Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 23 (1962)
- Issue
- 1952 (23.3.1962)
- Date
- 1962-03-23
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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© sa o 3 FRANQUEO PAGADO Concesión 908 g SS ô a g TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 Afto XXIII. ISRAELITA BUENOS AIRES, VIERNES 23 DE MARZO DE 1962 No. 1952 EL EJEMPLAR J en toda la República *■ PUEVRREDON 2199 1» i/q. T. E. 83 2613 Buenos Aires Die Richter der zweiten In Jerusalem tritt jetzt neuerlich ein Gerichtshof zusammen, um in Sachen „Generalstaatsanwalt contra Adolf Eichmann' zu verhandeln. Nicht wie bisher während des historischen Gerichtsverfahrens werden aber die Richter M. Landau, B. Halevy und I. Rawe unter dem grossen Hoheitszeichen des Israelstaates sitzen. Die drei Gesichter, die einer ganzen Welt durch Film, Fernsehen und Pressefotos vertraut wurden, werden durch fünf andere Gesichter abgev lost. ‘ Im Berufungsverfahren gegen den Massenmörder Adolf Eichmanns haben die Oberrichter Präsident Olschan, Schimon Agranat, Mosche Silberg. Joel Sussmann und Alfred Witkon das letzte Wort zu sagen. Alle fünf Oberrichter stellen Leuchten der israelischen Gerichtsbarkeit dar, die meisten von ihnen stammen aus den jüdischen Zentren in Osteuropa, die durch die Nazis ausgerottet und in Massengräber umgewandelt wurden. Gerichtspräsident Jizchak Olschan stammt aus Kowno in Litauen. Als 16jähriger Junge wanderte er seinerzeit nach Erez Israel ein. Aus einem berühmten jüdischen Kulturzentrum kam er nach dem Heiligen Land, um am Herzlia-Gymnasium in der damaligen „Vorstadt von Jaffa”, Tel Aviv sein Mittelschulstudium zu absolvieren. Nach Abschluss des Stadiums an der hiesigen Hochschule für Jus und Wirtschaftslehre, hörte er .dann britisches Recht an der Universität von London. Inder vorstaatlichen Zeit war Gerichtspräsident Olschan in der Hagana tätig, I verteidigte als Rechtsanwalt auch andere Mitglieder dieser damals verbotenen Selbstwehrorganisation vor den Mandatsgerichten. Bei Statsgründung wurde er sofort aus seiner Privatpraxis in den Obersten Gerichtshof berufen. Im Dezember 1953 wurde er zum stellvertretenden Präsidenten des Obersten Gerichts ernannt und rückte dann an die Stelle von Dr. Smoira. ln seiner Eigenschaft als Präsident des Obersten Gerichts hat er nun auch den Berufungsgerichtshof in Sachen Adolf Eichmann ernannt, dem er selbst Vorsitzen und somit auch endgültig über das Schicksal dessen mitbeschliessen wird, der u. a. bei der Vernichtung der Judenhrit von Kowno seipe Hand im Spiele hatte. 1 Eine ganz andere Lebensgeschichte kennzeichnet den stellvertretenden Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Schimon Agranat. Er wurde in Louisville in den USA geboren und studierte in Chikago, wo er zum Doktor der Rechte promovierte Im Alter von 24 Jahren wanderte er in Erez Israel ein und wurde 1940 von den Mandatsbehörden zum Friedensrichter ernannt. Bei Staatsgründung wurde er Präsident des haifaer Bezirksgerichts und kurze Zeit darauf Richter am Obersten Gerichtshof in Jerusalem. Dr. Granat ist besonders für . seine Kenntnisse auf vuii MOSCHE CERSCHOM dem Gebiet des .Strafgesetzes bekannt und amtiert j auch seit 1954 als Professor | für drise Fachsparte an der Hebräischen Universität in , Jerusalem. ] Die drei Beisitzer sind, im . Gegensatz zu den beiden | „angelsächsisch ausgebilde-! teu” Juristen Absolventen ■ der deutschen juristischen Schule, die inr Doktorat an deutschen Universitäten er hielten. Adolf Eichmann, der gern vor einem deutschen Gerichtshof abgeurteilt worden wäre, wird sich damit begnügen müssen, dass die Mehrheit seiner israelischen Richter in seiner \ Heimat geschult wurde. Dr. Mosche Silberg ist aus Schkodwil in Russland gebürtig und begann sein Stu- | dium an den Jeschiwot von Mir, Slobodka