Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 22 (1961)
- Issue
- 1933 (19.12.1961)
- Date
- 1961-12-19
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German, Spanish
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JÜOMIOCIIEU) JüxJfanxiK&J&joüblUa PUEYRREDON 2190 — 1* fea. i So XXII. T. E. 83-2613 BUENOS AIRES. MARTES 19 DE DICIEMBRE DE 1961 No. 19.33 ECHO DES PROZESSES ME ICH ES SEHE: Nach dem Urteilsspruch «m JEHUDA GOTTHEIMER Das Urteil im Eichmann- Prozess ist gefällt worden. Nachdem die Richter den Eichmann der ihm zur Last gelegten Verbrechen für schuldig befunden hatten, konnte kaum ein Zweite daran bestehen, dass die Todestrafe ausgesprochen werde. So ist es geschehen. Damit hat ein aufregendes Kapitel unserer Zeitgeschichte einen vorübergebenden Abschluss gefunden, denn man muss damit rechnen, dass Verteidiger Servatius gegen das Urteil appellieren wird. Wie nicht anders zu erwarten stand, hat das Eichmann-Urteil eine starke Reaktion hervorgerufen. Man darf damit rechnen, dass die Wogen der Leidenschaften in den nächsten Tagen und Wochen noch höher schlagen werden, nachdem die Regisseure der antiisraelischen und antijüdischen Aktionen ihre Pläne koordiniert haben. Die ungeheure Schuld, die Eichmann auf sich geladen hat, wurde durch einen Prozess erwiesen, — obwohl es dieser Beweise nicht bedurft hat, — der von allen Betei ligten und ernsten Beobachtern wegen seiner sachlichen und objektiven Führung gerühmt worden ist. Ber Verteidiger Dr. Servatius hat in den verschiedenen Phasen gerade hierauf dankbar verwiesen und in wiederholten Presse-Erklärungen unterstrichen, dass dem Angeklagten jede Mög. lichkeit gegeben worden ist, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen, die gegen 'ihn erhoben worden sind. Bei diesem Punkt mus man einen Augenblick verweilen, zumal von interessierter Seite behauptet wird, das Verfahren gegen Eichmann sei nur von Geiahten des Hasses gestimmt worden. Diese Behauptung mag töricht oder infantil sein, es mag auch zutreffen, dass es sich nicht lohnt, auf jede Behauptung einengehen : die Tatsache jedoch, das« die grössten Zeitungen Argentiniens sich nicht schäme« und scheuen, diesen Unsmn zu publizieren, ist Veranlassung genug, ge gen solche Argumentationen aufzutreten. Wenn man sich hätte für das rächen wollen was ein Eichmann getan hat, so wäre ein Prozess nicht geführt worden. Man hätte Eichmanns eigene Methoden zur Anwendung bringen können, und jder Fall wäre erledigt gewesen und bald vergessen worden. Die regierenden Kreise der Deutschen Bundesrepublik haben ganz andere Auffassungen geäussert. Bon despresse-Chef Felix von Eckhardt führte zu diesem Thema aus, das Todesurteil habe niemanden überrascht: nach dem Sehuldspruch hätte ein anderes Urteil nicht erwartet werden dürfen. Andere Funktionäre in Bonn unterstrichen die Tatsache, dass das Gericht in höchstem Masse gerecht gewesen sei. Man könne das Verhalten der israelischen Behörden nur lobend anerkennen, besonders dann, wenn nung und Stellungnahme des heutigen Deutschland verantwortlich sind und damit von den schrecklichen Verbrechen abrücken wollen, die im nazistiscnen Deutschland von Eichmann und Gleichgesinnten begangen worden sind. Der Prozess war aoer auch aus einem anderen Grunde kein Racheakt, sondern ein geregeltes Gerichtsverfahren, wie dies in einem Rechtsstaat selbstverständlich ist. Dem Angeklagten waren alle Rechte und Möglichkeiten der Verteidigung gegeben. Hiermit stand das Gerichtsverfahren in Jerusadem in einem krassen Widerspruch zu rten Praktiken, wie sie von Eiehmann und seinesgleichen geübt wurden sind, als sie noch die Macht hatten. Der Staat Israel stellte einen Verteidiger, der zu den angesehensten deutschen Anwälten gehört. Jede Mdg- Ein Appell an den Praesidenten Jerusalem. — Der berühmte Philosoph. Prof. Martin Buber, erklärte vor Verkündung des Urteils gegen Adolf Eichmann, er beabsichtige, falls die Todestrafe gegen den Angeklagten verhängt werden solle, an den Präsidenten Ben Zwi zu appellieren, damit dieser das