von Oberrichter Landau geübte Kritik die eines Rieh ters und nicht die des Gerichtshofes sei, da Oberrichter Zwi Bersinson e'nverstanden damit war, der Berufung Cohens nicht stattzugeben, und der Oberrichter Alfred Witkon, der für den Freispruch eintrat, nicht die Frage des Geset zes zur Staatssicherheit aufwarf. In einer stürmischen Diskussion erklärte Ben Gu rion, er würde sich nicht von der Ansicht eines Oberrichters „beeinflussen“ lassen, da dieser kein Gesetz geber sei. Menachem Begin von der Cherut und Prof. Klinghofer von der Liberalen Partei griffen Ben Gurion an, weil er sieh der Ansicht beuge, die von einem Juristen stamme, der politische Ambitionen hegen könne, während ein Ober richtet’ diese nicht besitze. Sie kritisierten auch dass ein Ministerpräsident die Auffassung eines Oberrichters bestreite. (ITA) 1 mi SCHOENE von JAKOB KATZ-ROGASEN Die Fülle mehren sieh, dass Kriegsverbrecher öder Menschen, die durch ihre braun- Vergangenheit reichlich belastet sind, ungeni ,-rt in den Vordergrund trete«, können, als wäre nichts geschehen .. Da haben wir z ö. den folgenden Fall: Der Chfearzt des Städtischen Krankenhauses in Buxtehude Dr. Wilhelm Beigelböck. wird nicht in Wien sprechen Die österreichische Acrztekammer hat seinen im Rahmen der Schulärztetagung geplanten Vortrag a ig«- k jtit1 Dr. Beigelböck war eine öffentliche Kontroverse entstanden, nachdem c.ie israelitischen Kultusgemeinden Oesterreichs erklärt hatten, der deutsche Arzt sei an Vleerwasser-Experimenten mit KZ-Häftlingen beteilig; gewesen, wobei viele Häftlinge unter schrecklichen Qualen gestorben seien. In die Angelegenheit hatte sich auch das österreichische Innenministerium eingeschaltet, das der Aerztekammer von dem Fall Mitteilung machte. Wie l>® kannt wurde, hat die Aerztekammer daraufhin den Vor trag abgesagt. Dr. Beigelböck, der nach dem Krieg von einem amerikanischen Militärgericht zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, später aber begnadigt wurde, erklärte, niemand sei an den Folgen seiner Experimente gestorben. Sollten wirklich nur die jüdischen Gemeinden in Oe* sterreich über das schändliche Wirken des Experinven ten-Arztes informiert gewesen sein? Wenn dies so wäre, wird durch diese gewollte Ignoranz das Verhalten der öffentlich Verantwortlichen nur noch als gröber und fahrlässiger anzusehen sein. So ein „Arzt“ konnte avanzieren und zum Chefarzt eines städtischen Krankenhauses in der Bundesrepublik aufsteigen. Dieser Mann ist übrigens zu nicht weniger als 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden, doch nicht wegen eines politischen Verbrechens, sondern wegen eines Verbrechens gegen die Menschheit und gegen die Menschlichkeit. Er hat aber trotzdem nicht nur die Erlaubnis von deutschen Behörden erhalten, wieder als Arzt tätig zu sein, sondern wurde sogar zum Chefarzt eines städtischen, also aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen Krankenhauses ernannt. Es ist nicht bekannt geworden, dass er seines Amte» enthoben wurde. Seine Antwort an die Wiener, bei seinen Experimenten sei niemand gestorben, geht an der Sache völlig vorbei, abgesehen davon, dass sie durch nichts erwiesen ist. WIE ICH ES SEHE Die deutschen Richter ven JEHUDA GOTTHEIMER Insgesamt 98 Richter und Staatsanwälte haben wegen ihrer Tätigkeit in der nationalsozialistischen Rechtspflege von dem Angebot im Bundesrichtergesetz Gebrauch gemacht, sich vor zeitig in den Ruhestand versetzen zu lassen. Bis auf Niedersachsen haben alle Länder die Zahl der Richter und Staatsanwälte bekanntgegeben, die sich in das Privatleben zurückziehen wollen. Die Richter