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Jüdische Wochenschau · 1961-12-15 · 1932 (15.12.1961) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
22 (1961)
Issue
1932 (15.12.1961)
Date
1961-12-15
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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JÜDISCHE »im Bedeutung des Urteils PUEYRREDON 219« — 1« fcq. Jknian&jfefocieliia T. E. 83-2613 Año XXII. BUENOS AIRES, VIERNES 15 DE DICIEMBRE DE 1961 No. 1932 TODESSTRAFE BEANTRAGT Jerusalem. — Adolf Eichmann, gegen den von den Gerichtsbehörden Israels 15 Anklagen, darunter Anklage wegen der Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden während des Zweiten Weltkrieges erhoben wurde, ist in allen Punkten für schuldig erklärt worden. Im besonderen wurde er der Verbrechen gegen das jüdische Volk, gegen die Menschheit, Kriegsverbrechen und der Zugehörigkeit zu Organisationen angeklagt, die vom Internationalen Militärgericht in Nürnberg im Jahre 1946 zu „verbrecherischen Organisationen” erklärt worden sind. Auf zwölf der Anklagen steht Todesstrafe. Um 9 Uhr morgens am Tage der Wiedereröfnung des Prozesses betraten die drei Richter den Saal, um das Urteil zu verkünden. Der Prozess hatte vor genau acht Monaten, am 11 April begonnen, und genau am 11. August wurde der erste Teil der Verhandlung abgeschlossen. i Eichmann stand in strammer Haltung, ohne irgendeine Gemütsbewegung zu zeigen, während der Vorsitzende, Richter Mosche Landau, Mitglied des Obersten Gerichtshofs, mit der Verlesung des Urteils begann. Auf Verlangen von Richter Landau nahm Eichmann dann Platz. Die drei Richter wechselten sich bei der Verlesung des 300 Seiten umfassenden Urteils ab. Das Prädikat „Strenge ohnegleichen” wurde Eichmann für sein Verhalten unter dem Naziregime erteilt. Die Katastrophe des jüdischen Volkes kam schon bei der. Gerichtsverhandlung in Nürnberg und anderorts zur Sprache, doch bei diesem Prozess wurde eine genaue historische Beschreibung der Ereignisse gegeben, die sich bei dieser Katastrophe zutrugen, und hierbei wurde der beispiellose Heroismus der Ghettokämpfer unterstrichen und der Mut derjenigen, die in den Ausrot tungslagern rebellierten und in der Untergrundbewegung kämpften. Richter Landau fragte hierauf: „Wie konnte dies am hellichten Tage geschehen, und warum war es gerade das deutsche Volk, aus dem diese ungeheuerlichen Verbrechen kamen? Hätten die Nazis ihre verwerflichen Pläne ohne die Hilfe durchführen können, die ihnen andere Völker leisteten, in deren Mitte Juden lebten7 Hätte die Katastrophe, wenigstens teilweise vermieden werden können, wenn die Alliierten eihe grössere Bereitwilligkeit gezeigt hätten, den verfolgten Juden zu helfen? Hat das jüdische Volk in den freien Ländern alles in seiner Macht Stej hende getan, um sich dem Rettungswerk für seine Brüder anzuschliessen und den | Ansporn zur Suche nach Hi!- j fe gegeben? Welches sind j die psychologischen und so-1 zialen Gründe für den Hass ' von Gruppen, der unter dem Namen Antisemitismus bekannt ist? Kann diese uralte Krankheit geheilt werden und durch welche Mittel? Welches ist die Lektion, die die Juden und andere Völ- WIE ICH ES SEHE - Wird viel zu wenig beachtet JEHUDA GOTTHEIMER .