Todesurteil in lebenslängliches Gefängnis abwandle, Buber gab diese Erklärung ab. nachdem eine Zeitung aus Saarbrücken berichtet hatte, er wolle den Staatspräsidenten um die Begnadigung des Verbrechers ersuchen. Prof. Buber führte aus, er sei ein entschiedener Gegner der Todesstrafe und vertrete diese UeberZeugung auch im Falle Eiehmanns, „für den es keine Strafe gibt, die sein Verbrechen sühnen kann, weil die menschliche Vorstellungskraft für die Findung einer verdienten Strafe zu schwach ist.” man berücksichtigt, welcher Verbrechen Eichmann angeklagt worden ist. Der Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Rechtsfragen Mathias Hoegen gab eine schriftliche Erklärung ab, dass sieh niemand in Anbetracht der ungeheuren Schuld, die Eichmann auf sich geladen hat, und eer grossen Verbrechen des Angeklagten gegen die verhängte Strafe aussprecben könne. — Das sind einige der ersten Stimmen von Menschen, die für die Mei- REICHT DIE TODESSTRAFEI Dr. Julia Dasnen. Titularprofessor für Zivilrecht an der juridische« Fakultät der Universität von Buenos Aires äusserte sich zum Fall Eichmann wie folgt: „Derjenige, der ein elemetares Gefühl für Recht und Gerechtigkeit besitzt. kan« nur Widerwille« empfinde«, wenn Betrachtungen über de« ,rechtlichen Charakter* des Eichmann-Prozesses aagestelt werden. Angesichts der apokalyptischen Hekatombe der Ausrottung von Millionen Mensche«, die bewust von anderen Menschen aus rassischen Motiven verursacht wurde, kann man nicht von .nullum crimen, nulla poena, sine praevia lege', von kompetenten Gerichten' und von .Zwang zum Gehorsam’ sprachen.” „Nach Abschluss dieses Prozesses bleibt nur ein Zweifel bestehen. Reicht der Tod als angemessene Strafe für einen der Hauptteilnehmer an dieser Ausrottung aus? Genügt die Todesstrafe, damit man versteht, dasa eia Verbrechen wie dasjenige Eiehmanns nicht ungestraft begangen werden kann, auch wenn kein früheres Gesetz oder wenn kein kompetenter Gerichtshof bestehen würde, um über es zu richten?” lichkeit einer Fühlungnahme zwischen dem Angeklagte« und seinem Verteidiger war gegeben. Der Angeklagte wurde als Beschuldigter, nicht aber als Verurteilter behandelt. Er konnte sich entweder selbst oder durch seinen Verteidiger zu allen Vorwürfen äussern, die ihm gemacht wurden. Kein Opfer Eichmanns hatte diese Möglichkeiten oder Rechte. Widerspruch war Reoellion. Es gab überhaupt keine Richter. Ankläger und Richter war derselbe. Er war auch der Henker i« eigener Person, selbst wenn er nicht selbst die Menschen liquidierte, — wie der r.azistische Fachausdr.ick hiess, — sondern seine Opfer de« Gasöfen auslieferte. Obwohl über diese« Gegensatz zwischen der gewissenhaften und verantwortungsbewusste« Arbeit eines Gerichtshofes und dem willkürlichen Treiben und Morden der Eichmanns nicht diskutiert werden kann, heben die Faschisten ailer Gruppierungen ihr Haupt und schleudern ihre alten Losungen in neuer Form i« die Oeffentliehkeit. Sie erlauben sich von Rache zu sprechen, sie leugnen die eigene Schuld wie die ihrer Meister, Vorgänger und Mitkämpfer, sie wollen nicht wahrhaben, was sie gemacht und nicht nur den Washington reagiert Washington. — Das State Department teilte mit, dass es die Berichte über den Antisemitismus in Sowjetrussland prüfe und gab seiner „Besorgnis Ausdruck. In einem Schreiben an die jüdischen Kriegsveteranen heisst es, die Informationen über den Antisemitismus in Russland seien einer Prüfung unterzogen worden tim eine Entscheidung zu 'ieffen, welche Aktion sei ens der USA in Ansicht genommen werden könne. (ITA) Juden, sondern allen Völkern angetan habe« Was unter der Naziherrschaft geschehen ist, hat der Prozess mit vieler;, aber keinesfalls mit allen Einzel, beiten vor der Weltöffentlichkeit in grauenvollen Bildern ausgebreitet. Wer bisher nicht verstanden hat, was damals vor sich ging, der wird es auch nicht begreifen, weil er es einfach nicht will. Es sind nicht cur jüdische Opfer aufgetreten, obwohl die jüdischen Zeugen einfach deshalb in überwiegender Mehrheit gewe- | sen