und Staatsanwälte hatten nach dem Bundesrichtergesetz Gele genheit, bis zum 30. Juni ihre Pensionierung zu beantragen, wenn sie im Dritten Reich an Unrechtsurteilen beteiligt waren. Wie schon vor diesem Termin bekannt wurde, vor dem sich die Landesjustiz behörden in Schweigen hüllten, war es jedoch in den meisten Fällen notwendig, den auf diese Weise angesprochenen Richtern s und Staatsanwälten nachdrück lieh nahezulegen, den Abschied zu nehmen. Nicht alle zogen, wie sich jetzt her ausstellte, die erwünschten Konsequenzen. Dabei spiel te. so wird vermutet, meist die Ueberlegung mit, dass ein Ausscheiden aus dem Justizdienst einem Schuld bekenntnis gleichkäme. In Schleswig Holstein haben acht Richter und Staats. | anwälte ihre vorzeitige Pen-j sionierung beantragt. Ju- | stizminister Dr. Bernhard Leverenz teilte mit, dass j den Anträgen in allen Fällen , stattgegeben worden sei. I Unter den acht Richtern und Staatsanwälten befinden steh drei, bei denen bereits vor dem Richtergesetz vom Juni 1961 ein entsprechen-; der Antrag vorlag. Gegen I vier der acht Juristen ist nach Angaben von Dr. Le verenz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Zwei Verfahren wurden eingestellt, zwei laufen noch. In Schleswig-Holstein gebe es keinen Richter und Staatsanwalt mehr, der nach der derzeitigen Kenntnis wegen seines Verhaltens wäh rend der nationalsozialistischen Zeit seine Pensionierung hätte beantragen sollen. In Hamburg machten nach Angaben des Senats sechs Richter und Staatsanwälte von dem Angebot im Bundesrichtergesetz Gebrauch. Vier weitere, auf die sich die Ermittlungen nicht bezo gen oder bei denen eine Belastung nicht festgestellt werden konnte, baten ebenfalls um die Versetzung in den Ruhestand. Eine gleiche Anzahl war schon im Laufe von Ermittlungsverfahren auf Grund beam. tenreehtlieher Vorschriften oder durch Tod aus geschieden. Drei Richter, denen eine Kommission des Senats nahgelegt hatte auszuscheiden, stellten keine Anträge. In Bremen musste das Angebot des Bundesrichtergesetzes nach Angaben von Justizsenator Graf in kei nem Fall in Anspruch ge nommen werden. Ursprünglich waren in dem Stadtstaat sieben Richter und Staatsanwälte als belastet erschienen. Tn zwei Fällen stellte sich heraus, dass die i Betreffenden an Todesurtei¬ Israel und Westdeutschland Frankfurt a. M. — Zwei Repräsentanten der Evangelischen Kirche in Deutschland erklärten bei ihrer Rückkehr von einem lötägigen Besuch in Israel, sie seien der Meinung, dass Ministerpräsident David Ben Gurion die Aufnahme normaler und voller diplomatischer Beziehungen mit der Deutschen Bundesrepublik begriissen würde . Der Präsident der deutschen Evangelischen Kirche Dr. Kurt Scharf und Propst Heinrich Gräber aus Berlin äusserten ferner, ihrer Ansicht nach werde Ben Gurion dieses Ziel durchsetzen, obwohl eine kleine Gruppe in Israel sich hiergegen sträube. Die beiden Geistlichen wurden vom Ministerpräsidenten und dem Generaldirektor des Aussenministeriums, Dr. Chaim Jachil, empfangen. Sie berichteten, der Antrag auf Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Westdeutschland sei bisher nicht gestellt worden, weil man seine Ablehnung befürchte. Sie hätten allerdings fest stellen können, dass das Vertrauen zu der Bundesre publik in Israel im Wachsen begriffen sei. DIPLOMATISCHE BEZIEHUNGEN VERLANGT Bonn. — Der Nachrichtendienst der sozialdemokra tischen Opposition forderte die Herstellung von diplomatischen Beziehungen mit Israel. Die Partei bezeichnet die Haltung der deutschen Bundesregierung ab „unbegreifliches und peinliches Zaudern“. (ITA) len mitgewirkt hatten, doch