(Dieser Artikel stellt eine Fortsetzung der Ausführungen „Ausschreitungen und Zustände” dar, die sich mit der Lage in Oesterreich beschäftigten. D. Red.) Die letzten Begebenheiten in Oesterreich, über die bereits berichtet worden ist, sind von der breiten Oeffentlichkeit wenig beachtet worden. Diese Tatsache ist nicht besonders überraschend. Wir leben in einer aufgewühlten Zeit, in der ganz andere Probleme als die Exzesse antisemitischer Rowdys oder die Fehlurteile der österreichischen Justiz die Oeffentlichkeit bewegen. Zwischen einem Wettlauf um die Beherrschung des Kosmos und der Erschütterung der Erde durch immer neue Versuche mit Super-Atomwaffen, zwischen einem Kampf um die Weltherrschaft, der von zwei bis an die Zähne ausgerüsteten Blöcken ausgetragen werden soll, und den lokalen Ereignissen, die sich in einem kleinen Staate abspielen, ist ein zu grosser Unterschied, als dass noch heute der MUj aufgebracht würde, alle Einzelheiten zu beobachten und zu registrieren. Und doch bilden schliesslich diese Einzelheiten in ihrer Gesamtheit das politische Panorama einer Zeit. Deswegen wäre es ein schweizer Fehler, sich über bedenkliche Erscheinungen bin wegzusetzen, die heute unbedeutend sein mögen, morgen aber an Gewicht gewinnen könnten. Für uns als Juden sind ^ie grossen Entwicklungen *uf der internationalen politischen Bühne vom gleichen Rang und Wert wie für alle •aderen Völker auch. Aber wir haben zu lernen, dass W«r nicht nur von diesen fTMoen Ereignissen abhän- W sind, des« es vielmehr euch Tendenzen und Er. «eheiaunge« gij*, die ta»a ■bewege« heeeaddf* ««gehen und berühren, weil wir Juden sind. Denn eine der grossen Bewegungen unseres Jahrhunderts ist der POlitische Antisemitismus, der in seiner heutigen Form vom Wirtschaftsantisemitismus oder dem religiösen Antisemitismus früherer Zeiten abgelöst worden ist. Oh. ne Zweifel hat man aus antijüdischen Gefühlen und einem durch die Jahrhunderte geschleppten Vorururteil gegen die Juden in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein Geschäft gemacht, ein schmutiges, hässliches und hasserfülltes Geschäft, das von der Nazibewegung bis in seine letzten Konsequenzen entwickelt worden ist. Wer kann bezweifeln, dass der zum Wahnsinn gesteigerte Judenhass der Nazis als deren zentraler Partei, punkt die Massen in die Reihen der Anbeter des Hakenkreuzes getrieben hat? Das Dritte Reich, das auszog, um die Juden auszurotten und tatsächlich sechs Millionen Juden in bestialischer Weise umbrachte, ist zwar zertrümmert worden, seine Epigonen aber versuchen noch immer, auf dem Schutthaufen einer versunkenen Welt neue Macht zu gewinnen. Die Internationale des Faschismus und des Judenhasses regt sich. Manche Aktionen haben auch denen Stoff und Gelegenheit zum Nachdenken gegeben, die stets bereit sind, negative Erscheinungen dieser Art mit einer Handbewegung 9bzutun. Weil heute diese faschistische Gefahr nicht bedrückend ist, wird sie von der Mehrheit nicht beachtet. Die Juden sollten wenigstens 'begreifen, dass man derartige Strömungen verfolgen muss, weil niemand wissen kann, wann sie wieder zu mächtigen Bewegungen an wachsen werden, hier kein blinder Alarm geschlagen wird. kann jeder aufmerksame Eeobachter des Zeitgeschehens selbst feststellen. In der Zeit der grössten nazistischen Machtentfaltung waren die amerikanischen Länder, um nur ein Beispiel hier anzuführen, gegen das nazistisch - antisemitische Gift im wesentlichen immun. Gewiss gab es einen — nicht allzu stark spürbaren Antisemitismus, der