sind, weil die Opfer in ¡ überwiegender Mehrheit Juj den waren. Es trat auch ein christlicher Geistlicher auf, dessen erschütternde Aussa-! gen Aufsehen erregt haben. ¡ Hat die christliche Welf | schon wieder vergessen, was ein christlicher Geistlicner im “EichmanR - Prozess erklärt hat? Die Verbrechen sind von einem christlichen Volk in der christlichen Welt begangen worden. Sie richteten sich in erster Linie gegen die Juden, aber auch gegen andere Nichtchrisfen. Das will nicht sagen, dass Christen nicht auch unter de« Opfer« des Nazismus gewe sen sind. Im Gegenteil, man kann sogar erklären, dass viele Christen zu Opfer« des Nazismus wurden, weil sie gläubige und gute Christen waren! Das wurde offensichtlich von den Christen übersehen, die sich plötzlich zu direkten »der indirekten Sprechern für die Sache Eichmann macbea. Die Volksaufklärung lässt offensichtlich gerade unter den Gebildeten noch viel zu wünsche« übrig. Dabei er. schien kürzlich erst ein lesenswertes Buch in spanischer Sprache «her die „Violencia Nazi contra la Iglesia”, dessen Verfasser Mario Rosso ist. Das Buch erschien im Verlag Futur* (Buenos Aires). — Die übelsten Ausdrücke wurden vo» den führenden „Geistern” der Nazis, von Goebbels, Streicher u. a„ ge gen die Kirche, gegen die Heiligen Schriften und gegen die Würdenträger geschleudert. Trotzdem hat die christliche Welt die Nazis toleriert, ihre Verbrecher bei sieh aufgenommen und nichts getan, sie der Gerechtigkeit zuzuführen. Auf diese wunde Stelle muss man hinweisen, wenn heute Moralprediger aufstehen, die mit allerlei eigenartigen Argumenten und Spitzfindigkeiten Israels Recht bestreiten wollen, über Eichmann zu Gericht zu sitzen. DIE STRAFE FÜR EICHMANN von B. B. SAMUEL Dass die Verhängung der Todesstrafe über Eichmann durch die Richter in Jerusalem zu Auseinandersetzungen und zu Debatten führen musste, war vorauszusehen. Soll die Todesstrafe vollstreckt werden? — Das ist die Frage, die viele beschäftigt. Natürlich brauchen wir uns nicht weiter mit den Argumenben zu befassen, die von nazistischer Seite vorgebracht werden. Die Nazis bestreiten das Recht des jüdischen Volkes, seine Henker zu richten,- das wundert uns weiter nicht. Bestreiten sie doch sogar unser Recht zu leben. Bereits vor mehreren Monaten waren Stimmen laut geworden, die Isralis sollten „grosszügig” sein, Eichmann aburteilen — eine andere objektive Möglichkeit als ein Urteil gegen Eichmann ist nicht vorhanden —, und ihn dann nach ausgesprochenem Urteil frei lassen. Hierfür sind die verschiedensten Vorschläge gemacht worden. Diese Frage darf man nicht mit politischen und nicht mit sentimentalen Erwägungen belasten. Auch das ist eine Frage des Rechtes. Wie der Verteidiger, der Rechtsanwalt Dr. Servatius, der Presse in München mitgeteilt hat, wird er Perufung gegen dieses Urteil einlegen. Damit ist die Frage, was aus Eichmann wird, völlig in der Schwebe. Denn niemand kann Voraussagen, zu welcher Entscheidung das Berufungsgericht gelangen werde. Vielleicht ist die übergeordnete Instanz der Meinung, dass gewisse Sachverhalte noch einer weiteren Aufklärung bedürfen. Dann müsste die Sache noch einmal von der ersten Instanz behandelt werden. Jedenfals würde das Verfahren sich noch eine weitere, geraume Zeit hinziehen. Sollte das Berufungsgericht zu einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils gelangen,, dann bliebe dem Angeklagten nur der Weg offen, den israelischen Präsidenten Ben Zwi um Gnade zu bitten, was er wahrscheinlich tun wird, wie Servatius angedeutet hat. Die rechtlichen Möglickeiten sind damit erschöpft. Welche Antwort der Präsident Israels auf ein derartiges Gesuch geben wird, kann man nicht wissen. Bereits seit längerer Zeit machte sich eine Stimme geltend, man soll ein Todesurteil nicht vollstrecken. Die Frage, ob Eichmann hingerichtet werden solle oder nicht, kann allerdings nicht Gegenstand einer Volksabstimmung sein. Dass die überwiegende Mehrheit in der Vollstreckung der Todesstrafe eine schwache Form der Vergeltung, der Sühne und der Gerechtigkeit