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Jüdische Wochenschau · 1961-12-22 · 1934 (22.12.1961) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
22 (1961)
Issue
1934 (22.12.1961)
Date
1961-12-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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PUEYRREDON 2190 — P> fatq. fa\JknuÁMjCíy¿hcueU£cL T. E. 832613 Aflo XXII. BUENOS AIRES, VIERNES 22 DE DICIEMBRE DE 1961 No. 1934 Berufung e Jerusalem. — Adolf Eichrnanns Verteidiger hat den Antrag auf eine Appellation vor dem Obersten Gerichtshof Israels eingereient. Der Antrag wurde von dem Dr. Servatius als Assistent beigegebenen Anwalt Dr. Dieter Wechtenbruch unterzeichnet, da Servatiu* selbst sofort nach Verkündung des Urteils nach Deutschland zurückgekehrt ist. Dr. Wechtenbruch erklärte dem Vertreter der ITA, er habe um einen 14tägigen Termin für die Unterbreitung der Gründe für die Berufung gegen das Urteil ersucht. Dr. Servatius, so äusserte er, werde vor" Ende des Monats zurückkommen, um die Berufung zu formujieren. Inzwischen wurde Eichmann, der jetzt verurteilt ist und nicht mehr als blosser Häftling auf sein Urteil setzte er hinzu, war der Eichmann-Prozess vom juristischen Standpunkt au; wartet, aus der Porizeihaft in ein Staatsgefängnis überführt. Er sitzt .in einer Einzelzelle und trägt statt eines Zivilanzugs die vorgeschriebene Häftlingskleidung. In seiner Zelle steht ein Bett, ein Tisch, ein Stuhl und Trinkwasser. Der Kontakt mit anderen Gefangenen ist ihm nicht gestattet, doch wird er ein Mai im Tag ins Freie geführt. Sowohl Dr. Wechtenbruch wie Dr. Servatius sagten den Journalisten nach dem Urteilspruch, Eichmann habe dieses Urteil erwartet und es sei „keine Ueberraschung für ihn gewesen.” Dr, Servatius lobte die Führung des Prozesses und bemerkte, dieser sei „ein geistiges Ereignis” gewesen. Seiner Ansicht nach, so ein grösserer Erfolg als die Prozesse, die 1948 in Nürnberg gegen Kriegsverbrecher geführt wurden, bei denen er als Verteidiger verschiedener führender Nazis auftrat. Wechtenbruch bemerkte: , Als ich Eichmann zum er-1 sten Mal sah, wusste ich, dass er am Galgen enden j würde.” Ebenso wie sein! Chef betonte Wechtenbruch, I dass der Prozess gegen' Eichmann „vom Anfang bis i zum Ende” gerecht geführt worden sei. | UM DIE PROZESSKOSTEN Köln. — Der Verteidiger des zum Tode verurteilten Adolf Eichmann, Dr. Robert Servatius, erklärte hier, er hoffe, die deutsche Bundesregierung werde „ihren Standpunkt ändern” und einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung leisten. Die israelische Regierung hatte für diesen Zweck j 20.000 Dollar zur Verfügung j gestellt. Wie Servatius aus-. führte, sei die von Israel! angebotene Summe nicht i ausreichend, um die Vertei-1 digungskosten zu decken, j die sich nach Aussagen des kölner •Anwalts aut 30.000; Dollar belaufen. Ein Ersuj eben, das Dr. Servatius in I diesem Sinne vor fast einem Jahr an die Behörden in Bonn richtete, war abschlägig beantwortet worden. VON GEFAENG1S ZU GEFAENGNIS Tel Aviv. — Ei-hmann wird von einem Gefängnis in das andere überführt werden, bis die endgültige Entscheidung Uber seine Hinrichtung getroffen sen wird, wie die israelische Gefängnis-Kommission mPteilte. Die Ueberführungen werden ohne vorherige Ansage vorgenommen, weil mit der .grossen Wahrscheinlichkeit gerechnet wird, dass die anderen Häftlinge sieb verschwören, um Adolf Eichmann zu ermorden. Gegenwärtig befindet sich Eichmann im Gefängnis von Ramie. Er arbeitet an seinen Memoiren. WIE ICH ES SEHE * Nazis damals und heute JEHUDA GOTTHEMER OVG Münster lehnt ah Eichmann hat auch seinen Verwaltungsprozess vor einem deutschen Gericht um die Kosten des Verfahrens in Jerusalem verloren, was von der Oeffentlichkeit kaum beachtet wurde. Dennoch ist diese Entscheidung für die Einstellung der bundesdeutschen Instanzen von charakteristischer Bedeutung. Der frühere SS-Obersturmbannführer kann also nicht damit rechnen, dass die Bundesregierung die Kosten des grossen Prozesses in Jerusalem tragen wird. Diese Entscheidung wurde vor wenigen Wochen getroffen. Eine entsprechende Berufung Eichmanns gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. April d. J. wurde vom Zweiten Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster kostenpflichtig für den Kläger zurückgewiesen. