Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 22 (1961)
- Issue
- 1930 (8.12.1961)
- Date
- 1961-12-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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PÏTEYRREDON 2190 — 1? izq. JûxJètfùzria^ZsAaelita T. E. 83-2613 Aflo XXII. BUENOS AIRES, VÏERNES 8 DE DICIEMBRE DE 1961 No. 1930 FLUECHTLIN6S-DEBATTE IN DEN UN Vereinte Nationen. — Die Debatte über die arabischen Flüchtlinge wurde nunmehr von der Politischen Sonderkommission der UN-Generalversammlung eröffnet. Bei dieser Gelegenheit trug Israel einen Sieg davon, als ein Antrag der Araber, eine sogenannte „arabische Palästina-Delegation” aufzustellen, abgelehnt wurde. Nach einem kurzen aber heftigen Wortwechsel zwischen Michael S. Comay dem ständigen Repräsentanten Israels, und Achmed Shukairy, dem Chef der UN- Delegation Saudi Arabiens, beschloss der Vizepräsident der Kommission, der Spanier Angel Sanz-Briz, dass „er im gegebenen Augenblick einen Sprecher der arabischen Flüchtlinge rufen werde, um der Kommission seine Auffassungen darzulegen”. Er gab zu verstehen. dass der Sprecher Dr. Izzat Tannous sein würde, welcher durch Jahre hindurch der Vertreter des Büros der arabischen Flüchtlinge vor der Politischen Kommission gewesen ist. Michael Comay erklärte im Namen Israels, dass „wer auch immer vor der Kommission als Sprecher der Flüchtlinge auftreten werde, gehalten sei, sieh auf die Probleme der Flüchtlinge zu beschränken und keine politischen Red an halten dürfe”. Shukairy protestierte gegen diese Bedingung, die man dem Sprecher der Flüchtlinge stellen wolle. Doch der Beschluss des Vizepräsidenten wurde nicht umgestossen, und die Sitzung wurde auf den nächsten Tag vertagt. Israel hatte in letzter Zeit eine rege Tätigkeit hinter den Kulissen entfaltet, um die Ablehnung des von den Arabern gestellten Antrages durchzusetzen, dass eine aus zehn Personen bestehende arabische Gruppe in Vertretung der Flüchtlinge zugelassen werden solle. Nur durch eine Zweidrittelmehr-' heit, die gegenwärtig bei einer Abstimmung nicht zu erreichen ist, könnte der Beschluss des Vizepräsidenten Sans-Briz geändert werden. Im Verlauf der Sitzung hatte Dr. John Davis, der Direktor der UNRWA, der Kommission einen Bericht vorgelegt, in dem er fast ausschliesslich die Arbeit dieses UN-Büros behandelte und von den für die Erziehung der arabischen Flüchtlings-Jugend geschaffenen Institutionen und von Budgetfragen des Büros sprach. Geber die allgemeine Lage der Flüchtlinge äusserte Dr. Davis, dass „im Zeitraum ven 13 Jahren, herzlich wenig getan worden sei. um eine Lösung herbeizufiihren.” In einer Pressekonferenz r.aeh der Sitzung der Kommission gab Dr. Davis — zum ersten Mal in der Geschichte der UNWRA — zu. dass rund 90.000 bis 100.000 Flüchtlinge, die gestorben sind, noch heute in den Listen der Lebensmittelratioren der Organisation allein in Transjordanien figurieren. WIE ICH ES SEHE - Vor einem neuen Kulturkampf mn JEHUDA COTTHEIMER i. Ein Vergleich Tn Lübeck fand ein eigenartiges Verfahren statt, das auf eine seltsame Weise ab geschlossen wurde. Es handelte sich um einen Strafprozess gegen den Lübekker Kreisvorsitzenden der Deutschen Reichspartei, einen Studienrat Lothar Stielau und den schleswigholsteinschen Landesvorsitzenden der gleichen Partei, einen Landwirt Buddeberg. Diese beiden Mitglieder der Deutschen Reichspartei waren wegen übler Nachrede und wegen Beleidigung der im Konzentrationslager Bergen Belsen ums Leben gebrachten Anne Frank angeklagt. Der Vorsitzende der Dritten Grossen Strafkammer des Landgerichts Lübeck, Landgerichtsdirektor Freiherr von Bredovv, hatte allen Beteiligten einen Vergleich vor geschlagen, um diesen Beleidigungsprozess rum Abschluss zu bringen. Die beiden Angeklagten, der als Nebenkläger auftretende Vater der kleinen Anne Frank, Herr Otto Frank, und der ebenfalls als Nebenkläger zugelassene Verlag Berman-Fischer nahmen den Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden nach sechsstündiger Beratung an. Die beiden Angeklagten Stielau und Buddeberg erklärten, sie hätten sich auf Grund der gerichtlichen Voruntersuchung davon überzeugt, dass der in der Schulzeitung eines Lübecker Gymnasiums am 10. Oktober 1958 erhobene Vorwurf, das Tagebuch der Anne Frank sei eine Fälschung, nicht zu Recht bestehe. Nach einer gründlichen Prüfung durch drei Sachverständige und zwei Zeugenbekundungen stehe die Ein Vorhang des Schweigens New York. _ Der republikanische Senator für •Iacob K. Javits, erklärte nach seiner Rückkehr aus Russland, dass „ein Vorhang des Schweigens über die ganze jüdische Gemeinschaft in der Sowjetunion gefallen ist.” Der Senator verbrachte neun Tage in Russland, wo er über die Möglichkeit einer Verbesserung der Handelsbeziehungen zwischen Sowjetrussland und den Vereinigten Staaten Besprechungen führte. Er berichtete, weder die sowjetischen Juden noch die Staatsbeamten „wünschen, über die Verfolgung der jüdischen Gemeindeführer in Moskau und Leningrad zu diskutieren. Daher sei es ihm schwer gefallen, ausser den Vermutungen, die er selbst anstellen konnte, eine irgendwie geartete Mitarbeit zu finden. Andererseits bestehen keine Schwierigkeiten für den Besuch der Synagogen, aber ein Vorhang des Schweigens senkt sich nieder, wenn eine Frage über die Gründe für die Verhaftungen gestellt wird.” Ihm scheine, so führte der Senator aus, die Aktion gegen die jüdischen Gemeindeführer sei durchgefuhrt worden, um darauf hinzuweisen, dass die Sowjetregierung nicht die Auswanderung der Juden nach Israel noch eine Aufforderung hierzu gestatten wird. (ITA) Echtheit des Tagebuches ausser Zweifel. Die beiden Angeklagten bedauerten ihre Erklärungen, die sie ohne den Versuch einer sachlichen Nachprüfung abgegeben hätten. Auch habe es ihnen ferngelegen, den Vater Otto Frank und die Verleger treffen oder das Andenken der Anne Frank beeinträchtigen zu wollen. Stielau nahm insbesondere die in der Schulzeitung veröffentlichte Behauptung, das „gefälschte” Tagebuch der Anne Frank habe „den Nutzniessern der deutschen Niederlage zwar einige Millionen eingebracht, uns dafür aber auch recht empfindlich werden lassen“, mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Die Nebenkläger erklärten ihrerseits, sie nähmen zur Kenntnis, dass in der gerichtlichen Voruntersuchung „keine antisemitischen Tendenzen auf seiten der Angeklagten ermittelt worden sind”. Gegen den seit Januar 1959 vom Schuldienst dispensierten Studienrat Stielau schwebt ein von dem Kieler Kultusminister Edo Osterloh eingeleitetes Disziplinarverfahren mit dem '/.’ei. Stielau aus dem Schuldienst zu entfernen. Auf mehreren Pressekonferenzen erklärte der Minister, er halte Pädagogen mit einer Geisteshaltung wie die Stielaus für die Erziehung der Jugend für ungeeignet. Stielau lehrte früher in Niedersachsen und wirkte dort in der später wegen Verfassungsfeindlichkeit verbotenen, rechtsradikalen Sozialistischen Reichspartei als Agitator. Seit seiner Uebernahme in den Schuldienst Schleswig-Holsteins betätigt er sich für die Deutsche Reichspartei. Man ist geneigt, diese Information ein zweites Mal zu lesen, weil man den Eindruck gewinnt, man habe sich geirrt. Natürlich gibt es in einem Begleitverfah- SHUKAIRY GREIFT AN Vereinte Nationen. — Mit einer Rede, die ebenso lang war wie sie von Entstellungen strotzte, leitete der Aussenminister Saudi Arabiens, Achmed Shukairy. die Debatte in der Politischen UN-Kommission über das Problem der arabischen Flüchtlinge ein. Shukairy erklärte, seine Rede sei nur der erste Teil seiner Ausführungen, die zumindest zwei, wenn nicht drei Sitzungen der Kommission beanspruchen würden. In einer völlig neuen Version der geschichtlichen Ereignisse behauptete Shukairy, Israel habe den Krieg gegen die Araber entfesselt, der unmittelbar nach dem UN-Beschiuss über die Teilung Palästinas im November 