und Nowhorodok. ,Nebenbei’ legte er; auch die Reifeprüfung ab und konnte so die Universij tat von Marburg und später von Frankfurt am Main beziehen. Dr. Silberg studierte nicht nur Jus, sondern auch Philosophie und Mathema-•• tik, erwarb mit 26 Jahren! das Doktorat der Rechte in i Deutschland und ist 1929 in j Erez Israel eingewandert. Nach der Staatsgründung amtierte er einige Monate lang als Bezirksrichter und . wurde im Dezember 1948 ■ zum Richter des Obersten 1 Gerichtes in Jerusalem ernannt. . Dr. Joel Sussmann wurde! in Krakau in Galizien geboren. Sein Doktorat der Reeht? erwarb er an der Universität Heidelberg in Deutscht land; er studierte aber auch ’ an der Universität Cambridge. Nach Palästina kam er im Jahre 1954 im Alter von 24 Jahren. Als der Staat i gegründet wurde, ging er zur Armee und diente als stellvertretender General-Ankläger. Im Mai 1949 begann er : seine zivile Richterlaufbahn 1 und wurde 1953 zum Richter des Obersten Gerichtshofes ernannt. , Der einzige unter den! fünf Richtern, der sowohl eine deutsche Universitätsausbildung genoss als auch in Deutschland geboren wurj de ist Dr. Alfied Witkon. Er : wurde 1910 in Berlin geboren und fungiert heute auch als Vorsitzender der Beratenden Kommission für An- , gelegenheiten der persönli-' chen Entschädigungen aus Deutschland. i Sein Doktorat erwarb er! an der Universität Freiburg in Deutschland; er ist 1934 j nach Hitlers ..Machtergrei- I fur.g” in Erez Israel einge- | wandert. Als der Staat ge-! gründet wurde, rückte auch er zur Armee ein und wurde ( nach einigen Monaten zum | amtierenden Präsidenten ' des Bezirksgerichts in Jerusalem ernannt. Im Jahre j 1954 wurde er als Richter; an den Obersten Gerichtshof berufen. Die fünf Oberrichter erhielten vor einigen Wochen das gesamte umfangreiche Material des Eichmann-Pro- 1 zesses, und sie beschäftigten sich Tag und Nacht mit dem j Aktenstudium. Wenn sie nunmehr den Gerichtssaal' zu Jerusalem betreten, wird vor ihnen als Angeklagter der Mann stehen, dessen | Taten ihnen aus diesen Pro-1 zessakten in vielen Stunden des Materialstudiums’entge- , gengesclirien haben. Auch j wenn das Endstadium des Prozesses nicht dasselbe Aufsehen in der Welt erregen dürfte wie die eigentliche Verhandlung, ist es doch nicht nur juristisch, sondern auch menschlich! moralisch von erstrangiger Wichtigkeit für die Gej schichte und die gesamte gesittete Menschheit. Die Verte témdung Wien. — Die Zentralsparkasse der Gemeinde Wien gab vor einiger Zeit eine „Europa-Mappe” heraus die farh '^h ll5tei" uCn Lehrern und den Schulen als Behelf für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit im Sinne des Europa-Gedankens ziemliche Verbreitung ®efun den hat. ° ° Neben einer Reihe von Beiträgen, Diagrammen. Landkarten, Statistiken und vielem Wissenswerten aus den Gebieten der europäischen Kultur und Wirtschaft finden wir auf einmal etwas, das in den ganzen Rahmen Überhaupt nicht passt. Im Kapitel IX unter dem Titel „Literaturhinweise” wird auf Seite 2 unter „Europa-Schrifttum” das Buch von Theodor Soucek „Wir rufen Europa” empfohlen Man greift sich an den Kopf! Soucek (der im Jahre 1948 wegen neonazistischer Betätigung zum Tod verurteilt und später begnadigt wurde erklärt in dem Buch „Wir rufen Europa”, die Gaskammern in den Konzentrationslagern hätten lediglich zur Desinfektion von Kleidung gedient. Und dieses „Werk”, das ein neues Evangelium darstellt, wird als geeignete Lektüre empfohlen. Nachfolgend einige Kostproben aus Souceks Wir rufen Europa”: „Man hat 1945 die Lüge vom Judenabschlaehten in die Welt gesetzt und die Weltmeinung über Hitler und die Deutschen bewusst vergiftet und verfälscht. Das Judentum ist bis zur Stunde jeden Beweis über die Höhe der angeblich in Vernichtungslagern und Gaskammern Ermordeten schuldig geblieben.”