Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 23 (1962)
- Issue
- 1957 (26.4.1962)
- Date
- 1962-04-26
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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so: «s_ £ c * - rS> » < U FRANQUEO PAGADO Concesión 908 TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 ISRAELITA Año xxni. BUENOS AIRES, JUEVES 2« DE ABRIL DE 1962 No. 1957 EL EJEMPLAR C en toda la República '*• PUEYRREDO.N 2190 1? j?q. T. E. 83 2613 Buenos Aires Antisemitismus in Oesterreich straflos Ausgerechnet am Tage der 24. Wiederkehr jenes verhängnisvollen 13. März, an dem die Heerscharen Hitlers in Oesterreich einfieieA. lehnte der Ministerrat der wiedererstandenen, aus der Asche Ces „tausendjährigen” Reiches geborenen Re publik Oesterreich aufgrund des Vetos der OeVP-Minister einen Gesetzentwurf ab, der Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Handhabe geboten hätte, die bedenklichen leonazistischen Umtriebe der jüngsten Zeit der Schwere des Vergehens entsprechend zu ahnden und der weiteren Ausbreitung j des Neovandalismus der; Bombenwerfer und Friedj hofschänder vorzubeugen. j Der Beschluss des Mini j sterrates war tief bedauerlich. Man kann nur hoffen, dass er die heimlichen und! offenen Neonazis nicht in ihj rer Tätigkait ermuntern | wird. Gewiss, der Gesetzent- | wurf wurde nicht abgelehnt, ' sondern auf Wunsch der j OeVP nur „zurückgestellt”;; seine Annahme wurde als „gegenwärtig unzeitgemäss“ vertagt. Der gelernte Oesterreicher muss allerdings befürchten, dass dies nur die diplomatische Formel für das endgültige Begräbnis dieses Reform - Vorschlags war. Leider wurde die Ansicht der OeVP-Minister über die .Unzweckmässigkeit’ der Strafverschärfung gegen neonazistische Umtriebe bereits zwei Tage später eklatant widerlegt. Ein Innsbrucker Geschworenengericht sprach einen Mann bedenkenlos frei, der in aller Oeffentliehkeit auf einer Faschings - Unterhaltung in Wörgl erklärt hatte, es seien noch viel zu wenig Juden umgebracht worden. Sicherlich hätte die Annahme der Gesetzesnovelle durch den Ministerrat die Innsbrucker Geschworenen kaum zu einer Sinnesänderung bestimmen können; man hätte aber wenigstens | die Gewähr gehabt1, dass; sich ähnlich« Entscheidungen künftighin nicht mehr j wiederholen würden. So aber wurde das Verfahren gegen den 42jährigen Hilfs-! arbeitcr Laszlo K. zum Modellprozess, an dem sich ] Wert oder Unwert der ge-; planten Novellierung der | Gesetzesbestimmungen zum [ Schutz der Republik und der Menschenrechte augenfällig > demonstrieren lassen. Der Hilfsarbeiter — übrigens ein Ungarnfliichtling — batte die nationalsozialistischen Judenmorde ausdrücklich gutgeheissen; er hatie erklärt, dass alle Juden umgebracht werden müssten und dass noch viel zu wenig Juden getötet worden seien. Unsere in dieser Beziehung altertümlichen, lückenhaften Gesetzesbeitimmungen gestatten es lediglich, den Angeklagten nach dem Paragraphen 305 les österreichischen Strafgesetzes vor Gericht zu stellen. Nach diesem wird unter anderem die „Gutheissung von ungesetzlichen oder unsittlichen Handlungen” mit Arrest von einem Monat bis zu sechs Monaten bestraft. Diese etwas spröde Formulierung mag passen, wenn jemand erklärt, es sei richtig, dass der Juwelier X. ausgeraubt oder dass der Polizeibea.nte Y. totgeprügelt wurde. Wenn aber jemand ganz allgemein sagt, es seien zu"wenig Juden umgebracht worden, ist der Paragraph 305 zweifellos nicht konkret genug, um den Volksrichtern — wie das Innsbrucker Beispiel zeigt die Strafbarkeit dieser Aeusserung zwingend vor Augen zu führen. Eine völlig gewandelte Situation ergäb-j sich jedoch, wenn der Paragraph 302 a des Novellierungsentwurfes Gesetz würde. Seinen Bestimmungen zufolge müsste •bestraft werden, ,.wer vorsätzlich. öffentlich oder in Druckwerken . in einer die Menschenwürde verletzenden Weise gegen eine im Inland bestehende rassische oder durch ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer gesetzlich anerkannten Reli gionsgesellschaft, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe hetzt oder in dieser Weise eine solche Gruppe beschimpft *oder verächtlich zu machen sucht ” Diese Formulierungen sind so deutlich, dass auch die mildesten Geschworenen nicht darüber hinwegkämen, wollten sie nicht das Gesetz verletzen und so dem Richter eine Handhabe zum Aussetzen des Urteils liefern. In dem Motivenbericht des Justizministeriums wird unter anderem darauf hingewiesen, dass nach der bisherigen Rechtslage nur die nachweisliche ..Aufreizung” zu Feindseligkeiten gegen GEGEN BEN BELLA Montevideo — Die bedeutende uruguayische Zeitung „El Piata” nahm zu den kürzlichen Erklärungen des algerischen Vizepräsidenten Achmed Ben Bella Stellung, der versichert hatte, sein Land wiir,^->- hunderttausend Soldaten zur Verfügung stellen, um die arabische Welt bei der „Befreiung Palästinas’ zu unterstützen. Die Zeitung bezeichnet es als absolut unstatthaft, dass ein Land wie Algier, das nunmehr seine Unabhängigkeit erreicht hat. hunderttausend Soldaten anbietet, um unter einer falschen Parole für die Freiheit zu kämpfen. Die Araber sollten schon endlich verstehen, dass auch das heroische Volk Israel einen Anspruch auf Unabhängigkeit besitzt. Weiter heisst es, dass man sich schwer vorstellen könne, dass Algier seine Unabhängigkeit zu einem so schlechten Zweck benutzen würde, um gegen Israel zu kämpfen. Im übrigen sollte Ben Bella verstehen, dass ein solcher Plan schon deswegen nicht ausgeführt werden könnte, weil sieh Algier damit gegen die Weltmeinung stellen würde, die niemals eine solche Aggression dulden wird. (ITA> rassische oder andere Gruppen geahndet werden konnte, die „Hetze” hingegen stratlos blieb. Auch das Ver botsgesetz treffe die Rassenhetze nur insoweit, als mrse mit „nationalsozialistischer Wiederbetätigung” einhergehe. Wer ..bloss” für eine feindselige Gesinnung gegen bestimmte rassische Grup- ‘ pen wirbt, diese beleidigt | oder verächtlich zu machen sucht, kann nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur in den selten- | sten Fällen belangt werden. ■ Antisemitische Gesinnung und antisemitische Parolen i sind in Oesterreich — sofern sie nicht in ausgesprochen! nationalsozialistischer Ein-; kleidung verkündet werden ■ — leider nach wie vor strafj los. Nicht wenige echte Na- | zis konnten durch diese Ge- ' setzeslücke bereits in den; amtlich tolerierten, „stubenreinen” Antisemitismus entschlüpfen ES GEHT UlM DIE i MENSCHENWUERDE i Das neue Gesetz stellt aber auch nicht die „Hetze” allein unter Strafe; es soll keinen Freibrief für Querulanten oder Denunzianten darstellen. „Bloss abfällige, herabsetzende, ja selbst beleidigende und verletzende Aeusserungen genügen zur Erfüllung des neuen Tatbestandes nicht”, heisst es wörtlich in den Erläuterungen des Justizministeriums. Der Täter muss vielmehr in einer , die Menschenwürde , verletzenden Wesse” hani dein. Ist diese Bedingung aber erfüllt, dann kann ihn { kein Geschworenengericht j mehr lossprechen. Nach I dem „aufgeschobenen” Pai ragraphen 302 a hätte der Hilfsarbeiter aus Wörgl auf alle Fälle verurteilt werden müssen. Heisst es doch in dem Motivenbericht ausdrücklich, Wörter wie „Un. termenschen” oder Aussprüche, eine bestimmte Gruppe der Bevölkerung solle vergast, vernichtet oder ausgetilgt werden, aber auch die Gutheissung solcher Aus schreitungen in der Vergangenheit verletze die Menschenwürde der geschützten Gruppe. Bedarf es noch eines wei-; teren Beweises dafür, dass; der „zurückgestellte” Ge j setzentwurf nicht nur nicht! unzeitgemäss, sondern im I Gegenteil sogar höchst ak- ' tucll, notwendig und vorj dringlich ist? Jene, die den i Entwurf — aus unbekannten i und unbegreiflichen Gründen — ablehnen zu müssen glaubten, waren schlecht beraten und haben Oesterreich keinen guten Dienst geleistet. „Oesterreichischer