1948 entbrannte. Auf jeden Fall, so äusserte er, „sei es heute ohne Bedeutung festzustellen, ob der Krieg von den Arabern oder von den Israelis begonnen wurde”; der „widerliche Staat Israel” und das Problem der Flüchtlinge seien zur gleichen Zeit entstanden und bilden heute ein Unglück für die ganze Welt. Der Redner m-achte einen Vorschlag zur Erleichterung der Lage der Flüchtlinge. Er regte an, die UN sollten in Israel eine Treuhandgesellschaft für das arabische Eigentum einrichten. Auch die Vereinigten Staaten wurden von Shukairy heftig angegriffen. Er warf ihnen vor, vor einigen Monaten den Versuch gemacht zu haben, „um ein ähnliches Projekt im Keim zu erstik- Verurteilung des Antisemitismus New Delhi. — Eine entschiedene Verurteilung des Antisemitismus als „Sünde gegen Gott und die Menschen” mit einem gleichzeitigen Aufruf an die protestantischen und katholischen Kirchen in der Welt, „jeder Form von Antisemitismus wo auch immer entgegenzutreten”, wurde von der internationalen Tagung des Weltkirchenrates hier beschlossen. Die Resolution, die die vom Rat im Jahre 1948 eingenommene Position wiederholt, fordert die Kirchen auf, von den christlichen Lehren Abstand zu nehmen, welche die zeitgenössische Judenheit „mit der Verantwortung belasten, die unsere ganze Menschheit an den historischen Ereignissen trägt, die zur Kreuzigung von Jesus Christus geführt haben.” Ein Zusatz, der von den Juden als dem „von Gott erwählten Volk” spricht, wurde vor der Annahme der Reslution, die durch Zuruf stattfand, weggelassen. Bekannte Repräsentanten des Klerus gaben der Befürchtung Ausdruck, dass dieser Zusatz es dem Rat nicht möglich machen würde, „ein klares und schlichtes Wort” gegen den Antisemitismus auszusprechen, der .heute noch vorhanden ist.” Der Rektor des Theologischen Seminars von New York, Rev. Dr. John C. Bennett, wandte sich in seiner Rede an die Delegierten von 198 kirchlichen Organisationen und unterstrich, dass eine klaie Verdammung des Antisemitismus unerlässlich sei, denn würde man die Dinge nicht beim rechten Namen nennen, sowäre dies ein „grosses Unglück”. „Der Antisemitismus”, führte Dr. Bennett aus, „ist eine besondere Verantwortung der Kirchen, denn durch Jahrhunderte hindurch wurden die christlichen Lehren und die christlichen Symbole fälschlicherweise gegen die Juden benutzt. Dies kann nicht einzig und allein als ein Rassenproblem ausgeleg.t werden. Es handelt sich hier um den jahrhundertealten Rest religiöser Gefühle gegen die Juden.” In diesem Zusammenhang verwies Dr. Bennett auf den „bedeutungsvollen” Umstand, dass Papst Johannes XXIII. vor kurzem angeordnet hat, dass aus der katholischen Liturgie der Hinweis auf „die treulosen Juden” gestrichen werden soll. 'ITA) ken. wobei die USA sich für; die Interessen Israels einge. j setzt hätten.” ' Shukairy behauptete, dass die eingeborenen Truppen j bei den Kämpfen in Katanga „israelische Waffen be-1 nutzt haben”. Er erinnerte i an die Ermordung des Grafen Folke Bernadotte und unterstellte, dass sich sogar j der verunglückte Generalsej kretär Dag Hammarskjold * 1 nicht vor den israelischen Intrigen und Verschwörun- [ gen retten konnte.” Hierauf; tischte er eine alte Ge-! schichte auf, die er schon früher in den UN erzählt j hatte und die schon einmal | als Greuelmärchen bezeichj net wurde. Er behauptete ’ nämlich, im Jahre 1956 haj be eine Kugel Ilammar-l skjold beinahe getroffen, als er in Jerusalem zu Besuch weilte. Hier bat Israels Delegationschef Michael Comay um das Wort und erklärte, diese Geschichte sei eine „Erfindung”, und kein Wort sei daran wahr. Zahlreiche Beobachterkonnten bemerken, dass viele Delegierte vor dem Redeschwall Shukairys flüchteten und den Sitzungssaal EINE RICHTIGSTELLUNG Die Beschuldigung Shukairys, dass die Truppen in Katanga israelische Waffen benutzt hätten, wurde von Israels Aussenminister Go’- da Meir in einer Erklärung an die Presse energisch zurückgewiesen. (ITAi