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Jüdische Wochenschau · 1962-07-27 · 1970 (27.7.1962) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
23 (1962)
Issue
1970 (27.7.1962)
Date
1962-07-27
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German, Spanish
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O > % *? FRANQUEO PAGADO Concesión 908 S 2. 2 _5® 33 9 TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 Año XXIII. BUENOS AIRES, VIERNES 27 DE JULIO DE 1962 No. 1970 EL EJEMPLAR en toda la República PUEYRREDON 2190 1? teq. T. E. 83 2613 Buenos Aires Wir veröffentlichen nach- \ stehend den in einer der letzten Ausgaben der ..Gemeinde“, des offiziellen Organs der Israelitischen Kuitusgemeinde Wien. erschienenen Artikel, ,,Antisemitismus — in Oesterreich straflos“. C> Ausgerechnet am Tage der 24. Wiederkehr jenes verhängnisvollen 13. März, an dem die Heerscharen Hitlers in Oesterreich einfielen, lehnte der Ministerrat der wiedererstandenen aus der Asche des ,,tausendjährigen“ Reiches geborenen Republik Oesterreich auf Grund des Vetos der OeVP-Minister fen. dass er die heimlichen chen neonazistischen Um triebe der jüngsten Zeit der hofschänder vorzubeuger,. Der Beschluss des Miniboten hätte, die bedenklides Neovandalismus der Schwere des Vergehens entsprechend zu ahnden und der weiteren Ausbreitung Bombenwerfer und Friedschaften eine Handhabe gesterrates war tief bedauerlich, und man kann nur hof- Gerichten und btaatsanwai»- einen Gesetzentwurf ab, der und offenen Neonazis nicht in ihrer Tätigkeit ermuntern ■wird. Gewiss, der Gesetzentwurf wurde nicht abgelehnt, sondern auf Wunsch der OeVP nur „zurückgesteilr“; seine Annahme wurde als ,,gegenwärtig unzeitgemäss“ vertagt. Der gelernte Oesterreicher muss allerdings befürchten, dass dies nur die diplomatische Formel für das endgültige Begrab nis dieses Reformvorschlags war. Leider wurde die Ansicht der OeVP-Minister über die „Unzweckmässigkeit“ der Straf - Verschärfung gegen neonazistische Umtriebe bereits zwei Tage später eklatant widerlegt. Ein Innsbrucker Geschworenengericht sprach einen Mann bedenkenlos frei, der i.n aller Oeffentlichkeit auf einer Faschings - Unterhaüuri ln Wörgl erklärt hatte, es seien noch viel zu wenig Juden umgebracht worden. Sicherlich hätte die Annahme der Gesetzesnove’l? durch den Ministerrat die Innsbrucker Geschworenen kaum zu einer Sinnesänderung bestimmen können; man hätte aber wenigstens gegen den 42jührigen Hilfs- * arbeiter Laszlo K. zum Moj dellprozess, an dem sich; Wert oder Unwert der ge- I planten Novellierung der! Gesetzesbestimmungen zum! Schutz der Republik und j der Menschenrechte äugen-; fällig demonstrieren lassen, j letzen und so dem Richter werden, die Seelenkompiexe HETZEN UND BELEIDIGEN Der Hilfsarbeiter — übrigens ein Ungarnflüchtling — hatte die nationalsozialistischen Judenmorde aus driicklich gutgeheissen; er hatte erklärt, dass alle Juden umgebracht gehörien, dass noch viel zu wenig Juden getötet worden seien. Unsere in dieser Beziehung altertümlichen und lücken haften Gesetzesbestimmun gen gestatten cs lediglich, den Angeklagten nach dem Paragraphen 305 des osteri reichischen Strafgesetzes vor Gericht zu stellen. N ich | diesem wird u. a. die ,,Gut-; heissung von ungesetzlichen i oder unsittlichen Handlun-! gen“ mit Arrest von einem j j Monat bis zu sechs Monaten i ' bestraft.! Diese etwas spröde For- , mulierung mag passen, wenn | jemand erklärt, es sei nchi tig, dass der Juwelier X. | ausgeraubt oder dass der ' Polizcibcamte Y. totgeprii- I gelt wurde. Wenn aber je-; mand ganz allgemein sagt. ) es seien zu wenig Juden um- : gebracht worden, ist der Paragraph 305 zweifellos zu; wenig konkret, um | Volksrichtern — wie das Innsbrucker Beispiel zeigt — ] die Strafbarkeit dieser Aeu- . sserung zwingend vor Augen I zu führen. ine Handhabe zum Ausset-; zen des Urteils liefern, j In dem Motivenbericht