einen religiösen und gesellschaftlichen Charakter gehabt hat. Aber Antisemitismus als politische Waffe im Kampf um Macht und Einfluss innerhalb eines Volkes oder einer Staatengruppe war unbekannt, obwohl die Nazis ein eindrucksvolles Exempel statuierten und der ganzen Welt eine Demonstration vortührten, wie leicht es ist, mit Hilfe eines hemmungslosen Radau-Antisemitismus zur Macht zu gelangen. Durch ihre „fünfte Kolonne” sorgten sie dafür, dass jenes schleichende Gift des Antisemitismus überall hindrang. Zur Ehre der aussereuropäischen Länder — und nicht nur dieser — muss gesagt sein, dass die unter Millionenaufwand durchgeführten Bemühungen zur Bildung einer antijüdischen Einheitsfront am gesunden Menschenverstand und der intakten Moral der amerikanischen Völker gescheitert sind. Heute, mehr als 16 Jahre nach dem nazistischen Zusammenbruch müssen wir mit Erstaunen und Erschrecken feststellen, dass Gruppen mit klaren nazistischen Tendenzen in Lateinamerika Einfluss gewinnen. Die Deutschen haben diese nazistische Pest im wesentlichen überwunden. Nun bricht sie an ganz anderen Stellen der Erde aus. Wie Hitler sein^T satanischen Kampf gegen die Juden als einen Feldzug gegen den Kommunismus tarnte, _ wm ihn dann später nicht hinderte, durch einen Pakt mit Stalin den Weltkrieg zu entfesseln, — so nehmen auch seine späten Nachfolger die Mobilisierung der Kräfte gegen den in Lateinamerika eindringenden Kommunismus zum Vorwand, um ihre wahren Ziele zu verschleiern. Indem sie sich selbst zu Hyperpatrioten und zu den einzigen Verteidigern des Vaterlandes deklarieren, hoffen sie, auf diesem primitiven Umweg zur Macht zu gelangen. Sicherlich werden auch sie die ersten sein, die dem Kommunismus die Tore ihrer Länder öffnen .. Niemand darf übersehen, dass die Methodik der Mas sen-Beeinflussung dem nazistischen Vorbild entnommen worden ist. Wiederum sind es Halbwüchsige, die zunächst organisiert werden. Knüppel, Pistolen und Bomben sind die Waffen, um Furcht einzuflössen und die Aufmerksamkeit der Oef. (SchJuss auf Seite 21 von B. B, S AMI1 EL ker aus all diesen Geschehnissen über die Beziehungen eines jeden Menschen zu anderen Menschen lernen müssen?” Richter Halevi fuhr mif der Urteilsverlesung fort und erklärte, das israelische Gesetz vom Jahre 1950, das zur Prozessierung gegen die Nazis und ihrer Helfershelfer und deren Bestrafung .berechtigt, bilde den „Ausdruck des geschichtlichen Wandels in der politischen Situation des jüdischen Volkes, das trotz der schwersten Anklage gegen die Nazis bis zur Gründung des Staates Israel keinen politischen Status besass, um die nazistischen Verbrecher gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen.” Zu diesem Gesetz zitierte Richter Halevi zahlreiche Rechtsgelehrte, um darzutun, dass Israel in Uebereinstimmung mit den Prinzipien des internationalen Rechts vorgeht. Die in diesem Prozess erwiesenen strafbaren Verbrechen sjnd „nicht nur Verbrechen nach israelischem Recht sondern \ verstossen ihrem Wesen; nach gegen das Menschen-1 gesetz”. Richter Halevi lehnte das Argument der Verteidigung I ab, dass Eichmann diese Verbrechen „in Ausübung! seiner Pflicht begangen ha-; be, und dass diese Verbrechen daher Staatsakte seien, für die allein der deutsche Staat verantwortlich ist.” Er verwies darauf, dass die Theorie der „Staatsakte” vom Nürnoerger Gerichtshof abgelehnt wurde und