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Jüdische Wochenschau · 1961-08-18 · 1902 (18.8.1961) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
22 (1961)
Issue
1902 (18.8.1961)
Date
1961-08-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German, Spanish
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PUEYRREDON 2190 — 1“ izq. /a Jewvcutcï j&u&eüíci T. E. 83-2613 Año XXII. BUENOS AIRES, VIERNES 18 DE AGOSTO DE 1961 No. 1902 Eichmanns Freilassung gefordert Die Prozessverhandlung gegen den sechsmilionenfachen Judenmörder, Adolf Eichmann. der der Verbre, chen gegen das jüdische Volk und gegen die Menschheit angeklagt ist,- wurde nach dem Plädoyer des Verteidigers, Dr. Robert Servatius, abgeschlossen. Servatius verfocht die These, dass Eichmann sich keines Verbrechens gegen das jüdische Volk schuldig gemacht haben kann, weil es zu der Zeit, als sein Mandant die mit der „Endlösung der Judenfrage” betraute Abteilung IV B 4 der Gestapo leitete, überhaupt noch keinen jüdischen Staat gab, so dass man nicht von einem jüdischen Volk sprechen könne. Diese Tatsache, so fügte er hinzu, könne durch keine juridischen Spitzfindigkeiten aus der Welt geschafft werden, und es sei somit absolut unverständlich, was der Begriff „jüdisches Volk” bedeuten solle. Diese Behauptung rief im Saal spürbare Unruhe hervor, und das Publikum musste ermahnt werden, Schweigen zu bewahren. Punkt für Punkt griff Servatius die Beweisführung des Staatsanwalts an und nannte diese nicht stichhaltig, denn Eichmann habe nichts mit der Vernichtung der Millionen Juden z.u tun gehabt, da sein Büro nur für den reibungslosen Transport der Opfer zuständig gewesen sei. VERJAEHRUNGSFRIST ABGELAUFEN Servatius berief sich auch auf das argentinische Gesetz über Verjährung von Straftaten, da Eichmann im vorigen Jahr von israelischen Agenten aus Argentinien nach Israel überführt wurde. Daher sei die in Ar- ■ gentinien geltende Gesetzge-1 j bung massgeblich, nach der l die Eichmann zur Last ge-1 legten Verbrechen schon im Jahre 1955 verjährt waren. Aus diesem Grunde sprach Servatius den israelischen Richtern das Recht ab, j Eichmann zu verurteilen I und forderte die Freilassung! seines Klienten, nicht jei doch ohne die Richter um j ein „salomonisches Urteil”! zu bitten. ' URTEILSVERKUENDUNG IM NOVEMBER Mit dem Plädoyer des Verteidigers sind die Gerichtssitzungen, die am 11. April begonnen haben, praktisch beendet. Gerichtspräsident Mosche Landau gab bekannt, dass der Prozess bis zur Urteilsverkündung vertagt wird, die im November zu erwarten ist. Dr. Servatius und seine Assistenten begannen sofort, WIE ICH ES SEHE' Jaspers machte einen Vorschlag von JEHUDA GOTTHEIMER Der deutsche Philosoph Karl Jaspers, mit dessen Meinungen zum Eichmann- Prozess wir uns bereits in einem Artikel beschäftigt haben, machte im Verlauf eines Interviews, das er der Zeitschrift „Der Monat” gegeben hat, einen konkreten Vorschlag, der interessant genug ist, auch ln unseren Kreisen trörtert zu werden. Jaspers hatte vorher von Schwierigkeiten gesprochen, die mit diesem Verfahren Zusammenhängen, um dann eine Anregung zu geben, die er in seiner Phantasie einem Urteil vorwegnehmen wolle. Es sei zwar ein fragwürdiges Unterfangen, etwas zu entwickeln, was irreal anmutet, aber „den Philosophen die man im geheimen ja doch nicht eigentlich ernst nimmt, pflegt man dergleichen Erwägungen ja zu gestatten”. Jaspers leitet seinen Vorschlag mit einer Frage ein, die folgendermassen lautet: „Wäre es nicht denkbar, dass der Prozess mit der ganzen Gründlichkeit durchgeführt wird, die man jetzt schon wahrnimmt, dass aber das Gericht zu dem Schluss kommt, es habe den Tatbestand in allen Verzweigungen festgestellt und lege ihn der Welt vor, erkläre sich jedoch unzuständig zu einem Urteil?” Wir wollen darüber nachdenken, ob dieser Weg gangbar ist. Jaspers weist 1 darauf hin, dass es ¡.ich bei diesem Massenmord an den Juden doch um mehr han-! dein würde „als blossen! Mord im Sinne der