des! Justizministeriums wird u.! a. darauf hingewiesen, dass j nach der bisherigen Rechts-; läge nur die nachweisliche i . Aufreizung“ zu Feindselig j keiten gegen rassische oder andere Gruppen geahndet I werden konnte, die „Hetze“ j hingegen straflos blieb | Auch das Verbotsgesetz tref- , fe die Rassenhetzer nur insoweit, als diese mit ,.na-! tionalsozialistischw Wieder- . betätigung“ einhergehe. Wer „bloss“ für eine feindselige | Gesinnung gegen bestimmte rassische Gruppen wirbt, diese beleidigt oder verächtlich zu machen sucht, kann nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur in den seltensten Fällen belangt werden. Antisemitische Gesinnung und antisemitische Parolen sind in Oesterreich — sofern sie nicht in ausgesprochen nationalsozialistischer Einkleidung verkündet werden — leider nach wie vor straflos. Nicht wenige echte Nazis konnten durch diese Gesetzeslücke bereits in den amtlich tolerierten, „stubenreinen“ Antisemitismus entschlüpfen. UM DIE MENSCHENWUERDE Das neue Gesetz stellt aber auch nicht die „Hetze“ allein unter Strafe: es soll | keinen Freibrief für Querulanten oder Denunzianten darstellen. „Bloss abfällige, herabsetzende, ja selbst beleidigende und verletzende Aeusserungen genügen zur ..... ... _. Erfüllung des neuen Tatbe- Eine völlig gewandelte Sistandcs nicht‘., ^isat es jener Leute zu verstehen oder gar zu verzeihen, die verschärfte Gesetze gegen den Neonazismus zwar angeblich gutheissen, aber sie dennoch „zweckmässigerweise“ — etwa bis nach den Wahlen? — zurückstellen. Eine Verpolitisierung des Kampfes gegen die immer unverschämter auftretenden Neonazis — die natürlich samt und sonders behaupten keine Nazis zu sein, und jeden, der sie beim richtigen Namen zu nennen wagt, wegen Ehrenbeleidigung verklagen! —, diese Verpolitisierung wird sich ebenso unheilvoll auswirken wie seinerzeit ähnliche Vorgänge bei der „Entnazifizierung“; Lässt du meinen Nazi in Ruh’, lass’ ich deinen Nazi in Ruh’. ZEICHEN DER SORGLOSIGKEIT Das Justizministerium wollte aber nicht nur rassische Gruppen,sondern auch die Republik und ihre Symbole besser schützen als bisher. Der neue Paragrah 299 a droht jedem, der ,.in gehässiger und empörender Weis« dis Republik Oesterreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich zu machen sucht“, mit Arreststrafen bis zu einem Jahr; ebenso sollte jeder, der Farben, Flaggen oder Wappen der Republik, eines ihrer Bundesländer oder die Bundeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst verunglimpft (etwa die Flagge zerreisst!), mit Arreststrafen bis zu sechs Monaten zu rechnen haben.; tuation ergäbe sich jedoch.! wenn der Paragraph 302 a! des Novellierungsentwurfes j Gesetz würde. Seinen Bestimmungen zufolge müsste; bestraft werden. ..wer vorsätzlich. öffentlich oder in Druckwerken .. in einer die Menschenwürde verletzenden Weise gegen eine im Inland bestehende rassische oder durch ihre Zugehörig keit zu einer Kirche, eirer gesetzlich anerkannten R-?- '¡"iop.sgeseüscliaft, einem Volk, einem Volksslamm oder einem Staat bestimmte Gruppe hetzt oder in dieser Weise eine solche Gruppe beschimpft oder verächtlich zu machen sucht . “ Diese die Gewähr gehabt, dass i Formulierungen sind so sich ähnliche Entsrheidunj deutlich, dass auch die milgen künftighin nicht mehr | desten Geschworenen nicht wiederholen würden. So | darüber hinwegkämen, wollaber wurde das Verfahren < ten sie nicht das Gesetz ver wörtlich in den Erläuterungen des Justizministeriums. Der Täter muss vielmehr in einer „diverletzenden Weise“ handeln. Ist diese Bedingung aber erfüllt, dann kann ihr. kein Geschworenengericht mehr lossprechen. Nach dem „aufgeschobenen“ Paragraphen 302a hätte der Hilfsarbeiter aus Ein unverstaendliches Urteil Frankfurt am Main. — Verschiedene hiesige Zeitungen haben gegen die Milde des Urteils protestiert, das vom Bezirksgericht gegen Otto Hunsche, einen der engsten Mitarbeiter Adolf