Ministerrat lehnt Gesetze gegen den Neonazismus ab . ” so lauteten die Schlagzeilen der ausländischen Zeitungen. Wir müssen uns klar darüber sein, dass sich weder Freund noch Feind im Ausland bemühen werden, die Seelenkomplexe jener Leute zu verstehen oder gar zu ver zeihen, die verschärfte Gesetze gegen den Neonazismus zwar angeblich gutheissen, aber dennoch „zweckmässigerweise” — etwa bis nach den Wahlen? — zurückstellen. Eine Politisierung des Kampfes gegen die immer unverschämter auftretenden Neonazis — natürlich samt und sonders behaupten, keine Nazis zu sein, und jeden, der sic beim richtigen Namen zu nennen wagt, wegen Ehrenbeteidigung verklagen! —, diese Politisierung wird sich ebenso unheilvoll auswirken wie seinerzeit ähnliche Vorgänge bei der „Entnazifizierung”: Lässt du meinen Nazi in Ruh’, lass’ ich deinen Nazi in Ruh’. ZEICHEN DER SCHWAECIIE Das Jusjiz - Ministerium wollte aber nicht nur rassische Gruppen, sondern auch die Republik und ihre Symbole beser schützen als bisher. Der neue Paragraph 299 a droht jedem, der „in gehässiger und empörender Weise die Republik Oester reich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich zi. machen sucht”, mit Arreststrafen bis zu einem Jahr; ebenso sollte jeder, der Farben, Flagge oder Wappen der Republik, eines ihrer Bundesländer oder die Bundeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst verunglimpft (etwa die Flagge zerreisst!), mit Arreststrafen bis zu sechs Monaten zu rechnen haben. Angriffe wie etwa die Schüsse gegen das Parlament oder die Schändung des jüdischen Friedhofes in Innsbruck, heisst es aus driieklich in dem Motivenberieht zu diesen beiden Paragraphen, dürften auch in ihrem gegenwärtigen Umang nicht bagatellisiert werden. „Die Vergangenheit lehrt, dass die hinter derartigen Ausschreitungen stehenden Parolen, die sich nicht an den Verstand, sondern an die Leidenschaft wenden, eine Anziehungskraft auf manche Menschen, insbesondere solch?; jüngeren Alters, auszuüben vermögen und somit den inneren Frieden Oesterreichs zu gefährden geeignet sind. Auch würden die Gegner des Staates und der Gleichheit aller Staatsbürger im Unterbleiben ‘angemessener Gegenmassnahmen Zeichen Auslieferung abgelehnf Wien. — Die von deutschen Justizbehörden beantragte Auslieferung des ehemaligen bayerischen Sonderministers und Vorsitzenden der „Wiederaufbauvereinigung“, Alfred Loritz, ist vom Oberlandesgericht in Wien abgelehnt worden. Loritz war Ende vergangenen Jahres auf Ersuchen der deutschen Behörden in Salzburg verhaftet worden. 1959 hatte ihn ein Bremer Gericht wegen Verleitung zur falschen Zeugenaussage und wegen versuchter Anstiftung zum Meineid zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Einer Verbüssung der Strafe hatte er sich jedoch durch die Flucht entzogen. Wie bekannt wurde, ist das Auslieferungsersuchen mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Loritz zur Last gelegten Delikte „teils als politische Straftat, teils als mit einer politischen Straftat in Zusammenhang stehende strafbare Handlungen“ anzusehen seien. Loritz war bereits im Januar wieder freiarelasse« worden EINE RADIO-ANSPRACHE von SCHL0M0 S. TANGER Jerusalem. — Der sefardische Oberrabbiner Israels, Rabbi Nissim, hielt anlässlich des Pessach Festes eine Radio-Ansprache, die allgemeine Beachtung verdient. Der Oberrabbiner wandte sich gegen die Ge fahren der Assimilation, von denen „gewisse Judenrveiten in der Welt” bedroht sind. Besonders hob er lervor, dass die russischen Juden jede religiöse Freiheit entbehren müssen; selbst Mazzot dürfen sie nicht ^erstellen. Oberrabbiner Nissim forderte die Juden ier Welt auf, sich mit den geistigen Waffen des Judeuums zu rüsten. Das bedeutet, den Glauben zu starren, die Gebote zu halten und die Beziehungen mit Israel zu verstärken. Er warnte in seiner Pessach- Jotschaft die Menschheit vor dem Gebrauch der Verlichtuugswaffen. die ihre furchtbaren und