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Jüdische Wochenschau · 1962-06-01 · 1962 (1.6.1962) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
23 (1962)
Issue
1962 (1.6.1962)
Date
1962-06-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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PUEYRREDON 219« — 1’ Izq. fa JkmjcutcíJshjCietíJta T E. 832613 A«o XXIII. BUENOS AIRES, VIERNES 1» DE JUNIO DE 1962 No. 1962 Eichmann bittet um Gnade Jerusalem. — Der Oberste Gerichtshof Israels wies die Berufung Adolf Eichmanns gegen die Todesstrafe ab. In ihrem Entscheid bezeiehneten die Richter die Höchststrafe als Sühne für die erwiesene Mittäterschaft des Angeklagten bei der Ermordung von sechs Millionen Juden als ,,unzureichend“. Der Spruch des Obersten Gerichtshofes lässt Eichmann nur noch eine Hoffnung, der Hinrichtung zu entgehen, indem er an den Staatspräsidenten Ben Zwi appelliert und um Umwandlung der Strafe bittet. Eichmanns Strafverteidiger. Dr. Robert Servatius, gab an, er wolle dem Staatspräsidenten ein Gnadengesuch unterbreiten, um seinen Mandanten vor dem Galgen zu retten. Man rechnet jedenfalls damit, dass die Behörden die Vollstrekkung des Urteils nicht vor zwei bis drei Wachen verfügen dürften. Während der dreienhalb Stunden, die die Verlesung des Entscheides der zweiten Instanz in Anspruch nahm, sass Eichrr.ann unbeweglich, mit fest zusammengepressten Lippen, auf seinem Platz. Sein Gesichtsausdruck veränderte sich auch in keinem Augenblick, als die fünf Richter abwechselnd den Beschluss vorlasen, der alle durch die Verteidigung vorgebrachten Beweise entkräftete. Der Gerichtshof wies die von Eichmann immer wieder vorgebrachte Beteuerung glatt zurück, er sei nur ein Rädchen in der nazistischen Ausrottungsmaschinerie gewesen und habe nicht auf eigene Initiative handeln könne. ,,Aus den .in diesem Prozess im Ueberfluss vorhandenen Beweisen I geht hervor, dass der Berufungskläger absolut kein untergeordnetes, sondern ein sehr hohes Amt bekleidete und über volle Autorität in den Fragen verfügte, die die Juden in Deutschland selbst und weit über die Landesgrenen hinaus betrafen“, heisst es. ,,Wir wissen gut, dass die Todesstrafe für die Millionen Morde, die der Angeklagte in den verschiedensten Formen an seinen Opfern verübt hat, unzureichend ist. So wie es in der menschlichen Sprache kein Wort gibt, um die Taten des Angeklagten zu qualifizieren, so gibt es keine Strafe in den menschlichen Gesetzen, um die Schuld des Berufungsklägers zu sühnen. Unsere Ueberzeugung, dass jede Strafe, die über den Angeklagten verhängt wird, nicht ausreichend ist, gibt uns allerdings keinen Anlass, das Urteil zu mildern. Die Tatsache, dass es ihm gelungen ist, durch die verschiedensten Listen, Ausflüchte, Verheimlichungen und falsche Dokumente der Todesstraf3, die ihn in Nürnberg erwartete, zu entgehen, kann ihm nicht die Milde dieses Gerichts verschaffen.“ Der Oberste Gerichtshof zitierte eine Anzahl von englischen und nordamerikanischen Urteilen für seine Ablehnung der folgenden von der Verteidigung angeführten Einwiinde: 1. Das auf die Nazis und ihre Genossen bezügliche Gesetz, das im Jahre 1950 von der Knesset angenommen worden ist und unter dem Eichmai.n abgeurteilt wurde, sei unzulässig, da es nach den von ihm begangenen Taten erlassen wurde. 2. Die Verbrechen, deretwegen Eichmann verurteilt wurde, seien ausserhalb israelischen Territoriums begangen worden, und daher habe Israel kein Recht, über WIE ICH ES SEHE NACHZAHLUNG 100.000,- DM. von JEHUDA GOTTHEIMER i. Der Reichskanzler Als Franz von Papen Reichswanzier wurde, war das Schicksal der Weimarer Republik besiegelt. Bis zu seiner Kanzler - Ernennung durch den Reichspräsidenten von Hindenburg war von Papen politisch wenig oder kaum hervorgetreten. Er war einmal Militärattache in Washington gewesen, aber diese Episode war nicht gut ausgegangen. Man kannte ihn als ein wichtiges Mitglied des Herrenklubs; er war ein bekannter Herrenreiter. Von Papen gehörte