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Jüdische Wochenschau · 1962-09-07 · 1976 (7.9.1962) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
23 (1962)
Issue
1976 (7.9.1962)
Date
1962-09-07
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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PUEYRREDON 2190 — 1» Izq. JúxJem&K&JskCie¿i£a T E. 832613 Ano XXIII. BUENOS AIRES, VIERNES 7 DE SEPTIEMBRE DE 1962 No. 1976 Arabischer Konflikt verschaerft sich Eigentlich war schon alles filr die Engländer verloren, als sie ihren Standpunkt im Mittleren Osten durchgesetzt hatten. Beinahe zweihundert Jahre währte dieser Kampf um den Einfluss über Aegypten und die Länder der grossen arabischen Halbinsel. Alle europäischen Mächte traten in Rivalität miteinander, um dieses Ziel zu erreichen. Aber mehr als ein Jahrhundert leistete die Türkei erfolgreichen Widerstand, obwohl doch alle vom kranken Mann am Bosporus spracheu. Gewiss 'benutzte man das Argument vom Gleichgewicht der Kräfte, das gewahrt werden müsse. Aber man war sich nicht ganz darüber im klaren, ob es sich um eine Ausrede oder um einen Trost handelte. weil die Türken ihre Positionen bis zum letzten Augenblick verteidigen konnten. Der erste Weltkrieg hatte das' türkische Reich zerschlagen, der Zweite alle anderen britischen Rivalen ausgeschaltet. Eden sah sich am Ziel der Träume, die Grössere vor ihm ge'habt haben. In diesem Augenblick spürte er, der wie kaum ein anderer eine glänzende Schule der britischen Diplomatie absolviert hatte, dass mit dem Erreichen des Zieles auch bereits der Abstieg und die Verteidigung des soeben Erreichten begonnen habe. Eden-, der sicherlich kein grosses staatsmännisches Talent bewiesen, aber stets einen Blick für die Realitäten gezeigt hat, wusste, dass Grossbritannien bald, sehr bald verlieren werde, worum es Jahrzehnte gekämpft hatte. Deswegen gründete er in letzter Stunde die Arabische Liga als ein Instrument, das in englischer Hand auch dann einen Einfluss sichern sollte, wenn die einzelnen arabischen Länder längst ihre politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit erhalten haben würden. Im J.ihre 1945 waren sie alle noch nicht souverän, nicht Transjordanien, nicht Irak, nicht Libanon oder Syrien, und selbst Aegypten nicht, das übrigens als letzter arabischer Staat frei werden sollte. Jahre nachdem Israel bereits als neues unabhängiges Land seine Souveränität mit Erfolg verteidigt hatte. Die Arabische Liga hat niemals eine grosse Rolle gespielt. Ihre eigentliche, von den Engländern noch nicht einmal geplante Aufgabe, den Kampf gegen Israel zu führen, konnte bisher weitgehend, wenn auch nicht vollständig paralysiert werden. Als eine Organisation zur Kooperation der arabischen Staaten hat die Liga völlig versagt. Niemand nimmt sie ernst. Niemand glaubt daran, dass sie ihre Ziele realisieren kann. Niemand erwartet von ihr irgendwelche Schritte., um eine Annäherung zwischen den verfehdeten arabischen Staaten herbeizuführen. Die letzte Sitzung war ein Beweis mehr dafür, dass die Zusammenkünfte der Ligastaaten nur Gefahrenherde für neue Explosio .en und Streitigkeiten unter den arabischen Brüdern sind. Wenn Nasser seinen Delegierten die Anweisung erteilte, die Konferenz zu verlasset), so müssen sich die Verhältnisse bereits reictivon IS. IS< SAMUEL lieh zugespitzt haben. Nasser hat sich der Liga Jahre hindurch?> 1. einer — wenn auch stumpfen — Watfe bedient, um Forderungen auszusprechen oder Aktionen einzuleiten, die er als ägyptischer Staatschef nicht zu unternehmen wünschte, weil dies unter Umständen zu Reibungen geführt haben würde. Diese zweite Plattform, die sich Nasser in der Liga selbst geschaffen hatte, liess er fallen, weil er nicht die Absicht hatte, den syrischen Forderungen und Anklagen entgegenzutreten. Die „Verhandlungen“ hatten schon die rüden Formen politischer Versammlungen angenommen. Einen Vermittlungsweg gab es nicht. Syrien war nicht bereit, 'die Anklagen zurückzunehmen. Nassers Emissäre verliessen unter Protest die Konferenz. Der Bruch ist vollzogen. Deutlich konnten dis Hirngespinste und Lügengewebe der arabischen Politik nicht in Erscheinung treten. Noch vor