dieser Prozess von den Vereinten Nationen im Jahre 1946 ratifiziert worden ist. „Der jüdische Staac ist ein souveräner Staat des jüdischen Volkes, das die Nazis ausrotten wollten”, führte der Richter aus. „Die Hälfte der israelischen Bevölkerung kommt aus den europäischen Gemeinden, die in den Jahren des Grauens vernichtet wurden. Aufgrund der Anerkennung des jüdischen Volkes durch die Vereinten Nationen und seines Rechts zu Errichtung seines Staates, aufgrund der Anerkennung dieses Staates durch die Völkerfamilie bilden Israel und das jüdische Volk einen integrierenden Bestandteile des Völkerge¬ Bereits am ersten Tage der H5. Sitzung des Eichmann-Prozesses kam es dem aufmerksamen Beobachter erneut zum Bewusstsein, dass dieser Prozess nicht nur ein Akt der Gerechtigkeit für das jüdische Volk darstellt, sondern gleichzeitig eine noch nicht absehbare Bedeutung für die Entwicklung des Menschen- und Völkerrechtes haben wird. Aeusserlich zeigte sich dasselbe Bild wie in den vorausgegangenen Verhandlungstagen. Der Gerichtshof amtierte mit einer Klarheit und Entschlossenheit, die Würde ausstrahlte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung folgten mit angespannter Aufmerksamkeit den Ausführungen der Richter, während der Angeklagte den Eindruck des unbeteiligten Zuschauers zur Schau stellte. Wer aber den Angeklagten in seinem kugelsicheren Glaskasten beobachtete, konnte eine grosse Nervosität feststeilen, die durch die äussere Gleichgültigkeit schlecht verborgen wurde. Wiederum hatte man das Gefühl, dass dieser Mann, der seine Macht in unerhörter Weise missbraucht und über Leben und Tod von Millionen entschieden hat, ein bedeutungsloser Spiessbürger ist, sobald er seine Uniform ausziehen musste und nicht mehr als Exponent eines hemmungslosen Gewaltregimes auftreten kann. Wie in dem Ablauf des gesamten Prozesses trat auch in der Schlussitzung, die am Montag ihren Anfang nahm, der Gegensatz zwischen dem nazistischen Gewaltstaat und dem Rechtsstaat Israel mit aller Klarheit in Erscheinung. Während die Juden, nur weil sie Juden waren, Alt und Jung, Mann oder Frau, erbarmungslos einem gewaltsamen Tod ausgeliefe'rt worden sind, hat Israel einen Prozess durchgeführt, bei dem nicht allein die Prinzipien eines modernen Rechtsstaates, sondern die Grundelemente jeder Gerechtigkeit zur Anwendung gekommen sind. Der Angeklagte hatte die Möglichkeit, i sich für seine Schandtaten zu verteidigen. Israel selbst hat ihm einen Verteidiger gestellt, der sein schwieriges und undankbares Amt mit Geschicklickeit und meist auch mit Takt ausgeübt hat, wenn er sieh auch im wesentlichen darauf beschränkte, die Verantwortlichkeit des Angeklagten zu bestreiten oder wenigstens auf ein äusserst geringes Mass zurückzuführen, ohne deswegen die Verbrechen des Naziregimes zu beschönigen. Die Verantwortlichkeit des Angeklagten, seine Schuld an den ihm zur Last gelegten Verbrechen wurde vom Gericht bejaht und festgestellt. Damit hat der Gerichtshof die Argumente der Verteidigung zurückgewiesen. Es wäre auch allzu einfach, wenn sich die grossen Menschheitsverbrecher darauf berufen könnten. Befehle ausgefüjirt zu haben, die man ihnen erteilte. Innerhalb des nationalsozialistischen Machtstaates blieb iür alle seine Henker und Diener genügend Raum eigener Betätigung, eigener Verantwortlichkeit und eigener Verbrechen. Eines der Argumente der