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Jüdische Wochenschau · 1961-08-11 · 1901 (11.8.1961) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
22 (1961)
Issue
1901 (11.8.1961)
Date
1961-08-11
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German, Spanish
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: * f : “ î I FRANQUEO PAGADO! a M Concesión 998 Ä-i s « --- ** aj 5 £f g ¡ TARIFA REDUCIDA; Concesión 1629 Año XXII. BUENOS AIRES, VIEF.NES 11 DE AGOSTO DE 1961 No. 1901 EL EJEMPLA en toda la República Buenos Aires PUEÏRREDON 2190 1? feq. T. E. 83 - 2613 Zweite Arisierung wird geplant Im Jahre 1957. also zwölf i der Arbeitnehmer, und einen Rückstellungsgesetz geltend Jahre nach dem Zusammen-1 Unterschied zwischen den j gemacht werden, denn diebruch des Naziregimes, war- ( Arbeitnehmern und selb-! se Ansprüche konnten von den die Sammelstellen er-j ständigen Unternehmern in! den Sammelstellen nicht richte;, denen eine Aufgabe diesem Falle zu machen, ist ' ausgeforscht werden; sie übertragen wurde, welche j doktrinär. Nachdem die Vermussten vielmehr auf Nacheigentlich der Staat hat1 erfüllen sollen. Sie erhielten nämlich die Aufgabe, das erblose und unbeanspruchte Vermögen Verfolgter zu sammeln, obwohl nach- Artikel 20 2 des Staatsvertrages der Staat dieses Vermögen hätte unter Kontrolle nehmen sollen, um es dann erst den Sammelstellen zu übertragen. Es wurden zwei Sammelstellen errichtet: die Sammelstelle A für das Vermögen derer, die am 31. Dezember 1937 der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörten, und die Sammelstelle B für alles andere Vermögen. Diese Zweiteilung ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass, von j verschwindenden Ausnah! men abgesehen, auch das Vermögen der Sammelstel-1 le B von rassisch Verfolgten | stammt. | Die Massnahmen des Na-' ziregimes gegen Personen, j die aus anderen als rassij sehen Gründen verfolgt I wurden, führten nie zur' Ausrottung einer ganzen Familie und übrigens auch ■ türüch viel kie-.ner ist als das Vermögen der Sammslstelle A und da es eben we-: niger getaufte oder konfessionslose Juden gab als Glaubensjuden und da. wie folgten emigriert waren, | richten von den Geschädiggesagt, Vermögen von nicht waren nämlich alle gleich ten warten. Es ergibt sich' rassich Verfolgten übersie waren ja alle brotlos.' daher die eigenartige Situahaupt fast nicht vorhanden tion, dass man es den Samj ist, würde die Verteilungsmelstellen zwar praktisch masse, die der Sammelverwehrte. Ansprüche nach stelle B zur Verfügung dem 7. Rückstellungsgesetz 'steht,, natürlicherweise viel zu stellen, dass man aber i kleiner sein als die Ver- und beim Aufbau einer neuen Existenz im Auswancerungsland hatte es der Angestellte leichter als zum Beispiel ein Anwalt pder ein Schriftstcler. Abgesehen davon ist völlig unbekannt, wie gross die Zahl derjenigen ist, die unter den Vorbehalt zugunsten des 7. Rückstellungsgesetzes fallen. Bleibt d:r Vorbehalt aufrecht, dann muss eine zumindest einjährige Anmeldefrist eröffnet werden, und erst nach deren Ablauf und nach Prüfung aller Anträge könnte dann das Vermögen der Sammelstellen für die anderen Opfer des Naziregiues verwendet werden, sofern nicht das Vermögen durch die Ansprüche nach dem 7. Rückstellungsgesetz erschöpft ist. In diesem Zusammenhang ist noch folgendes bemerkenswert: die Sammelstellen erhielten das Recht, selbst Ansprüche nach dem 7. Rückstellungsgesetz zu ihr Vermögen zur Befriedigung dieser Ansprüche heranziehen will. EIN ZWEITES SCHLAGWORT Der Vorbehalt zugunsten des 7. Rüchstellungsgesetzes ist jedoch nicht das einzige Hindernis füdie Verteilung des Vermögens der Sammelstellen. Abgesehen