wenigen Monaten bilde ten Aegypten und Syrien unter dem Szepter Nassers die Vereinigte Arabische Republik. Nassers Gefolgsleute in Syrien gerieten in die Minderheit. Die Vereinigte Arabische Republik zerbrach, denn Syrien erklärte seinen Austritt aus diesem Staatenbund. Nasser ist aber daran interessiert, die Illusion eines Gross-Aegypien, einer Vereinigten Arabischen Republik aufrecht zu erhalten. Er nennt sich oder sein Land noch Vereinigte Arabische Republik, obwohl es nur eine Vereinigung theoretischen Charakters, eine Bundesgenossenschaft ohne Bundesgenossen ist. Auch die Putsch-Bemühungen, die Nasser in Syrien anstelien liess, brachten keine Ergebnisse. Den Vermittlern, die nach einem Ausgleich zwischen den in Wut geratenen Syrern und Nasser suchten, wurde entgegen gehalten, dass die Aegypter sich ständig darum bemühen, Einfluss auf die syrischen Garnisonen zu nehmen, um diese zur Rebellion gegen die augenblickliche syrische Regierung zu bewegen. Dieselbe Anschuldigung haben inzwischen auch die Vertreter anderer Länder gegen Nasser ausgesprochen Auch Transjordanien und Saudi Arabien haben sich darüber beklagt, dass Nasser immer wieder versucht,,sich in ihre internen Angelegenheiten ein/.umischen. Man braucht sich nur dessen zu erinnern, dass eine ganze Serie von Attentaten gegen den transjordanischen König von Aegypten aus lanziert worden ist. Amman hat ganz offen und ohne Umschwei'e Nasser beschuldigt, Mörder gegen seinen König zu dingen. Ebenso hat Nasser vor ganz wenigen Wochen den sauditischen König aufs schwerste beschimpft und bedroht, jedenfalls in einer Weise abgekanzelt, die jeder internationalen Gewohnheit widerspricht. Wenn Nasser in die Liga zurückkehren soll, mögen sich die Syrer entschuldigen. Das ist eine der inzwischen bekannt geg benen Formeln zur — jedenfalls zeitweisen — Ueberbrükkung des offenen Konflikts im arabischen Lager. Hohnlächelnd haben die Syrer dieses Ansinnen abgewics.en. Natürlich kann man nicht Voraussagen, auf welchem Wege dieser Bruderzwist beigelegt wird; die schweren Differenzen jedoch werden bestehen bleiben. Die Arabische Liga, von den Engländern gegründet, brachte weder den Briten noch den Arabern irgendeinen politischen Erfolg. Sie dürfte auch künftighin zur völligen Bedeutungslosigkeit verurteilt sein. WIE ICH ES SEHE Büttel des Unrechtsstaates von JEHUDA GOTTHEMER Der Skandal Die Bundesrepublik wurde um einen neuen Skandal bereichert. Der Generalbundesanwalt, also der oberste Ankläger des Staates, ein Herr Wolfgang Immerwahr Fraenkel, musste zurücktreten, weil er im Dritten Reich an einer exponierten Stelle an der Unrechtsjustiz aktiv teiigenommen hat. Er hat als Mitglied der damaligen Reichsanwaltschaft die sogenannten Nichtigkeitsbeschwerden bearbeitet. Nach der hitleristischen „Rechtsordnung“ stand der Reichsanwaltschaft, das Recht zu, die Nichtigkeit von Urteilen durehzusetzen, die der Nazirührung nicht zusagten, weil sie entweder nicht bequem waren oder zu milde erschienen. Unter den bekannt gewordenen Fällen, an denen der besagte Herr Fraenkel, der trotz seines Namens ein waschechter Nazi gewesen Rocktoeft unarwünscht Montreal. — George Lincoln Rockwell, der nordamerikanische Naziführer, reiste überstürzt aus Kanada ab. als er aus dem Hotel, in dem er ein Zimmer genommen hatte, als „unerwünscht“ verwiesen wurde. Hiermit nahm sein Besuch in Kanada ein Ende, bei dem er in verschiedenen Städten Reden zu halten beabsichtigte, um den Nazismus und Antisemitismus «y verbreiten. — 1 ITA) ist, mitgewirkt haben soll, ist das Urteil eines Sondergeriehts gegen zwei Franzosen zu erwähnen, die wegen Lebensmitteldiebstahls zu 12 Jahren Zuchthaus (!) verurteilt worden waren. Dieses Urteil war der Reichsanwaltsc’naft, vertreten durch Wolfgang I. Fraenkel, nicht strèng genug, er erhob Nichtigkeitsbeschwerde und erreichte, dass die beiden un-; glücklichen Franzosen zu i Tode verurteilt und hinge-; richtet worden sind. | Als nun die Stelle des I Obersten Bundesanwaltes i frei wurde, und als zwei (oder drei Professoren, denen i man diesen Posten anbot, j diesen ablehnten, kam die! Reihe an Wolfgang Fraen-! kel, der das Amt annahm. Natürlich forschte man nach I