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde zugelas^ sen. Der Prozessbavollmäch. tigte Eichmanns, Dr. Servatius. der ihn auch in Jerusalem verteidigte, hatte schon während der Verhandlung um die Zulassung der Revision gebeten. Eichmann führt den Verwaltungsstreit gegen das Auswärtige Amt, als dessen Prozessbevollmächtigter Freiherr von Gagern nach Münster gekommen war. In der Begründung des Entscheids heisst es, dass der Anspruch Eichmanns auch dann unbegründet sei, wenn er deutscher Staatsangehöriger sein sollte. Die Frage der Staatsangehörigkeit sei jedoch ungeklärt. Der Bundestags - Beschluss vom 1. Dezember 1949 über die Rechtshilfe für Deutsche, die während des Krieges im Ausland Straftaten begangen haben, treffe nicht für Eichmann zu. Er sei niemals Soldat gewesen und habe keiner militärischen Verwaltung angehört, sondern im Dienst einer zivilen Organisation der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik gestanden. Im übrigen habe sich Eichmann durch seine Flucht ins Ausland selbst um seinen Auslieferungsschutz gebracht. Der deutsche Staatsbürger habe nicht auf jeden Fall ein subjektives öffentliches •Recht auf Schutz durch sein Land im AusLand. Er habe nur ein garantiertes Recht darauf, dass das Ermessen, ob er geschützt werden soll, pflichtgemäss ausgeübt wird. Im vorliegenden Fall Brasilianer besuchen Haifa Haifa. — Durch die Strassen von Haifa spazierten 540 brasilianische Marinekadetten, die mit dem Schiff Custodio de Mello eingetroffen waren das zu einem viertägigen Höflichkeitsbesuch im haifeer Hafen vor Anker ging. An Bord des Schiffes befindet sich eine schwimmende Ausste.lung. Nach Austausch der protokollarischen Besuche zwischen dem israelischen Flottenchef Kapitän Joachai Ben Nun und dem Schiffskommandanten erhielten die Israelis die Erlaubnis, das Schiff zu besteigen, um die landwirtschaftlichen und technischen Erzeugnisse Brasiliens zu besichtigen. brasilianischen Matrosen zeigten sieh «ehr zufrieden. dass ihnen „nach einer dreimonatigen Fahrt Uber die Meere in dieser schönen Stadt eine so angenehme Ruhepause vergönnt war.” (ITA) könne dies nicht bezweifelt werden. Die Ablehnung der Forderung Eichmanns durch die Reehtsschutzstelle des Auswärtigen Amtes sei daher nicht rechtswidrig. Dr. Servatius teilte mit, dass er vom israelischen Staat bisher 20.000 Dollar (80.000 Mark) zur Bestreitung seiner Auslagen erhalten habe, deren Summe aber jetzt schon mindestens 110.000 Mark betrage. Im übrigen habe er die Rückzahlung des Geldes £n Israel im guten Glauben daran zugesagt, dass ihm die Auslagen vom Bund erstattet werden. Die Kosten würden sich noch stark erhöhen .. Besonders interessant an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist die Feststellung, dass Eichmann nicht als Soldat betrachtet werden kann. Bekanntlich spielt diese Frage in der pro! Eichmannschen Propaganda ■ eine gewisse Rolle. Dass sich ' ein hohes deutsches Verwal-1 tungsgericht auf den Stand-1 punkt stellt, dass Eichmann nicht als Soldat angesehen ' werden könne, unterstreicht j den hier schon lange vertre-! tenen Standpunkt und nimmt; der. Polemik interessierter Kreise jede Berechtigung. — Die übrigen in diesem Zusammenhang aufgeworfenen j Fragen sind nicht weniger beachtenswert. Dass ein SS- Mann wie Eichmann überhaupt das Verlangen an die Bundesrepublik auf Zahlung der Rechtsschutzkosten stellen kann, ist eigenartig. Er hat sich selbst durch eigenen Willensakt der Jurisdiktion der Bundesrepublik entzogen Hätte sich Eichmann in Deutschland den Richtern gestellt, dann hätte er den erforderlichen Rechtsschutz erhalten, und die hiermit im Zusammenhang stehenden Kosten wären automatisch von der Bundesrepublik