dem Zentrum an, das ihn nicht in die Liste seiner grossen Parlamentarier einreihte. Von Papen war hierüber enttäuscht. Immerhin wurde er einmal Mitglied des preussischein Landtags. Durch bisher noch nicht völlig aufgeklärte Machenschaften war Reichskanzler Dr. Heinrich Brüning, ein Mann der Zentrumspartei, gestürzt worden. Hierüber waren die Partei und vor allem ihr Chef, der Prälat Dr. Kaas, tief empört. Die Erregung steigerte sich, als man erfuhr, dass ein Kreis von Generälen unter Führung des später von Hitler ermordeten Generals Kurt von Schleicher die Kandidatur Papens dem Reichspräsidenten vorgeschlagen hatte. Entgegen der vorsichtigen Politik, die vom Zentrum gewöhnlich betrieben wurde, veröffentlichte man eine scharfe Erklärung, in welcher sich die Partei heftig gegen die „leichtfertigen Intrigen verfassungsmässig unverantwortlicher Personen“ wandte, die eine schwere Schädigung der eingeleiteten Aufbaupolitik darstellten. Kanzlerkandidat von Pa pen teilte seinem Parteiführer mit, dass ihm das hohe Amt des Regierungschefs angeboten worden sei. Kaas verlangte, er solle das Angebot ablehnea. denn m könne kein anderer Zentrumsmann der Nachfolger des hinterlistig gestürzten Brüning werden. Von Papen versprach, die Parteidisziplin zu wahren. Dann tat er das Gegenteil. Kaas schrieb ihm: „Wenn Worte einen Sinn und Erklärungen einen Wert haben sollen, musste ich auf Grund unserer Aussprache... mit Sicherheit annehmen, dass sie das Amt des Reichskanzlers aus zwingenden Gründen nicht übernehmen würden. Von dieser Auffassung ausgehend, habe ich mich in der Sitzung des geschäftsführenden Parteivorstandes für die Loyalität Ihrer Entschliessung verbürgt. Unmittelbar darauf traf die Nachricht ein, dass Sie im Gegnesatz zu der mir gegebenen Zusage entschieden hatten.“ — Deutsche Historiker haben auf diesen Wortbruch wie auf manche folgenden hingewiesen. Alle stimmen darin überein, dass durch das „Kabinett der Barone“ nicht nur die Weimarer Republik den Todesstoss erhielt, sondern Hitler an die Macht gebracht wurde. Später nahm von Papen die Vizekanzlerschaft an, dann seine Degradierung, das Verbot der Parteien und alle anderen Verbrechen, die vom Dritten Reich begangen worden sind. Politisch spielte er keine grosse Rolle. Immerhin bekleidete er verschiedene hohe Posten und wurde Botschafter in Wien, wo er ebenfalls Hitlers Weg bahnte, und zuletzt in der Türkei. Trotzdem er in alle nazistischen Vorhaben eingeweiht war und auch eine Mitwisserschaft nicht abstritt, wurde er vom Internationalen Gerichtshof freigesprochen. Von einem deutschen Tribunal wurde er später in die Gruppe der Belasteten eingeordnet und erhielt eine Strafe. Uebev ihn wurden acht Jahre Arbeitslager verhängt. Aber von Papen wurde niemals in eia Arbeitslager eingewiesen. Der amerikanische Armeearzt und Psychiater Dr. Douglas M. Kelly, der reichlich Gelegenheit hatte, sich mit dem gefangenen von Papen zu unterhalten, gibt eine sehr sehr interessante Schilderung seiner Persönlichkeit, die im wesentlichen auf den eigenen Geständnissen von Papens beruht. „Um nicht ausgebootet zu werden..., unterstützte er Hitlers Griff nach der Reichskanzlerschaft“, schreibt Dr. Kelley. II. Vom ärztlichen Standpunkt Wie alle die grossen Politiker, die gegen Hitler waren, behauptete auch von Papen, nur deswegen mit Hitler kooperiert zu haben, um ihn zu bremsen. „Damit jemand da sei, der Hitlers masslosen Plänen einen Zügel anlegen könne“, äusserte sich von Papen zum Arzt. Dieses „Argument“ brachte ihm schliesslich den Freispruch. Immerhin war er Vizekanzler unter Hitler, dann Parteimitglied. Botschafter des Dritten Reiches usw. In Wien arbeitete er nach seiner eigenen Darstellung mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln daran, den Anschluss herbeizuführen. Ueber die Konsequenzen war er sich natürlich klar. Er wollte diese Konsequenzen. Trotzdem wurde er freigesprochen. Als Botschafter ln der Türkei erwirkte er nach seinen eigenen Worten, dass dieses Land nicht den Krieg erklärte. Von Papen sei, so berichtet der Psychiater, von seiner Mission überzeugt gewesen. Er habe sich als einen Retter vieler Menschen gefühlt und nicht als der Diener eines Systems, das Millionen vernichtet hat. Dr. Kelley schrieb: „Von Papen ist intelligent, ausgeglichen und lässt sich nicht durch Gefühle leiten . Obwohi er... von Hitler beisei - sie zu richten. 