erblickt, ist unzweifelhaft: Eichmann braucht nur einen Tod für millionenfachen Mord zu sterben. Obwohl die Mehrheit so denkt, gibt es gewichtige Stimmen, die für eine Begnadigung Eichmanns eintreten, wobei sie sich auf allgemein-menschliche Argumente und schöne Gedanken echter Sittlichkeit berufen. So ist der Philosoph Martin Buber, eine in der Welt geschätzt und anerkannte Persönlichkeit, aufgetreten und hat erklärt, man solle den Eichmann nicht hängen. Alle Gegner der Todesstrafe werden diese oder ähnliche Erwägungen anstellen, obwohl es recht zweifelhaft ist, ob diese allgemeinen Betrachtungen gegen die Todestrafe in einem so exzeptionellen Fall auch noch angewandt werden dürfen and können. — In den letzten Jahren kam es des öfteren zu einer Art Bewegung, um die Vollstreckung der Todesstrafe zu verhindern. Immer aber handelt« es sich um Täter deren Verbrechen sich auf einen kleinen Personenkreis auf einen Menschen, auf eine Familie usw. bezog. Hier stehen wir einem millionenfachen Mord gegenüber Hier spricht die Dimension der Verbrechen gegen jede Milde, gegen jeden Vergleich mit Chessman oder anderen Uebeitütern aus Leidenschaft oder Gelegenheit. Die Nordamerikaner haben vor einigen Jahren eia Ehepaar Rosenberg hingerichtet, das angeblich kommunistische Spionage oder dgl. betrieben hatte. Eine ganze Welt, der Papst und viele wichtige Staatsoberhaupt hatten um Begnadigung gebeten, die Eisenhower ablshnte, obwohl Tatzweifel bestanden und manche sentimentalen Gründe für die Angeklagten sprachen. Das Begnadigungsrecht, das nach der Verfassung dem Präsidenten zusteht, enthält die Pflicht, die Voraussetzungen zu prüfen, die erforderlich sind, um eine Be gnadigung auszusprechen. Es werden sicherlich noch vijle Meinungen von ernsten Persönlichkeiten geäusserc werden, die für eine Entscheidung des israelischer Präsidenten nicht unwichtig sein w'erden. fen, dass die Konvention über de« Völkermord erst nach den Eichmannschen Taten abgeschlossen, unterzeichnet und damit in Kraft getreten sei. Man hat sich auf ander« Vorschriften, Paragraphen and Gesetze berufe«. aus denen sich ergibt, dass die Eichmann zur Last gelegten Straftaten eigentlich nicht abzuurteüen seien, obwohl es sich um die scheussliehsten Verbrechen der Weltgeschichte handeln würde. Alle diese Einwände und Argumentationen gehen völlig am wahren Sachverhalt vorbei. Man braucht überhaupt keine Sondergesetze oder neue Konventionen, um die Straftaten abzaurteilen, die von Eichmann und anderen Kriegsverbrechern begangen worden sind. Denn Mord bleibt Mord, auch wenn er Massen- oder Völkermord ist. Wie kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen aus eigener Macht Vollkommenheit zu töten so steht dieses Recht auch keinem Volk einem anderen Volk gegenüber zu. Eiehmanns Verbrechen ist nach jedem Strafkodex der Erde abzuurteilen. Wenn es sich nicht um Anstiftung zitra Mord oder Massenmord handelt, so liegt gewiss eine Man hat sich darauf beru-1 Beihilfe zu diesem Verbrechen vor. Es müsste also gegen ihn — wo er sich auch immer befindet — An klage wegen Beihilfe zu millionenfachem Mord er honen werden. Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen eine .Jex Eichmann” irgendwo in de- Welt hätte erlassen werden müssen, um den Strafbestand mit der entsprechenden Anklage zu belegen. Deswegen fallen alle Aigumente, die gesetzlichen Bestimmungen seien erst nach dem Begehen der Straftat erlassen worden, abwegig und überzeugen nicht. Auch der Einwand, der Staar Israel sei erst nach der nazistischen Mordära geschaffen worden, kann an d«r Zuständigkeit des israe Ischen Gerichtshofes nichts indem. Auch den heutigen ponischen Staat gab es n>cht. aH dort die Nazis wüteten. Ein Teil Polens war vollend« usurpiert worden. die anderen Teile waren verschiedene Verwaltungsbezirke. Staatsformen und Regierungsbehörden. ohne dass e* einen einheitlichen polnischen Staat gegeben haben würde. Der heutige polnische Staat ist mit dem vor. hitleristischen Polen niclr identisch. Und doch hat uie- (Schluss auf Seite 2?