übernommen worden. Das war aber nicht der Fall. Wohlweislich hat er es vorgezogen, unter einem ande- Neue Neonazipartei j Bonn. — Eine neue! Neonazipartei wurde auf j einer Konvention in Dort- | mund gegründet. Die j i neue Gruppe nahm den ' | Namen Deutschp Frei-1 heitspartei an. Die- Grün I | der sind bekannte Führer | der Reichspartei. Zwei! ■ Angehörige dieser Partei : Sassen fast zwei Jahre I im Gefängnis, weii sie; die Hakenkreuzscbmiere. | reien im Januar 1980 an- I gestiftet hatten. (ITA) | ren Namen, mit unrichtigen | Papieren, in Südamerika zu - wohnen, wo er sich der Hoffnung oder gar der Gewissheit hat hin geben dürfen, ungestraft leben zu dürfen. Nun haben die Ereignisse einen, für Eichmann nicht erwarteten Verlauf genommen. Jetzt auch die Rechtshilfe desjenigen Staates zu beanspruchen, dessen Zugriff sich der Verbrecher entzogen hat, nämlich die Hilfe der Bundesrepublik zu wünschen, ist eigentlich ein Höhepunkt der Dreistigkeit. Auch dieses Verfahren zeigt, dass manche Kreise roch immer das Rad der Geschichte zurückzudrehen bemüht sind und dabei alle Hebel, auch die unmöglichsten, in Bewegung zu setzen trachten. II. Reste der Vergangenheit Berlin wird immer wegen seiner weltstädtischen Gesinnung gepriesen. Tatsache ist, dass es den Nazis seinerzeit recht schwer fiel, Ber lin für sich zu erobern. Der Nazismus mit seinem ekel haften und hemmungslosen Judenhass fand auf dem flachen Lande und in den kleinen wie mittleren Städten schneller und mehr Anhän ger als in den Grosstädten im allgemeinen, wobei Berlin ähnlich wie Hamburg besonders rühmliche Ausnahmen bildeten. Umso auffallender bleibt es, dass gerade in den letzten Monaten und trotz sozialdemokratischer Mehrheit die Fälle antisemitischen Treibens in Westherlin sich häufen. Gegen vier Rädelsführer einer kleinen Gruppe rechtsradikaler Jugendlicher in Westberlin wurde vor kur zem wegen staatsfeindlicher Das gerechte Urteil Tel Aviv. — Die israelische Presse billigt einstimmig das Urteil des Bezirksgerichts von Jerusalem, das Adolf Eichmann zum Tode durch den Strang verurteilt hat. Alle Zeitungen wenden sich gegen die Ersuchen um Umwandlung des Urteils. Die Leitartikler verweisen darauf, dass keine irgendwie geartete Beziehung zwischen dem Prinzip der moralischen Gegnerschaft gegen die Todesstrafe und dem Urteil, Eichmann zu hängen, hergestellt werden könnte, da der Angeklagte nicht nur wegen Verbrechen gegen das jüdische Volk sondern auch wegen Verbrechen gegen die Menschheit verurteilt wurde. Es wird hervorgehoben, dass Israel die Todesstrafe abgeschafft hat und sie nur in einem Falle, nämlich für das Verbrechen des Völkermordes, beibehielt. PRESSESTIMMEN AUS DEM AUSLAND Washington. — In dem Mass, in dem die Verhandlungen in Jerusalem die Aburteilung eines Individuums für seine persönliche Teilnahme an Verbrechen darstellen, rechtfertigen die bewiesenen Tatsachen im Ueberfluss sowohl den Prozess wie das Urteil, so schreibt „Washington Evening Star” in einem Leitartikel über den Eichmann-Prozess. „Man wird vielleicht sagen”, heisst cs, „dass die Schuld Eichmanns nicht bewiesen werden konnte, ohne zu gleicher Zeit das System, dem er diente, zu richten. Doch man wird erst sehen ob das zweite und vielleicht das wichtigste Ziel dieses Prozesses, d. h. für die Dauer der ZeifeteiJas menschliche Gewisj sen zu wecken, erreicht worden ist. — In Wirklichkeit j war es mehr als ein Prozess. Es war der Versuch, für ¡die ganze Welt die beinahe unglaubliche Grausamkeit und Kaltblütigkeit der Naziverbrechen, die Vernichtung von sechs Millionen Juden zu beweisen. Auf der Anklagebank sass das deutsche Volk oder zumindestens sein unter Hitler herrschendes Regime.” Paris. — Fast die gesamte französische Presse gibt ihrer Zustimmung zu dem Urteil gegen Eichmann Ausdruck, das der israelische Gerichtshof gefällt hat. In einem Leitartikel der pariser Zeitung „Le Monde” werden 1 die in den französischen Blättern erschienenen Kom- | mentare zusammengefasst. Dort heisst es: „Mit