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Jüdische Wochenschau · 1962-03-02 · 1949 (2.3.1962) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
23 (1962)
Issue
1949 (2.3.1962)
Date
1962-03-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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T. E. 83-2613 FUEYRREDON 2190 — 1? izq. Año XXIII. BUENOS AIRES, VIERNES 2 DE MARZO DE 1962 No. 1949 i Probleme der Juden in Europa Rom. — Die Möglichkeit, direkter Unterhaltungen mit der sowjetischen Regierung Uber die Tragödie der rus-1 sischen Judenheit wurde auf i der Eröffnungs-Veranstaltung der zweitägigen Konferenz zur Feier des 25jährigen Bestehens des Jüdisehen Weltkongresses erörtert. Die Konferenz, die im ' Barberini-Palast zusammenj trat, wurde von Giorgio Pij perno. dem Präsidenten des j Verbandes italienischer jü. j discher Gemeinden, dem Oberrabbiner von Rom Elio! Toaff, einem Repräsentanj ten des Bürgermeisters, so-1 wie von Mario Bisori, dem Subsekretär des Innenmini- \ steriums begrüsst. Bisori: gab der Wertschätzung Aus-j druck, mit der die italienij sehe Regierung die Tätig-' keit des Weltkongresses be-! trachtet. Delegationen aus; England, Frankreich, Irland, der Schweiz. Deutschland, Oesterreich, Schweden, Griechenland und Belgien waren anwesend. Israel Sieff, Vizepräsident des Jüdischen Weltkongresses und Präsident der europäischen Exekutive, würdigte das „tapfere” Verhalten der italienischen Judenheit bei der Gründung des JWK zu einer Zeit, als die Juden Italiens unter einem totalitären Regime lebten. Er be. tonte, dass der Antisemitismus in seiner klassischen Form keine Bedrohung mehr darstellt, jedoch nicht alle Gefahren ausgeschaltet werden konnten. Er verwies auf das Wiederaufleben der neonazistischen kimtriebe und die .jüngsten Vorkommnisse an verschiedenen Stellen des südamerikanischen Kontinents. Er erinnerte an die Massnahmen, die Papst Johannes XXIII. über die Ent- WIE ICH ES SEHE fernung gewisser antisemitischer Sätze in der Liturgie verfügt hat, und die von ähnlichen Anweisungen der Griechisch-Orthodoxen Kirche und dem Weltkirchenrat gefolgt waren. Maurice Fisher, der israelischer Botschafter in Rom, gab seiner Bewunderung für die Haltung des italienischen Volkes zu den Juden während der nazifaschistischen Verfolgungen Ausdruck, bemerkte jedoch, dass die Italiener nicht gänzlich gegen den Antisemitismus gefeit seien. Er nannte verschiedene faschistische Publikationen, in denen die Juden auch heute noch beleidigt werden, und die Eichmann zu verteidi- 1 gen suchen, indem sie be- , weisen wollen, dass die Ju-1 den Christus gekreuzigt ha- | ben, was ein ebenso verabi scheuungswürdiges Verbrej Die Suehne des Unrechts ein JEHUDA GOTTHEMER Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann wird häufig die Frage gestellt, warum Eichmann nicht von einem deutschen Gericht zur Verantwortung gezogen wurde, und was denn zur Verfolgung solcher Personen in der Bundesrepublik überhaupt geschehen sei oder geschehe. Diese Frage erörterte kürzlich der Oberstaatsanwalt Erwin Schule, der Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung in Ludwigsburg. Das von Schäle angeschnittene Thema ist wichtig genug. um eine Antwort zu suchen. Der Oberstaatsanwalt holt weit aus Er meint, man müsse sich die Situation der deutschen Justiz im Augenblick des nationalsozialistischen Zusam menbruchs vorstellen. Erst im Laufe des Jahres 1S45 hätten die Gerichte in den verschiedenen Besatzungszenen wieder ihre Tätigkeit aufgenommen, wobei allerdings mehrere Jahre hindurch die Aburteilung der Kriegsverbrecher ausschliesslich Sache der alliierten Gerichtshöfe gewesen sei, die der Zuständigkeit der deutschen Gerichte entzogen gewesen ist. Wie erinnerlich, wurde der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher bereits im November 1945 eingeleitet und dauerte bis zum Oktober des folgenden .Jahres. Dieser Prozess zog eine ganze Reihe weiterer Verfahren nach sieh, in denen das „leitende Personal der Konzentrationslager” im Grossverfahren (was ist das eigentlich?) abgeurteilt worden ist. Die Prozesse