3. Die von Eichmann verübten Taten seien zur Zeit, da sie begangen wurden, Staatsakte gewesen, die er seiner Stellung entsprechend durchführen musste. 4. Eichmann sei in Argentinien festgenommen und illegal prozessiert worden. 5. Die Richter der ersten Instanz seien nicht geeignet gewesen, über Eichmann zu Gericht zu sitzen, da sie Juden waren. Diese Einwände wurden wie folgt beantwortet: 1. Der Oberste Gerichtshof war gehalten, das vom Parlament angenommene Gesetz anzuwenden und erkennt das Argument dieses Gesetz stehe im Widerspruch zum internationalen Recht nicht an. 2. Das internationale Recht erkennt das Recht eines jeden Staates an, seine Rechtsprechung bei Verbrechen gegen andere Länder oder von besonders schändlicher Art auszuüben. Der Staat Israel hat tatsächlich als Agent der internationalen Gemeinschaft gehandelt, als er den Berufungskläger vor Gericht stellte. Die dem Angeklagten zur Last gelegten Verbrechen tragen nicht nur internationalen Charakter sondern sind so abscheulich, te geschoben wurde, gab er nicht auf, sondern suchte eine Möglichkeit, seine Karriere im Dienste des Dritten Reiches fortzusetzen... Er hatte weder Skrupel, sich zur Erreichung seiner eigenen Ziele Hitler anzuschliessen, noch, wenn die Verhältnisse sich änderten, den Herrn zu wechseln.“ Abschliessend meint der Psychiater: Von Papen ist völlig normal, „mit der Ausnahme. dass es ihm nicht möglich ist, weder in Wort noch in Tat, seine eigenen Moralgesetze einzuhalten.“ All dies musste vorausgeschickt werden, damit man das Folgende recht versteht. III. Der zweite Papenstreich Unter diesem Titel veröffentlichte eine deutsche Zeitung nachstehenden Bericht. »•Seitdem Vorsehung Sozialer Antisemitismus von BGHiS SMQLAR New York. — Die Liga gegen Diffamierung aer rsne Brit gehört zu den Institutionen, die keinen jährlichen Bericht zu veröffentlichen pflegen. Dagegen geben ihre Leiter von Z.it zu Zeit Bücher heraus, aus denen hervorgeht, dass die Liga ständig die Ereignisse und Tendenzen des Publikums mit Aufmerksamkeit verfolgt, um die antisemitischen Strömungen zu beobachten. Ein solches Buch, dessen Verfasser Benjamin Epstein und Arnold Foster sind, ist kürzlich unter dem Titel „Einige meiner b3sten Freunde’’ erschienen. Es beschreibt den sozialen und nicht den lärmenden Antisemitismus auf der Strasse. Wie stark ist der Antisemitismus heute in den Vereinigten Staaten? Auf diese Frage antworten die Autoren, dass die soziale Diskriminierung gegen die Juden noch bei gewissen Elementen der „höchsten” Schichten der Gesellschaft festgestellt werden kann. Zwar behaupten einige dieser Leute, wenn man ihnen ins Gesicht sagt, dass sie Antisemiten sind, „ihre besten Freunde seien Juden”. Unter dem Einfluss dieser Kreise werden die Juden zu Hunderten von Klubs und vielen Kurhotel* nicht zugelassen, und es werden ihnen in gewissen vornehmen Vierteln keine Wohnungen vermietet. Diese Art der Diskriminierung ist nicht etwa grober Art, und sie wird von den Amerikanern, die keine antijüdischen Gefühle hegen, doch nicht den Mut haben, sich diesen Praktiken entgegenzustellen, stillschweigend geduldet. Dann gibt es auch die ausgesprochen antijüdische Diskriminierung bei Anstellungen, hauptsächlich in den Banken. Versicherungsgesellschaften und zahlreichen Unternehmen der Schwerindustrie, in denen Juden nie in hohe Positionen aufsteigen können. Auch an vielen Universitäten werden jüdische Studenten nicht in unbegrenzter Zahl zugelassen, und bestimmte Studentenverbindungen nehmen keine Juden auf. Wohl sind in den letzten Jahren einige Fortschritte in dieser Hinsicht erzielt worden. doch es bleibt noch ein weites Feld offen, um das snobistische und höfliche Verurteil zu bekämpfen. dass sie die Fundamente der internationalen Gemeinschaft erschüttern. 