Verteidigung gegen die j Durchführung des Eich-! mann - Prozesses in Israel bildete die Tatsache, dass Eichmann in Argentinien aufgebracht und nach Israel überstellt worden ist. Selbst wenn man in diesem Akt — so führt das Gericht aus — eine Verletzung der argentinischen Souveränität erblicken kann oder muss, kann sich der Angeklagte hierauf nicht berufen, da seine Verbrechen völlig unabhängig von der Form seiner Verhaftung sind und es i gleichgültig ist, auf wel- I chem Wege er unter die Ju- : risdiktion Israels fiel. I Man darf annehmen, dass j die verschiedenen Aspekte, die das Urteil im Eichmann. ■ Prozess, aufgeworfen hat,! für die weitere Gestaltung ) des internationalen Rechts i von erheblicher Bedeutung! sein werden. setzes. Daher ist es offensichtlich, dass wenn die Prozesse von Nürnberg einen Sieg der menschlichen Justiz über die totalitären Prinzipien waren. dieser Prozess all dies bedeutet und darüber hinaus historische Gerechtigkeit darstellt. Ein kleiner Staat, der nach zwei Jahrtausenden wiedererrichtet wurde, hat das Ur teil seines Volkes gegen den gehasstesten Feind gesprochen. Aber das Gericht selbst ist nicht befugt, sich auf Gebiete zu begeben, die ausserhalb seiner Sphäre liegen. Das Ziel eines jeden Kriminalprozesses ist es klarzustellen, ob die gegen den Angeklagten erhobenen Anklagen wahr sind ” ASPEKTE DES INTER¬ NATIONALEN RECHTS Richter Benjamin Halevy stellte hierauf fest, dass die Tatsache der Festnahme Eichmanns in Argentinien und seiner Ueberführung nach Israel keinesfalls eine Milderung der Ausmasse seiner Verbrechen und seiner Schuld darstellen. „Es ist erwiesen worden”, so führte er aus, „dass Eichmann sich seiner Aburtei lung nicht aus dem Grunde widersetzen konnte, weil er illegal festgenommen wurde oder wegen der Mittel, die angewandt wurden, um ihn unter die Jurisdiktion der israelischen Justiz zu stellen, denn dies stehe in keiner Beziehung zum Prozess.” Das argentinische Gesetz könne Eichmann nicht schützen, fügte Halevi hinzu, „denn der Angeklagte beging keine politischen Verbrechen, seine Verbrechen 3ind vielmehr als verabscheuungswürdig von allen Völkern der Welt anerkannt.” Während der Verlesung ihrer Urteilsfindung, die die Endphase ihrer Arbeit von mehreren Monaten bildet, bewegten sich die Richter kaum in ihren Sesseln. Eichmann dagegen sass teilnahmslos auf seinem hölzernen Stuhl und starrte auf Halevi. Das Publikum, das zu Beginn der Verhandlung den Gerichtssaal füllte, begann, sich langsam zurück zuziehen. Für die Zuschauer war der Prozess praktisch beendet. Der Gerechtigkeit war Genüge geschehen. DER EINWAND DES ANGEKLAGTEN Nach ausführlicher Angabe der Gründe, aus denen in diesem Fall die Auslieferungs-Gesetze keine Anwendung finden können, fuhr Richter Halevi fort: „Der Einwand des Angeklagten gegen die Zuständigkeit des Gerichts, weil seine Festnahme in Argentinien erfolgte, ist im Grunde nichts anderes als ein Verlangen nach Immunität seitens eines flüchtigen Delin quenten, das sich auf die Zuflucht gründet, die ihm ein souveräner Staat gewährt hat. Angesichts der ausserordentlichen Schwere der begangenen Verbrechen gegen das jüdische Volk, der Verbrechen gegen die Menschheit und der Kriegsverbrechen bestimfnt das israelische Gesetz, dass diese niemals verjähren, (Foy|«ji»*»uilg suf seit« LEO rv

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