gegen die Kriegsverbrecher wurden in den ersten Jahren nach dem Kriege nur von alliierten oder anderen als deutschen Gerichten ge. führt, so in den verschiedenen Besatzungszonen, aber auch in Belgien. Dänemark, Frankreich, Holland, Griechenland, Jugoslawien, Norwegen, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und Russland. Interessant sind auch die von Sehüle gegebenen Ziffern: in der französischen Besatzungszone waren 2.245 Verfahren anhängig, davon kamen 1.146 zur Verhandlung während der Rest eingestellt wurde. Es erfolgten 896 Verurteilungen und 227 Freisprüche. In noch grösserem Umfang erfolgten Verurteilungen durch englische und amerikanische Gerichte. In allen Fällen handelte es sich um deutsche Staatsangehörige die sich Straftaten gegenüber den Angehörigen d?r alliierten Staaten schuldig gemacht hatten. Sobald dann die deutschen Gerichte die Möglichkeit erhielten diese Straftaten zu verfolgen und abzuurteilen wurden in erster Linie zunächst, die auf deutschem Gebiet, begangenen Straftaten verfolgt. Die Statistiken beweisen die (rela- Neonazipresse in Deutschland Bonn. — Zum zweiten Mal in vierzehn Tagen lenkte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Aufmerksamkeit auf das „beängstigende Ansteigen” der neonazistischen Zeitungen, die in Westdeutschland zirkulieren. Diese Warnung erging nach einer Sitzung der Exekutive dieser Organisation, die darauf verwies, dass diese Blätter „sich über die Leiden der Juden lustig machen und die Verbrechen der Nazis als geringfügig hinstellen.” In der Deutschen Bundesrepublik leben beute ca 30.000 Juden. Der Zentralrat stellt fest, dass die deutsche Jugend herzlich wenig von den „Verfolgungen und Greueln” wisse, die im Tausendjährigen Reich Hitlers verübt worden sind, und dem negativen Einfluss der neonazistischen Propaganda unterliegt. — * ITA ); tiv) hohe Zahl der Persoi nen die in diesen Verfahren vor Gericht gestellt worden , sind. In Baden-Württemberg ' sind bis März 1961 in 684 Verfahren insgesamt 1508 Beschuldigte unter Anklage gestellt worden. In 585 Fällen erfolgte rechtskräftige Verurteilung darunter zu lebenslänglichem Zuchthaus oder langjährigen Zuchthaus und Gefängnisstrafen. In 267 Fällen wurden die Angeklagten aus Rechtsgründen freigesprochen. Das bedeutet also, dass da mit noch nicht gesagt wird, sie seien unschuldig U). Die häufigen Gründe, aus denen ein solcher Freispruch erfolgte, waren Verjährung und Amnestie ... Auch für Bayern liegen statistische Angaben vor, die interessant sind: Von insgesamt 2013 Verfahren gegen 6.232 Beschuldigte wurden 696 mit Freisprüchen abgeschlossen. 1.986 Personen wurden entweder zu lebenslänglichem Zuchthaus oder zu langen Freiheits strafen verurteilt. Der Rest kam davon. Weniger als ein Drittel der Angeklagten wurden in Bayern verurteilt. Der Oberslaatsanwalt Schü le kommt dann zu der überraschenden Schlussfo’gerung, diese wenigen Zahlen würden zur Genüge („mit aller Deutlichkeit”) bewei sen dass die deutsche Justiz, sobald sie wieder aktionsfähig war, sich um die Verfolgung der nationalsozialistischen Gewaltverbrecher intensiv bemüht habe. Wir erlauben uns. ganz ander Meinung zu sein. Nur ein Bruchteil der Verbrecher sind wirklich gestellt worden. Eine Aenderung trat erst ein, als der Eichmann-Prozess die öffentliche Meinung in Deutschland 1 i aüfwiihlte. Der Herr Staatsanwalt ist die Antwort darauf schuldig geblieben, aus welchem Grunde nach der Verhaftung Eichmanns eine erstaunlich lange Reihe grosser Kriegsverbrecher in Deutschland selbst, wo sie unangefochten lebten, gestellt und dingfest gemacht werden konnten. Diese Debatte führen wir mit Oberstaatsanw’alt Sihüle, gerade weil seine anstäachen darstelle wie die Aus j rottung von sechs Millionen Juden. Fisher erklärte sich ] von dem energischen Vor-! gehen der italienischen Regierung in diesem Fall be friedigt, stellte aber gleich zeitig fest, dass die Kirchen behörden sich zwar eben falls gegen diese in der fa schistischen Presse aufge stellten Behauptuhgen. doch nur äusserst schwach gej W'andt hätten. j DIE LAGE DER j RUSSISCHEN JUDEN Washington. — Zum