Strafge- I setzbücher”. Genügt aber dieses Argument bereits, | um dem israelischen Gericht die Anregung zu erteilen, es solle sich nicht für zuständig erklären? Dieser Fingerzeig, der ganz gewiss aufrichtig gemeint ist, und von dem Jaspers glaubt, dass seine Realisierung im Interesse der Juden läge, muss jedoch in dieser Form als nicht zweckmässig betrachtet werden. Recht erhebliche Einwände müssen gegen den Vorschlag des deutschen Philosophen erhoben werden. Die Frage der Zuständigkeit hat die Weltöffentlichkeit bereits vor der Eröffnung des Verfahrens beschäftigt. Hiergegen wurden eine Reihe juristischer Einwendungen erhoben. Auch Jaspers hatte einige gestreift, bevor er sein philosophisches Wort aussprach. Dafe israelische Gericht hatte sich mit diesen, von der Verteidigung übernommenen Argumenten beschäftigt und die entsprechenden Anträge abgelehnt. Es hat seine Zuständigkeit bejaht, die Zuständigkeit Israels, über den ehemaligen Leiter des Judenreferats B IV b der Gestapo zu urteilen. Damit ist nach I herrschender Lehre die EIN NEUES SCHIFF FUER ISRAEL Paris. — Die „Moledet”, das grösste für Israel in französischen Werften gebaute Schiff, wurde in Nantes in Anwesenheit hoher französischer Staatsbeamter und Mitgliedern des israelischen Transport- und Handelsministeriums vom Stapel gelassen. Die französischen Funktionäre gaben der Hoffnung Ausdruck, dass Israel weiterhin Aufträge für den Bau neuer Schiffe an französische Werften vergeben werde, während die Direktoren der Werft die Versicherung gaben, dass ihr Unternehmen alles in seiner Macht Stehende zu tun bereit sei, um die israelischen Wünsche zu erfüllen. Kürzlich hat Israel der Werft „Chantiers de la Méditerranée” Auftrag zum Bau von zwei grossen Ozeandampfern erteilt. (ITA) Frage der Zuständigkeit abgeschlossen. Denn die Berechtigung eines Staates, über einen Uebeltäter zu Gericht zu sitzen, ist eine Funktion seiner Souveränität, worauf im übrigen Jaspers in einem anderen Zusammenhang hinweist. Die Grenzen der Souveränität liegen dort, wo die Machtmöglichkeiten eines Staates beginnen oder aufhören, ohne dass hierdurch die Souveränitätrechte eines anderen Staates verletzt werden. Das war hier nicht der Fall. Denn kein anderer Staat hat für sich das Recht in Anspruch genommen, über Eichmann zu Gericht sitzen zu wollen. Man kann in diesem Zusammenhang auch nicht darauf hinweisen, dass die Inhaftierung Eichmanns durch israelische Agenten in Argentinien an sich einen Rechtsbruch darstellte. Dieser Rechtsbruch wurde nicht gegen Eichmann begangen, sondern gegen ein anderes Land, das sich später mit Israel über diesen Zwischenfall ausgesprochen und verständigt hat, nachdem sogar die Angelegenheit die Vereinten Nationen beschäftigt hatte. Dass Israel den Eichmann an Argentinien ausliefern müsse, das haben die Vereinten Nationen nicht gefordert. Für die Verletzung der argentinischen Hoheitsrechte hat Israel unter Darstellung der einmaligen Besonderheiten dieser ungewöhnlichen Angelegenheit um Verständnis ersucht und um Entschuldigung gebeten. Im übrigen könnte sich der Angeklagte hierauf ebenso wenig wie die öffentliche Meinung berufen. Denn hierbei handelte es sich um einen argentinischen Rechtsanspruch, der durch das Uebereinkommen zwischen Argentinien und Israel abgeschlossen und befriedigt wurde, indem Argentinien auf die weitere Verfolgung dieses Rechtsanspruchs verzichtete. Wenn man ernsthaft dem Angeklagten die Möglichkeit bieten sollte, sich auf diese Debatte übersieh zur Rückreise nach Deutschland zu rüsten. Generalstaatsanwalt Gideon Hausner und seine Assistenten nehmen kurze Ferien. EICHMANN MUSS WARTEN Sofort nach Beendigung der Gerichtssitzungen begannen die Vorbereitungen zur Ueberfiihrung Eichmanns an einen sicheren Ort, wahrscheinlich im Landes’norden, wo er bis zur Urteilsverkündung verbleiben wird Die Stacheldrahtumzäunung, mit der das Gerichtsgebäude zu Beginn des Prozesses umgeben worden ist, wurde gleich nach der Verteidigungsrede