Aus-! nähme einiger weniger Neonazis und einiger totalitärer Regime, wie z. B. Aegypten, hat niemand in der ganzen Welt die Prinzipien und Handlungen des Dritten Reiches verteidigt.” Der Angeklagte, so führt der Artikelschreiber aus, war nicht nur der Mann Eichmann sondern das Regime, dem er diente. Die gegen ihn verhängte Strafe wurde j symbolisch dem Dritten Reich auferlegt, obzwar das Ge-! rieht gerechierweise geurteilt hat dass Eichmann per- 1 sönlich für viele der Nazivti brechen schuldig ist. Vereinstätigkeit Haftbefehl erlassen. Der Kopf der Gruppe war nach Mitteilung der Westberliner Polizei der 21 Jahre alte Büroangestellte Karl-Heinz Panteleit. Das letzte Treffen der Gruppe, an dem insgesamt 11 Personen teilnahmen, hob die politische Polizei in einem Steg, litzer Lokal aus. Die Untersuchung ergab, dass die Gruppe auch für das Werfen von Tränengaskörpern im Juni in einem berliner Filmtheater während der Vorführung des Films „Lebensborn“ und am 28. Okto ber in einem anderen Kino während des Films „Exodus“ verantwortlich war. Die Polizei nahm in diesem Zusammenhang einen 23 Jahre alten Chemotechniker fest, der unter dem dringenden Verdacht steht, die Tränengaskörper bei seiner Firma gestohlen zu haben. Dass die Jugendlichen selbst die Initiative zu solchem Treiben ergriffen haben würden, wijrd nicht behauptet. Also wäre es doch interessant, einmal zu erfahren, welche Kreise hinter solchen Aktionen stehen. Hierüber wurde nichts ver lautbart. Man weiss noch nicht einmal, ob die Westberliner Polizei Ermittlungen in dieser Richtung angestellt hat. Dabei geben andere Vorfälle hinreichend Gelegenheit zum Nachdenken und zur Ueberprüfung der Frage, ob nicht doch wieder Kräfte am Werk sind die nazistische oder faschistische Arbeitsmethoden in Berlin praktizieren, um Stimmung unter der Bevölkerung im Sinne ihrer trüben politischen Ziele zu machen. Zwar gibt es kaum Juden in Berlin, deren Zahl mit etwa 8.000 angegeben wird, was selbst bei der reduzierten Bevölkerungsziffer von Westberlin mit etwa 2 bis höchstens 3 Millionen Einwohnern nur eine geringe Prozentziffer ausmacht. Aber eine alte Weisheit und Erkenntnis der antisemitischen Machenschaften besteht darin, dass man die Juden eben erfindet oder erfinden muss, wenn es sie nicht gibt. Die Stimmungsmache gegen die Juden hat einen düsteren politischen Hintergrund. Es ist durchaus nicht I ausgeschlossen, dass diese i Unruhestifter, die sich als , Patrioten und Antisemiten j ausgeben, zugleich kommu-! nistische Agenten sind. Bis-; her sind die Nazifaschislen! immer mit den Koramunii sten zusammengegangen. (Das ist eine alte Lehre. Mög- | licherweise begegnen wir in : Berlin ähnlichen Bestrebungen, durch Erzeugung von I Unruhe durch antisemitische | Aktionen die Sicherheit der | westlichen Stadt 2U erschüttern. Untersuchungen der Polizei in dieser Hinsicht könnten zu überraschenden Ergebnissen führen. Ein Berliner Schöffengericht verurteilte kürzlich einen 48jährigen Gastwirt zu drei Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe — allerdings unter bedingter Strafaussetzung. — Dieser feine Herr hatte am 15. Juni im volltrunkenen Zustand zw'ei in sein Lokal kommende Gäste laut mit „Heil Hitier“ begriisst. Das bestellte Bier verweigerte er ihnen mit der Bemerkung: „Judenlömmel bekommen bei mir nichts! Heil Hitler!” Die Gäste verständigten die Polizei. Die Beamten wurden von dem Cestwirt ebenfalls mit „Heil Hitler" begriisst und bekamen anschliessend noch eine Lobrede auf Hermann Göring zu hören. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, im Vollrausch gegen die Paragraphen 98 a und 130 des Strafgesetzbuches (Anwendung nationalsozialistischer Gruss (Schluss auf Seite 2> AN UNSERE LESER Mit Rücksicht auf die allgemeinen Feiertage der kommenden Woche, kann die nächste Ausgabe der Jüdischen Wochenschau erst am Freitag, d. 29. Dezember, erscheinen. Wir bitten unsere Leser. hiervon frd.. Vormerkung nehmen zu wollen.

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