3. Derartige Scheusslich- 1 eiten, wie sie der Angeklagte und seine Mithelfer begangen h„ben, können nicht verteidigt werden, indem man sich auf das Prinzip der Souveränität beruft oder sie als Staatsakte bezeichnet; jene, die sich ihrer schuldig machen, können sich nicht hinter der kollektiven Verantwortung eines Staates verstecken. 4. Da kein Auslieferungsvertrag mit Argentinien besteht, so wird das Gericht nicht die Umstände untersuchen, unter denen der Angeklagte der Justiz übergeben worden ist. In einem Abkommen, zu dem die Regierungen von Argentinien und Israel im Jahre 1960 gelangten, kamen sie überein, j dass Argentinien darauf verzichtet, die Rückstellung Eichmann' zu fordern. 5. Das Bezirksgericht, das den Berufungskläger prozessierte, für schuldig befai d und verurteilte, hat alle Argumente der Verteidigung in eingehender, erschöpfender und überzeugei.der Weise behandelt. Wir stellen fest, dass wir mit allen seinen Folgerungen und Gründen, die auf 'esten Beweisen ruhen, ohne Schwanken oder Einschränkungen völlig eingehen. Jerusalem. — Der zum Tode verurteilte frühere SS- ¡ Führer Adolf Eichmann hat j entgegen aller Erwartungen ein Gnadengesuch an den! Präsidenten Israels, Don j mich dazu berufen hatte, der Wegbereiter der nationalen Erhebung und der Wiedergeburt unserer Heimat zu werden, habe ich versucht, das Werk der nationalsozialistischen Bewegung und ihres Führers mit allen meinen Kräften zu schützen .. Der liebe Gott hat Deutschland gesegnet, dass er ihm in Zeiten tiefer Not einen Führer gab, der es über alle Nöte und Schwächen, über alle Kri sen- und Gefahrenmomente hinweg mit dem sicheren Instinkt des Staatsmannes zu einer glücklichen Zukunft führen wird... “ Diese Worte schrieb Franz von Papen am 2. November 1933 an Adolf Hitler. Er hatte durchaus recht, sich als Wegbereiter der nationalen Erhebung zu bezeichnen. Denn mit der gewaltsamen Absetzung der preussischen (Schluss auf Seite 2) i Jizchak Ben Zwi, gerichtet. , Wie aus zuverlässiger Quel- I le bekannt wird, hat Eich- I mann selbst das Gnadengesuch von vier Seiten in der Nacht vom 30. Mai abgefasst und unterzeichnet, nachdem er in das Gefängnis von Ramie gebracht worden war. Sollte das Gnadengesucht abgelehnt werden, so müsste er wegen seiner Mittäterschaft bei der Ermordung von 6 Millionen Juden in Ramie durch den Strang hingerichtet werden. Wie ergänzend hinzugefügt wird, habe der Präsident Israels zahlreiche Bittschriften erhalten, dem Gnadengesuch stattzugeben. Präsident Ben Zwi wird, wie man erfährt, seine Entscheidung innerhalb von drei Tagen treffen. Inzwischen hat der israelische Justizminister Dr. Bernard Joseph die Regierung um eine Entscheidung darüber ersucht, wann das Urteil vollstreckt werden solle. Nach dem Gesetz muss eine „gewisse Zeit“ verstreichen, um dem Verurteilten Gelegenheit zu geben, um Gnade zu bitten. Der Justizminister hat das Kabinett gefragt, wann diese „gewisse Zeit“ abgelaufen ist. Mit grosser Spannung wird die Entscheidung des Präsidenten Israels erwartet.! „Rettungs“-Aktion | Eichmann | Wien. — Der österreii ehischen Polizei nahestehende Kreise enthüllten, dass Adolf Eiehmanns dritter Sohn Horst vor einigen Monaten an einem Komplott zur Entführung seines Vaters aus Israel teilnahm. Horst Eichmann, der Matrose ist, soll über diesen Plan mit Robert Verbelen, dem Führer Nr. 2 der belgischen Nazis während des Krieges gesprochen haben; Verholen befindet sich gegenwärtig unter der Anklage wegen Kriegs verbrechen in einem wiener Gefängnis in Haft. Wie es heiss1, hat Horst Eichmann den Versuch gemacht, verschiedene ehemalige Nazigrössen für seine Aktion zu gewinnen, u. a. den Exgeneral der nazistischen Luftwaffe Hans Rudel und andere heute in Spanien lebende Exnazis (ITA)

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