des kölner Anwalts entfernt. Zu gleicher Zeit begannen die Techniker, die Bildfunkanlage abzumontieren, die im Gerichtsgebäude eigens für die Uebertragung des Prozesses in den Saal der Presse installiert worden war. I FESTNAHME ANDERER KRIEGESVERBRECHER | Eichmanns Dingfestma- ' chung im Mai 1960 hat eine Welle von Verhaftungen und : Prozessierungen von Kriegs- Verbrechern in Deutschland! und Oesterreich ausgelöst, , wie das Pressebüro der is-! raelischen Regierung be- \ kanntgab. Im Jahr nach Eichmanns Festnahme sind 86 ehemalige Nazis festgenommen worden, von denen 39 zu Gefängnis oder zum Tode verurteilt wurden, im Vergleich zu 23 Verhaftungen mit 7 Verurteilungen im Vorjahr, und 18 Verhaf- Oifc AKAtftK HHMltUtN JNIKIWN New York. — Die Araber haben die letzten Tage vor dem bevorstehenden Zusammentritt der UN-Generalversammlung dazu benutzt in Washington ihre gegen Israel gerichteten Intrigen zu verstärken. SU bezweckten hiermit, auf die USA-Regierung einen Druck auszuüben, um von’ihr die Unterstützung der Forderungen zu erreichen, die sie bei den Sitzungen der Versammlung zu stellen beabsichtigen. In erster Reihe wollen sie durchsetzen, dass die von den arabischen Palästina-Flüchtlingen in Israel zurückgelassenen Besitztümer unter Aufsicht der Vereinten Nationen gestellt werden. Heute steht dieses Eigentum unter der Kontrolle der israelischen Regierung, die zu seiner Verwaltung einen Sonderausschuss eingesetzt hat, wie dies von allen Ländern im Falle von Feindesgut gehandhabt wird. Die Kampagne in Washington wurde von niemand Geringerem als dem VAR-Botschafter Dr. Mostaga Kamel eingeleitet, der die USA in provokativer Art und Weise herausforderte, „Mut” zu beweisen, wenn in den UN die arabischen Forderungen gegen Israel behandelt werden würden. Er unterstellte dass die USA diesen „Mut” wahrscheinlich nicht aufbringen würden, da — wie er versicherte — „Israel und seine zionistischen Genossen in Nordamerika ihre Positionen tief in die Politik des Landes vorgetrieben hat.” An anderer Stelle bezeichnete er die Vereinigten Staaten als „den grössten Wohltäter Israels”. Aber Kamel versuchte seinen Vorstoss auch von einem anderen Gesichtspunkt aus, indem er zu verstehen gab, dass das State Department in Washington „endlich die Position Nassers zu begreifen beginnt”. Allerdings fügte er nicht hinzu, ob sein Chef Nasser dadurch bewegt werden würde, sich weniger presowjetisch zu gebärden. Statt dessen sprach er vom „positiven Neutralismus” seines Landes Russland gegenüber und deutete an, dass Nasser entschlossen sei, von der Sowjetunion ebenso wie von den USA alles, was man ihm geben werde, zu nehmen. Aber er vergass auch nicht, den Führern der USA- Juden einen wohlgemeinten Rat zu erteilen. „Es wäre an der Zeit’ , so äusserte er, „dass die Führer der nordamerikanischen Juden den israelischen Ministerpräsidenten David Ben Gurion dazu .überreden’, seine Absorptionspläne aufzugeben.” BORIS SMOLAR tungen mit 9 Verurteilungen im vorhergehenden Jahr. Während sich von den 86 Kriegsverbrechern 9 das Leben nahmen, taten dies einer im Vorjahr und kein einziger im vorhergehenden Jahr. Wie aus den Statistiken hervorgeht, wurden auch die Bemühungen verstärkt, die Auslieferung von Kriegsverbrechern zu erlangen. Das Ersuchen um Auslieferung Mengeles an Argentinien wurde von Deutschland im Juni 1959 gestellt und damals von Argentinien abgewiesen. worauf Deutschland dies Begehren im Juni 1960 wiederholte und auf sein Verlangen energischer bestand. Im August 1960 I erklärte Argentinien sich bereit. der Auslieferung i Mengeles im Prinzip statt-! zugeben, teilte jedoch mit, dass den Behörden der Verbleib des Gesuchten unne- | kannt sei, um schliesslich im Februar 1961 anzukiindi- : gen, dass keine Nachfor- ' schungen nach Mengele mehr angestellt würden. '■ Nach der Festnahme Eichmanns richtete oie Tsche-; choslowakei ebenfalls ein Auslieferungsbegehren an Argentinien und forderte die Uebergabe von Jan Durkansky, dem Bruder des