davon, da:s durch ein Gesetz ein Teil des Vermögens (im Widerspruch zum Staatsvertrag und zu den zur Durchführung des Staatsvertrages getroffenen Vereinbarungen) zum gemeinsamen Vermögen bei-; langt, der Sammelstellen erklärt ‘ würde > 'f' /' rCfi" e*>< ©O V/ / J^L Die UN und die Syrer stellen, erst am 9. Juni 1961; nur selten zu Vermögens-j die Frist zur Ueberreichung I chen. Vermögen, das von entziehungen, und wenn dies , von Anträgen lief am 30. i Personen stammt,’ die am der FaB war, so waren imj Juni 1961 ab. Es wurde ver- 31. Dezember 1937’der israemer in Oesterreich erbbe-1 geblieh mit grösstem Nach-1 litischen Religionsgemeinrechtigte Verwandte zurückj druck eine Eristverlänge-: schaft angehörten, sollte von rung gefordert. Sie _ wurde j der Sammelstelle A und anabgelehnt, obwohl sich Oe-. deres von der Sammelstelle sterreich gegenüber Frank- B verteilt werden. Dies ist reich, Amerika und Gross-! aber gerade das, was eine britannien verpflichtet hat- ' sehr einflussreiche Gruppe te, die Frist zu verlängern, j von Politikern beider Regie- Nattirlich konnten innerhalb rangsparteien nicht wahrvon drei Wochen nicht alle j haben will. Da das Vermö- Ansprüehe nach dem 7.1 gm der Sammelstelle B nawurde, kann die Verteilusg Verfolgten vermutlich nur deshalb nicht erfolgen, weil, ein Viertel des Vermögens ein Verteilungsgesetz noch , erhalten würden, nicht ergangen ist. Nun sollte ein solches Verteilungsgesetz eigentlich gar keine Schwierigkeiten mateilungsmasse der Sammel-, stelle A. Nach wohlbegründeten Schatzungen würden! diese Verteilungsmassen \ sich wie etwa 90:10 verbal-; ten. Trotzdem hat die Samj melstelle A der Sammelstel-! le B im Interesse der Opf"r das heisst, um ehestens die! Verteilung zu ermöglichen. , , , _ , einen Verteilungsschlüssel | "Ocn mal Ruhe- Ihr wisst doch gaaz genau, dass von 85:15 gemacht. Mit der! lhr nicht in die israelische Wahlkampagne Begründung, dass gleiche! cinmischen dürft. Opfer gleichmässige Ver-1_____ .___ teilung forderten, wird aber | " ‘ nach wie vor die Verteilung des Vermögens beider Sammelstellen nach Köpfen verwas dahin führen dass die rassisch geblieben, welche rechtzeitig ihre Ansprüche geltend machen konnten. Nach dem Staatsvertrag muss das Vermögen beider Sammelstellen für die Hilfe und Unterstützung von Opfern der Verfolgung durch die Achsenmächte verwendet werden. Es müsste jedem unvoreingenommenen klar sein, dass somit das Vermögen der Sammelstelle j A für solche Opfer verwenj det werden sollte, die am! 31. Dezember 1937 der israej litischen Religionsgemeini schaft angehörten, und das j Vermögen der Sammelstelle B für andere Opfer. DER VORBEHALT DES 7. RUECKSTELLUNGS- GESETZES Richtig ist, dass der Gesetzgeber im 7. Rückstellungsgesetz vorgesehen hatte, dass das Vermögen der Sammelstelle zur Befriedigung der Ansprüche von Arbeitnehmern verwendet werden solle, deren Ansprüche nach dem 7. Rückstellungsgesetz nicht befriedigt wurden. Dieser Vorbehalt, der an sich wegen seiner allgemeinen Natur keine Gesetzeskraft hat, wurde aber durch die Widmungsbestimmuug des Staatsvertrages aufgehoben. Er wurde trotzdem sowohl im Auffangsorganisationsgesetz als auch in jüngster Zeit im 4. R ii ckstellungs-Ansprudhsgesetz wiederholt. Es ist nicht einzusehen, warum Arbeitnehmer, die durch das Hitier-Begime ihre Existenz verloren haben, anderen Berufsgruppen gegenüber einen bevorzugten Anspruch auf die erblose Masse haben sollen. Kaufleute, Anwälte, Aerzte und überhaupt alle, die In\ Beruf standen, haben ebenfalls ihre Existenz verloren. Ihr« finanzielle* Verlust« wäre« sicher oft grösser als dt« weil es doch eben nur bei den rassisch Verfolgten, und zwar