destruktiven Wirkung»n esonders im vergangenen Jahr gezeigt haben. In seinen weiteren Ausführungen betonte der Oberrabbiner, dass alle Völker, die den Frieden lieben, sich zusammenschliessen müssen und die Grossmächte auffordern sollten, endlich zu einer Verständigung über die Nichtanwendung und Einstellung der Produktion aller nuklearen Watfen zu gelangen. Nur so könnte die grosse Gefahr der Zerstörung der Welt verhütet werden. Nur auf diesem Wege könnten die Ideale der Propheten Israels in Erfüllung gehen und die Menschen sich wirklich frei fühlen. Diese klaren Worte des Oberrabbiners Israels haben einen tiefen Eindruck gemacht. Seine Stimme wurde von den vielen Freunden und Kämpfern für einen Frieden und gegen die Verwendung der Atomwaffen mit Sympathie vernommen. Es ist gut, dass Rabbiner Nissim gerade über dieses Thema gesprochen hat, zumal bedeutende Männer anderer Völker bereits vor ihm mit aller Schärfe gegen jede Aufrüstung eingetreten sind. der Schwäche und Sorglosig keif erblicken, die zu häufigeren und schwereren Angriffen ermutigen könnten. Die Neonazis quittierten die „Zeichen der Schwäche” prompt mit provokatorische'- Frechheit, hevor noch der Vinisterrat die Sorglo sigkeit unserer höchsten Stellen offiziell zugegeben hatte... NICHT DIE KRITIK UNTERBINDEN!- Im übrigen ist der Entwurf des Justizministeriums noch immer sehr grossziigig und die mancherorts geäusserten Befürchtungen — von denen wir zugestandenermassen auch nicht ganz frei waren —, die neuen Paragraphen kannten sich zu Kautschuk - Bestimmungen entwickeln und jeder beliebiger, Regierung die Möglichkeit bieten, sie gegen missliebige oppositionelle Elemente anzuwenden, erwiesen sich als völlig unbegründet. Der Gesetzentwurf böte hingegen einer demokratischen Regierung die Möglichkeit, gegen fanati sehe Neonazis — und nur gegen diese! — mit wirksamer Strenge vorzugehen. Wer das nunmehr, nachdem die gesamte Novelle vorlie^t. nicht begreift, der gibt damit nur zu verstehen, dass er sich über das Wesentliche und Entscheidende der nationalsozir iistischen und faschistischen I.-hre nicht im klaren ist. Unbedachtes Gerede, blosse Kundgebungen des Un- .muts will der Gesetzentwurf ausdrücklich von gerichtlichen Sanktionen ausgenommen wissen. Solche Aeusserungen seien nicht die Auswirkung einer feindseligen Einstellung des Täters gegen den Staat und würden von der Oeffentliehkeit auch nicht als empörende Herabwürdigung, sodnern nur als Entgleisungen aufgefasst. Es wird auch betont, dass die neuen Bestimmungen in keiner Weise die Kritik am Staat und seinen Einrichtungen unterbinden dürften. Soweit das Justizministerium. Wir können nur lebhaft beklagen, dass dieser ausgezeichnete und musterhafte Entwurf gerade am 24. Jahrestag des Unheils, das über Oesterreich hereinbrach, als ungeeignet befunden wurde, Gesetz zu werden. Wir müssen bedauern, dass sich einzelne verantwortliche Männer nicht der Bedeutung bewusst waren, die auch das Ausland aus diesem zeitlichen Zusammentreffen herauslesen wird. Und wir können nur hoffen, dass die ..Rückstellungsfrist” für das Neonazigesetz nicht allzu lange dauern wird — nicht zuletzt auch hoffen, dass jei ne. die davon betroffen werden sollten, nun nicht Morgenluft wittern und den immerhin noch massvollen Motivenbericht der JustizlK.'- hörden Lüge strafen. — (IPN. Wien) Freundschaft mit Senegal Jerusalem. — „Das Volk Senegals muss die Aufgabe übernommen, als Vermittler i: dem Streit zwischen den arabischen Ländern und Israel aufzutreten”. Diese Erklärung gab der Präsident Senegals. Leopold Senghor, während einer Feier ab, auf welcher der israelische Gesandte seine Kredentialen an Dakar übergab. Der Präsident sagte unter anderem: „Das Problem des Mittleren Orients ist eine der grossen Fragen, in denen Senegal eine aktive Haltung einnehmen R1US." Registro de la Propiedad Intelectual No. 656.635 Imoreso en la Imprenta POLIOTOTA — Rivadavía 831