seiner Vergangenheit, denn! dies ist nach der furchtbaren I Erbschaft des Dritten Rei- , ches erforderlich, was der! vorliegende Fall zur Genüge 1 beweist. Diese Nachiorschun- I gen können nicht sehr ernst I gewesen sein. Sie bestanden im wesentlichen in der Bej fragung des Kandidaten I seU*p» der sich für diesen f P.osjefP geeignet befand j und .. ernannt wurde. Die Verantwortung hierfür tragen zwei Behörden oder Körperschaften: das BundesjusUzministerium und der ■Bundesrat. Beiden entging, was später enthüllt werden sollte. Bisher hat niemand festgestellt, aus welchen Grund ui die blutige Vergangenheit des Exgeneratbundesanwalts den für seine Ernennung Verantwortlichen unbekannt und ein Geheimnis bleiben konnte. Man wusste allerdings, dass Fraenkel bei der Reiehsanwaltschaft in Leipzip zu Hitlers Zeiten tätig gewesen ist. Man wusste auch, dass er lange Jahre hindurch nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches als Richter im Bundesland Schleswig Holstein beschäftigt war. Ein deutscher Journalist, Johann Georg Reissmüller, beschreib) in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in seinem Leitartikel über „Die Lehren aus dem Fall Fraenkel“ die schleswig-holsteinische Situation in der folgenden, reichlich diplomatischen Form: „Das nördliche Bundesland ist nach dem Krieg beim Einstellen von Richtern und Beamten, die sich im Dritten Reich kompromittiert hatten, vergleichsweise grosszügig gewesen.“ Diese verblühmte, verschrobene Sprache wurde offensichtlich mit voller Absicht gewählt, um die Dinge nicht beim rechten Namen zu nennen. Die Einstellung einer langen Reihe ehemaliger Nazis, die sich in führender Stellung befunden haben als eine ,grosszügige' Haltung zu bezeichnen, dürfte fehl am Platze sein. Schliesslich sind in diesem nördlichen Bundesland durch höchste Beamte Begünstigungen von nazistischen Vor breehem vorgekommen, die unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt werden können. Das Wort .grosszügig' in diesem Zusammenhang zu benützen, ist selbst bei seiner ironischen Verwertung unangebracht. Dann schreibt Reissmiiiler weiter: „Ganz unbekannt hätte dies auch dem Bundesjustizminister nicht sein sollen, wenn man freilich auch DER FALL ERNST LAUTZ von JAKOB KATZ-ROGASEN j Die Fünfte Kammer des Schleswig-Holsteinischen Landesverwaltungsgerichts hat es 1« einem prozesstechnischen Vorverfahren abgelehnt, dem ehemaligen Ankläger des Freislerschen Volksgcrichthofs, Oberreichsanwalt Dr. Ernst Lautz, seine Pensionsbezüge abzuerkennen. Die gleiche Kammer hatte in erster Instanz vor zwei Jahren zugunsten des früheren Staatssekretärs und kommissarischen Reichsjustizministers unter Hitler, Dr. Franz Schlegelberger, aus „formalrechtlichen Gesichtspunkten“ das Land Schleswig Holstein zur Zahlung einer Pension von monatlich etwa 2.800 Mark und zu Nachzahlungen von über zwangtigtausend Mark verurteilt. Ebenso wie Schlegelberger klagt auch Lautz gegen das Land Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auf die Auszahlung seiner vollen Pensioosbezüge. Er war vom Gerichtshof der Alliierten in Nürnberg zu zehn Jahren Haft verurteilt, jedoch 1951 entlassen und in einem deutschen Entnazifizierungsverfahren in die Gruppe der Minderbelasteten eingestuft worden. Nach Artikel 13L des Grundgesetzes erhielt er die Bezüge eines Generalstaatsanwalts von monatlich etwa 1800 Mark. 1956 sollten ihm die Beamtenrechte aberkannt werden: doch c’i« Disziplinarkammer in Kiel bestimmte, dass die Antrag« von Lautz gegen die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 lediglich ’mit einer Halbierung des Ruhegehalts zu ahnden seien. Der Vertreter des beklagten Landes sagte: „Lautz und der frühere Reichsjustizminister Dr. Franz Schlegelberger waren die höchsten Repräsentanten einer Justiz, als in Deutschland von einer Justiz keine Rede mehr war. Der Mann, der als Staatssekretär des Reichsjustizministeriums (gemeint Schiegclberger) die Euthanasie- Verfahren eingeleitet hat, hat damit bewiesen, dass es in Deutschland nicht nur einen Fall Eichmann gegeben hat; der andere, der Ankläger des Freislerschen Volksgerichtshofes war eindeutig eine der verbrecherischen Stützen des nationalsozialistischen Systems.