Mannes, der während des j Krieges tschechischer Aus- ■ senminister gewesen war. I haupt einlassen zu dürfen,! die auf einer ganz anderen ' Ebene — nämlich zwischen zwei souveränen Ländern — 1 auszutragen ist, dann würi de man bewusst die Rechtslage verwirren, indem man j politische Gesichtspunkte! auszunutzen bestrebt ist, wo ■ international-rechtliche anj gewandt werden müssen. Mit dem Einwand, dass! di? Straftat, die Eichmann zur Last gelegt wird, nicht klar sei, haben wir uns bereits in einem früheren Aufsatz („Die Meinung des Philosophen”) anseinandergesetzt. Nur um den gedanklichen Zusammenhang zu wahren, sei wiederholt, dass die dem Eichmann zur Last gelegten Verbrechen, Mord. Mittäterschaft oder Beihilfe zum Mord, in jedem Strafkodex der Welt enthalten sind. Um einen j Rechtsbrecher dieses Stils abzuurteilen, bedarf es kei- ' ner neuen Gesetze. Dass j die menschliche Phantasie I nicht ausreichte, um sich! einen Massenmord an Millionen vorzustellen, kann j wohl ernstlich keinen Hinderungsgrund bilden, die Aburteilung solcher Verbrecher durchzuführen. Hiergegen können weder rechtliche Argumente noch philosophische Theorien entwikkelt werden, die gegenüber dem Rechtsbewusstsein und Rechtsempfinden tragbar wären. Man hat auch gesagt, diese Verbrechen seien begangen worden, bevor der Staat Israel bestanden habe, und sie hätten sich nicht gegen die Bürger dieses Landes gerichtet. Man sollte sich darüber klar sein, dass dies ein ad hoc I konstruiertes Argument ist, j dem weniger juristische als j! politische Bedeutung beigemessen werden sollte. Hierj bei müssen wir zuerst darauf hinweisen, dass alle, die! so argumentieren, das Wort „Verbrechen’ ’benutzen und durch die stärksten'Adjektive ihren Abscheu vor der Grösse und der Schauderhaftigkeit der begangenen; Taten ausdrücken. Da jede Rechtsprechung auch vom Rechtsgefühl abhängig ist, muss man sich fragen, aus welchen Gründen eigentlich derartige Gesichtspunkte vorgetragen werden, die letztlich darauf hinauslaufen, einen derjenigen frei herumlaufen zu lassen, der sich durch die Teilnahme am Massenmord — um einmal eine neutrale Formulierung der Rolle Eichmanns zu gebrauchen — schuldig gemacht hat. Jaspers, der sich auch mit dieser Frage auseinandersetzt, bemerkt hierzu: i „Schliesslich ist auch die Schwierigkeit zu beachten, dass damals, als die Verbrechet begangen wurden, Israel noch garnicht existierte.” Hierin liegt aber durchaus keine Schwierigkeit. Mit dem gleichen Argument könnte man — nur mit umgekehrten Vorzeichen — etwa der Bundesrepublik Deutschland das Recht verwehren, gegen Naziverbrecher vorzugehen, denn die Bundesrepublik, die nicht die Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches nach herrschender deutscher Ausfassung ist, hat auch noch nicht bestanden, als diese Verbrechen geschehen sind. Diese Parallele trifft genau den Sachverhalt, dennoch ist noch niemand auf die Idee gekommen, etwa den Gerichten der Bundesrepublik das Recht auf Aburteilung der nazistischen Henkersknechte zu verwehren. In Wahrheit handelt es sich hierbei um einen nicht beachtlichen Einwand, der aber nicht etwa aus politischen Gründen beiseite geschoben wird, sondern aus rechtlichen Erwägungen, da der Einwand auf einem (Schluss auf Seite 2) Die Wahlan In Israel Jerusalem. — Die Bürger - Israels gaben ihre Stimmen für die von 14 Parteien aufgestellten 120 Abgeordneten ab, die die fünfte Knesset bilden werden. Wie das schwache Interesse der Bevölkerung bei der Wahlkampagne voraussehen liess, war die Wahlbeteiligung nicht sehr stark, woran auch in gewissem Masse die augenblicklich herrschende erdrückende Hitze Schuld tragen dürfte. Bei Redaktionsschluss dieser Nummer waren folgende Resultate bekannt: Mapai 41 Abgeordnete (verliert 6); Hapoe] Hamisrachi 12; Agudas iisrcel 7 (gewinnt 1); Cherut 17; Liberale 17 (gewinnen 3); Mapam 10 (gewinnt 1); Kommunisten 5 (gewinnen 21; Achdut Avoda 7; Araber 4 (verlieren 1).

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