zwei-! ten Mal in einem Monat sprach Senator Jacob Ja-| vits (New- York) im Senat 1 über die Situation der Ju- < denheit in Sowjetrussland. j Die sowjetischen Behör-; den seien bestrebt, so führte j er aus, die Juden zum „Sün- : denbock” zu machen. Die j Beweise für die neue Krise, von der die Juden betroffen < worden sind, seien in den | kürzlichen Todesurteilen wci gen Devisenvergehens zu sej hen, die gegen vier Juden in Wilno gefällt worden sind, wozu sich noch 12 Gefängnisurteile gesellen, welche in anderen Städten Russlands verhängt wurden. „Die Reihe dieser Prozesse ist lang und tragisch”, setz te Ja vits hinzu, „und obzwar der Kreml auf jeden Hinweis, dass in Russland vermutlich Antisemitismus herrscht, empfindlich reagiert und dies energisch in Abrede stellt, so versucht er doch, die Juden der Manipulationen auf dem Schwär zen Markt zu bezichtigen und sie so als Feinde des sowjetischen Volkes zu brandmarken. (ITA) Eine interessante Statistik j Folgende statistische Angaben über den Eichmann- Prozess dürften von allgemeinem Interesse sein: Das Gericht der ersten Instanz tagte 17 Wochen 95 Sitzungen wurden der Anklage gewidmet und 18 der Verteidigung. Eichmanns Zeugenaussagen und sein Kreuzverhör nahmen 29 Sitzungen in Anspruch. Im ganger. fanden 121 Sitzungen statt, oder 410 Verhandlungsstunden. Die Protokolle in hebräischer Sprache umfassen 3 785 Seit?n; in englisch 3 379: in französisch 4 029 und in deutsch 3.990 Seiten. Es traten 111 Zeugen auf, die in hebräisch, englisch, deutsch, ungarisch, französisch und jiddisch aussagten. 5 Zeugen kamen aus den Vereinigten Staaten und je ein Zeuge aus Brasilien, England. Kanada, Frankreich. Deutschland und Luxemburg. 16 Zeugen wurden im Ausland verhört. Die Anklage reichte dem Gericht 1.434 Dokumente ein und die Verteidigung 109. 70.000 Besucher wohnten den Ge-ichtssitzungen bei und 78.000 sahen die Verhandlungen durch Television in einem grossen Saal in Jerusalem. Westdeutschland sandte vier offizielle Beobachter zum Prozess, Österreich und Jugoslawien je zwei. 380 Sonderkorrespondenten aus dem Ausland waren akkieditiert und 166 Ausländskorrespondenten, die in Israel ihren Wohnsitz haben. Etwa 50 Länder waren durch die Presse vertreten. Ausserdem besuchten noch 650 ausländische Korrespondenten die Sitzungen, ohne besonders akkreditiert zu sein, da sie während des Prozesses für kurze Zeit in Israel weilten. Die offiziellen Photographen nahmen 12.800 Bnder auf, von denen 1.600 im Archiv verwahrt werden. Knapp zwei Millionen Worte telegraphierten Ausländskorrespondenten direkt aus dem Bet Ha am. 443 Radiobilder wurden gesandt und 1.339 Radiosendungen gemacht. Ueber zwei Millionen Worte wurden per Telex geschickt, ausschliesslich der Telexsendungen, die die Nachrichtenagenturen AFP, AP, Reuter und UPI von ihren gemieteten Apparaten direkt an ihre Redaktionen ins Ausland schickten. Die amerikanische Televisions-Gesellschaft „Capital Cities” hatte bis zum Abschluss der Verhandlungen am 14. August 800 Kilometer Film benutzt. Teile aus diesem Film wurden in 68 Ländern über das Fernsehen und in Kinos gezeigt. dige Gesinnung bekannt ist. Es ist jedoch sehr schwer, ohne die Kernfrage zu prüfen, in dieser Angelegenheit zu einem Ergebnis zu gelangen: Wer soll über wen richten? Die Deutschen lieben diese klar formulierte Frage nicht, die keinesfalls nur für die strafrechtliche Verfolgung der Kriegsverbrecher nach unserer Meinung berechtigt ist, sondern für das gesamte Gebiet des nationalsozialistischen Unrechts und seiner Wiedergutmachung. Sind die deutschen Gerichte die .eigentlieh’ geeigneten Gerichtshöfe, um über diese Zeit und ihre Verbrechen zu richten? — Ist nicht das ganze deutsche Volk, ist nicht besonders die deutsche Justiz mit dem Hitlerismus zu stark verbunden gewesen, um über die Sünden, die Fehler und die Verbrechen der Vergangenheit nun selbst zu entscheiden. Von der Warte eines Philosophen mag eine solche Selbstbetrachtung der eigenen Schuld wichtig, richtig und interessant sein. Von der Tribüne eines Gerichtshofes widerspricht sie den einfachsten Grundsätzen