.Es gibt kaum einen Bewohner des Dritten Reiches, der selbst irgendeinmal die Massenhinrichtung von Juden miterlebte oder auch nur mitgeteilt erhielt. Solche Vorgänge hätten nie verborgen bleiben können. Wenn die Zivilbevölkerung in den letzten Kriegsmonaten hundertlausende Frauen, Kinder und Männer zu beklagen hat, die auf den Fluchtstrassen unter Kälte, Hunger und Gewalt starben, so ist ein Anteil der Todesfälle durch Seuchen und Epidemien in Anhaltelagern erklärbar. Sicher ist nur, dass die Gaskammern zur Desinfizierung der Kleider und Leichen Verwendung fanden, es fehlt jeder Beweis für eine derartige Tötung lebender Juden.” Es ist geradezu tragisch, dass eine solche „Europa- Mappe” in zahlreichen Schulen in Oesterreich aufhegt, wodurch die Jugend indirekt angeregt wird, sieh mit einem Buch bekannt zu machen, dessen Inhalt alles andere als der Erziehung der Jugend im Sinne des wahren europäischen Gedanken dienlich ist. (IPNl von Dr. H. G, VAN DAM Das Schöffengericht in Lüdenscheid hat sieh in einem rechtskräftigen Urteil mit einer Anzahl von Artikeln befasst, die geradezu einen Schulfall der antijüdischen Hetze uarstellen. Es komtnt weniger daraut an, dass der Verlagsleiter und der Schriftleiter wegen übler Nachrede in drei Fällen ^u einer Gesamtstrafe von fünf Monaten Gefängnis mit Bewährungsfrist verurteilt wurden, als vielmehr auf die Kenn- Zeichnung, die das Schöffengericht ciesem Sachverhalt gegeben hat. Wir können uns heute nicht mit allen Behauptungen befassen, mit denen der Versuch gemacht wurde, die; jüdische Gemeinschaft zu diskriminieren. Aber einige der kriminellen Aussprüche seien hier wiedergegeben, weil sie sich auch, wenn auch in mehr oder weniger verdeckter Form, in anderen deutschen Presseorganen der allerletzten Zeit finden. In einem c.er Artikel, der den Untertitel trägt „Wo sind die 6 Millionen Juden”, heisst es: „Das Problem des Antisemitismus ist mit Unehrltchkeit nicht zu bereinigen. Die Spitze hält hier die Mär von den 6 Millionen Juden, die von Hitler vergast worden sein sollen. Man will mit ihr zweifellos die westdeutsche Bevölkerung willig machen, hohe Wiedergutmachungsleistungen zu zahlen.” Auch das im Nazireich so berüchtigt gewordene und durch zahlreiche Urteile deutscher Gerichte widerlegte Schlagwort vom „Greuelmärchen” taucht wieder auf In dem strafrechtlich beanstandeten Artikel wird ausgeführt: „Wer im Dritten Reich gelebt hat, ist Zeuge der Judenverfolgung gewesen. Für Bewohner anderer Länder, die über unsere Erfahrungen nicht verfügen, wird aurch die masslose Uebertreibung der getöteten Juden Schickeihubers Verbrennungsofen zur Greuellüge schlechthin.” Hierzu bemerkt das Schöffengericht: „Die Behauptung der Angeklagten, dass mit der ,Mär’ von den 6 Millionen Juden die westdeutsche Bevölkerung zweifellos bloss für Uohe Wiedergutmachungsleistungen willig gemacht werden solle, trifft alle Juden, die ihre Entschädigungsansprüche aus dem an ihnbn oder ihren ermordeten Verwandten begangenen Unrecht heute geltend machen wollen oder geltend gemacht haben. Diesen Personen wird vorgeworfen, sie täuschten willkürlich eine hohe Zahl von Geschädigten vor, um ungerechtfertigt hohe Zahlungen zu bekommen. Hiermit wird den Anspruchsstellern quasi vorgeworfen, sie bedienten sich der Mittel des Betru ges. Diese Veröffentlichung stellt eine Tatsachenbehauptung auf. die wiederum geeignet ist. die Juden und damit auch die heute in Deutschland lebenden Juden verächtlich zu machen.” Das Gericht hat hieraus die Konsequenz gezogen. Es wäre höchste Zeit, dass auch andere Organe, die den Versuche machen, durch sta- | tistische Manöver, die Bedeutung der Verbrechen des Dritten Reiches zu bagatellisieren, das begreifen. Es j handelt sich weniger um historische Forschung als um | die planmässige Schaffung einer antijüdischen und damit reaktionären Atmosphäre. in der eine Saat aufgehen kann, deren Samen