Eichmanns gefällt worden ist, denn Hunsche hat 1.200 ungarische Juden nach Auschwitz in den Tod geschickt. Generalstaats anwalt Heinz Wolf hat angekündigt, dass er gegen das Urteil appellieren wird. Während der langen Verhandlung, die elf Wochen dauerte, hatte sich der einstige SS-Hauptmann Hunsche, der in Budapest, Berlin und Prag mit Eichmann zusammenarbeitete, gegen die Anklage der Mithilfe bei der Ermordung von 1.200 ungarischen Juden zu verantworten, die er im Jahre 1944 nach Auschwitz transportierte. Trotz der vorliegenden Beweise, aus denen hervorging, dass Hunsch genau wusste, wohin er die Juden deportierte, wurde er nur zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, wobei das Gericht von dieser Strafe 27 Monate Gefängnis, die Hunsche wegen Kriegsverbrechen verbiisst hat. sowie weitere 19 Monate Haft vor der Urteilsverkündung, also 4 Jahre in Abzug brachte. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ bezeichnete dieses Urteil als einen „Skandal“ und beschuldigte den Richter der „Ignoranz“. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslängliche Freiheitsentziehung beantragt, während die Verteidigung den Freispruch forderte. (ITA) Interpol um Mitarbeit ersucht London. — Der Verband für die Vereinten Natio r.en wandte sich mit dem Ersuchen an die britische Regierung, die Interpol zu einer Aenderung ihrer Ha! tung in der Frage der „Suche und Festnahme von nazistischen Kriegsverbrechern" zu veranlassen. Der Resolutionsantrag wurde von der britischen Abteilung des Jüdischen Weltkongresses gestellt und erinnert daran, dass die UN-Generalversammlung im Februar 1946 alle Regierungen aufforderte, „die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Festnahme der na zistischen Kriegsverbrecher und ihre Zurückstellung an die Länder zu ermöglichen, in denen sie ihre furchtbaren Verbrechen begangen haben, damit sie nach de*- Gesetzen dieser Länder abgeurteilt und bestraft werden können.“ In der Resolution wird mit Bedauern festgestellt dass die Interpol bis heute in dieser Sache keine Mitarbeit geleistet hat. ^ITA) Angriffe wie etwa die Schüsse gegen das Parlament oder die Schändung Menschenwürde I des jüdischen Friedhofs in j Innsbruck, heisst es aus-! driicklich in dem Motivenj bericht zu diesen beiden Pa- | ragraphen, dürften auch in j ihrem gegenwärtigen Um- I fang nicht bagatelisiert j werden. „Die Vergangenheit | lehrt, dass die hinter der- \ W0rg, ,», „„.Fi«, vorur;j ,•£&.„ “Sl teilt werden müssen. Heisst i . „. ,_ es doch in dem Motivenbe- ™cht an t iitn.Vh.R rieht ausdrücklich. Wörter! an d‘* , tt t_ , ,, j; wenden, eine Anziehungsi wie „Untermenschen oder f maache Menschen. I ivm!! insbesondere solche jüngej ,!pp dfer m ieräng iren Alters, auszuüben vermöj soll vergast, vernichtet, oder , und somit den inneren ausgetilgt werden, aber |rIeden Oesterreichs zu geauch die Gutheissung solj {ährd€n geeignet sind. Auch eher Ausschreitungen in der würden £e Gegner des Staa- Vergangenheit verletze die tes und der G|eichh€it aller Staatsbürger im Unterolei- Menschenwürde der geschützten Gruppe. Bedarf es noch eines weiteren Beweises dafür, dass der „zurückgestellte“ Gesetzentwurf nicht nur nicht unzeitgemäss, sondern im Gegenteil sogar höchst aktuell, notwendig und vordringlich liiA Ist nicht klar genug erwiesen, dass jene, die den Entwurf — aus unbekannten und unbegreiflichen Gründen — ablehnen zu müssen glaubten schlecht beraten waren und Oesterreich keinen guten Dienst geleistet haben? „Oesterrei- \ chischer Ministerrat lehnt | Gesetze gegen den Neonazis- ( mus ab. so lauten die Schlagzeilen der ausländischen Zeitungen.Wir müssen uns klar darüber sein, dass sich weder Freund noch Feind im Ausland bemühen ben angemessener Gegenmassnahmen Zeichen der Schwäche und Sorglosigkeit erblicken, die zu häufigeren und schweren Angriffen ermutigen könnten“. Die Neonazis quittierten I die „Zeichen der Schwäche“ j prompt