vor allem bei den nicht in Mischehe lebenden Glaubensjudsn, zur Ausrottung ganzer Familien kam. Das Schlagwort ist einfach ein Prätext, dieses Vermögen den jüdischen Opfern zu entziehen. Ein führender Politiker hat daher auch erklärt, dass die Verwirklichung dieses Planes eine zweite Arisierung wäre. Dieser Plan kann nicht Um Israels Aussenpolitik verwirklicht werden. Er grösser das Vermögen der stösst auf den empörten j Sammelstellen wird, desto Widerstand nicht nur der : grösser wird der Widerstand Juden Oesterreichs, sondern 1 Segen, die Verwendung jüauch der Juden in der gani dischen Vermögens für jüzen Welt. Wir könnten sehr! dische Opfer. Amtliche Stelleicht gewichtige Namen! len hatten ursprünglich mit von vielen objektiv denkenj einem Vermögen beider Nun ist das Schlagwort \ den Nichtjuden anführen, i Sammelstellen von zirka 30 von dem gleichen Opfer; die diesen Plan auf das 1 Millionen Schilling gerechschon deshalb unrichtig, schärfste missbilligen. Und! net. Das Vermögen wird so geschieht etwas, was völ-1 jedoch zirka 120 Millionen lig unerträglich ist: Dis | Schilling betragen. 15 Pro- Sammelstellen haben derj zent; 18 Millionen Schilling zeit ein Barvermögen von l sind aber mehr als 50 Promehr als 50 Millionen Schil-1 7ent v«n dem, was als Verling, das jederzeit zur Vermögen der Sammelstelle teilung zur Verfügung steht, | ..amtlich“ vorausgesehen ganz abgesehen von ihren! war. Aussenständen und ganz \ Was mehr erzielt wurde, abgesehen von den 39 Mili ist nicht nur ausschliesslich lionen Schilling, die die ’ früher jüdisches Vermögen, Sammelstellen (und das ist I bestimmt nicht der Tätigj keit der Sammelstelle B zu i verdanken) aus Deutschland! erhalten werden. Jeden Mo-j p.at kann man in der Zeit-1 schrift der Kultusgemeinde ■ Wien lesen, dass zwanzig] Tel Aviv. — Die Ansprache, die Dr. Naehum Goldmann im Garten der ZOA in Anwesenheit von tausend Zuhörem hielt, lieferte neue Themen für die israelische Wahlkampagne. Dr. Goldmann beschäftigte sich hauptsächlich mit der israelischen Aussenpolitik und wandte sich entschieden gegen die gegenwärtig eingehaltene Linie, die er „überhaupt keine Politik“ nannte. Dr .Goldmann vertrat den Standpunkt, dass die Aussenpolitik Isiaels in den letzten zehn Jahren von den israelischen Politikern nicht geändert worden sei, die in ihrer Kurzsichtigkeit nicht versucht hätten, den Anschluss an eine regionale Gruppe zu finden, was er als ihren Hauptfehler bezeichnete, da jede Politik in der Welt sich heute auf regionale Gruppierungen stützen müsse. Er unterstrich, dass Israel das kommunistische China ablehne, obwohl Rotchin« innerhalb von wenigen Jahren zu einem der bedeutendsten Faktoren in der Welt werden dürfte, wenn es im internationalen VöHwrtonzert anerkannt sein werde. Er griff energüsch.ijie Taktik «les Zuse-J kenn ■'"und Abwarten« ML „bei der man zusehe und nichts tue”, ... „oder aber i kretär berief eine Sondersitversuche, irgendetwas Neu-; zung, in der über die von es zu tun“. Er verlangte die j Dr. Goldmann entfesselte Neutralisierung des Mittelj Debatte beraten wurde, ohostens. ne dass es bei dieser Geie- Goldmann wies darauf genheit zu einer Einigung hin, dass die Zeit nicht für über eine definitive Stel- Israel arbeite. Er betonte, dass die Neutralisierung des Mittelostens die Araber schliesslich zwingen würde, ihrem Traum von der kommunistischen Hilfe zur Zerstörung Israels zu entsagen und eine Möglichkeit bieten würde, dass sie Israel als eine vollendete Tatsache anerkennen. Er bestritt, jemals Zu territorialen Konzessionen an die Araber oder zur Wiederaufnahme der arabischen Flüchtlinge in Israel geraten zu haben. Das Erscheinen Goldmanns löste