der Jurisprudenz und den natürlichen Gefühlen für Gerechtigkeit: derjenige, der die Taten begangen hat, kann nicht über sich selbst zu Gericht sitzen. Und für diese Taten waren nicht einzelne verantwortlich, sondern viele. Deswegen entsprach es den Anschauungen und Empfindungen für Recht und Gerechtigkeit, wenn über die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes nicht die deutschen Gerichte, sondern die alliierten Tribunale entschieden. Dass man diese Gerichtsbarkeit den Deut, sehen übergab, ist einer unter vielen anderen Fehlern, die begangen worden sind. Aber die deutschen Gerichtshöfe haben sehr lange Zeit gebraucht, um gerade diese Art von Prozessen zu betreiben. Das ist nicht auf die Umstände zurückzuführen, di? von den Deutschen angegeben werden: die ,in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten durch die Gestapo und den SD begangenen Straftaten waren nach Art und Umfang nicht allgemein bekannt” vgl. Sehüle). — Wie der Herr Oberstaatsanwalt eine solche Behauptung ernsthaft und dazu noch in einer wissenschaftlichen Zeitschrift aufstellen kann, bleibt unverständlich. Was die Deutschen in Polen getan haben, soll noch nach dem nazistischen Zusammenbruch eine Unbekannte gewesen sein? Das ist die neueste Version eines Ammenmärchens, das uns bisher noch niemals vorgesetzt worden ist! — Bisher hatten wir nur immer anhör?n müssen, dass das arme deutsche Volk in der Nazizeit garnichts von den Judenverfolgungen gewusst habe. Natürlich die Fensterscheiben der jüdi sehen Geschäfte hatten die Nazis die — soweit uns bekannt ist, auch Deutsche waren) zerschlagen, die Synagogen hatten sie angesteckt, die Juden mussten auswandern. Das konnten sie nicht, leugnen, haben es auch bis heute nur selten getan. Aber alles andere: Appellationsgericht gebildet Jerusalem. — Die Richter des Obersten Gerichtshofs Schimon Agranat. Mosche Silberg. Joel Sussman und Alfred Witkow sind vom Obersten Gerichtshof Israels be stimmt worden, um über die Berufung des ehemaligen SS-Obersturmbannführers Adolf Eichmann gegen das in erster Instanz gefällte Todesurteil zu entscheiden. Richter Jizchak Olshan, der Präsident des Obersten Gerichtshofes, wird den Vorsitz bei der Verhandlung führen, deren Dauer auf fünf Tage berechnet ist und di? am 22. März beginnen wird- (ITA) Deportationen in Viehwagen, wer wusste davon? Vergasungen, das war ein Staatsgeheimnis. KZ — das gab es, aber was das bedeutete, die harmlosen und gleichgültig uninteressierten Bürger gingen ihrer Arbeit nach, sangen vaterländische Lieder und schrieen „Heil Hitler”. Von Verfolgungen, nein, davon hat man nichts gewusst... Aber nach dem Kriege? Da wusste man doch auch nichts. Man braucht doch nur nachzulesen, was Oberstaatsanwalt Schiile, der oberste Beauftragte mit der Verfolgung der Naziverbre- (Schluss auf S?lte 2)! Glückwunschbofschaft der DAIA Zum diesjährigen Dia de la Bandera, an dem 150 Jahre verflossen waren, seit Argentiniens Fahn? geschaffen wurde, veröffentlichte die DAIA in Vertretung der jüdischen Gemeinschaft des Landes die folgende Erklärung: „Die Schaffung der Fahne ist seit Beginn das Syniuol der Freiheitsliebc des argentinischen Volkes. Am lustorischen Datum ihres 150jährigen Bestehens bring; die DAIA in ihrer Eigenschaft als Dachorganisation der jüdischen Gemeinschaft des Landes ihren aufrichtigen Anschluss an die Gedenkfeiern zum Ausdruck, in denen das argentinische Volk, ohne Unterschied des Ursprungs, der Rasse oder des Glaubens seine vaterländischen Gefühle kundtut, die alle Teile der Nation einen. Die Landesfahne verkörpert den Geist des Volkes in seiner menschlichen Grosszügigkeit, seiner demokratischen Auffassung, seinem Streben nach Gerechtigkeit. Sie ist eine Synthese der nationalen Bestrebungen im Verlauf der 150jährigen Geschichte Ar«en tiniens und seines Fortschritts zur Erreichung seines Ziels, das m der menschlichen Würde gipfelt. Die DAIA schiiesst sich den Ehrungen für Belgrano an der dem neugeborenen Vaterland dieses lebende Zeichen schenkte, das unser Geschick lenkt." -/

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