mit provokatorischer ] Frechheit, bevor noch der l Ministerrat die Sorglosigkeit! unserer höchsten Stellen ofj fiziell zugegeben hatte.. NICHT DIE KRITIK : UNTERBINDEN! j Im übrigen ist der Ent- , wurf des Justizministeriums noch immer sehr grosszügig und die mancherorts geäusserten Befürchtungen — von denen wir zugestandenermassen auch nicht ganz frei waren —, die neuen Paragraphen könnten sich zu Kautschuk - Bestimmungen entwickeln und jeder beliebigen Regierung die Möglichkeit bieten, sie gegen missliebige oppositionelle Elemente anzuwenden, erj wiesen sich als völlig unbegründet. Der Gesetzent- | wurf böte hingegen einer! demokratischen Regierung die Möglichkeit, gegen enragierte Neonazi» — und nur gegen diese! — mit wirksamer Strenge vorzugehen. Wer das nunmehr, nachdem die gesamte Novelle vorj liegt, nicht begreift, der gibt j damit nur zu verstehen, i dass er sich über das We- , sentliche und Entscheidend« | der nationalsozialistischen j und faschistischen Lehre : nicht im klaren ist. | Unbedachtes Gerede, blosse Kundgebungen des Un-, muts — das berühmte Wie-; ner Raunzen und Meckern also — will der Gesetzent- I wurf ausdrücklich von ge- | richtlichen Sanktionen ausj genommen wissen. Solche | Aeusserungen seien nicht die Auswirkung einer feindseligen Einstellung des Täters gegen den Staat und würden von der Oeffentlichkeit auch nicht als empörende Herabwürdigung, sondern nur als Entgleisungen aufgefasst. Es wird auch betont, dass die neuen Bestimmungen in keiner Weise die I Kritik am Staat und seinen Einrichtungen unterbinden dürften. | Wir können nur lebhaft beklagen, dass dieser ausgezeichnete und musterhafte Entwurf gerade am 24. Jahrestag des Unheils, das über Oesterreich hereinbrach, als ungeeignet befunden wurde Gesetz zu werden. Wir müssen bedauern, dass sich einzelne verantwortliche Männer nicht der Symbolik be wusst waren, die auch das Ausland aus diesem zeitlichen Zusammentreffen herauslesen würde. Wir können nur hoffen, dass die „Rückstellungsfrist‘1 für das Neonazigesetz nicht allzu lange dauern wird — nicht zuletzt auch hoffen, dass jene, die davon betroffen werden sollten, nun nicht Morgenluft wittern und den immerhin noch massvollen Motivenbericht der Justizbehörden Lüge strafen. Eine Einladung Oberhausen. — Die Stadt Oberhausen im Rhein, and, die in diesem Jahr ihr 100jähriges Stadtjubiläum begeht, hat zu der im Spätsommer stattfindenden Feier 150 ehemalige jüdische Mitbürger, die heute in Israel und anderen Ländern leben, zum Besuch ihrer alten Heimastadt eingeladen. Noch vor den Jubiläumsfeierlichkeiten will Oberhausen einen Bildband über den Wiederaufbau der Stadt den früheren jüdischen Bürgern Oberhausens als Gruss übersenden. Die Stadt wird ferner zwei Stipendien für jüdische Waisenkinder stiften, denen ein Studium an der Universität ermöglicht werden soll. Rassenverfolgung in Maehren London. — Gegen vier in Mähren lebende Personen wurden Gefängnisstrafen von insgesamt 33 Jahren ausgesprochen. Die Vor- und Vaternamen der Verurteilten sind offensichtlich jüdisch. Sie waren wegen illegalen Gold- und Devisenhandels angeklagt. (ITA) Israel und die Elfenbeinküste Jerusalem. — Als Höhepunkt des Besuches des Präsidenten der Elfenbeinküste, Felix Houphouet Boigny, wurde zwischen diesem Land und Israel ein Freundschaftsvertrag und ein Abkommen über kulturelle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet. Der Präsident der Elfenbeinküste begleitete den Präsidenten Ben Zwi zu der feierlichen Pflanzung von Setzlingen für einen Wald von 10.000 Bäumen, ein persönliches Geschenk des Präsidenten. Der Zeremonie wohnten die Diplomaten und alle afrikanischen Studenten französischer Zunge bei. die in Israel Kurse absolvieren. (ITA) Registro de la Propiedad Intelectual No. 656.635 Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rivadavia 831 •¿txZéé mäM

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