war in einem Zeitraum von zwei bis vier Jahren einer davon wegen Erreichen der Altersgrenze ohnehin pensio niert worden, der andere freiwillig ausgeschieden. Bei den fünf übrigen hielt der Verdacht keiner Ueberprtifung stand. In Nordrhein - Westfalen machten 41 Richter und Staatsanwälte von dem Angebot Gebrauch. Nach An gaben des Justizministeri ums in Düsseldorf sind die Anträge von 18 der Gemeldeten bereits vom Kab’nett genehmigt worden. Uaber die weiteren Anträge wird in der nächsten Zeit entschieden. In Rheinland-Pfalz haben sich vier Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand versetzen lassen. Insgesamt waren acht Angehörige der Justiz in Frage gekommen. Wie die Landesregie, rung mitteilte, konnte zwei Staatsanwälten jedoch keine Mitwirkung bei unverantwortlichen Urteilen im Dritten Reich nachgewiesen werden. Gegenüber zwei „betroffenen Richtern bietet das geltende Recht keine Möglichkeit zu weiteren Massnahmen“, heisst es in einer amtlichen Verlautbarung. In Hessen sind nach einer Mitteilung des Justizministeriums neun von zehn ak tiven Richtern und Staatsanwälten auf Grund ihrer NS-Tätigkeit bis zum Ablauf der Erklärungsfrist aus dem Dienst ausgeschieden oder haben ihre Versetzung in den Ruhestand beantragt. Sie seien „für eine weitere Verwendung in der demokratischen Rechtspflege nicht mehr tragbar erschienen“, heisst es in der Erklärung. Ein Staatsanwalt, der keinen Antrag gestellt hatte, wurde mit sofortiger Wirkung unter Hinweis auf die bevorstehende bundes gesetzliche Regelung vom Dienst suspendiert. Das hessische Justizministerium gab keine Namen bekannt. Einer der Richter ist inzwischen gestorben. Nach Angaben des baveri. sehen Justizministeriums stellten in Bayern elf Richter und ein Staatsanwalt, die an Unrechtsurteilen in der nationalsozialistischen Zeit mitwirkten, Anträge auf vorzeitige Pension« Botschafter in Aethiopien Jerusalem. — Schmuei Divon. der Chef der Mittelost-Abteilung des Aussenministeriums, wurde zum ersten Botschafter Israels in Aethiopien ernannt und wird in Bald« nach Addis Abeba reisen, um seine Kredentialien zu überreichen. Bisher gab es in Addis Abeba nur ein isnelisches Generalkonsulat. Die Erhebung in den Botschaftsrang wird als An zeiehen dafür betrachtet, dass der abessinisclie Kaiser Haile Selassie die ökonomische Zusammenarbeit mit Israel zu verstärken wünscht und sich hiermit in offenen Gegensatz zu dem ständigen Druck von arabischer Seite stellt. (ITA) rung. Zwei Richter, denen vom Ministerium ein derartiger Antrag nahegelogfc worden war, befolgten die Empfehlung nicht. Die beiden haben während des Krieges in Sondergerichtsverfahren als Staatsanvväl. te mitgewirkt. Im Saarland zog steh ein Richter nach Angaben der Landesregierung in das Privatleben zurück. In Baden - Württemberg war vor Wochen bekanntgegeben worden, dass 14 Richter und Staatsanwälte bereits auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt wor. den seien. Es wurde damit gerechnet, dass noch vier bis fünf folgen würden. JI. Diese nüchterne Aufzählung der administrativen Massnahmen, die aufgrund des Richtergesetzes getroffen worden sind, machen einen äusserst peinlichen Eindruck. Hier werden Prämien für bewährte Nazis bezahlt, sollte man über dieses Gesetz schreiben. Menschen. die in verantwortlicher Stelle Unrecht taten, können sich vorzeitig pensionieren lassen, wenn sie ihre uneingeschränkte Pension beziehen wollen. Und alles wickelt sieh so wunderbar schnell ab. während beispielsweise noch hunderttausend« Opfer der Naziver- (Schluss auf Seite 2-

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