“ — Schärfer konnte man nicht sprechen. Trotzdem erhielt Lautz von der entscheidenden Kammer wieder Recht .. Wiederum waren formalistische Argumente nach den Angaben des Vorsitzenden, eines früheren Marine-Richters, ausschlaggebend. Lautz hatte in seinem Schlusswort gesagt, er habe in einer schwierigen Zeit gelebt, die „zu bestehen, Mut erfordert habe.“ In einer späteren Leserzuschrift antwortete der im Ruhestand befindliche Oberstaatsanwalt W. Müller-Hill, dieser Satz gelte für alle Strafjuriston der Hitlerzeit, und es hätte zum Glück viele gegeben, die den Mut bewiesen und deswegen „bestanden“ hätien. „Wenn aber Lautz, der als Anklagevertreter bei dem Freislerschen Mordgericht mitgewirkt und die üblichen Todesurteile gegen die .Volksschädlinge' beantragt hat und beantragen liess, diesen Ehrentitel für sich beansprucht, so ist dies nichts anderes als eine makabre Groteske.“ — Dem ist nichts hinzuzufügen. detaillierte Kenntnis über; die unübersichtlich gelegten j Fäden der Personalpolitik in \ der schleswig-holsteinisehen Justiz erst allmählich erlangt hat.“ Der gegen den Justizminister erhobene Vorwurf mag berechtigt sein oder nicht. Feststeht durch ein weiteres Beispiel, dass die Zustände in dem .nördlichen Bundesland' dringend einer Ueberprüfung bedürfen. Aber nur*dort? — Das ist die entscheidende Frage, die im Zusammenhang mit dem neuesten Skandalfall Fraenkel, früherer Generalbundesanwalt in Karlsruhe, wieder aktuell geworden ist. ir. Rund 100 Richter Insgesamt 98 Richter und Staatsanwälte haben ihre vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragt, natürlich bei voller Pension, indem sie von einer ihnen gebotenen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machten. Die Bundesrepublik hatte denjenigen Richtern und Staatsanwälten auf Antrag früher Pensionierung in Aussicht gestellt, die im nationalsozialistischen Unrechtsstaat an Unrechtsurteilen teilgenommen haben. Obwohl insgesamt 93 Justizbeamte diese Möglichkeit ergriffen haben und dieses Recht ausübten. ist man sich darüber im klaren, dass viele die Frist ungenutzt vorübergehen Hessen in der Ueberzeugung, dass der entsprechende Antrag auf frühzeitige Pensionierung als ein Schuldbekenntnis ausgelegt werden könnte. Die einzelnen Länder haben bekannt gegeben, wie viele Beamte in den Ruhestand getreten sind. Gegen einige läuft ein Verfahren, gegen andere ist es bereits wieder eingestellt worden. Bei der bisherigen Handhabung der Praxis dürfte kaum damit zu rechnen sein, dass auch rur einer wegen seiner Beteiligung an Das Kabinett tagta Jerusalem. — Auf der letzten sonntäglichen Kabinettssitzung führte der Stellvertretende Ministerpräsident Levi Eshkol den Vorsitz. Er kündigte seine bevorstehende Reise nach Nordamerika an, wo er an der Konferenz des Direktoren-Ausschusses der Weltbank teilneh men wird. Während seiner dreiwöchigen Abwesenheit, in der er auch bei Veranstaltungen der Einneitskampague und Bonds-Aktion aufzutreten beabsichtigt, wird Innenminister Mosche Chaim Shapiro ihn vertreten. Das Amt des Finanzministers wird in dieser Zeit von Handels- und Industrieminister Pinchas Sapir übernommen werden. (ITA) Bluturteilen verfolgt oder gar verurteilt werden wird. Auch Ex-Generalbundesanwait Fraenkel wird seine volle Pension beziehen. Warum nicht? Wurde sogar sein ehemaliger Vorgesetzter und oberster Anklägej» beim Volksgerichtshof Lautz voll pensioniert. Nur nebenbei sei bemerkt, dass Lautz in Schleswig - Holstein sein« Pension bezieht. Welch' ein merkwürdiger Zufall, auch Fraenkel war Jahre hindurch in diesem nördlichen Bundesland beschäftigt. Die Zahl der 98 dürfte sich noch etwas erhöhen, da zwei Bundesländer ihren Bericht noch nicht abgegeben haben. Wie verlautet, hat man in Bayern zwei Richtern »ahegelegt, um ihre frühzeitige Pensionierung zu ersuchen, weil sie als Staatsauwälie an Unrechtsurteilen beteiligt gewesen sind. Beide sind jedoch diesem Ersuchen nicht nachgekommen, sodass die weitere Stellungnahme der übergeordneten Dienststellen abzuwarten bleibt. Das Gesetz über di-> frühzeitige Pensionierung sol- (Schluss auf Seite 2)

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