ren die Möglichkeit, die Affäre durch einen Vergleich zu erledigen. Man muss sich aber fragen, ob der vorliegende Fall wirklich geignet ist, durch einen Vergleich aus der Welt geschaft zu werden. Stielau, ein Studienrat, der nach langen Jahren von seiner Vorgesetzten Behörde wegen seiner politischen Gesinnung für die Ausübung des Lehrerberufes als ungeeignet bezeichnet wird, war oder ist Agitator einer rechtsradikalen Partei, die entweder ganz oder zeitweise verboten wurde. Der Schulmeister beeinfusst natürlich seine ihm anvertrauten Zöglinge im Geiste oder Ungeiste seiner chauvinistischen Ideen, von denen er offensichtlich immer noch nicht geheilt ist. M't Unbehagen und Verbitterung beobachtet er, dass ein Buch unter der Schuljugend Eindruck macht, das dem Schulmeister nicht gefällt: das Tagebuch der Anne Frank, jenes kleinen jüdischen Mädchens, das sich zunächst mit ihrer Familie in Amsterdam verstecken konnte, dann aber von den Häschern aufgespürt und ins KZ Bergen Belsen gebracht wurde, wo es — wie so viele andere — umkommt. Das Tagebuch wurde vom Vater, Otto Frank, einem jüdischen Kaufmann aus Frankfurt am Main, der nach Holland emigriert war und dort ein zweites Mal den Nazis in die Hände fiel, nach dem Kriege aufgefunden und publiziert. Da* Tagebuch der Anne Frank wurde in viele Sprachen übersetzt, dramatisiert und verfilmt. Mit besonders grossem Erfolg wurde es i als Theaterstück in zahlrei-; chen deutschen Städten aufj geführt. Anne Frank wurde zum Begriff oder Symbol ei- , ner zu Unrecht verfolgten I Jugend. Es ist verfehlt, über den literarischen Wert eines solchen Dokumentes zu debattieren, das von einem frühreifen, in ständiger Angst lebenden Mädchen geschrieben worden ist. Das Tagebuch der Anne Frank ist auch nicht das einzige Tagebuch eines Kindes aus def Verfolgungszeit, das man wiederfand. Das des kleinen David Rubinowiez ist bei weitem wesentliche’’ und interessanter, wenn auch nicht so bekannt, da das Tagebuch der Anne Frank das erste war, das man der Oeffentlichkeit übergab Wenn ein Studienrat den Vorwurf erhebt, das Tagebuch der Anne Frank sei gefälscht, so hat er die Verpflichtung, sich vor der Aufstellung einer so weitgehenden Behauptung zu informie ren und nicht erst einen Prozess abzuwarten, um sich von der Echtheit zu überzeugen. Wenig glaubwürdig klingt auch der Hinweis der „Gegenpartei“, des Vaters Frank und des Verlages, sie würden zur Kenntnis nehmen, dass antisemitische Tendenzen während der Voruntersuchung nicht festgestellt worden seien. Man kann sich eines äusserst peinlichen Eindrucks nicht erwehren, den dieser „Vergleich“ hinterlässt. Aus welchen Gründen hat das Gericht überhaupt einen Vergleich vorgeschlagen? Kann ein solches Verfahren wegen Beleidigung des Andenkens eines jungen Mädchens, das im KZ umgebracht worden ist, überhaupt Gegenstand eines Vergleiches sein? — Oder ging es garnicht um die Beleidigung der Anne Frank, sondern um die Echtheit ihres Tagebuches? — Um diese Echtheit festzustellen, wurden immerhin drei Sachverständig? und zwei Zeugen gehört, deren Aussagen die breite Oeffentlichkeit, jedenfalls die jüdische, ausserordentlich interessieren würde. Vielleicht sollte eine jüdische Instanz den Fragenkomplex des Tagebuches der Anne Frank einmal untersuchen. das auch dann ein lebensechtes und wirklichkeitsnahes Dokument bleibt, wenn es nicht aus der Feder der Anne Frank stammen sollte. — Durch einen gerichtlichen Vergleich ist die einmal aufgeworfene Frage nicht erledigt. II. Kirchenkonferenz In New Delhi < Indien ' trat die Dritte Weltkirehenkon- (Schluss auf Seite 2> Ben Gurion besucht Birmanien Tel Aviv. — Beim Verlassen des Flughafens von Lod, erklärte Ministerpräsident David Ben Gurion, der zu einem Staatsbesuch in Rangoon abflog: „Ich reise heute in ein neues, aber in kein fremdes Land. In ganz Asien lebt kein Volk, das Israel freundschaftlicher gesinnt ist als Birmanien.*’ (ITA)