eine minutenlange Ovation aus, und als er seine Rede begann, wurde er von verschiedenen jungen Liberalen unterbrochen, die ihm eine Mesusa überreichten, damit er sie an seinem neuen Haus in Israel anbringe. HEFTIGE REAKTION Wie vorausgesehen, rief die Rede Dr. Goldmanns, der sich für eine neutralistische Politik Israels einsetzte, in der Mapai energischen Widerspruch hervor, da diese Partei für di« Au-' ssenpettbk Lande« he; stimmend ist. Oec Partei«*- lungnahme kam. Aussen - Minister Golda Meir forderte eine entschiedene Antwort auf die Behauptung Goldmanns, dass „Israels Aussenpolitik eigentlich überhaupt keine Politik sei.” Dies Verlangen wurde von Ackerbauminister Mosche Dajan unter stützt. Ministerpräsident Ben Gurion und Arbeitsminister Giora Josephsthal rieten dagegen zu einer gemässigteren Reaktion. Golda Meir, Mosche Dajan und Erziehungsminister Abba Eban gaben zu bedenken, dass die Partei sich dem Vorwurf der Schwäche aussetze, wenn man ohne Beschlussfassung auseinandergehe. Sie bezeichneten die Vorschläge Dr. Goldmanns für den Frieden und eine neutralistische Politik als lächerlich und erklärten öffentlich, es stehe einem Nicht-Israeli nicht zu, Israel in den Augen der Welt „herabzusetzen”. Anscheinend liess sich jedeefc Br. Goldmann von dies«« Vorwürfen nicht zurüeklult«» und sprach in seiner zw«liM Wahhwd« in Jaffa über1 4a« gleich« Thema. (ITA) es ist auch ausschliesslich durch die von der Sammelstelle A geschaffene Organisation herbeigeschafft worden, wobei die jüdische Gemeinschaft auch das 1 Odium der Geltendmachung! dieser Ansprüche auf sich bis dreissig alte Leute ster-lne^m€n musste. Es ist also 1 im doppelten Sinn jüdisches Vermögen. Trotzdem wird es nicht für jüdisch* Zwekke freigegeben. Die Regierung macht ernste Versuche, zu einer Bereinigung der jüdischen Forderungen zu gelangen. Der durch diese Bemühungen geschaffene good will wird völlig vernichtet, wenn die Regierung nicht sofort ein Machtwort spricht und das Vermögen der beiden Sammelstellen so verteilt, wie es die Verpflichtungen der Regierung aus den dem Staatsvertrag folgenden Vereinbarungen entspricht und wie es Gerechtigkeit und humanitäre Gesinnung gebieten. Sonst wird, gestützt auf die obenerwähnte Aeusserung eines führenden österreichischen Politikers, der Ruf durch die Welt gehen: „Oesterreich hat das jüdische erblose Vermögen arisiert“. ben, die eigentlich in den Genuss von Zuwendungen aus dem Vermögen der Sammelstellen hätten gelangen sollen. Wir glauben, dass diese Gegenüberstellung: 50 Millionen Schilling bei den Banken und an die dreissig Tote monatlich, genügt, um die Grausamkeit der Verzögerung bei der Verteilung des Geldes der Sammelstellen klar zu machen. Wen diese Gegenüberstellung nicht erschüttert und wer trotzdem durch Verzögerungstaktik versucht, die zweite Arisierung durchzusetzen, kann vermutlich durch kein Argument überzeugt werden. Er darf aber auch nicht für sieh in Anspruch nehmen der Repräsentant humanitären Gedankengutes zu sein. Trotzdem blieben bisher alle Argumente vergeblich. Die Zweckbestimmung im Staatsvertrag und die Vereinbarung mit den Hohen Kommissaren bleibt ebenso unbeachtet wie der Hinweis auf unwiderlegbare Statisti ken. Die Sammelstelie A hat sehr erfolgreich gearbeitet und Ergebnisse erzielt, welche die Sammelstelie B nicht einmal hätte versuchen können, herbeizuführen. Je An unsere Leser Wegen des staatlichen Feiertages in der kommenden Woche erscheint die nächste Nummer der Jüdischen Wochenschau erst am Freitag, den 14. August. Registre 4« la Pr»pied«4 btehetutl Me. R*.6S5 Impresa «a 1* Imp*«*« POLÍGLOTA — RlvfuUvi* «U

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