einst gelegt wurde. Das Vorgehen ist hierbei immer sehr ähnlich. Auch die Publikationen, mit denen sich das Schöffengericht Lüdenscheid auseinandergesetzt hat. bedienten sich angeblich jüdischer Gewährsleute und der Zitate jüdischer Zeitschriften. Sehr informativ ist in diesem Zusammenhang der sogenannte Nachweis für die Schuld der Juden am ersten Weltkrieg, der sich auch in dem Hetzmaterial schwedischen Ursprungs findet. So wurde ein Zitat aus einer amerikanisch-jüdischen Zeitschrift „Jewish World” vön 1920 wiedergegeben, wonach die Juden Europa in den Weltkrieg gestürzt hätten. „nicht nur. um damit Geld zu verdienen, sondern um damit einen neuen jüdischen Krieg zu entfesseln.” Tatsächlich befasste sich „.Tewish Worin” in der Ausgabe Nr. 2 vom 15. Januar 1919 mit dem Antisemitismus in Eurooa, insbesondele in Deutschland. In diesem Zusammenhang druckte sie, wie wir feststellten, zwei anonj^.ie extrem-antisemitische Flugblätter ab, die an die aus dem Felde zurückkehrenden Angehörigen der deutschen Wehrmacht gerichiet waren. In einem dieser Flugblätter heisst es: „Das internationale Judentum stürzte 4ie Nationen in den Weltkrieg, damit es Milliarden an Kriegsgewinn durch Rüstungslieferungen verdienen konnte.” Die Zeitschrift kommentierte dann die Flugblätter, die noch weitere antisemitische Schmähungen enthalten. „als Kuriosa einer verworfenen Perversität”. Der inkriminierte Artikel hat nunmehr diese Zitate als Original-Aussprüche einer jüdischen Zeitschrift überj nommen. Ein derartiges Ver-; halten stellt ein Ausmass an verworfener Fälschung dar, das an intellektueller Unaufrichtigkeit kaum überj boten werden kann. Die Leser werden nicht nur über die wahre Herkunft des Zi-1 tates getäuscht, der ur-1 sprüngliche Wortlaut wird roch verschärft und die Tendenz der Veröffentlichung radikal umgekehrt. Der Fall des Holzhändlers Nieland, mit dem sich das Bundesgericht beschäftigt hat, wurde in der Weise dar-1 gestellt, dass die Unabhängigkeit der Richter in Fra- : ge gestellt wird, wenn der Antisemitismus zur Debatte; steht. Einer dieser Artikel I versucht Nielands These zu I belegen, dass auch Hitlers Krieg und seine kriegeri- ( sehen Gelüste „von unsichtbaren. geschickten Händen j geleitet wurden, damit der Endsieg zwei Mächten zufalle: dem Sowjetkommu-; nismus und dem zionistij sehen Nationalismus.” Bereits die Verbindung von j Zionismus mit Nationalsozialismus stellt eine Beleidigung dar. Wenn schon die „Jewish World” 1919 das Flugblatt als Perversität bezeichnete, was muss man dann heute sagen, wenn die Juden für die Ermordung der Juden durch das Dritte Reich ver. antwortlich gemacht werden! Hier gilt wirklich das Wort: „Nicht der Mörder, sondern der Ermordete ist schuldig.” Das Schöffengericht bemerkt hierzu: „Hier wird einfach eine Minorität zum Sündenbock gestempelt- Es müssen ausgerechnet die Juden sein. Einige angebliche jüdische Pressestimmen werden von den Angeklagten dem jüdischen Organ als eigene Meinungen und Aussagen unterstellt. Die Belastung der Juden mit der Kriegsschuld ist ein schwerer und gefährlicher Angriff auch gegen den jüdischen Bevölkerungsteil in Deutschland.” Man muss anerkennen, dass das Schöffengericht den Sachverhalt sehr zutreffend gewürdigt hat. Es war auch durchaus gerechtfertigt, den Verurteilten gegen Zahlung eines Geldbetrages zu Gunsten des Deutschen Roten Kreuzes eine Bewährungsfrist zuzubilligen, da sie in deutlicher Weise das dargestellt haben, was zuweilen in verdeckter und daher noch gefährlicherer Weise einem Leserpublikum vorgesetzt wird, das entweder noch die Propaganda von Goebels in guter Erinnerung hat, oder bei dem infolge grosser Jugend die Er innerung an die physischen und moralischen Trümmer des Dritten Reiches nicht mehr wach ist. Registro de ia Propiedad Intelectual No. 656.63Í Impreso en la Imprenta POLIGLOTA — Rivadavii Mi,